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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Itzehoe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 125719-2019 (ID: 2019031809533388587)
Veröffentlicht: 18.03.2019
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  DE-Itzehoe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 54/2019 125719
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband ÖPNV Steinburg
   Karlstraße 13
   Itzehoe
   25524
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zu Händen von: Frau Franziska Krohn
   Telefon: +49 482169271
   E-Mail: [1]krohn@steinburg.de
   Fax: +49 4821699271
   NUTS-Code: DEF0E
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienbündel Süd (Glückstadt/Horst)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF0E
   NUTS-Code: DEF09
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Steinburg
   Kreis Pinneberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   i) Der Zweckverband ÖPNV Steinburg und der Kreis Pinneberg
   beabsichtigen als zuständige Behörden i. S. d. Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über
   öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) die Vergabe eines
   öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche
   Personenverkehrsdienste im Linienbündel Süd (Glückstadt/Horst) für 10
   Jahre nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Von der
   beabsichtigten Vergabe sind die derzeitigen Linien 6201-6204, 6512,
   6513, 6521, 6522, 6523, 6531, 6533, 6534, 6535 umfasst.
   Es handelt sich dabei um Linienverkehre nach § 42 PBefG, deren Vergabe
   als Gesamtleistung beabsichtigt ist (VI.1 B). Gemeinsame
   Betriebsaufnahme für diese Verkehrsleistungen ist der 1.1.2021 (II.3).
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird eine Laufzeit von 9 Jahren
   und 11,5 Monaten Jahren bis zum 14.12.2030 haben.
   Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine
   Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche
   Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten
   von ihm abgedeckten Gebiet. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird
   hierfür auch Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot
   innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. In dem so definierten Rahmen können
   sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der
   Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots für diese
   Linien ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien
   hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die Verkehrsmenge kann sich
   daher innerhalb des (Mengen-)Korridors des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages reduzieren oder erweitern. Der Zweckverband
   ÖPNV Steinburg und der Kreis Pinneberg kommen mit dieser Information
   der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung
   (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für
   eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG
   sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen
   ii) [Fortsetzung von Ziffer VI.1]:
   [] (Steindamm 94, 20099 Hamburg) zu erhalten.
    Fahrzeughöchstalter höchstens 12 Jahre; Durchschnitt max. 10 Jahre
   (jeweils kaufmännisch gerundet),
    Mindestens Einsatz von Standardbussen (ca. 12m), Ausnahme: auf der
   Linie 6531 ist mindestens ein Gelenkbus einzusetzen; die Aufgabenträger
   behalten sich vor, auf Linien des Stadtverkehrs Glückstadt (Linien
   6201-6204) kleinere Fahrzeuge zuzulassen, sofern damit die für die
   Fahrgastnachfrage erforderliche Kapazität abgedeckt wird,
    Niederflurigkeit,
    Abgasnorm mindestens Euro 5 EEV,
    Verwendung des jeweils geltenden Corporate Designs (CD) des
   Nahverkehrs Schleswig-Holstein (nah.sh) in Bezug auf den hier
   betroffenen Verkehr für sämtliche Publikationen des
   Verkehrsunternehmens sowie für die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit
   nah.sh-Logo,
    automatische Haltestelleninnenanzeigen und -ansagen,
    Funk sowie RBL (light); Beteiligung an der landesweiten
   Echtzeitinformation.
   D) Weitere zuständige Behörde
   Weitere zuständige Behörde neben der unter Ziffer I.1) benannten ist
   der Kreis Pinneberg, Ansprechpartner: Herr Claudius Mozer, SVG
   Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen,
   Pinneberg und Segeberg, Ochsenzoller Straße 147, 22848 Norderstedt,
   Tel. +49 4030985088, Fax +49 4030985081.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/01/2021
   Laufzeit in Tagen: 119
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis für die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge,
   Antragstellung
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 PBefG können Anträge auf
   Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der
   Vorabbekanntmachung im Europäischen Amtsblatt bei der zuständigen
   Genehmigungsbehörde gestellt werden. Die Frist für eigenwirtschaftliche
   Anträge wird mit Datum der vorliegenden Vorinformation für die von der
   beabsichtigten europaweiten Ausschreibung umfassten Linien (siehe
   Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Die Betriebsaufnahme der Verkehrsleistung
   ist der 1.1.2021.
   Für die unter II.1.3) genannten Linien ist ab diesem Zeitpunkt eine
   Liniengenehmigung bis zum 14.12.2030 zu beantragen. Ein entsprechender
   Antrag ist bis spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim
   Kreis Steinburg als zuständige Genehmigungsbehörde zu richten.
   B) Vergabe als Gesamtleistung
   Die zuständigen Behörden beabsichtigen eine Vergabe der
   Verkehrsleistungen in Abschnitt II.1.3 als Gesamtleistung (vgl. § 8a
   Abs. 2 Satz 4);
   C) Anforderungen an die Verkehre und eigenwirtschaftliche
   Genehmigungserteilung
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG werden
   Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards wie folgt festgelegt:
    Einhaltung der heutigen Fahrpläne (inkl. Verstärkerfahrten) mit dem
   gesamten Linienweg ggf. mit grenzüberschreitenden Streckenabschnitten
   (unter
   [2]http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmac
   hungen/ abrufbar); bis zur Ausschreibung können sich insb. im Rahmen
   der Überplanung des ÖPNV im Kreisgebiet Steinburg abweichende
   planerische Anforderungen des Aufgabenträgers ergeben; in den kommenden
   Jahren können zudem insb. zur Sicherstellung der Schülerbeförderung
   Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen
   zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw.
   Verstärkerfahrten beinhalten,
    Verbindlich anzuwenden sind der Schleswig-Holstein-Tarif in der
   jeweils genehmigten Fassung (unter Verwendung der zurzeit für die hier
   betroffenen Haltestellen erfolgten Preisstufenfestlegung) mit seinen
   jeweils gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
   Tarifbestimmungen,
    Im nachfolgend beschriebenen Umfang ebenfalls verbindlich anzuwenden
   sind der HVV-Tarif in der jeweils genehmigten Fassung mit seinen
   jeweils gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
   Tarifbestimmungen. Dies gilt zunächst jedenfalls für die bereits
   derzeit vom HVV-Tarif umfassten Bestandteile der unter II.1.3)
   genannten Linien (Gebiet des Kreises Pinneberg sowie der Steinburger
   Gemeinden Horst, Neuendorf, Altenmoor und Kiebitzreihe). Sodann weisen
   die zuständigen Behörden darauf hin, dass eine Erstreckung des
   HVV-Tarifs auf den gesamten Kreis Steinburg während der
   Vertragslaufzeit beabsichtigt ist. Mit erfolgter Erstreckung gilt Satz
   1 dann auch für die derzeit noch nicht vom HVV-Tarif umfassten
   Bestandteile der unter II.1.3) genannten Linien(abschnitte), also für
   die Gesamtheit der unter II.1.3) genannten Linien. Soweit der HVV-Tarif
   gilt, sind auch die HVV-Qualitätsstandards für das Umland (abrufbar
   unter
   [3]http://www.öpnv-steinburg.de/veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmac
   hungen/) einzuhalten,
    Im HVV wurde die verbundweite Einführung von eTicketing auf Basis der
   VDV-Kernapplikation beschlossen. Auf dieser Grundlage muss der
   Betreiber die entsprechende Infrastruktur im vom HVV-Tarif erfassten
   Bereich bereitstellen. Seit 2014 erfolgt im HVV-Bedienungsgebiet zudem
   die Information der Fahrgäste zum Betriebsablauf auf der Basis von
   Echtzeitdaten. Der Betreiber wird hierfür die Echtzeitdaten
   (Ist-Fahrplandaten) aus einem Betriebsleitsystem den Aufgabenträgern
   und dem HVV kostenfrei auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen.
   Weitergehende Informationen zu den technischen Anforderungen sind bei
   der HVV GmbH []
   [siehe Fortsetzung der zusätzlichen Angaben unter Ziffer II.2.4.ii]]
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/03/2019
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