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Ausschreibung: Aufschlussbohrungen - DE-Hamburg
Aufschlussbohrungen
Dokument Nr...: 32666-2019 (ID: 2019012209450192547)
Veröffentlicht: 22.01.2019
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DE-Hamburg: Aufschlussbohrungen
2019/S 15/2019 32666
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
Hamburg
20095
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: [1]uwe.kirsten@hochbahn.de
Fax: +49 403288-4152
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[4]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bohrungen und Sondierungen für Baugrundaufschlüsse im Zusammenhang mit
der Erweiterung des Hamburger U-Bahn- und Schnellbahn-Netzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45122000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausführung von Maschinenbohrungen mit 30 m bis 70 m Bohrtiefe mit
begleitenden Kleinbohrungen bis ca. 16 m Bohrtiefe, Rammsondierungen
mit leichter Rammsonde, Drucksondierungen bis zur Endlast des Gerätes
und Ausbau von Bohrungen als Grundwassermessstellen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
1) Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
(Ausschlusskriterium);
2) Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister.
Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung
vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt
(fakultatives Ausschlusskriterium);
3) Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Ausschlusskriterium);
4) Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet ist (Ausschlusskriterium);
5) Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124
GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein
Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125
GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit berücksichtigt. (fakultatives Ausschlusskriterium);
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 1. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis
vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 2. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis
vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 3. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis
vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 4. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis
vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 5. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
6) Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall.
Ausschluss, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird
(Ausschlusskriterium);
7) Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
8) Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der
Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen
im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder
vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen
(Ausschlusskriterium). Diese Erfahrungen sind durch mindestens 3
entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung
des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 6. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher Nachweis
vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 7. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Eigenerklärung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 8. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Referenzliste vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
9) Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es
müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle
Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört
entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen
Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande,
Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher
Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung
stehen(Ausschlusskriterium). Die Geräte müssen weiterhin in der Lage
sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe
zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren
Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss
(Ausschlusskriterium). Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein.
Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten
wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 9. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Beschreibung und Auflistung vorliegen, und inhaltliche Prüfung;
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
10) Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer
Bohrkampagne mindestens 2 Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter
Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für
die Auftragsabwicklung stellen wird (fakultatives Ausschlusskriterium);
11) Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige
Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension
(Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete
Misch- und Injektionsanlage zu stellen (Ausschlusskriterium). Dies hat
der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt
vorzulegen;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 10. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Bestätigung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 11. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Bestätigung und das Leistungsdatenblatt vorliegen, und inhaltliche
Prüfung
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
12) Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der
Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1
Geotechnische Erkundung und Untersuchung Probenentnahme und
Grundwassermessungen innehaben (Ausschlusskriterium); Diese
Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland
verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu
beschreiben;
13) Der Bewerber muss bei Bohrungen in nicht kampfmittelfreien
Bereichen für jedes Bohrgerät im Einsatz eine Person mit
Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz stellen;
14) Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für
den Ausbau von Grundwassermessstellen (Ausschlusskriterium);
15) Der Bewerber / das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter
und Führungskräfte sollen SCC zertifiziert sein nach dem Regelwerk
Sicherheits-Certifikat-Contraktoren.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 12. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 13. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechende schriftliche
Eigenerklärung und Befähigungsscheine vorliegen, und inhaltliche
Prüfung
Zu 14. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
Nachweis der Zertifizierung vorliegt, und inhaltliche Prüfung
Zu 15. Vollständigkeitsprüfung, ob entsprechender schriftlicher
Nachweis vorliegt, und inhaltliche Prüfung
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Hamburgische Vergabegesetz
und das Hamburgische Transparenzgesetz zu beachten sind. Auftragnehmer
sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [5]2017/S 125-255626
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer
früheren Bekanntmachung bereits gemäß diesem System qualifiziert sind,
müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung. Aufträge
werden im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System
qualifizierten Bewerbern vergeben. Unternehmen, die eine Zulassung zu
diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber
einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung
nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9,
Ziffern 1 bis 15, geforderten Angaben und Nachweise vollständig in
Papierform beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 15
sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 15 sind
auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft fachlich
bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
Original abzugeben,
in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
ausgewiesen ist,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache, bzw. mit
Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
200, Rue de Loi
Brüssel
1049
Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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