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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Weilheim
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 33872-2019 (ID: 2019012309184693794)
Veröffentlicht: 23.01.2019
*
DE-Weilheim: Personensonderbeförderung (Straße)
2019/S 16/2019 33872
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
Weilheim
82362
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 8816811679
E-Mail: [1]zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de
Fax: +49 8816812467
NUTS-Code: DE21N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.weilheim-schongau.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.weilheim-schongau.de
I.1)Name und Adressen
Stadt Weilheim i. OB
Admiral-Hipper-Straße 20
Weilheim
82362
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Loth
Telefon: +49 881682213
E-Mail: [4]georgine.loth@weilheim.bayern.de
NUTS-Code: DE21N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]https://www.weilheim.de/
Adresse des Beschafferprofils: [6]https://www.weilheim.de/
I.1)Name und Adressen
Markt Peißenberg
Hauptstraße 77
Peißenberg
82380
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Solleder
Telefon: +49 8803690113
E-Mail: [7]sabine.solleder@peissenberg.de
NUTS-Code: DE21N
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.peissenberg.de/start.html
Adresse des Beschafferprofils: [9]https://www.peissenberg.de/start.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=1544
32
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Weilheim, Johann-Baur-Str. 10,
82362 Weilheim bzw. verschiedene Beförderungen von nichtbehinderten
Schülern/-innen ohne Begleitpersonen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/11.1/3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern/-innen im
freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum
Weilheim bzw. weiteren Schulen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
10 in 82362 Weilheim
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Oberhausen,
Huglfing, Eglfing, Obersöchering, Eberfing, Polling, Raisting, Pähl,
Fischen, Wielenbach, Magnetsried, Weilheim (östlich der Bahnlinie
München-Garmisch-P., mit Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht
des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim. Die
bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit sehr
vielen Weilern und Gehöften.
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
vorhanden. Derzeit wird von ca. 28 Schülern-innen ausgegangen.
Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
Preis - Gewichtung: 90 v. H.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule
Weilheim und Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen
ohne Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim und
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen
als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
Begleitpersonen zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Johann-Baur-Str.
10 in 82362 Weilheim bzw. zur Ammerschule Weilheim bzw. Mittelschule
Weilheim
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing,
Peißenberg, Hohenpeißenberg, Wessobrunn, Weilheim (westlich der
Bahnlinie München-Garmisch-P., ohne Ortsteil Unterhausen) zum und vom
Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in 82362 Weilheim,
zur Mittelschule Weilheim und zur Grundschule (Ammerschule) Weilheim.
Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit
sehr vielen Weilern und Gehöften.
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
vorhanden. Derzeit wird von ca. 55 Schülern-innen ausgegangen.
Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
2) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen ohne
Begleitpersonen zur Realschule Weilheim und Gymnasium Weilheim
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Weilheim
(westlich der Bahnlinie München-Garmisch-P., einschl. Lichtenau, ohne
Ortsteil Unterhausen) zum und vom Unterricht folgender Schulen in
Weilheim: Realschule und Gymnasium. Eine abschließende Routenführung
kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit
ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und
Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw.
Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden. Derzeit wird von
ca. 8 Schülern-innen ausgegangen. Stehplätze im Bus sind nicht
zulässig.
3) Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
Gymnasium Weilheim und der Realschule Peißenberg ohne Begleitpersonen
als Zubringer zum und vom Linienbus in Böbing
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in
den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die
ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter
freigestellter Schülerverkehr).
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Böbing zum
Linienbus in Böbing (Abfahrt um 6.43 Uhr Richtung Weilheim, Haltestelle
Böbing, ca. 4 Schüler) und zum Linienbus in Böbing (Abfahrt um 7.13 Uhr
Richtung Peißenberg ca. 4 Schüler). Mittags sind ca. 8 Schüler um 13.43
Uhr ab Haltestelle Böbing zurück zu befördern. Stehplätze sind nicht
zugelassen. Derzeit wird von insgesamt ca. 8 Schüler-innen ausgegangen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
Preis - Gewichtung: 90 v. H.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beförderung von nichtbehinderten Schülern und Schülerinnen des
Gymnasium Weilheim, Realschule Weilheim, Mittelschule Weilheim und
Mittelschule Peißenberg ohne Begleitpersonen als Zubringer zum und vom
Linienbus in Wessobrunn/Forst (Haltestelle Templhof) und
Hohenpeißenberg (Haltestelle Hetten)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum der Gemeinde
Wessobrunn (einschl. des Ortsteils Forst) zum Linienbus in
Forst/Templhof um 6.47 Uhr und zum Linienbus in Hohenpeißenberg
(Haltestelle Hetten 7.25 Uhr). Mittags sind die Schüler um 13.26 Uhr an
der Haltestelle Schule in Forst und um 13.34 Uhr Haltestelle Hetten
abzuholen.
Die bezeichneten Gemeinden umfassen zum Teil weitläufige Ortsteile mit
sehr vielen Weilern und Gehöften (z. B. hat der Ortsteil Forst,
zugehörig zur Gemeinde Wessobrunn, insgesamt 44 Weiler bzw. Gehöfte).
Dies hat der Bieter bei seinem Angebot bzgl. Wegstrecke, Fahrzeit und
Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass
Schüler aus verschiedenen Weilern und Gehöften zu befördern sind.
Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle
betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind.
Grundsätzlich erfolgt das Zu-/ und Aussteigen der Schüler/-innen nur an
öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe
vorhanden. Derzeit wird von ca. 40 Schülern-innen ausgegangen. Die 40
Schüler teilen sich wie folgt auf: ca. 7 Schüler zur Haltestelle
Hetten, ca. 33 Kinder zur Haltestelle in Forst/Templhof. Stehplätze im
Bus sind nicht zulässig.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Abgasnorm (EURO-Norm) / Gewichtung: 10 v. H.
Preis - Gewichtung: 90 v. H.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit
§ 123 und § 124 GWB,
Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters in ein Berufs- oder
Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in
dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU:
Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde,
Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren
oder in Liquidation befindet,
Eigenerklärung zum Nachweis einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Formblatt L 124 EU - Eigenerklärung zur Eignung - EU:
Eigenerklärung zu geeigneten 2 Referenzen zu in den vergangenen
Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind,
Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren,
Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt,
Eigenerklärung für welche Teile des Auftrags beabsichtigt ist, dieses
als Unteraufträge zu vergeben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/03/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/03/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[13]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
ergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt
oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss
einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei
unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss
einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2019
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1. mailto:zentralevergabestelle@lra-wm.bayern.de?subject=TED
2. http://www.weilheim-schongau.de/
3. http://www.weilheim-schongau.de/
4. mailto:georgine.loth@weilheim.bayern.de?subject=TED
5. https://www.weilheim.de/
6. https://www.weilheim.de/
7. mailto:sabine.solleder@peissenberg.de?subject=TED
8. https://www.peissenberg.de/start.html
9. https://www.peissenberg.de/start.html
10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154432
11. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
13. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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