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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 33361-2019 (ID: 2019012309085593296)
Veröffentlicht: 23.01.2019
*
DE-Eisenberg: Arzneimittel
2019/S 16/2019 33361
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
Telefon: +49 6351403363
E-Mail: [1]am_vertraege@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/i
ndex.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kerstin Blasius
Telefon: +49 6351403363
E-Mail: [4]am_vertraege@rps.aok.de
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[5]www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/i
ndex.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach
§ 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dasatinib
-patentfreie Indikationen- im Rahmen eines open-House-Modells"
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss indikationsbeschränkter nicht exklusiver Rabattverträge nach
§ 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dasatinib
(ATC-Code: L01XE06) patentfreie Indikationen innerhalb des
Zeitraumes vom 1.3.2019 bis zum 28.2.2021 mit jederzeitiger Möglichkeit
des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
NUTS-Code: DEC
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu dem Wirkstoff Dasatinib beschränkt auf patentfreie Indikationen
bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse für den
Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines
förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB
allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne
Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Vertrag ist die Zulassung für die folgende patentfreie
Indikation:
a) Behandlung erwachsener Patienten mit
Philadelphia-Chromosom-positiver (Ph+) akuter lymphatischer Leukämie
(ALL) mit Resistenz oder Intoleranz gegenüber einer vorherigen
Therapie.
Dieser Rabattvertrag für Dasatinib-Präparate umfasst nicht folgende
patentgeschützte Indikationsbereiche:
b) Behandlung erwachsener Patienten mit neu diagnostizierter Ph+
chronischer myeloischer Leukämie (CML) in der chronischen Phase;
c) Behandlung erwachsener Patienten mit CML in der chronischen oder
akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise mit Resistenz oder
Intoleranz gegenüber einer vorherigen Behandlung einschließlich
Imatinibmesilat;
d) Behandlung erwachsener Patienten mit lymphatischer Blastenkrise der
CML mit Resistenz oder Intoleranz gegenüber einer vorherigen Therapie;
e) Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit neu diagnostizierter
Philadelphia-Chromosom-positiver (Ph+) chronischer myeloischer Leukämie
(CML) in der chronischen Phase (Ph+ CML-CP) oder Ph+ CML-CP mit
Resistenz oder Intoleranz gegenüber einer vorherigen Therapie
einschließlich Imatinib.
Die AOK informiert im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß §§ 73
Abs. 8, 106 SGB V die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzteverbände
und die Vertragsärzte über den Gegenstand dieses Vertrages entsprechend
§ 1 Abs. 1 mit folgendem oder vergleichbarem Inhalt:
a) Der Wirkstoff Dasatinib hat einen patentgeschützten und einen nicht
patentgeschützten Anwendungsbereich;
b) Es besteht ein Rabattvertrag für Dasatinib-Präparate für die unter §
1 Abs. 1 a) genannte patentfreie Indikation;
c) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an dieser patentfreien
Indikation leidet, verordnen Sie bitte Dasatinib als Wirkstoff;
d) Es besteht derzeit kein Rabattvertrag für die unter § 1 Abs. 1 b)
e) genannten patentgeschützten Indikationen;
e) Wenn Sie einen Versicherten behandeln, der an einer dieser
patentgeschützten Indikationen leidet, verordnen Sie bitte Sprycel®.
Da mangels Eingabemöglichkeit (Platzmangel) die Beschreibung der
Beschaffung unter diesem Punkt nicht vollständig aufgeführt werden
kann, erfolgt die Fortführung der Beschreibung der Beschaffung" unter
VI.3) Zusätzliche Angaben".
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2019
Ende: 28/02/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Verfahrensnummer: AOK19013-991
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/12/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/01/2021
Ortszeit: 08:00
Ort:
Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fortsetzung von Punkt II.2.4) Beschreibung der Beschaffung":
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im
open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen.
Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich,
individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 1.3.2019. Alle Verträge enden spätestens am
28.2.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs
Wochen zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die
Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit
die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive
Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener,
exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend
der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu
dem Wirkstoff Dasatinib beschränkt auf patentfreie Indikationen
(ATC-Code L01XE06) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.3.2019
abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner
werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum
4.2.2019 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse
einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK
Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der
24 monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden
möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich Anlage 1
spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten
Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart
01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den
Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren", sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
nicht verbunden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung untervergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB):
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2019
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References
1. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
3. http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
4. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
5. http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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