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Ausschreibung: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen - DE-Hannover
Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Schaltanlagen
Dokument Nr...: 32493-2019 (ID: 2019012209413592359)
Veröffentlicht: 22.01.2019
*
DE-Hannover: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
2019/S 15/2019 32493
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
enercity AG
Ihmeplatz 2
Hannover
30449
Deutschland
Telefon: +49 5114302849
E-Mail: [1]markus.jost@enercity.de
Fax: +49 5114309412849
NUTS-Code: DE92
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.enercity.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0YUJ5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0YUJ5
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
UW Mehrum Kompaktschaltfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018_000000014409
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31200000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit dem Neubau UW Höver sind Maßnahmen im
Bestandsumspannwerk Mehrum erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung
ist die Planung, Konstruktion, Lieferung, betriebsfertige Montage und
Inbetriebsetzung eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes incl. primär- und
sekundärseitiger Anbindung gemäß der beigefügten Planungsunterlagen.
Die Lieferung, Montage und sekundärtechnische Anbindung soll im 2.
Quartal 2020 erfolgen. Der primärseitige Anschluss erfolgt im August
2021.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31214000
31200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Liefer- und Leistungsumfang hat den folgenden Umfang:
1) Lieferung und Montage eines 110-kV-Kompaktschaltfeldes in
Containerbauweise;
2) Lieferung und Montage aller primärseitigen 110-kV-Seile und
Anschlussklemmen;
3) Anschluss an die vorhandene Erdungsanlage, incl. Zeichnungen und
Dokumentation;
4) Lieferung und betriebsfertige Montage des Steuerschrankes zur
abgesetzten Aufstellung im Sekundärgebäude;
5) Verlegung und Anschluss der erforderlichen Sekundärkabel;
6) Prüfungen, Inbetriebnahme, Einweisungen und Schulung;
7) Ausführungsplanung, Primär- sowie Sekundärkonstruktion,
Projektierung, Engineering und Dokumentation;
8) Die Maßnahmen zur 220-kV-Zusammenschaltung der Kuppeltransformatoren
im UW Mehrum sind Bestandteil einer separaten Ausschreibung
Der Montagebeginn ist aktuell im April bis Juni 2020 geplant. Diese
Phase endet mit einer kalten Inbetriebnahme. Die 110-kV-Inbetriebnahme
erfolgt erst im August 2021.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Freileitungsgenehmigung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 30/10/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind
ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines
Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den
Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur;
2) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins
Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz
und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein;
3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB
vorliegen;
4) Erklärung, dass die Vorgaben des §§ 4 und 5 Niedersächsisches
Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten
werde.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind
ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines
Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den
Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die
Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung
Der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der
Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf
andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen
bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen.
Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise
im Einzelnen deutlich zu machen,
Welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem
nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen
tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage
einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen
Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des
Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en)
gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen
Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die
Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von
Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die
Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die
Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in
ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den
Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und
die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie
auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können.
Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung
(Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser
sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) Gegenüber diesem/n unwiderruflich
verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im
Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter
Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die
Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese
Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und den Umsatz für die zu
vergebenden Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (2015, 2016 und
2017);
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung;
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Es sind zwei Referenzen anzugeben, welche nach Art, Umfang und
Komplexität mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind und
deren Vertragsende zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Teilnahmeanträge nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Gewertet werden
nur die zwei in den Formblättern genannten Referenzen. Der Auftraggeber
behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
Damit eine Referenz vergleichbar ist, müssen die folgenden Punkte
jeweils nachgewiesen werden:
In jeder Referenz muss ein 110-kV-Umspannwerk mit Kompaktschaltfeld in
begehbarer Containerbauweise im europäischen Raum geplant und gebaut
worden sein.
Aus der Referenz muss die Leistungsfähigkeit zu den folgenden Punkten
erkennbar sein:
a) Lieferung und betriebsfertige Montage des zugehörigen
Steuerschrankes.
b) Durchführung von Prüfungen, Inbetriebnahme, Einweisungen und
Schulung.
c) Ausführungsplanung der Primär- sowie Sekundärkonstruktion,
Projektierung, Engineering und Dokumentation.
2) Erklärung, dass im Auftragsfall die Leistungen mit elektrotechnisch
ausgebildetem Fachpersonal entsprechend DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE
0105-100 erbracht werden und einschlägige Erfahrungen für
Elektromontagearbeiten im Hochspannungsbereich vorliegen.
3) Der Lieferant hat den Nachweis zu erbringen, dass er über ein
Qualitätssicherungssystem gem. DIN EN 9001 oder gleichwertig verfügt.
Im Falle der Gleichwertigkeit ist das verwendete System auf max. 2 DIN
A4 Seiten zu beschreiben.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter der
Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer
Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt
unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und
Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache
ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und
Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw.
durchzuführen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb
nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend
die Formblätter zu verwenden.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben
(Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich dort erwähnter Anlagen)
werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber
hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Bewerberfragen, die nach dem 18.2.2019 eingehen, werden nicht mehr
beantwortet.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
(siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor,
unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen
oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der
geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten Bewerber werden zur
Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0YUJ5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr, Regierungsvertretung
Lüneburg
21399
Deutschland
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
Ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/01/2019
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4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YM0YUJ5
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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