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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Karlsruhe
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 29070-2019 (ID: 2019012109253088707)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
DE-Karlsruhe: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2019/S 14/2019 29070
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 4-6
Karlsruhe
76131
Deutschland
Kontaktstelle(n): Julia Knaust
Telefon: +49 721926-3280
E-Mail: [1]Julia.Knaust@rpk.bwl.de
Fax: +49 72193340240
NUTS-Code: DE123
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.rp-karlsruhe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://vof.istw.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
ISTW Planungsgesellschaft mbH
Franckstraße 4
Ludwigsburg
71636
Deutschland
Telefon: +49 714124236-18
E-Mail: [4]seitz@istw.de
Fax: +49 714124236-99
NUTS-Code: DE115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.istw.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f9a073f1-d
5cd-41cd-8ea2-d4c09b56c94e
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planung Verkehrsanlagen B 28 Grünmettstetten L 355, Bauabschnitt 2:
Ausbau Rauher Stich
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das RP Karlsruhe benötigt Ingenieurleistungen für die Planung von
Verkehrsanlagen für den Bauabschnitt 2 Ausbau Rauher Stich als Teil
der Maßnahme B 28 Grünmettstetten L355. Diese steht im Zusammenhang
mit der Maßnahme Ausbau der B28, zum Lückenschluss zwischen
Grünmettstetten und Horb am Neckar, auf der Achse Freudenstadt zur
Anschlussstelle Horb (BAB A 81).
Benötigt werden die Leistungen bis zum Erreichen der Planfeststellung.
Aus dem Leistungsbild der Objektplanung nach HOAI § 47
(Verkehrsanlagen):
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 Vorplanung
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Es ist eine vollständige Beauftragung vorgesehen, bei die
Leistungsphasen einzeln abgerufen werden.
Die zu planende Strecke hat (je nach Variante) eine Länge von ca. 3,5
km und überbrückt einen Höhenunterschied von 100 m. Die anrechenbaren
Kosten werden auf rund 8,9 Mio. EUR geschätzt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122
NUTS-Code: DE12C
Hauptort der Ausführung:
Sitz des RP Karlsruhe, Stadtkreis Karlsruhe.
Planungsbereich Horb am Neckar, Landkreis Freudenstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die auszuschreibenden Leistungen sind im Folgenden kurz beschrieben,
eine ausführliche Projektbeschreibung steht auf der Internetseite der
Ausschreibung zur Verfügung:
Planungsauftrag: Es gilt eine Trasse zwischen den bereits sich in
Planung befindlichen Abschnitten Bauabschnitt 1 und B 28 Ortsumfahrung
Horb-Hohenberg zu finden.
Die Trasse verbindet die beiden Mittelzentren Freudenstadt und Horb.
Die Verbindungsfunktionsstufe ist daher nach den RIN als überregional
(II) einzuordnen, woraus sich die Straßenkategorie LS II ergibt. So-mit
ist sie nach den RAL der Entwurfsklasse EKL 2 zuzuordnen. Als
Regelquerschnitt ergibt sich ein RQ 11,5+.
Überholfahrstreifen befinden sich bisher zwischen Freudenstadt und der
BAB 81 ab dem Zuberknoten/Dornstetten (Knoten B 28/L 404 früher B 28/B
28a) bis zur Wirtschaftswegüberführung Hallanger Weg in Fahrtrichtung
Horb, auf der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung Horb-Hohenberg und nach
der Neckartalbrücke in Fahrtrichtung BAB 81. Um die neue
Streckengestaltung dem vorhandenen und geplanten Stan-dard
(Neckartalbrücke) anzupassen, ist vorgesehen, mindestens von Horb aus
kommend in Richtung Freudenstadt einen Überholfahrstreifen anzulegen.
Die Möglichkeit der Anlage einer weiteren gesicherten
Überholmöglichkeit in die Gegenrichtung ist zu prüfen.
Ab dem Knotenpunkt B 28/K 4703 ist die B 28 in Richtung Horb geprägt
durch eine hohe Kurvigkeit und zum Teil starkem Gefälle bzw. starken
Steigungen. Sowohl die Trassierung, als auch die Querschnittsgestaltung
entsprechen nicht dem heutigen Ausbaustandard.
Ziel der Maßnahme ist eine verbesserte Linienführung und eine
Verbreiterung des Straßenquerschnitts und damit verbunden eine
deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses, der Leistungsfähigkeit und
der Verkehrssicherheit.
Für das Gesamtprojekt wurde 1995 bereits ein Planfeststellungsverfahren
beantragt. Aufgrund naturschutzfachlicher Belange verfügte die
Planfeststellungsbehörde eine Überarbeitung der PF-Unterlagen, was in
der Folge zur Erstellung eines RE-Entwurfs aus dem Jahr 2000 führte.
Diese Planung wurde jedoch nicht ins Verfahren gebracht und ist aus
heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar.
Für die Führung der Straße sind mehrere Ingenieurbauwerke notwendig.
Davon sind mindestens 2 größere Brückenbauwerke zur Kreuzung der K4706
und der K4779. Die Planung der Ingenieurbauwerke ist nicht Teil der
ausgeschriebenen Leistungen. Allerdings sind diese Bauwerke und die
Einbindung in den Straßenverlauf mit dem Referat 43 Ingenieurbauwerke
des RPK abzustimmen.
Nicht Teile der Planungsaufgaben sind:
Verkehrsuntersuchungen,
Vermessungsleistungen,
Leistungen SiGeKo / Sicherheitsaudit,
Geologische Gutachten und Kampfmitteluntersuchung,
Umweltplanung, Naturschutzfachliche und landschaftspflegerische
Fachbeiträge,
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Es werden die Leistungen der Objektplanung nach HOAI § 45
(Verkehrsanlagen) benötigt.
Aus dem Leistungsbild der Objektplanung nach HOAI § 47
(Verkehrsanlagen) sollen beauftragt werden:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2 % vollständig
Leistungsphase 2 Vorplanung 20 % vollständig
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 24,5 %
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 8 % vollständig
Insgesamt 54,5 % des Leistungsbildes.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbildern der HOAI. Eine entsprechende Aufstellung der
Teilleistungen mit Darstellung der zu erbringenden Leistungen wird den
Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung (im Vertragsentwurf) zur
Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind mit allen anderen an der Planung beteiligten zu
koordinieren.
Zeitplan: Vorplanung bis Ende April 2020 / Linienbestimmung (ca. 3
Monate Zeitbedarf intern) bis 31.7.2020 / Vorentwurf (Entwurfsplanung)
bis 31.5.2021 / Interne Genehmigung bis Ende Dezember 2021/Unterlagen
für Planfeststellung bis Juni 2022/Einarbeitung Änderungen aus
Planfeststellungsverfahren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Qualifikation und Erfahrung des
für die Bearbeitung vorgesehenen Personals / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Herangehensweise zur
Erstellung eines Vorgehens- und Planungskonzepts / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Bewertung der Herangehensweise zur
Erstellung der Termin- und Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 15
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/08/2019
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag endet mit Erteilung der Planfeststellung. Im Zeitplan ist
für dieses Rechtsverfahren 1 Jahr angesetzt. Dies kann eventuell aber
auch länger dauern. Eine genaue Festlegung ist daher nicht möglich. Der
Vertrag wird deshalb ggf. bis zum Erreichen der Planfeststellung
verlängert.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von
vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren
abgefragt.
Grundbedingungen für alle Angaben:
die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim
Auftraggeber zu überprüfen,
können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen
Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt kann der
Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den
Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die
Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches
die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen
Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die Kriterien sind:
A) Straßenplanung Neubau Landstraße 1 km Leistungsphase 1-4 HOAI
mit 30 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 10,00 pro Punkt);
B) Straßenplanung Neubau Landstraße 3 km Leistungsphase 1-4 HOAI mit
10 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro Punkt);
C) Straßenplanung Neubau mehrstreifige Landstraße Leistungsphasen
1-4 HOAI mit 10 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro
Punkt);
D) Straßenplanung Neubau teilplangleicher Knotenpunkt mit 20 % (max.
3 Punkte mit einer Gewichtung von 6,67 pro Punkt);
E) Straßenplanung Neubau teilplanfreier Knotenpunkt mit 10 % (max. 3
Punkte mit einer Gewichtung von 3,33 pro Punkt);
F) Straßenplanung Mitwirkung an einem Planfeststellungsverfahren mit
20 % (max. 3 Punkte mit einer Gewichtung von 6,67 pro Punkt).
Maximal erreichbar sind 100 Punkte (gewichtet).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die
Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers bei
Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch
Auszug aus dem Handelsregister bei ausländischen Bewerbern durch eine
Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes bei
Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä.
verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss
zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den
Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte
für den Antragsteller zu tätigen (siehe Ziffer 3.1 der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb).
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124
GWB bestehen (siehe Ziffer 7 der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden
Antragsmuster enthalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis D sowie F
bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) einer
Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden.
Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die
schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die
Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im
Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen
Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend (siehe Ziffer
3.1 und 7.1 § 45 (4) Nr. 2 VgV der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb);
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die
Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung
erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich
vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der
Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen. Bei Auftragserteilung ist
ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung
vorzulegen (siehe Ziffer 5 und 7.1 der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb);
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber
den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn
ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag
ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer
nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung
stehen (siehe Ziffer 7.1 § 46 (3) Nr. 10 VgV der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb);
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte
Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt
sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine
Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass
diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen
der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften (siehe
Ziffer 7.1 § 47 (1) VgV der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb);
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für
öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst
werden;
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz
(brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten (siehe Ziffer 7.1 § 45 (4)
Nr. 4 VgV der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb);
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche
Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
enthalten (siehe Ziffer 7.1 § 46 (3) Nr. 8 VgV der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der
Berufshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR bei Personenschäden/3 Mio.
EUR für sonstige Schäden
Zu F) Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre
mindestens 300 000 EUR.
Zu G) Geforderter durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug
auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre
mindestens 4 Beschäftigte
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem,
entsprechend der DIN EN ISO 9001 (aktueller Stand vom November 2015),
verfügen (siehe Ziffer 7.1 § 46 (3) Nr. 3 VgV - der Aufforderung zum
Teilnahmewettbewerb);
B) Nachweis von Leistungen die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (siehe Ziffer 7.1 § 46 (3) Nr. 1 VgV - der
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Zu B) Eine abgeschlossene Planung der Leistungsphase 3, Objektplanung
gemäß § 45 ff HOAI, Honorarzone III (oder höher) über den Neubau eines
Straßenabschnitts mit mehr als 1 km Länge gemäß RAL in den letzten 5
Jahren. Die Leistungsphase 3 muss vollständig erbracht und
abgeschlossen sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A) Es gelten:
A1) Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB F-StB);
A2) Technischen Vertragsbedingungen Verkehrsanlagen
(TVB-Verkehrsanlagen);
A3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg LTMG-BW);
A4) Leitfaden für den Datenaustausch von Entwurfsunterlagen mit
Ingenieurbüros und Baufirmen der Straßenbauverwaltung
Baden-Württemberg;
A5) Leitfaden für den Datenaustausch von Vermessungsdaten mit
Ingenieurbüros und Baufirmen sowie der Grundsätze für Geländeerfassung
und Bestandsdokumentation;
A6) Schnittstellenbeschreibung zum Leitfaden Entwurf und zum Leitfaden
Grundplan und Vermessung;
B) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom AN über den
gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und
allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/02/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/03/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter
[7]http://vof.istw.de. Die Unterlagen zur Abgabe des Teilnahmentrags
finden sich auf der o. g. Vergabeplattform.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt
werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft,
dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt
der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin
vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige
Informationen / Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der
Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten
Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der
ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge
werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des
ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe
[8]http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen
erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
D) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben
werden welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese
Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den
Bewerber zu tätigen siehe III.1.1);
E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in
deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind
Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne
solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt
werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und
Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der
Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform des AG einzureichen;
H) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich über die
Vergabeplattform, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral
beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten
werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen
Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten
dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem
Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den
aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich
daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der
Informationen auf der Internetseite zu informieren;
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem
Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2
Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags;
J) Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Untersuchungen werden
soweit vorhanden zur Verfügung gestellt. Damit wird eine etwaige
Vorbefasstheit von früher beauftragten Büros
Ausgeglichen. Dies betrifft insbesondere das Ingenieurbüro Schädel
GmbH, Calwer Gasse 4-10, 71263 Weil der Stadt, das Unterlagen zur
Vorbereitung zur Planfeststellung erstellt hat. Die damals erarbeitete
Variante ist aus heutiger Sicht nicht mehr umsetzbar und wird nicht
weiter verfolgt;
K) Hinweis zum Datenschutz: Alle Daten aus den Bewerbungsunterlagen
werden sowohl beim AG als auch bei der ISTW Planungsgesellschaft
elektronisch gespeichert. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben,
außer wenn dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (zum Beispiel in
einem Nachprüfverfahren) notwendig ist. Siehe zudem die auf der
Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Hinweise zum
Datenschutz.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus: Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer der
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247
Karlsruhe vom 26.3.2018:
.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend
macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und
in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der
Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr
als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er
ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss
die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der
behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
(§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem
Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die
sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161
Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder
aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag
unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein
förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der
Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht
informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der
Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein
Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10
Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus,
die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR
betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung
eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein
Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der
gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der
Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen,
wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das
Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten
müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten
lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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2. https://www.rp-karlsruhe.de/
3. http://vof.istw.de/
4. mailto:seitz@istw.de?subject=TED
5. http://www.istw.de/
6. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f9a073f1-d5cd-41cd-8ea2-d4c09b56c94e
7. http://vof.istw.de/
8. http://vof.istw.de/
9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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