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Ausschreibung: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes - DE-Erfurt
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Druckereidienste
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
Dokument Nr...: 124732-2019 (ID: 2019031809291787617)
Veröffentlicht: 18.03.2019
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DE-Erfurt: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
2019/S 54/2019 124732
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Augustinerstraße 38
Erfurt
99084
Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nadja Stingl
E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
NUTS-Code: DEG
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://plus.aok.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck und
Kuvertierdienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung für die AOK
Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (elektronische
Ausgangspost). Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen
an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79810000
79823000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG
NUTS-Code: DED
Hauptort der Ausführung:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung für die AOK
Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (elektronische
Ausgangspost). Die Sicherstellung des Prozesses zur Abwicklung der
Ausgangskorresponzenz erfolgt heute zum großen Teil durch einen
zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost). Das
Outputmanagementsystem der Auftraggeberin ermöglicht eine effiziente
und papierlose Verwaltung der gesamten Korrespondenz mit Versicherten
und Vertragspartnern. Dabei können die entsprechenden Prozesse
innerhalb des Verfahrens abgebildet und rationalisiert werden. Der
gesamte Druck- und Kuvertierungsbedarf der AOK Plus besteht aus dem an
einen Dienstleister ausgelagerten, sogenanntem zentralen Druck;
daneben druckt die AOK Plus auch weiter hausintern z. B. an PC-Druckern
für das Tagesgeschäft, der sogenannte dezentrale Druck. Die
Ausschreibung soll den vorhandenen Prozess des zentralen Druckes mit
Kuvertierung bei der Auftraggeberin sicherstellen. Sie erfolgt für
beide Regionen Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst auch die
Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.
Die Anforderungen ergeben sich aus der als Anlage 1 der
Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die aktuelle
durchschnittliche Anzahl der Seiten beträgt 120 000 Seiten (Klick) je
Tag (zzgl. ggf. Sonderaktionen, Mailings etc. bis zu 50 000 Seiten je
Tag); die aktuelle durchschnittliche Anzahl der Sendungen beträgt 40
000 Sendungen je Tag. Die Angaben dienen lediglich der Orientierung und
stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die angegebenen Mengen
können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 11
der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3
Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 12 der
Vergabeunterlagen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages
lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3
Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 2,4 Mio. EUR nachweisen können.
Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz der
Mitglieder zugrunde gelegt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und
Größe in den letzten 3 Jahren unter Angabe
des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit
Telefonnummer,
einer Beschreibung der Leistung (einschließlich Übergabeprozess),
> des Auftragszeitraumes sowie
> des monatlichen Auftragsvolumens (durchschnittliche Anzahl der
gedruckten und kuvertierten Briefsendungen) unter Verwendung von Anlage
13 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist,
Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter nach einzelnen Berufsgruppen
(Anlage 14 der Vergabeunterlagen),
detaillierte Beschreibung der technischen Ausrüstung, insbesondere
des Maschinenparks (z. B. Maschinenart, Hersteller, Typbezeichnung,
Baujahr) unter Angabe der Kapazitäten (Druck-/Kuvertierleistungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet,
welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und
vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann
in seinem Umfang vergleichbar, wenn bei diesem innerhalb eines Jahres
wenigstens 6 Mio. Briefsendungen gedruckt und kuvertiert worden sind.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/06/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2019
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw.
Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
([5]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung (Anlage 17 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch
haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in
Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer
Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Ziffer
III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung genannten
Eignungsnachweisesind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
gemeinschaftlich zu erbringen.
3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen,
die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den
gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im
Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z. B.
andere Druck- oder Kuvertieraufträge, Druck von Broschüren, Flyern,
weiteren Werbematerialien, etc.) bis zu einem Auftragsvolumen von
maximal 5 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der
hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit
Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY8EB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 78
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden .
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2019
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References
1. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
2. https://plus.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB/documents
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY8EB
5. https://www.dtvp.de/
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