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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Karlsruhe
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 29070-2019 (ID: 2019012109253088707)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
  DE-Karlsruhe: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2019/S 14/2019 29070
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Schlossplatz 4-6
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Julia Knaust
   Telefon: +49 721926-3280
   E-Mail: [1]Julia.Knaust@rpk.bwl.de
   Fax: +49 72193340240
   NUTS-Code: DE123
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.rp-karlsruhe.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://vof.istw.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   ISTW Planungsgesellschaft mbH
   Franckstraße 4
   Ludwigsburg
   71636
   Deutschland
   Telefon: +49 714124236-18
   E-Mail: [4]seitz@istw.de
   Fax: +49 714124236-99
   NUTS-Code: DE115
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.istw.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f9a073f1-d
   5cd-41cd-8ea2-d4c09b56c94e
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung Verkehrsanlagen B 28 Grünmettstetten  L 355, Bauabschnitt 2:
   Ausbau Rauher Stich
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das RP Karlsruhe benötigt Ingenieurleistungen für die Planung von
   Verkehrsanlagen für den Bauabschnitt 2  Ausbau Rauher Stich als Teil
   der Maßnahme B 28 Grünmettstetten  L355. Diese steht im Zusammenhang
   mit der Maßnahme Ausbau der B28, zum Lückenschluss zwischen
   Grünmettstetten und Horb am Neckar, auf der Achse Freudenstadt zur
   Anschlussstelle Horb (BAB A 81).
   Benötigt werden die Leistungen bis zum Erreichen der Planfeststellung.
   Aus dem Leistungsbild der Objektplanung nach HOAI § 47
   (Verkehrsanlagen):
   Leistungsphase 1  Grundlagenermittlung
   Leistungsphase 2  Vorplanung
   Leistungsphase 3  Entwurfsplanung
   Leistungsphase 4  Genehmigungsplanung
   Es ist eine vollständige Beauftragung vorgesehen, bei die
   Leistungsphasen einzeln abgerufen werden.
   Die zu planende Strecke hat (je nach Variante) eine Länge von ca. 3,5
   km und überbrückt einen Höhenunterschied von 100 m. Die anrechenbaren
   Kosten werden auf rund 8,9 Mio. EUR geschätzt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122
   NUTS-Code: DE12C
   Hauptort der Ausführung:
   Sitz des RP Karlsruhe, Stadtkreis Karlsruhe.
   Planungsbereich Horb am Neckar, Landkreis Freudenstadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die auszuschreibenden Leistungen sind im Folgenden kurz beschrieben,
   eine ausführliche Projektbeschreibung steht auf der Internetseite der
   Ausschreibung zur Verfügung:
   Planungsauftrag: Es gilt eine Trasse zwischen den bereits sich in
   Planung befindlichen Abschnitten Bauabschnitt 1 und B 28 Ortsumfahrung
   Horb-Hohenberg zu finden.
   Die Trasse verbindet die beiden Mittelzentren Freudenstadt und Horb.
   Die Verbindungsfunktionsstufe ist daher nach den RIN als überregional
   (II) einzuordnen, woraus sich die Straßenkategorie LS II ergibt. So-mit
   ist sie nach den RAL der Entwurfsklasse EKL 2 zuzuordnen. Als
   Regelquerschnitt ergibt sich ein RQ 11,5+.
   Überholfahrstreifen befinden sich bisher zwischen Freudenstadt und der
   BAB 81 ab dem Zuberknoten/Dornstetten (Knoten B 28/L 404 früher B 28/B
   28a) bis zur Wirtschaftswegüberführung Hallanger Weg in Fahrtrichtung
   Horb, auf der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung Horb-Hohenberg und nach
   der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung BAB 81. Um die neue
   Streckengestaltung dem vorhandenen und geplanten Stan-dard
   (Neckartalbrücke) anzupassen, ist vorgesehen, mindestens von Horb aus
   kommend in Richtung Freudenstadt einen Überholfahrstreifen anzulegen.
   Die Möglichkeit der Anlage einer weiteren gesicherten
   Überholmöglichkeit in die Gegenrichtung ist zu prüfen.
   Ab dem Knotenpunkt B 28/K 4703 ist die B 28 in Richtung Horb geprägt
   durch eine hohe Kurvigkeit und zum Teil starkem Gefälle bzw. starken
   Steigungen. Sowohl die Trassierung, als auch die Querschnittsgestaltung
   entsprechen nicht dem heutigen Ausbaustandard.
   Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Linienführung und eine
   Verbreiterung des Straßenquerschnitts und damit verbunden eine
   deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses, der Leistungsfähigkeit und
   der Verkehrssicherheit.
   Für das Gesamtprojekt wurde 1995 bereits ein Planfeststellungsverfahren
   beantragt. Aufgrund naturschutzfachlicher Belange verfügte die
   Planfeststellungsbehörde eine Überarbeitung der PF-Unterlagen, was in
   der Folge zur Erstellung eines RE-Entwurfs aus dem Jahr 2000 führte.
   Diese Planung wurde jedoch nicht ins Verfahren gebracht und ist aus
   heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar.
   Für die Führung der Straße sind mehrere Ingenieurbauwerke notwendig.
   Davon sind mindestens 2 größere Brückenbauwerke zur Kreuzung der K4706
   und der K4779. Die Planung der Ingenieurbauwerke ist nicht Teil der
   ausgeschriebenen Leistungen. Allerdings sind diese Bauwerke und die
   Einbindung in den Straßenverlauf mit dem Referat 43  Ingenieurbauwerke
    des RPK abzustimmen.
   Nicht Teile der Planungsaufgaben sind:
    Verkehrsuntersuchungen,
    Vermessungsleistungen,
    Leistungen SiGeKo / Sicherheitsaudit,
    Geologische Gutachten und Kampfmitteluntersuchung,
    Umweltplanung, Naturschutzfachliche und landschaftspflegerische
   Fachbeiträge,
    Öffentlichkeitsbeteiligung.
   Es werden die Leistungen der Objektplanung nach HOAI § 45
   (Verkehrsanlagen) benötigt.
   Aus dem Leistungsbild der Objektplanung nach HOAI § 47
   (Verkehrsanlagen) sollen beauftragt werden:
   Leistungsphase 1  Grundlagenermittlung  2 %  vollständig
   Leistungsphase 2  Vorplanung  20 %  vollständig
   Leistungsphase 3  Entwurfsplanung  24,5 %
   Leistungsphase 4  Genehmigungsplanung  8 %  vollständig
   Insgesamt 54,5 % des Leistungsbildes.
   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den
   Leistungsbildern der HOAI. Eine entsprechende Aufstellung der
   Teilleistungen mit Darstellung der zu erbringenden Leistungen wird den
   Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung (im Vertragsentwurf) zur
   Verfügung gestellt.
   Die Leistungen sind mit allen anderen an der Planung beteiligten zu
   koordinieren.
   Zeitplan: Vorplanung bis Ende April 2020 / Linienbestimmung (ca. 3
   Monate Zeitbedarf intern) bis 31.7.2020 / Vorentwurf (Entwurfsplanung)
   bis 31.5.2021 / Interne Genehmigung bis Ende Dezember 2021/Unterlagen
   für Planfeststellung bis Juni 2022/Einarbeitung Änderungen aus
   Planfeststellungsverfahren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Bewertung Qualifikation und Erfahrung des
   für die Bearbeitung vorgesehenen Personals / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Herangehensweise zur
   Erstellung eines Vorgehens- und Planungskonzepts / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Herangehensweise zur
   Erstellung der Termin- und Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 20
   Preis - Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 05/08/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag endet mit Erteilung der Planfeststellung. Im Zeitplan ist
   für dieses Rechtsverfahren 1 Jahr angesetzt. Dies kann eventuell aber
   auch länger dauern. Eine genaue Festlegung ist daher nicht möglich. Der
   Vertrag wird deshalb ggf. bis zum Erreichen der Planfeststellung
   verlängert.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von
   vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren
   abgefragt.
   Grundbedingungen für alle Angaben:
    die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
   Auftraggeber zu überprüfen,
    können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
   Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt kann der
   Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
    bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
   Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
   Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
    jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
   die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
   Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
   Die Kriterien sind:
   A) Straßenplanung  Neubau Landstraße 1 km  Leistungsphase 1-4 HOAI
   mit 30 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 10,00 pro Punkt);
   B) Straßenplanung Neubau Landstraße 3 km  Leistungsphase 1-4 HOAI mit
   10 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro Punkt);
   C) Straßenplanung  Neubau mehrstreifige Landstraße  Leistungsphasen
   1-4 HOAI mit 10 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro
   Punkt);
   D) Straßenplanung  Neubau teilplangleicher Knotenpunkt mit 20 % (max.
   3 Punkte mit einer Gewichtung von 6,67 pro Punkt);
   E) Straßenplanung  Neubau teilplanfreier Knotenpunkt mit 10 % (max. 3
   Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro Punkt);
   F) Straßenplanung  Mitwirkung an einem Planfeststellungsverfahren mit
   20 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 6,67 pro Punkt).
   Maximal erreichbar sind 100 Punkte (gewichtet).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die
   Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers  bei
   Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch
   Auszug aus dem Handelsregister  bei ausländischen Bewerbern durch eine
   Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes  bei
   Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä.
   verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss
   zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den
   Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte
   für den Antragsteller zu tätigen (siehe Ziffer 3.1 der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb).
   B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
   für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124
   GWB bestehen (siehe Ziffer 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
   Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden
   Antragsmuster enthalten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis D sowie F
   bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
   A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) einer
   Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden.
   Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die
   schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die
   Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im
   Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen
   Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend (siehe Ziffer
   3.1 und 7.1  § 45 (4) Nr. 2 VgV  der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb);
   B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die
   Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung
   erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der
   bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte
   Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich
   vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der
   Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist
   ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung
   vorzulegen (siehe Ziffer 5 und 7.1 der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb);
   C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber
   den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn
   ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag
   ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer
   nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung
   stehen (siehe Ziffer 7.1  § 46 (3) Nr. 10 VgV  der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb);
   D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte
   Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt
   sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine
   Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass
   diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen
   der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften (siehe
   Ziffer 7.1  § 47 (1) VgV  der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb);
   E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für
   öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst
   werden;
   F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz
   (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
   für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten (siehe Ziffer 7.1  § 45 (4)
   Nr. 4 VgV der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb);
   G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche
   Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den
   Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
   enthalten (siehe Ziffer 7.1  § 46 (3) Nr. 8 VgV  der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu A) Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der
   Berufshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR bei Personenschäden/3 Mio.
   EUR für sonstige Schäden
   Zu F) Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den
   Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
   mindestens 300 000 EUR.
   Zu G) Geforderter durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug
   auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre
   mindestens 4 Beschäftigte
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem,
   entsprechend der DIN EN ISO 9001 (aktueller Stand vom November 2015),
   verfügen (siehe Ziffer 7.1  § 46 (3) Nr. 3 VgV - der Aufforderung zum
   Teilnahmewettbewerb);
   B) Nachweis von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind (siehe Ziffer 7.1  § 46 (3) Nr. 1 VgV - der
   Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
   Zu B) Eine abgeschlossene Planung der Leistungsphase 3, Objektplanung
   gemäß § 45 ff HOAI, Honorarzone III (oder höher) über den Neubau eines
   Straßenabschnitts mit mehr als 1 km Länge gemäß RAL in den letzten 5
   Jahren. Die Leistungsphase 3 muss vollständig erbracht und
   abgeschlossen sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   A) Es gelten:
   A1) Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB F-StB);
   A2) Technischen Vertragsbedingungen Verkehrsanlagen
   (TVB-Verkehrsanlagen);
   A3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
   (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg  LTMG-BW);
   A4) Leitfaden für den Datenaustausch von Entwurfsunterlagen mit
   Ingenieurbüros und Baufirmen der Straßenbauverwaltung
   Baden-Württemberg;
   A5) Leitfaden für den Datenaustausch von Vermessungsdaten mit
   Ingenieurbüros und Baufirmen sowie der Grundsätze für Geländeerfassung
   und Bestandsdokumentation;
   A6) Schnittstellenbeschreibung zum Leitfaden Entwurf und zum Leitfaden
   Grundplan und Vermessung;
   B) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom AN über den
   gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und
   allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/02/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 20/03/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter
   [7]http://vof.istw.de. Die Unterlagen zur Abgabe des Teilnahmentrags
   finden sich auf der o. g. Vergabeplattform.
   A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt
   werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
   dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
   der Justiz anfordern;
   B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin
   vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige
   Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der
   Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten
   Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der
   ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge
   werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
   C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des
   ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe
   [8]http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen
   erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu
   III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
   D) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben
   werden welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese
   Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den
   Bewerber zu tätigen  siehe III.1.1);
   E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in
   deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind
   Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne
   solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt
   werden;
   F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und
   Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der
   Bewertung nicht berücksichtigt;
   G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital über die
   Vergabeplattform des AG einzureichen;
   H) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich über die
   Vergabeplattform, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral
   beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten
   werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen
   Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten
   dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem
   Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den
   aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich
   daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der
   Informationen auf der Internetseite zu informieren;
   I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem
   Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2
   Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags;
   J) Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungen werden
   soweit vorhanden zur Verfügung gestellt. Damit wird eine etwaige
   Vorbefasstheit von früher beauftragten Büros
   Ausgeglichen. Dies betrifft insbesondere das Ingenieurbüro Schädel
   GmbH, Calwer Gasse 4-10, 71263 Weil der Stadt, das Unterlagen zur
   Vorbereitung zur Planfeststellung erstellt hat. Die damals erarbeitete
   Variante ist aus heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar und wird nicht
   weiter verfolgt;
   K) Hinweis zum Datenschutz: Alle Daten aus den Bewerbungsunterlagen
   werden sowohl beim AG als auch bei der ISTW Planungsgesellschaft
   elektronisch gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben,
   außer wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel in
   einem Nachprüfverfahren) notwendig ist. Siehe zudem die auf der
   Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Hinweise zum
   Datenschutz.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   76247
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der
   Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247
   Karlsruhe vom 26.3.2018:
   .. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
   ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend
   macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
   dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
   in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
   Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
   oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr
   als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
   3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er
   ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss
   die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der
   behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
   Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem
   Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die
   sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161
   Abs. 2 GBW);
   4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder
   aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag
   unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein
   förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der
   Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht
   informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der
   Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein
   Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10
   Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
   5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus,
   die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR
   betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung
   eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein
   Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der
   gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der
   Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen,
   wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
   6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das
   Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten
   müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten
   lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Karlsruhe
   76247
   Deutschland
   Telefon: +49 721926-8730
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2019
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References
   1. mailto:Julia.Knaust@rpk.bwl.de?subject=TED
   2. https://www.rp-karlsruhe.de/
   3. http://vof.istw.de/
   4. mailto:seitz@istw.de?subject=TED
   5. http://www.istw.de/
   6. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f9a073f1-d5cd-41cd-8ea2-d4c09b56c94e
   7. http://vof.istw.de/
   8. http://vof.istw.de/
   9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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