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Ausschreibung: Handschuhe - DE-Hann. Münden
Handschuhe
Dokument Nr...: 30748-2019 (ID: 2019012209141990620)
Veröffentlicht: 22.01.2019
*
  DE-Hann. Münden: Handschuhe
   2019/S 15/2019 30748
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Logistik Zentrum Niedersachsen
   Gimter Str. 26
   Hann. Münden
   34346
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Brigitte Dunkel
   Telefon: +49 5541-702742
   E-Mail: [1]brigitte.dunkel@lzn.de
   Fax: +49 5541-702749
   NUTS-Code: DE91C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYN9P/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYN9P
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung Einsatzhandschuh ESD 2020
   Referenznummer der Bekanntmachung: 02.43-25/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   18424000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von 8 000 Paar Einsatzhandschuh ESD 2020 gem. TL-B 335
   Ausgabe Juli 2018
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91C
   Hauptort der Ausführung:
   Logistik Zentreum Niedersachsen
   Gimter Str. 26
   34346 Hann. Münden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   8.000 Paar EInsatzhandschuhe für die Kooperation der norddeutschen
   Küstenländer der Polizei und Justiz, die Polizei Thüringen und
   Österreich, Forsten und Ordnungsämter bundesweit
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Technische Lieferbedingungen / Gewichtung:
   55 %
   Qualitätskriterium - Name: Lieferkontinuität / Gewichtung: 5 %
   Preis - Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es besteht die Option der Vertragsverlängerung zu jeweils weiteren 2 x
   12 Monaten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt,
   den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"
   und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten
   Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche
   hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw.
   dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Außerdem hat der Bieter die Eigenerklärung Erklärung der
   Bietergemeinschaft" mit Angaben zu den Rechtsverhältnissen der
   Bietergemeinschaft beizubringen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   (Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter diese Eigenerklärungen jeweils auch von diesen
   benannten Dritten dem Angebot beizubringen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen
   (Verpflichtungserklärung).
    im Falle einer Bietergemeinschaft: Erklärung der Bietergemeinschaft"
   und Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
    im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern: Eigenerklärung
   über die Inanspruchnahme von Subunternehmen" und "Angaben zur Firma und
   zum Firmenprofil" (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
   Vordruck zu entnehmen),
    im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten:
   Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten" und Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in
   dem Vordruck Angaben zur Firma und Firmenprofil" auch Angaben
   hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
   Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des
   Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum
   Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der
   Zahlung von fälligen Rechnungen) und des Umsatzes (Umsatz bezüglich der
   Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der
   letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen
   Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der
   wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit
   der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind,
   unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des
   Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und
   Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem
   beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
   enthalten.
   Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"
   des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
   Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von
   gesetzlichen Ausschlussgründen, zur Einhaltung der rechtlichen
   Bestimmungen, der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen, zur
   Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie zu den gewerblichen
   Schutzrechten zu machen.
   Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen
   Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie
   er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von
   Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen zur
   Verfügung gestellt werden, garantiert (i. S. v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB).
   Angebotsmuster: je ein Paar Handschuhe in der Größe 7,0; 9,0 und 10,0
   gem. TL-B 355 Ausgabe Juli 2018
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mit dem Angebot einzureichende Erklärungen bzw. Nachweise:
    Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
   Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
   Firmenprofil"),
    Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
    Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen
   beigefügt).
   Mit dem Angebot muss je ein Paar Einsatzhandschuh ESD 2020 in den
   Größen 7,0; 9,0 und 10,0 als Angebots muster vorgelegt werden.
   Mechanische Mindestanforderungen:
    Beweglichkeit/ Fingerfertigkeit nach DIN EN 420  mind. Note 4
    Abriebfestigkeit nach DIN EN 388  mind. Note 2,
    Weiterreißkraft nach DIN EN 388  mind. Note 4,
    Durchstichkraft nach DIN EN 388  mind. Note 3.
   Diese Forderungen sind durch entsprechende Prüfprotokolle eines
   unabhängigen Prüfinstitut in deutscher Sprache einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/03/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/03/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV)  ab einem geschätzten
   Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.6.2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil".
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [5]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln.
   Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B.
   per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
   [6]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
   kostenlos heruntergeladen werden.
   Die Angebotsmuster sind mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: Angebotsmuster im
   Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen
   sichtbar zu kennzeichnen und zu adressieren an das Logistik Zentrum
   Niedersachsen  Landesbetrieb  Gimter-Str. 26 34346 Hann. Münden
   Die Annahme erfolgt beim Auftraggeber während der üblichen
   Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 6.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie
   Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr).
   Maßgeblich ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des
   Poststempels oder Angaben/ Belege von Post-/Kurierdiensten oder des
   Bieters. Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für
   die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines
   Angebots.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYN9P
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft Arbeit
   und Verkehr
   Postfach
   Lüneburg
   21310
   Deutschland
   Fax: +49 41315-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber [...],
   (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/01/2019
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   1. mailto:brigitte.dunkel@lzn.de?subject=TED
   2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   3. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYN9P/documents
   4. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYN9P
   5. https://vergabe.niedersachsen.de/
   6. http://vergabe.niedersachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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