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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Trier
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 127189-2019 (ID: 2019031909444190135)
Veröffentlicht: 19.03.2019
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  DE-Trier: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2019/S 55/2019 127189
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband A. R. T.
   Löwenbrückener Str. 13/14
   Trier
   54290
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 651 / 9491-5060
   E-Mail: [1]vergabe@art-trier.de
   Fax: +49 651 / 9491-8005
   NUTS-Code: DEB2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.art-trier.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E79868283
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Übernahme und Entsorgung von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
   Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst
   eine Spanne von 5 000  7 000 Mg.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB24
   Hauptort der Ausführung:
   Walsdorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Übernahme von nicht vorbehandeltem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01),
   Entsorgung des übernommenen Siedlungsabfalls, die Gesamtmenge umfasst
   eine Spanne von 5 000  7 000 Mg. Die Anlieferung der Abfälle an der
   angebotenen Entsorgungsanlage (ab Umschlaganlage Walsdorf im Landkreis
   Vulkaneifel) erfolgt durch einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten.
   Die Anlieferung erfolgt durch Sattelauflieger.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2019
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
    (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
    Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2016
   bis 2018 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
    (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die
   ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung
   Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.
   B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die
   Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
    Eigenerklärung über das Vorhandensein einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
   1 500 000 EUR.
   Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der
   Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu
   fordern.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenz (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Abfall
   (Abfallschlüsselnummer 20 03 01),
    Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene
   Entsorgungsanlage,
    Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist
   (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf
   Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde
   besteht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Referenzleistung (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 5
   000 Mg Abfall (Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einem
   zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Die v.g.
   Referenzleistung muss in den letzten 3 Jahren vor der Absendung der
   Bekanntmachung erbracht worden sein und ist durch eine Auflistung des
   Auftraggebers mit jeweiliger Angabe der jeweiligen Mengen und
   Beauftragungszeiträume nachzuweisen.
    Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene
   Entsorgungsanlage. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des den
   Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung und besondere vertragliche
   Bedingungen) beigefügten Musters beinhalten. Die genutzte Anlage muss
   zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen
   Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer
   der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine
   Eigenerklärung des Bieters geführt werden,
    Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist
   (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf
   Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter
   Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr.
   1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag
   erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer
   entsprechenden Genehmigung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern
   vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von
   Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in
   der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des
   rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
   und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz  LTTG),
    Verpflichtungserklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen
   Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
   öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz  LTTG).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/04/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/04/2019
   Ortszeit: 11:15
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens
   erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform
   subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch
   über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform
   zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in
   Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten
   Vergabeplattform sind unter
   [4]https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt: Anfragen von
   Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das
   elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform
   subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine
   (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf
   der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
   Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
   Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang
   des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der
   Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem
   entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform
   registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger
   Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die
   ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen,
   sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten
   Plattform (kostenlos) zu registrieren.
   Zu Ziffer I.3) Kommunikation; Angebote sind einzureichen: Die
   kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich
   elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen
   Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport
   erforderlich.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag
   ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
   Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig,
   solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer
   Zuschlag kann erst erteilt werden, nach dem der Auftraggeber die
   unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach
   § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind.
   Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/03/2019
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   2. http://www.art-trier.de/
   3. https://www.subreport.de/E79868283
   4. https://www.subreport.de/service/support-elvis
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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