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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Gaißach
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 29011-2019 (ID: 2019012109235488650)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
  DE-Gaißach: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2019/S 14/2019 29011
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Gaißach  Bauamt
   Bahnhofstraße 8
   Gaißach
   83674
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: Meixner+Partner GmbH, Gögginger
   Straße 93, 86199 Augsburg
   Telefon: +49 821/50105-197
   E-Mail: [1]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 821 / 50105-10
   NUTS-Code: DE216
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.gaissach.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E77964147
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E77964147
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau einer Zweifachturnhalle  Objektplanung gem. § 33 ff HOAI 2013,
   LPH 3-9
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer
   Zweifachturnhalle.
   Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen
   (Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
   Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von ca. 31 m x 52 m mit
   einer Spielfeldgröße von 22 m x 44 m.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE276
   Hauptort der Ausführung:
   Gemeinde Gaißach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
   HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für den Neubau
   werden die LPH 3-9 vergeben.
   Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
   werden, so sind derzeit bereits die Brandschutz-Planung, die
   Mängelbeseitigung nach Abnahme sowie ein EnEV-Nachweis vorgesehen.
   Beschreibung:
   Geplante Maßnahmen:
   Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer
   Zweifachturnhalle.
   Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen
   (Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
   Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von (L x B) ca. 52 m x 31
   m und eine lichte Höhe von ca. 7 m.
   Die Spielfeldgröße ist mit 22 m x 44 m geplant.
   Eine Halleneinheit soll nach den gesetzlichen Grundlagen der
   FAG-Förderung und die andere Halleneinheit über ein BLSV Darlehen
   gefördert werden.
   Ziel ist ein einfacher Hallenbau ohne Tribünen und ohne besondere
   Anforderungen. Die Gesamtinvestition darf die Kostenobergrenze von 2,8
   Mio. EUR nicht überschreiten. Der Auftraggeber legt Wert auf eine
   kosteneffiziente Ausführung.
   Ein Planungsbüro hat bereits die Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet.
   Dieses Büro gilt als vor befasst. Sollte der Fall eintreten, dass
   dieses vor befasste Büro zur Vergabeverhandlung eingeladen wird, so
   werden die erarbeiteten Unterlagen allen Teilnehmern, die zur
   Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt, um alle
   Teilnehmer auf denselben Wissenstand wie das vor befasste Büro zu
   bringen.
   Zeitlicher Ablauf:
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im April 2019 statt. Die
   Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Mai 2019. Der
   Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
   Der Baubeginn ist für Frühjahr 2020 und die Fertigstellung für Mitte
   2021 geplant.
   Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Ggf. bei Projektverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten
   hat.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
   Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
   Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
   an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
   sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
   wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
   Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
   nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
   Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 3: LPH 6-7 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013 Zunächst wird die Stufe 1
   beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben;
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
   EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
   gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
   beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
   sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Angabe der Fachkraft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang
   mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, d.h. eindeutige
   Benennung des Projektleiters.
   Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters
   gem. § 75 VgV.
   Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen,
   wenn sie bauvorlageberechtigt ist und berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Architekt im jeweiligen Herkunftsstaat des
   Bewerbers (Sitz des Bewerbers) oder Ingenieur (Dipl., Master,
   Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur o. Bauingenieurwesen
   (oder eines vergleichb. Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des
   Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen (im Sinne des § 75 Abs. 1
   VgV).
   Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt
   oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
   vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
   Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
   2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
   o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
   b) Die Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbild
   Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und
   der o. g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.)
   nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung im
   Leistungsbild Objektplanung;
   c) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (eine Büro- und eine
   Projektleiter-Referenz). Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine
   Referenz einzureichen.
   Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der
   Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 31.12.2018 liegen, die LPH 2
   darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein. Erforderliche Angaben:
    Projektbezeichnung,
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
    Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer,
    Projektbearbeiter,
    Projektlaufzeit,
    Projektvolumen,
    Leistungsbilder,
    Leistungsphasen,
    Hochbauprojekt
    Honorarzone,
    Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
   Zusatzpunkte:
    Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. beim
   Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog
   eines öffentlichen Auftraggebers eingehalten,
    Planungsleistungen vergleichbar mit denen einer Sportstätte erbracht,
    Planung und Erstellung barrierefrei (gem. DIN 18040),
    Wertlegung auf die Erreichung von niedrigen Betriebskosten des
   Gebäudes,
    Wertlegung auf eine kosteneffiziente Ausführung des Gebäudes.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten
   oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos
   etc. und Beschreibung in Textform.
   d) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. und privaten AG über
   die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber,
   bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die
   gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/02/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
   über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per E-Mail
   eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§
   57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalndertage
   vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht;
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG;
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
   e) Die Leistungsphasen 1-2 sind bereits beauftragt und daher nicht
   Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als
   vor befasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vor
   befasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden
   sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung
   gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen;
   f) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
   zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
   Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
   unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.oberbayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2019
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   5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   6. http://www.regierung.oberbayern.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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