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Ausschreibung: Baumkontrollen 2019 - DE-Braunschweig
Baumpflege
Dokument Nr...: 868785-2019 (ID: 2019031711060786351)
Veröffentlicht: 17.03.2019
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  Baumkontrollen 2019
Stadt Braunschweig - Fachbereich Tiefbau und Verkehr -
Postfach 33 09, 38023 Braunschweig
Öffentliche Ausschreibung nach VOL
Baumkontrollen 2019
Ausführungsort: Braunschweig
Art und Umfang der Leistungen: Baumregelkontrollen
Wesentliche Leistungen:
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport (FB67),
beabsichtigt die Regelkontrolle von 14.000 Bäumen gemäß den Vorgaben der FLLBaumkontrollrichtlinie
zu vergeben.
Bei den zu kontrollierenden Bäumen handelt es sich um Straßenbäume, Einzelbäume und
Bäume innerhalb von Grün- und Parkanlagen.
Die Regelkontrollintervalle sind gemäß den Empfehlungen der FLL-Baumkontrollrichtlinie in
der aktuell gültigen Fassung anhand der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs
sowie des Zustandes und der Entwicklungsphase des Baumes konkret festzulegen.
Entsprechend des vom AG vorgelegten Maßnahmenkatalogs sind ggfs. erforderliche
baumpflegerische Maßnahmen sowie deren Priorität festzulegen. Sofern möglich und sinnvoll,
sind die ausgewiesenen Maßnahmen den betreffenden Schäden zuzuordnen.
Die zu kontrollierenden Bäume weisen in dem mittels des Systems  pit-Kommunal  der Fa. IP
Syscon geführten Baumkataster eine eindeutige Standortnummer auf.
Sie verfügen zudem über vollständig erfasste Kenndatensätze (Baumart, Pflegeeinheit inkl.
Entwicklungsphase, Kronendurchmesser, Stammumfang, Baumhöhe, Vitalität etc.) sowie
photogrammetrisch oder tachymetrisch erfasste ETRS89/UTM-Koordinaten, welche eine
Lokalisierung des Baums anhand einer digitalen Karte ermöglichen.
Eine Kennzeichnung der Bäume im Gelände bspw. mittels Baumplaketten existiert nicht.
Die geforderten Daten sind vor Ort aufzunehmen.
Als Software für die digitale Kontrolldatenerfassung ist das System  pit-Kommunal  zu nutzen.
Die mobile Ausstattung für die Kontroll- und Kenndatenerfassung mittels Tablet-PC mit  pit-
Kommunal  ist seitens des AN vorzuhalten; der AG stellt diesbezüglich keine Hard- oder
Software zur Verfügung.
Das System  pit-Kommunal  für die digitale Kontrolldatenerfassung ist beim AG zurzeit in der
Version 16.1. in Nutzung. Eine Übertragung der erforderlichen Daten erfolgt mittels einer
replizierten Datenbank im Access-Format.
Der AG stellt eine digitale ALK und Stadtgrundkarte einschließlich der Darstellung sämtlicher
im System  pit-Kommunal  enthaltener Baumstandorte als punktförmige Elemente mit
eindeutiger Nummerierung zur Verfügung.
Als GIS-System wird Arc-Gis V. 10.2.2 verwendet. Eine Verwendung der vom AG zur
Verfügung gestellten digitalen Karte ist vom AN sicherzustellen. Die digitalen Karten weisen
das Koordinatensystem ETRS89 UTM32 auf.
Die erforderliche Verknüpfung des Kartenmaterials mit pit-kommunal ("pit-extension") ist vom
AN sicher zu stellen.
Ausführungsfrist: Vom 8. Mai 2019 bis zum 31. Dezember 2019
Unterlagen können bei der Vergabestelle nach Leistung einer Gebühr in Höhe von 6 EUR
voraussichtlich ab 11. März 2019 angefordert bzw. abgeholt werden. Die Einzahlung der
Gebühr(en) ist auf das Konto der Stadtkasse Braunschweig, NORD/LB Landessparkasse, BIC
NOLADE2HXXX, IBAN DE21250500000000815001 unter der Angabe des Kassenzeichens
72 110 000 6692 und des Vermerks "Baumkontrollen 2019" zu leisten. Eine Erstattung der
Gebühr ist ausgeschlossen.
Bewerbungen um die Teilnahme am Wettbewerb sind per Telefax zulässig. Diese sind an den
Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Zentrale Vergabestelle Tiefbau und Stadtgrün, Zi. N 4.30, zu
richten (Telefax-Nr.: 0531/470-2920). Eine Bestätigung von per Telefax versandten
Anforderungen wird nicht erforderlich. Die Vergabeunterlagen betreffende Rückfragen können
vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr, Tel.-Nr.: 0531/470-4233 beantwortet werden. Die
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr
der Stadt Braunschweig zu richten. Eröffnungstermin: 4. April 2019 im Rathaus, Bohlweg 30,
Zimmer N 4.25. Zum Eröffnungstermin sind die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen. Nachweis der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter www.fibbund.
de/Inhalt/Vergabe/VHB/ und liegt den Vergabeunterlagen bei. Zur Nachprüfung
behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an das
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung, Theodor-
Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg wenden. Bindefrist: 25. April 2019
Die Bedingungen für die Auszahlung von Rechnungsbeträgen richten sich nach der VOL. Eine
Bietergemeinschaft muss nach der Auftragsvergabe gemeinschaftlich haftend mit einem
bevollmächtigten Vertreter sein. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Es gilt das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Braunschweig/2019/03/2827721.html
Data Acquisition via: p8000000
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