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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Itzehoe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 125719-2019 (ID: 2019031809533388587)
Veröffentlicht: 18.03.2019
*
DE-Itzehoe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 54/2019 125719
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Zweckverband ÖPNV Steinburg
Karlstraße 13
Itzehoe
25524
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Frau Franziska Krohn
Telefon: +49 482169271
E-Mail: [1]krohn@steinburg.de
Fax: +49 4821699271
NUTS-Code: DEF0E
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienbündel Süd (Glückstadt/Horst)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E
NUTS-Code: DEF09
Hauptort der Ausführung:
Kreis Steinburg
Kreis Pinneberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
i) Der Zweckverband ÖPNV Steinburg und der Kreis Pinneberg
beabsichtigen als zuständige Behörden i. S. d. Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) die Vergabe eines
öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche
Personenverkehrsdienste im Linienbündel Süd (Glückstadt/Horst) für 10
Jahre nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Von der
beabsichtigten Vergabe sind die derzeitigen Linien 6201-6204, 6512,
6513, 6521, 6522, 6523, 6531, 6533, 6534, 6535 umfasst.
Es handelt sich dabei um Linienverkehre nach § 42 PBefG, deren Vergabe
als Gesamtleistung beabsichtigt ist (VI.1 B). Gemeinsame
Betriebsaufnahme für diese Verkehrsleistungen ist der 1.1.2021 (II.3).
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von 9 Jahren
und 11,5 Monaten Jahren bis zum 14.12.2030 haben.
Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine
Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche
Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten
von ihm abgedeckten Gebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird
hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde
Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können
sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der
Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese
Linien ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien
hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die Verkehrsmenge kann sich
daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Der Zweckverband
ÖPNV Steinburg und der Kreis Pinneberg kommen mit dieser Information
der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für
eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen
ii) [Fortsetzung von Ziffer VI.1]:
[] (Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
Fahrzeughöchstalter höchstens 12 Jahre; Durchschnitt max. 10 Jahre
(jeweils kaufmännisch gerundet),
Mindestens Einsatz von Standardbussen (ca. 12m), Ausnahme: auf der
Linie 6531 ist mindestens ein Gelenkbus einzusetzen; die Aufgabenträger
behalten sich vor, auf Linien des Stadtverkehrs Glückstadt (Linien
6201-6204) kleinere Fahrzeuge zuzulassen, sofern damit die für die
Fahrgastnachfrage erforderliche Kapazität abgedeckt wird,
Niederflurigkeit,
Abgasnorm mindestens Euro 5 EEV,
Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des
Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier
betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des
Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit
nah.sh-Logo,
automatische Haltestelleninnenanzeigen und -ansagen,
Funk sowie RBL (light); Beteiligung an der landesweiten
Echtzeitinformation.
D) Weitere zuständige Behörde
Weitere zuständige Behörde neben der unter Ziffer I.1) benannten ist
der Kreis Pinneberg, Ansprechpartner: Herr Claudius Mozer, SVG
Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen,
Pinneberg und Segeberg, Ochsenzoller Straße 147, 22848 Norderstedt,
Tel. +49 4030985088, Fax +49 4030985081.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2021
Laufzeit in Tagen: 119
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge,
Antragstellung
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf
Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der
Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche
Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der
beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linien (siehe
Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung
ist der 1.1.2021.
Für die unter II.1.3) genannten Linien ist ab diesem Zeitpunkt eine
Liniengenehmigung bis zum 14.12.2030 zu beantragen. Ein entsprechender
Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim
Kreis Steinburg als zuständige Genehmigungsbehörde zu richten.
B) Vergabe als Gesamtleistung
Die zuständigen Behörden beabsichtigen eine Vergabe der
Verkehrsleistungen in Abschnitt II.1.3 als Gesamtleistung (vgl. § 8a
Abs. 2 Satz 4);
C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche
Genehmigungserteilung
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
Beförderungsentgelt und Standards wie folgt festgelegt:
Einhaltung der heutigen Fahrpläne (inkl. Verstärkerfahrten) mit dem
gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten
(unter
[2]http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmac
hungen/ abrufbar); bis zur Ausschreibung können sich insb. im Rahmen
der Überplanung des ÖPNV im Kreisgebiet Steinburg abweichende
planerische Anforderungen des Aufgabenträgers ergeben; in den kommenden
Jahren können zudem insb. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung
Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen
zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
Verstärkerfahrten beinhalten,
Verbindlich anzuwenden sind der Schleswig-Holstein-Tarif in der
jeweils genehmigten Fassung (unter Verwendung der zurzeit für die hier
betroffenen Haltestellen erfolgten Preisstufenfestlegung) mit seinen
jeweils gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen,
Im nachfolgend beschriebenen Umfang ebenfalls verbindlich anzuwenden
sind der HVV-Tarif in der jeweils genehmigten Fassung mit seinen
jeweils gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen. Dies gilt zunächst jedenfalls für die bereits
derzeit vom HVV-Tarif umfassten Bestandteile der unter II.1.3)
genannten Linien (Gebiet des Kreises Pinneberg sowie der Steinburger
Gemeinden Horst, Neuendorf, Altenmoor und Kiebitzreihe). Sodann weisen
die zuständigen Behörden darauf hin, dass eine Erstreckung des
HVV-Tarifs auf den gesamten Kreis Steinburg während der
Vertragslaufzeit beabsichtigt ist. Mit erfolgter Erstreckung gilt Satz
1 dann auch für die derzeit noch nicht vom HVV-Tarif umfassten
Bestandteile der unter II.1.3) genannten Linien(abschnitte), also für
die Gesamtheit der unter II.1.3) genannten Linien. Soweit der HVV-Tarif
gilt, sind auch die HVV-Qualitätsstandards für das Umland (abrufbar
unter
[3]http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmac
hungen/) einzuhalten,
Im HVV wurde die verbundweite Einführung von eTicketing auf Basis der
VDV-Kernapplikation beschlossen. Auf dieser Grundlage muss der
Betreiber die entsprechende Infrastruktur im vom HVV-Tarif erfassten
Bereich bereitstellen. Seit 2014 erfolgt im HVV-Bedienungsgebiet zudem
die Information der Fahrgäste zum Betriebsablauf auf der Basis von
Echtzeitdaten. Der Betreiber wird hierfür die Echtzeitdaten
(Ist-Fahrplandaten) aus einem Betriebsleitsystem den Aufgabenträgern
und dem HVV kostenfrei auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen.
Weitergehende Informationen zu den technischen Anforderungen sind bei
der HVV GmbH []
[siehe Fortsetzung der zusätzlichen Angaben unter Ziffer II.2.4.ii]]
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2019
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