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Ausschreibung: Netzwerkinfrastruktur - DE-Saarburg
Netzwerkinfrastruktur
Funknetz
Netzwerke
Netzausrüstung
Dokument Nr...: 127862-2019 (ID: 2019031909590290725)
Veröffentlicht: 19.03.2019
*
  DE-Saarburg: Netzwerkinfrastruktur
   2019/S 55/2019 127862
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
   Graf-Siegfried-Straße 115
   Saarburg
   54439
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Markus Adams
   Telefon: +49 6581-822115
   E-Mail: [1]m.adams@kreiskrankenhaus-saarburg.de
   Fax: +49 6581-821700
   NUTS-Code: DEB25
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kreiskrankenhaus-saarburg.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IT-Ausschreibung
   Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-EU 1/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32424000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32418000
   32400000
   32420000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB25
   Hauptort der Ausführung:
   Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
   Graf-Siegfried-Straße 115
   54439 Saarburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH beabsichtigt ihre
   Netzwerkinfrastruktur wie folgt zu modernisieren:
   1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und
   Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für
   den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software
   (Netzinfrastruktureinschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen
   Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
   2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen
   neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen
   Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine
   Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über
   die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur
   soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich
   beeinträchtigen;
   3) Weiteres Vertragsziel ist es, eine zentrale und redundante
   Netzwerkinfrastruktur aufzubauen, um den Ärzten und sonstigen
   Mitarbeitern des AG ein WLAN-Netz bereitzustellen und eine mobile
   Visite zu ermöglichen;
   4) Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden
   Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit
   nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für
   Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als
   Mindestanforderungen;
   5) Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur ist aufgrund aktueller
   Entwicklungen stark ausfallgefährdet. Die vertraglich vereinbarte
   Umrüstungsfrist ist daher strikt einzuhalten.
   Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die
   Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software,
   einschließlich Transport, deren vollständige Installation und
   betriebsbereite Konfiguration, einschließlich der Anbindung an die
   vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die
   betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich
   neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt
   hergestellte entsprechende Hardware, einschließlich der für den Betrieb
   der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer
   des Bereitstellungsvertrages.
   Die Hardware wird jeweils, einschließlich der vom Hersteller
   mitzuliefernden Kurzbedienungsanleitung in Papierform in Deutsch
   bereitgestellt.
   Während der Vertragslaufzeit übernimmt der AN zur Aufrechterhaltung der
   Betriebsbereitschaft und Sicherheit der bereitgestellten Hard- und
   Software nach dem Stand der Technik folgende Aufgaben:
   a) Asset Management;
   b) Elektronikversicherung;
   c) Sach- und Haftpflichtversicherung;
   d) Instandhaltung der Hardware nach DIN 31051;
   e) Updates für die Software.
   Der AG hat die Option, die Hardware nebst zugehörigen Produktlizenzen
   zum Ende der Bereitstellungszeit zu kaufen. Hierzu gibt der Bieter/die
   Bietergemeinschaft den optionalen Kaufpreis nach Ende der 60 Monate
   Bereitstellungszeit an.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 115-262328
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: VgV-EU 1/2018
   Bezeichnung des Auftrags:
   IT-Ausschreibung
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   04/06/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bechtle GmbH & Co. KG
   Saarbrücken
   Deutschland
   NUTS-Code: DEC01
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 548 097.74 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131-162234
   E-Mail: [4]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131-162113
   Internet-Adresse: [5]https://mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 134 Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Leinenbach Wirtschaftskanzlei
   Hegelstraße 30
   Magdeburg
   39104
   Deutschland
   Telefon: +49 391-544866
   E-Mail: [6]mail@leinenbach.pro
   Fax: +49 391-5448688
   Internet-Adresse: [7]www.leinenbach.pro
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/03/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   32424000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32418000
   32400000
   32420000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB25
   Hauptort der Ausführung:
   Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
   Graf-Siegfried-Straße 115
   54439 Saarburg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ergänzung des Bereitstellungsvertrages: Einbindung weiterer
   Räumlichkeiten in die Netzinfrastruktur
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 60
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 548 097.74 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Bechtle GmbH & Co. KG
   Saarbrücken
   Deutschland
   NUTS-Code: DEC01
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Ergänzung des IT-Bereitstellungsvertrages gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
   GWB: Einbindung weiterer Räumlichkeiten in die Netzinfrastruktur
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Im Ursprungsvertrag wurde ein ganzheitliches Gesamtkonzept für die neue
   Infrastruktur für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
   geschaffen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen
   und technischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten für das
   Kreiskrankenhaus verbunden. Die Auftragsänderung erfolgt daher im
   Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb. Die Auftragsänderung
   wird hiermit gem. § 132 Abs. 5 GWB und vorsorglich auch gem. § 135 Abs.
   2 und 3 GWB bekanntgemacht.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 548 097.74 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 821 734.24 EUR
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   1. mailto:m.adams@kreiskrankenhaus-saarburg.de?subject=TED
   2. http://www.kreiskrankenhaus-saarburg.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:262328-2018:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   5. https://mwvlw.rlp.de/
   6. mailto:mail@leinenbach.pro?subject=TED
   7. http://www.leinenbach.pro/
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