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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Füssen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 29085-2019 (ID: 2019012109272588803)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
DE-Füssen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 14/2019 29085
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Füssen
Lechhalde 3
Füssen
87629
Deutschland
Kontaktstelle(n): Andreas Linder
Telefon: +49 8362 / 903-171
E-Mail: [1]a.linder@fuessen.de
Fax: +49 8362 / 903-204
NUTS-Code: DE27B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.fuessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E91698272
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E91698272
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
VgV-Tragwerksplanung Generalsanierung Grundschule Füssen-Schwangau und
der Anton Sturm Schule
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Grundschule Füssen-Schwangau und die Anton-Sturm-Mittelschule
Füssen entsprechen nicht mehr den baulichen, funktionellen und
räumlichen Anforderungen an ein zeitgemäßes Schulgebäude. Die beiden
Schulen samt Sporthallen sind in einem baulich zusammenhängenden
Gebäudekomplex untergebracht. Das Büro f64 wurde beauftragt, eine
Machbarkeitsstudie zu erstellen, die mit Datum vom 18.9.2018
(zusammengefasst im Abschlussbericht vom 31.10.2018) abgeschlossen
wurde. Danach wurden Konzeptvarianten vorgeschlagen. Der Auftraggeber
hat entschieden, Konzeptvariante 2 weiterzuverfolgen. Hierzu empfiehlt
die Machbarkeitsstudie die Beauftragung einer umfassenden Sanierung,
den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Schulgebäude, den Neubau
einer Dreifachsporthalle sowie einer Tiefgarage. Machbarkeitsstudie
und Abschlussbericht stellen die Grundlage für die
Aufgabenbeschreibung dar. Sie sind unter dem unter Abschnitt I.1.3)
angegebenen Link auffindbar.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71320000
71327000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27B
Hauptort der Ausführung:
87629 Füssen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Grundleistungen (GL) Fachplanung
Tragwerksplanung § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14.1,
Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 zu beauftragen, außerdem einzelne
Besondere Leistungen (BL). Dabei unterscheidet der Auftraggeber
honorartechnisch in die einzelnen Tragwerke Generalsanierung/Umbau
Schulgebäude, Neubau der Dreifachsporthalle + der Tiefgarage.
Folgende Besondere Leistungen sind zur Beauftragung vorgesehen:
Zu LPH 2: Aufstellen eines Lastenplanes, z. B. als Grundlage für die
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung sowie Vorläufige nachprüfbare
Berechnung der Gründung Zu LPH 3: Vorgezogene, prüfbare und für die
Ausführung geeignete Berechnung der Gründung Zu LPH 7: Mitwirken bei
der Prüfung und Werten von Nebenangeboten Zu LPH 7: Mitwirken beim
Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus
Einheitspreisen oder Pauschalangeboten Zu LPH 8: Ingenieurtechnische
Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den
geprüften statischen Unterlagen.
Folgende Beauftragungsstufen werden gebildet:
Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 Grundlagenermittlung, LPH
2 Vorplanung (GL+BL), LPH 3 Entwurfsplanung (GL+BL), LPH 4
Genehmigungsplanung. Hier sind alle Bauabschnitte als Gesamtkonzept zu
bearbeiten.
Beauftragungsstufe 2: LPH 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereitung der
Vergabe, LPH 7 Mitwirkung Vergabe (BL) LPH 8 Objektüberwachung (BL).
Ab LPH 5 bis 8 ist die bauliche Umsetzung in Bauabschnitten zu
beachten. Damit der Schulbetrieb während der umfangreichen Baumaßnahmen
sichergestellt werden kann, sollen insgesamt 5 zeitlich
aufeinanderfolgende Bauabschnitte gebildet werden, vgl. Konzeptvariante
2 der Machbarkeitsstudie.
Geplante Bauabschnitte (BA):
BA 1 (2021-2022): Umbau Grundschule (GS) Geb.1 inkl. Neubau
Verlängerung als Anbau, Abbruch ehemaliger Verwaltung + der
Hausmeisterwohnung GS, Neubau Verbindungsgang GS, Neubau Tiefgarage BA
2 (2022-2023: Umbau GS Geb.2, Abbruch + Neubau Querbau 1 BA 3
(2023-2024) Umbau Mittelschule (MS) Geb.1, Abbruch + Neubau Querbau 2
BA4 (2024-2025) Umbau MS Geb.2, Abbruch + Neubau Querbau 3 BA 5
(2025-2026) Abbruch der ehemaligen Turnhallen + Verbindungsgang, Neubau
Dreifachsporthalle, Neubau Verbindungsgang MS.
Die Anschlüsse und Übergänge zwischen den einzelnen Bauabschnitten sind
im Zuge der weiteren Planung zu klären. Für die Auslagerung werden vom
Auftraggeber Ersatzräume in Containeranlagen geschaffen. Um in Nähe der
Schule zu bleiben bietet sich der nördlich gelegene Parkplatz des
Gymnasiums an. Da diese Fläche auf dem Nachbargrundstück liegt, muss
die Abstimmung mit dem Eigentümer (LK Ostallgäu) noch erfolgen.
Planungen + Konstruktionen der Tragwerke sind hinsichtlich der
Erdbebensicherung auf 0-R abzustimmen.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere
Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine
bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs-
und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Kostenrahmen: Der Auftraggeber hat aufgrund der Machbarkeitsstudie für
Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule den
folgenden Kostenrahmen definiert: Bauwerkskosten (KG 300+400) = 16 825
000 EUR brutto. Hinzu kommt der Kostenansatz für den Ersatzneubau
Dreifachsporthalle mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 5 243 200 EUR
brutto sowie für die Tiefgarage mit Bauwerkskosten (KG 300+400) = 1 072
710 EUR brutto. Teile der Ausstattung werden ebenfalls in Abstimmung
mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen und zu überwachen
sein.
Terminrahmen: Die Stadt Füssen strebt an, den 1. Förderantrag
spätestens im September 2019 bei der Regierung von Schwaben
einzureichen (Stichtag: 30.9.2019). In diesem Falle könnte der
Baubeginn der Sanierung und Umbau der Schulen bei laufendem Betrieb
voraussichtlich im August 2021 starten (s. o. BA 1).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier Datei Anlage zur
EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise (Details hierzu, siehe
unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier Datei Anlage zur
EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Kostenkontrlle (Details hierzu, siehe unter
dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier Datei Anlage zur
EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot gemäß HOAI (Details hierzu,
siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier Datei
Anlage zur EU-Bekanntmachung.) / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Falle einer Bauzeitenverlängerung
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die
zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden, sind unter Abschnitt
III.1.1), 1.2) und 1.3) abgedruckt.
Das Ergebnis der unter Abschnitt III.1) beschriebenen Eignungsprüfung
ist die Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit den höchsten
Punktzahlen werden zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Der Bewerber
mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Rangstelle. Der Bewerber
mit der zweithöchsten Punktzahl erhält eine Rangstelle weniger als der
beste Bewerber. Bei gleicher Punktzahl erhalten die Bewerber die
gleiche Rangstelle. Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleibt die
darauf folgende Rangstelle im Umfang der Mehrfachbesetzung frei.
Sollten beispielsweise 2 Bewerber die Rangstelle 2 erreichen, wird der
Platz 3 nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bewerber erhält
Rang 4.
Es ist beabsichtigt höchstens 3 Bewerber zur Teilnahme am
Verhandlungsgespräch aufzufordern. Für den Fall, dass mehr als 3
Bewerber die Anforderungen gleichermaßen erfüllen, z. B. durch
Mehrfachbesetzung des Ranges, den der 3. Bewerber einnimmt, behält der
Auftraggeber sich vor, über die Teilnahme am Verhandlungsgespräch des
Bewerbers dieser Rangstelle durch ein Losverfahren zu entscheiden, vgl.
§ 75 Abs. 6 VgV. Der ggf. durchzuführende Losentscheid ist anonym und
findet unter anwaltlicher Aufsicht statt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe unter II.2.4) Beauftragung in 2 Stufen
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Projekt wird durch Landesmittel gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und
Vollständigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag durch die Bewerber die
folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des
Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer
Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder
vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei
Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht, z. B. in
Form eines Auszuges aus dem Gesellerschaftervertrag;
2) Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in
einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der
Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als
bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der
konkreten Person und deren Bürozugehörigkeit) für das Vergabeverfahren,
den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die
Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend;
3) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73
Abs. 3 VgV;
4) Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe
nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
5) Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung
Beratender Ingenieur oder Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach
der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen;
6) Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind
gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
deren Qualifikation gemäß Ziff. 5. nachweisen;
7) Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die
Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung
bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann
beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens
erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür
geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter
den Ziff. 1. und unter den Ziff. 3. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
8) Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne
Mitglied die unter den Ziff. 1. bis 6. geforderten Angaben und
Nachweise vorzulegen;
9) Fehlen Angaben, Erklärungen oder Nachweise zu den Ziff. 1. bis 8.
bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2), werden die fehlenden
Unterlagen nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht
innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen angemessenen Frist
vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56
VgV;
10) Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache
vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen vorzulegen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz netto für Leistungen Fachplanung
Tragwerksplanung bei Gebäuden aus den letzten 3 Jahren (2016, 2017 und
2018).
Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 10 = max. 60 Punkte) erreicht
werden. Punkteverteilung:
Umsatz 300 000 EUR netto: 6,Punkte,
Umsatz < 300 000 EUR netto: 4 Punkte,
Umsatz < 200 000 EUR netto: 2 Punkte,
Umsatz < 100 000 EUR netto: 0 Punkte.
2) Hinweise:
2.1) Bei der Bildung von Arbeits- /Bietergemeinschaften gilt, dass für
die Eignungsnachweise /-angaben unter der Ziff. 1. getrennte Angaben
verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden
die Angaben bezüglich der Ziff. 1. addiert.
2.2 Fehlen unter der Ziff. 1. Angaben, Eigenerklärungen oder Nachweise
bis zum Schlusstermin gemäß Ziff. IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so
dass eine Bewertung nicht möglich ist, werden diese fehlenden Angaben,
Eigenerklärungen oder Nachweise nicht nachgefordert. In dem Fall, dass
für die Bewertung erforderliche Angaben, Eigenerklärungen oder
Nachweise fehlen, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss, sondern dazu,
dass bei den jeweils betroffenen Kriterien 0 Punkte vergeben werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Prüfung und Bewertung sind die folgenden Angaben in Form von
Eigenerklärungen und Nachweisen vorzulegen:
1) Zahl der Ingenieure, die als Führungskräfte (Inhaber, Partner,
Mitarbeiter) im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung bei Gebäuden
im Bewerberbüro tätig sind. Es können maximal 6 Punkte (Wichtung 15 =
max. 90 Punkte) erreicht werden. Es sind Namen und Qualifikationen der
Führungskräfte anzugeben. Zum Nachweis der Angaben ist je Führungskraft
ein Hochschulabschluss (Kopie) im Studiengang Bauingenieurwesen (oder
vgl.) vorzulegen oder der Nachweis über die Berechtigung zur Führung
der Berufsbezeichnung Ingenieur, vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff. 5. und
Nachweis über die Berechtigung zur der Erstellung des
Standsicherheitsnachweises, z. B. durch Nachweis der Eintragung in die
Liste der Tragwerksplaner der jeweiligen Ingenieurkammer. In die
Bewertung fließen nur Personen ein, für die die geforderten Angaben und
Nachweise vorliegen. Sofern die erforderlichen Nachweise und Angaben
vorliegen, werden die folgenden Punkte erteilt:
Bei 3 Führungskräften/ Ingenieuren: 6 Punkte,
Bei 2 Führungskräften/ Ingenieuren: 3,5 Punkte,
Bei 1 Führungskraft/ Ingenieur: 1 Punkt.
Bei für die Bewertung fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt. Die
Angabe von maximal 3 Führungskräften, die die Anforderungen erfüllen,
ist zur Erreichung der maximalen Punktzahl ausreichend.
2) Darstellung von 3 ausgewählten Referenzprojekten, deren
Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenen Leistungen
vergleichbar sind und für die der Bewerber die Fachplanung
Tragwerksplanung für Gebäude geleistet hat. Für die 3 Referenzprojekte
können insgesamt maximal 18 Punkte (Wichtung 25 = 450 Punkte) erreicht
werden. Zur Sicherstellung der Aktualität werden nur Projekte gewertet,
deren Leistungserbringung im Zeitraum ab 01.01.2010 liegt und die bis
dato abgeschlossen (Datum der Fertigstellung des Rohbaus) ist. Es sind
je Projekt die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung (Name, Art, Ort),Auftraggeber mit Adresse,
Ansprechpartner und Telefonnummer, Beginn (Datum) und Ende der
Leistungserbringung (Datum der Fertigstellung des Rohbaus),
Bauwerkskosten (KG 300+400) brutto, Angaben zu den erbrachten
Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 51 HOAI i. V. m. Anlage
14.1) und Leistungszeiträume, Angaben zu Projektmerkmalen.
Die vom Bewerber anzugebenden Projektdaten zu den Referenzprojekten
sind im Bewerbungsbogen einzutragen. Zusätzlich ist je Referenzprojekt
ein Projektdatenblatt beizufügen, siehe unter Ziffer 3. (Hinweise),
hier Ziff. 3.3.
Die Referenzprojekte werden einzeln bewertet. Es können je
Referenzprojekt maximal 6 Punkte (Wichtung 25 = max. 150 Punkte)
erreicht werden. Zur Bewertung der Vergleichbarkeit werden die
folgenden Projektmerkmale herangezogen. Die Projektmerkmale werden
jeweils einzeln bewertet. Die einzeln erzielten Punkte werden addiert.
Für nicht zutreffende Projektmerkmale werden 0 Punkte erteilt.
a) Die Bauwerkskosten (KG 300+400) betragen mindestens 5,0 Mio. EUR
brutto: 0,5 Punkte;
b) Der erbrachte Leistungsumfang umfasst alle Leistungsphasen (LPH),
hier LPH 2 bis 6, Grundleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach
§ 51 HOAI i. V. m. Anlage 14.1: 0,5 Punkte;
c) Die Gründung hatte auf gestörtem Baugrund (z. B. auf einer
Abbruchfläche) zu erfolgen: 0,5 Punkte;
d) Der Bau erfolgte im Bestand mit Auswirkungen auf den laufenden
Betrieb des Bestandes: 0,5 Punkte;
e) Planung und Bau erfolgte in Bauabschnitten: 1 Punkt;
f) Es wurde die Besondere Leistung zu LPH 8 Objektüberwachung
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf
Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen erbracht: 1
Punkt;
g) Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer
Mehrfachsporthalle: 1 Punkt;
h) Bei dem Projekt handelt es sich um eine eigenständige Tiefgarage
(ohne Überbauung): 1 Punkt.
4) Hinweise, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link, hier
in der Datei Anlage zur EU-Bekanntmachung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zur Teilnahme sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und
der Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den
Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung
der Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur gemäß §
75 Abs. 2 VgV berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder
sonstige Befähigungsnachweise verfügen, (vgl. Abschnitt III.1.1) Ziff.
5.). Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für
juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die
natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/
Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der
Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der
Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der
Arbeits-/ Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den
Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden von 2 000 000 EUR und für
Personenschäden von mindestens 3 000 000 EUR vorzulegen. Im Falle einer
Beauftragung haftet die Arbeits-/ Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch;
2) Im Falle der Beauftragung an eine Arbeits-/Bietergemeinschaft haften
alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner;
3) Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI);
4) Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher
Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung
von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(LTTG).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Die notwendige Ertüchtigung der Grund- und Mittelschule bedurfte
intensiver Voruntersuchungen und Abwägungen, um die anstehenden
Ausschreibungen sachgerecht zu erfassen. Hierzu waren zeitaufwändige
Alternativen zu betrachten und zu bewerten. Das Ergebnis der
Machbarkeitsstudie hat nun gezeigt, dass die baulichen, funktionellen
und räumlichen Anforderungen der Schule sind nicht mehr gegeben sind
und zeitnaher Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund strebt die
Stadt Füssen an, den Förderantrag zum Stichtag 30.9.2019 bei der
Regierung einzureichen, dem jährlich festgesetzten Termin zur
Einreichung von Förderanträgen. Voraussetzung hierfür sind die
abgeschlossenen Objekt- und Fachplanungen bis mindestens einschließlich
LPH 3 einschließlich der Kostenberechnung. Laut Machbarkeitsstudie
nehmen diese Planungsstufen einen Zeitrahmen von min. 6-9 Monaten in
Anspruch. Wird der Stichtag 30.9.2019 nicht erreicht, entsteht eine
Verzögerung von 1 Jahr, was nicht hinnehmbar ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/02/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Angaben zu laufenden Bewerber-/Bieterinformationen während des
Teilnahmewettbewerbs:
1.1) Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens
als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der
EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem
in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung
erforderlich;
1.2) Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den
Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt
I.3.) angegebenen Link entgegen genommen. Rückfragen sollen möglichst
bis zum 29.1.2019 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet
den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung
von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen
informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung
keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt
I.3) angegebenen Link informiert halten.
1.3) Die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeanträge) sind ausschließlich
elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link
einzureichen. Hierzu ist ebefalls eine Registrierung erforderlich. Die
Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in
deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll
die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per
Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
2) Angaben zu der Bieterkommunikation:
Für die individuelle Bieterkommunikation, wie z. B. für die Einladungen
zum Verhandlungsgespräch und für die Versendung der
Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und gemäß § 62 VgV, verwendet der
Auslober die vom Bewerber angegebene Email-Adresse. Im Falle der
Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz
der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber
angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
3) Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb
aufgrund der nachfolgenden Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern
im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (vgl. § 17 VgV).
Die aufgrund der Eignungskriterien gemäß Abschnitt III.1.1), 1.2) und
1.3) ausgewählten Bieter werden zu einer Präsentation zu den
Zuschlagskriterien beim Auftraggeber eingeladen, ferner zur Abgabe
eines zunächst unverbindlichen Honorarangebotes. Die Bieter
erhalten ferner Gelegenheit, den vom Auftraggeber vorgelegten
Vertragsentwurf in Form von Anmerkungen und Änderungswünschen zu
kommentieren. Ein Anspruch der Bieter auf Änderung des Vertragsentwurfs
besteht nicht.
Die Präsentation gegenüber dem Auftraggeber und das
Verhandlungsgespräch findet voraussichtlich Anfang März (10.KW) 2019 in
Füssen statt. Im Nachgang zu den Verhandlungsgesprächen werden die
verbliebenen Bieter aufgefordert, auf Basis des finalen
Vertragsentwurfs ein verbindliches Honorarangebot abzugeben, das
abschließend bewertet wird. Die Angaben in der Präsentation werden
nicht erneut bewertet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern,
Maximilianstraße
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 GWB);
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am
öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Füssen
Lechhalde 3
Füssen
87629
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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References
1. mailto:a.linder@fuessen.de?subject=TED
2. http://www.fuessen.de/
3. https://www.subreport.de/E91698272
4. https://www.subreport.de/E91698272
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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