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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Pforzheim
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 31610-2019 (ID: 2019012209263991387)
Veröffentlicht: 22.01.2019
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DE-Pforzheim: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 15/2019 31610
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Neues Rathaus, Marktplatz 1
Pforzheim
75175
Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt Zentrale
Vergabestelle
Telefon: +49 723139-0
E-Mail: [1]zentrale.vergabestelle@pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
NUTS-Code: DE129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.pforzheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1685c899196-
441ff563b97631c2
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung Heinrich-Wieland-Schule Planung Elektro Anlagengruppe 4-6
Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2019.01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Haustechnik für die Sanierung der
Heinrich-Wieland-Schule in Pforzheim
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129
Hauptort der Ausführung:
Pforzheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäude der Heinrich-Wieland-Schule weisen einen erheblichen
Instandsetzungsbedarf auf und sollen daher saniert werden. A- und B-Bau
sollen teilweise saniert werden. Dabei sind die Dachabdichtungen zu
erneuern und die Haustechnik ist partiell zu überarbeiten. Arbeiten,
die diese Gebäude betreffen, umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9. Der
C-Bau soll generalsaniert werden. Eine Einrichtungsplanung, die im Jahr
2017 von der Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart GbR (GUS)
erstellt wurde, liegt bereits vor. Eine umfangreiche
Grundlagenermittlung für dieses Gebäude wurde durch das
Gebäudemanagement der Stadt Pforzheim durchgeführt. Die zu vergebende
Leistung
Heinrich-Wieland-Schule: Bewerbung für Teilsanierung A- und B-Bau und
Generalsanierung C-Bau Seite 2 von 7 betrifft somit die Leistungsphasen
3 bis 9. Im Folgenden werden die geplanten Sanierungsmaßnahmen für das
jeweilige Gebäude benannt.
A-Bau:
Erneuerung Flachdach (inkl. Überdachung Aula),
Erneuerung Haustechnik im UG (Heizzentrale, Brandmeldeanlage, Rauch-
und Wärmeabzugsanlage, Niederspannungshauptverteilung,
Trinkwasseranschluss),
Einbau Aufzug UG bis 2.OG,
Bereitstellung eines leistungsfähigen Internetanschlusses und
Aufarbeitung Datentechnik UG,
Netzanbindung Fachräume EG bis 2. OG,
Erneuerung Sanitärbereiche EG bis 2. OG,
Deckenbeleuchtung Aula EG.
B-Bau:
Erneuerung Flachdach,
Erneuerung Haustechnik UG (Heizzentrale, Brandmeldeanlage, Rauch- und
Wärmeabzugsanlage, Niederspannungshauptverteilung),
Erneuerung Sanitärbereiche EG bis 3. OG,
Erneuerung Heizungsanbindung EG bis 3. OG.
C-Bau:
Erneuerung der Außenfassade inkl. Fenster,
Erneuerung Haustechnik (Technikzentrale im UG, Heizung, Lüftung,
Sanitär, Frischwasserzuleitung sowie Anschlüsse,
Fernwärmeübergabestation, Brandmeldeanlage),
Ertüchtigung von Unterrichtsräumen im UG (Böden, Wände, Heizung,
Lüftung, Elektrik),
Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereichen im UG (Sanitär, Böden,
Wände, Heizung, Lüftung, Elektrik),
Ertüchtigung der Werk- und Unterrichtsräume für den Bildungsbereich
Metalltechnik im EG (Böden, Wände, Heizung, Lüftung, Elektrik).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/05/2019
Ende: 18/08/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zahl der Punkte nach Eignungsprüfung. Bei einer Punktgleichtheit
entscheidet das Los!
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Büros, die folgende Kriterien erfüllen:
1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen
der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen
oder wenn sie berechtigt sind, in derBundesrepublik Deutschland als
Ingenieur tätig zu werden;
2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die
Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß
dem vorstehenden Absatz benennen;
3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die
Anforderungen erfüllen, die an natürlicheoder juristische Personen
gestellt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mitarbeiteranzahl Büro (inkl. Geschäftsführer): 10 Prozent
Größe Projektteam: 10 Prozent
Zertifikate / Qualifikationsnachweise: 10 Prozent
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzprojekte:
Kategorie A
Sanierung Techn. Ausrüstung, Anlagengr. 4-6 technischen Berufsschule im
laufenden Betrieb 40 Prozent
Kategorie B
Sanierung Techn. Ausrüstung, Anlagengr. 4-6 technischen Berufsschule
außerhalb des laufenden Betriebs 20 Prozent
Kategorie C
Sanierung Techn. Ausrüstung, Anlagengr. 4-6 schulischen Einrichtung 10
Prozent
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Bewerbungsbedingungen in den Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/02/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/03/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die vorhandenen Planungsleistungen/relevanten Unterlagen werden, sofern
sie nicht bereits der Aufforderung zur Teilnahme beigefügt wurden, den
ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur
Verhandlung elektronisch zur Verfügung gestellt.
Durchführung Verhandlungsgespräche: ca. 18.04 + 19.4.2019. Den genauen
Termin und den Ort erhalten die erfolgreichen Bewerber mit der
Angebotsaufforderung. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ca. im
Mai 2019.
Gefordert werden bei der Einreichung der Teilnahmeanträge
ausschließlich Eigenerklärungen oder Kopien mit dem Vorbehalt, vor
einer Zuschlagserteilung bei Bedarf entsprechende Nachweise der
zuständigen Stellen im Original bzw. durch beglaubigte Kopien
nachzufordern.
Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu
verwendenden Formblätter(Bewerbungsformular) abgefordert. Die
Formblätter
Sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu
verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen
von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem
bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (bzw. Nennung Firma und
Firmeninhaber).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Bewerbungsformular für das
sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen. Es ist nur ein
Bewerbungsformular
Zugelassen. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein
Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Rückfragen zur
Ausschreibung können nur schriftlich als Bieternachricht über die
Vergabeplattform unter Angabe der Projektbezeichnung GM 2019.01
gestellt werden.
Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die
darauf schriftlich zugesandten Antworten. Mündliche Auskünfte und
Erklärungen haben keine Gültigkeit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Alle 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [6]www.rpk.bwl.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einerBekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer
Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt
Der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten
des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/01/2019
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2. http://www.pforzheim.de/
3. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1685c899196-441ff563b97631c2
4. http://www.vergabe24.de/
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rpk.bwl.de/
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