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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-München
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 31625-2019 (ID: 2019012209271091431)
Veröffentlicht: 22.01.2019
*
  DE-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 15/2019 31625
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landeshauptstadt München, Baureferat H7
   Friedenstraße 40
   München
   81671
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: Meixner+Partner GmbH, Gögginger
   Straße 93, 86199 Augsburg
   Telefon: +49 821 / 50105-22
   E-Mail: [1]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 821 / 50105-10
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.muenchen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E73391689
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E73391689
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Grundschule mit Einfachsporthalle und Haus für Kinder,
   Emmy-Noether-Str.  Techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55
   HOAI 2013, LPH 8, ggf. LPH 9
   Referenznummer der Bekanntmachung: H60b441918
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Landeshauptstadt München plant an der Dachauer-, Hanauer- und
   Emmy-Noether-Straße in München, den Neubau einer 3-zügigen Grundschule
   mit Lernhauskonzept (ca. 2 800 m^2) und mit Einfachsporthalle (ca. 800
   m^2), sowie mit einem Haus für Kinder mit 3 Krippengruppen und 2
   Kindergartengruppen (ca. 600 m^2) auf dem ehemaligen Gelände der
   Zentralwäscherei (Dachauerstr. 164).
   Das Projekt liegt im südöstlichen Teil des Planungsgebietes zwischen
   Georg-Brauchle-Ring (Nord), Emmy-Noether-Straße (Ost), Dachauer Straße
   (Südwest) und Hanauer Straße (West). Für dieses neue Wohnquartier wurde
   2013 ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und
   Realisierungswettbewerb durchgeführt. Ein Ingenieurbüro war bereits mit
   den Leistungsphasen 3-7 beauftragt und gilt als vorbefasster Bewerber.
   Die Ergebnisse des vorbefassten Büros werden den Teilnehmern zur
   Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf den selben Wissenstand zu
   bringen. Die Übernahme der fremden Planung ist besonders wichtig.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   Landeshauptstadt München, Emmy-Noether-Straße
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ingenieurleistungen für Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS)
   LPH 8, ggf. auch 9, gem. § 53  § 56 HOAI 2013, stufenweise
   Beauftragung, für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit
   Lernhauskonzept (2 800 m^2) und mit Einfachsporthalle (800 m^2), sowie
   mit einem Haus für Kinder mit 3 Krippengruppen und 2
   Kindergartengruppen (600 m^2) an der Dachauer-, Hanauer- und
   Emmy-Noether-Straße in München auf dem ehemaligen Gelände der
   Zentralwäscherei (Dachauerstr. 164).
   Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
   werden. Wie z.B.:
    Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (laut
   HOAI Anlage 15 zu § 55, LPH 9).
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im März/April 2019 statt.
   Auftragsvergabe ist direkt im Anschluss, Leistungsbeginn ist sofort
   nach Auftragserteilung.
   Das Bauvorhaben wird als Neubau in einem Zug erstellt werden.
   Die LPH 7 ist bereits abgeschlossen. Der Baubeginn ist bereits erfolgt,
   die Baufertigstellung für die Grundschule, Einfachsporthalle und das
   Haus für Kinder ist circa für Mai 2020 vorgesehen.
   Inbetriebnahme voraussichtlich im Sommer 2020. Die Projektabschluss
   einschließlich Verwendungsnachweis und Abrechnung für Juni 2021.
   Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone II zu.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/04/2019
   Ende: 30/06/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten
   Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird
   der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
   Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3
   genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen
   sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
   Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen
   berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an
   zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
   Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die
   Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl
   entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den
   verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
   Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
   Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
   an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
   sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
   wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
   Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
   nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
   Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
   Stufe 1: Beauftragung der LPH 8, gem. § 55 HOAI 2013 Stufe 2:
   Beauftragung der LPH 9, gem. § 55 HOAI 2013 Zunächst wird die Stufe 1
   beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und
   Leistungsphasen bzw. auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
   werden.
   Zu II.2.7:
   Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des
   Auftraggebers zu verstehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung
   und Aktualisierung.
   Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über die Inanspruchnahme der Kapazitäten
   anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
   b) Erklärung des Bewerbers über die Vergabe von Unteraufträgen. Will
   sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer
   Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der
   Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
   angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu
   vergeben;
   c) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
   Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
    gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
    gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
    gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
   d) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmerensendegesetz oder § 19
   Mindestlohngesetz in den letzten 2 Jahren;
   e) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister;
   Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen;
   Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
   Personen,die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines
   anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik
   Deutschland niedergelassen haben undberechtigt sind, die deutschen
   Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
   aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG
   (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
    wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
   f) Sofern der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die
   Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, ist
   hierfür eine Erklärung bzw. ein Nachweis abzugeben;
   g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
   b) Eigenerklärung des Bewerbers gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV, dass
   im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit
   folgendem Inhalt vorgelegt wird:
   Mindestanforderung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3
   000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden
   bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU
   oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet
   vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen
   nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers
   bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen
   beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des
   Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom
   Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen
   eintritt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestanforderung:
   Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für
   Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergem. über die Anzahl der
   festang. Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Freie
   Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen.
   Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im Teilnahmeantrag
   unter Anlage 1 ist von den freien Mitarbeitern auszufüllen;
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
   eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
   des Projektleiters und der stellvertretenden Projektleites gem. § 75
   VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters erfüllen die fachliche Anforderungen, wenn Sie
   berechtigt sind die Berufsbezeichnung Ingenieur (im Sinne des § 75
   Abs. 2 VgV) oder staatlich geprüfter Techniker jeweils der
   Fachrichtung Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Klima-, Versorgungstechnik
   (oder vgl.bar) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des
   Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die
   Berufsbezeichnung Ingenieur oder "staatlich geprüfter Techniker"
   nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
   Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
   deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master,
   Bachelor, staatli. geprüfter Techniker o.vgl.) aus der Fachrichtung und
   Abschlussjahr ersichtlich sind.
   c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertr.n
   Projektleters im Leistungsbild HLS-Planungen ist jeweils durch Vorlage
   eines aussagekräftigen Lebenslaufes und der o.g. Abschlussurkunde
   (Diplom, Master, Bachelor, staatl. geprüfter Techniker o. vgl.bar)
   nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den
   Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertr. Projektleiter im
   Leistungsbild HLS-Planungen.
   d) Vorlage von mind. 3 verschiedenen Referenzen vergleichbarer
   Leistungen des Büros. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine
   Referenz einzureichen.
   Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009  1.1.2019 liegen, die LPH
   8 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein.
   Erforderliche Angaben/Bewertungskriterien:
    Projektbezeichnung,
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
    ggf. Benennung der UnterAN,
    Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder UnterAN,
    Projektbearbeiter (Projektleiter u. stellvertr. Projektleiter),
    Projektlaufzeit,
    Projektvolumen (KG 400),
    Neubau,
    Leistungsbilder,
    LPH,
    ALG.
   Besondere, projektspezifische Kriterien aus Ref. 1-3:
    Neubau Sporthalle,
    Neubau Mensa,
    Versammlungsstätte mit Lüftungsanlage,
    Kombination Fassadenlüftungselemente und mechanische Abluftanlage,
    Tiefgarage mit Abluftanlage,
    Rasenbewässerungsanlage,
    Übernahme von fremder Planung.
   Sonstiges:
    Die Ref.projekte sind in die Liste geeigneter Referenzen
   einzutragen und auf max. 2 DIN A4-Seiten od. 1 DIN A3-Seite graph.
   darzustellen z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
   Die detaillierte Bewertung ist aus der Auswahlmatrix ersichtlich, die
   mit dem Bewerberbogen abrufbar ist. Die bestmögliche Bewertung wird nur
   erreicht, wenn 3 Referenzen die genannten Kriterien vollumfänglich
   erfüllen. Die tlw. Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum
   Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
   e) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. u. priv. AG über die
   Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei
   denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten
   Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Berufsqualifikation: Mindestanforderung Ingenieur oder staatlich
   geprüfter Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-,
   Klima-, Versorgungstechnik (oder vgl.bar) Berufserfahrung:
   Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter
   und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild
   HLS-Planungen.
   Referenzzeitraum: Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 
   1.1.2019 liegen, die LPH 8 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und
   LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/02/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
   (eingescannte PDF-Datei) über die Vergabeplattform
   ([5]https://www.subreport.de) einzureichen. Per Post oder per Email
   eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§
   57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
   vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
   bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag  ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse: [7]http://www.regierung.oberbayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2019
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References
   1. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   2. http://www.muenchen.de/
   3. https://www.subreport.de/E73391689
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   5. https://www.subreport.de/
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.regierung.oberbayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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