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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Weilheim
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 33872-2019 (ID: 2019012309184693794)
Veröffentlicht: 23.01.2019
*
  DE-Weilheim: Personensonderbeförderung (Straße)
   2019/S 16/2019 33872
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landratsamt Weilheim-Schongau
   Pütrichstraße 8
   Weilheim
   82362
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   Telefon: +49 8816811679
   E-Mail: [1]zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de
   Fax: +49 8816812467
   NUTS-Code: DE21N
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.weilheim-schongau.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.weilheim-schongau.de
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Weilheim i. OB
   Admiral-Hipper-Straße 20
   Weilheim
   82362
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Loth
   Telefon: +49 881682213
   E-Mail: [4]georgine.loth@weilheim.bayern.de
   NUTS-Code: DE21N
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]https://www.weilheim.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [6]https://www.weilheim.de/
   I.1)Name und Adressen
   Markt Peißenberg
   Hauptstraße 77
   Peißenberg
   82380
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Solleder
   Telefon: +49 8803690113
   E-Mail: [7]sabine.solleder@peissenberg.de
   NUTS-Code: DE21N
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://www.peissenberg.de/start.html
   Adresse des Beschafferprofils: [9]https://www.peissenberg.de/start.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=1544
   32
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
   zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Str. 10,
   82362 Weilheim bzw. verschiedene Beförderungen von nichtbehinderten
   Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/11.1/3
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen im
   freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum
   Weilheim bzw. weiteren Schulen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
   Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
   10 in 82362 Weilheim
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21N
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen,
   Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl,
   Fischen, Wielenbach, Magnetsried, Weilheim (östlich der Bahnlinie
   München-Garmisch-P., mit Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht
   des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim. Die
   bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr
   vielen Weilern und Gehöften.
   Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
   Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
   Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
   Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
   betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
   Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
   öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
   vorhanden. Derzeit wird von ca. 28 Schülern-innen ausgegangen.
   Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
   Preis - Gewichtung: 90 v. H.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
   Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
   10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule
   Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen
   ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und
   Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
   Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen
   als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21N
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
   Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
   10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule
   Weilheim
   Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
   den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
   ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
   freigestellter Schülerverkehr).
   Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing,
   Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der
   Bahnlinie München-Garmisch-P., ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom
   Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim,
   zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
   Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit
   sehr vielen Weilern und Gehöften.
   Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
   Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
   Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
   Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
   betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
   Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
   öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
   vorhanden. Derzeit wird von ca. 55 Schülern-innen ausgegangen.
   Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
   2) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
   Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim
   Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
   den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
   ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
   freigestellter Schülerverkehr).
   Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Weilheim
   (westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., einschl. Lichtenau, ohne
   Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht folgender Schulen in
   Weilheim: Realschule und Gymnasium. Eine abschließende Routenführung
   kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit
   ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und
   Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw.
   Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von
   ca. 8 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht
   zulässig.
   3) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
   Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen
   als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
   Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
   den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
   ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
   freigestellter Schülerverkehr).
   Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing zum
   Linienbus in Böbing (Abfahrt um 6.43 Uhr Richtung Weilheim, Haltestelle
   Böbing, ca. 4 Schüler) und zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 7.13 Uhr
   Richtung Peißenberg ca. 4 Schüler). Mittags sind ca. 8 Schüler um 13.43
   Uhr ab Haltestelle Böbing zurück zu befördern. Stehplätze sind nicht
   zugelassen. Derzeit wird von insgesamt ca. 8 Schüler-innen ausgegangen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
   Preis - Gewichtung: 90 v. H.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
   Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und
   Mittelschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom
   Linienbus in Wessobrunn/Forst (Haltestelle Templhof) und
   Hohenpeißenberg (Haltestelle Hetten)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21N
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum der Gemeinde
   Wessobrunn (einschl. des Ortsteils Forst) zum Linienbus in
   Forst/Templhof um 6.47 Uhr und zum Linienbus in Hohenpeißenberg
   (Haltestelle Hetten 7.25 Uhr). Mittags sind die Schüler um 13.26 Uhr an
   der Haltestelle Schule in Forst und um 13.34 Uhr Haltestelle Hetten
   abzuholen.
   Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit
   sehr vielen Weilern und Gehöften (z. B. hat der Ortsteil Forst,
   zugehörig zur Gemeinde Wessobrunn, insgesamt 44 Weiler bzw. Gehöfte).
   Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
   Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
   Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
   Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
   betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
   Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
   öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
   vorhanden. Derzeit wird von ca. 40 Schülern-innen ausgegangen. Die 40
   Schüler teilen sich wie folgt auf: ca. 7 Schüler zur Haltestelle
   Hetten, ca. 33 Kinder zur Haltestelle in Forst/Templhof. Stehplätze im
   Bus sind nicht zulässig.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
   Preis - Gewichtung: 90 v. H.
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 48
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
    Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit
   § 123 und § 124 GWB,
    Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder
   Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in
   dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung  EU:
    Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde,
    Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
   oder in Liquidation befindet,
    Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
    Eigenerklärung zu geeigneten 2 Referenzen zu in den vergangenen
   Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind,
    Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren,
    Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
   welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
   Ausführung des Auftrags verfügt,
    Eigenerklärung für welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist, dieses
   als Unteraufträge zu vergeben.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/03/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/03/2019
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
   nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
   (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt
   oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss
   einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei
   unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss
   einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/01/2019
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References
   1. mailto:zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de?subject=TED
   2. http://www.weilheim-schongau.de/
   3. http://www.weilheim-schongau.de/
   4. mailto:georgine.loth@weilheim.bayern.de?subject=TED
   5. https://www.weilheim.de/
   6. https://www.weilheim.de/
   7. mailto:sabine.solleder@peissenberg.de?subject=TED
   8. https://www.peissenberg.de/start.html
   9. https://www.peissenberg.de/start.html
  10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154432
  11. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
  12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  13. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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