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Ausschreibung: Austausch von Systemkomponenten des Herstellers SOPHOS - DE-Mülheim an der Ruhr
Datensicherheitssoftwarepaket
Dokument Nr...: 868753-2019 (ID: 2019031711060386325)
Veröffentlicht: 17.03.2019
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  Öffentlich Ausschreibung über den Austausch von Systemkomponenten des Herstellers SOPHOS
Vergabestelle:
Stadt Mülheim an der Ruhr /
Der Oberbürgermeister
Michael.Flettner@muelheim-ruhr.de
Öffentliche Ausschreibung über den Austausch von Systemkomponenten des Herstellers SOPHOS
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt für die Sicherstellung des Betriebs der Firewall den Austausch von Systemkomponenten
des Herstellers SOPHOS öffentlich aus.
Diese Lieferung wird gemäß  9 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben. Falls Sie an dem Auftrag interessiert
sind, bitte ich Sie, ein entsprechendes Angebot mit Preisangaben (netto, ohne MwSt.) bis zum 03.04.2019 bis 15:00 Uhr, sowie
Angaben über Skonto über die Vergabeplattform der Stadt Mülheim an der Ruhr (Vergabenummer: MH-AMT_10-2019-656) einzureichen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird von jedem Bieter die eindeutige Registrierung gemäß  7 Abs.3 UVgO mit
Zusendung von Kontaktdaten und Mail-Adresse an eine der nachfolgenden Mail-Adressen verlangt. Die Registrierung ist notwendig,
um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und
dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens.
Angebote, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige
Informationen oder Änderungsdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Auswahl ausgeschlossen werden. Der Bieter
kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen die zum Wertungsausschluss führten, keine Kenntnis gehabt.
Michael.Flettner@muelheim-ruhr.de und Silvia.Neikes@muelheim-ruhr.de
Dieser Auftrag wird nur an geeignete Unternehmen vergeben, welche die geforderte Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit nachweisen. Zu diesem Zweck werden folgende Eignungskriterien vorgegeben, für die jeweils mit Angebotsabgabe
die nachfolgenden Eigenerklärungen bzw. Nachweise eingereicht werden müssen:
Kriterium Zuverlässigkeit:
Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach  123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Kriterium Leistungsfähigkeit:
Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters
Kriterium Fachkunde:
Nachweise über die berufliche und technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
Die Präqualifikation von Unternehmen umfasst die Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
für Liefer-und Dienstleistungsaufträge. In diesem Verzeichnis kann durch Eingabe des Links
http://amtliches-verzeichnis.ihk.de mittels einer vom Bewerber/Bieter angegebenen Zertifikatsnummer die Eintragungsrecherche
erfolgen. Falls Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie bitte die Zertifikatsnummer für die Recherche in der o. g.
Datenbank mit an. Das nach Eintragung ins amtliche Verzeichnis erstellte Zertifikat wird als Eignungsnachweis anerkannt. Im
Fall einer Präqualifikation müssen die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise nicht vorgelegt werden. Bei
Bietergemeinschaften muss jedes Einzelunternehmen die zuvor erwähnten Nachweise beibringen, falls es nicht einzeln
präqualifiziert ist.
Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Bei Bietergemeinschaften, die nicht rechtsfähige Gesellschaften des
Bürgerlichen Rechts darstellen, sind die Mitglieder im Anschreiben zum Angebot zu benennen und das Angebot muss von allen
Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben werden. Eines der Mitglieder ist darüber hinaus als bevollmächtigter
Vertreter/Vertreterin für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen und gegenüber dem Auftraggeber
nachweislich zu legitimieren.
In diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen gemäß  32 UVgO zu beachten.
Zu diesem Zweck wird mit Angebotsabgabe folgende Eigenerklärung eingefordert:
 Erklärung zu Bietergemeinschaften
Die Angebotsbindefrist, bis zu deren Ablauf Sie sich an Ihr Angebot halten müssen, endet mit dem 30.04.2019.
Die Bieterinformation über die Zuschlagserteilung erfolgt nach der Regelung gemäß  46 UVgO. Unverbindliche Angebote bzw.
solche, die als freibleibend gekennzeichnet sind oder Angebote mit einer kürzeren Bindefrist werden nicht berücksichtigt.
Für die Erstellung eines Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsunterlagen gehen in das Eigentum der Stadt
Mülheim an der Ruhr über. Sofern Sie die Rückgabe von Unterlagen wünschen, die das Angebot ergänzen, vermerken Sie bitte
einen entsprechenden Hinweis im Anschreiben zum Angebot.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste, bis zur Angebotsfrist eingereichte Angebot. Wertungskriterium ist bei dieser
Ausschreibung der Angebotspreis netto, zzgl. MwSt.
Die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden allen Bietern gleichlautend schriftlich mitgeteilt.
Die allgemeinen Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Aus Ihnen können demnach keine klagbaren Rechte
abgeleitet werden. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B 2003) werden
Vertragsbestandteil. Es gelten die Bedingungen in folgender Reihenfolge:
- VOL/B 2003
- EVB-IT Systemlieferungs AGB
- Die Allgemeinen Vertrags- und Zahlungsbedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
(Anlage 4 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag STADT MH / Amt 10 / Firewall 2019)
Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass darüber
hinaus bestehende firmeneigene AGB auf dem Angebot weder vor- noch rückseitig aufgedruckt sein dürfen. Bitte beachten Sie,
dass der Aufdruck von firmeneigenen AGB bzw. der Verweis hierauf zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Muelheim-an-der-Ruhr/2019/03/2828489.html
Data Acquisition via: p8000000
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