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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Gaißach
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 29011-2019 (ID: 2019012109235488650)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
DE-Gaißach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 14/2019 29011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Gaißach Bauamt
Bahnhofstraße 8
Gaißach
83674
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: Meixner+Partner GmbH, Gögginger
Straße 93, 86199 Augsburg
Telefon: +49 821/50105-197
E-Mail: [1]VgV@meixner-partner.de
Fax: +49 821 / 50105-10
NUTS-Code: DE216
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gaissach.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E77964147
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E77964147
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau einer Zweifachturnhalle Objektplanung gem. § 33 ff HOAI 2013,
LPH 3-9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer
Zweifachturnhalle.
Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen
(Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von ca. 31 m x 52 m mit
einer Spielfeldgröße von 22 m x 44 m.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276
Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Gaißach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für den Neubau
werden die LPH 3-9 vergeben.
Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt
werden, so sind derzeit bereits die Brandschutz-Planung, die
Mängelbeseitigung nach Abnahme sowie ein EnEV-Nachweis vorgesehen.
Beschreibung:
Geplante Maßnahmen:
Die Gemeinde Gaißach plant zusammen mit dem SC Gaißach den Neubau einer
Zweifachturnhalle.
Die Halle soll dem Handballsport aber auch für anderen
(Ball-)Sportarten und dem Breiten- sowie Schulsport dienen.
Die geplante Zweifachturnhalle hat Außenmaße von (L x B) ca. 52 m x 31
m und eine lichte Höhe von ca. 7 m.
Die Spielfeldgröße ist mit 22 m x 44 m geplant.
Eine Halleneinheit soll nach den gesetzlichen Grundlagen der
FAG-Förderung und die andere Halleneinheit über ein BLSV Darlehen
gefördert werden.
Ziel ist ein einfacher Hallenbau ohne Tribünen und ohne besondere
Anforderungen. Die Gesamtinvestition darf die Kostenobergrenze von 2,8
Mio. EUR nicht überschreiten. Der Auftraggeber legt Wert auf eine
kosteneffiziente Ausführung.
Ein Planungsbüro hat bereits die Leistungsphasen 1 und 2 bearbeitet.
Dieses Büro gilt als vor befasst. Sollte der Fall eintreten, dass
dieses vor befasste Büro zur Vergabeverhandlung eingeladen wird, so
werden die erarbeiteten Unterlagen allen Teilnehmern, die zur
Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Verfügung gestellt, um alle
Teilnehmer auf denselben Wissenstand wie das vor befasste Büro zu
bringen.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im April 2019 statt. Die
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Mai 2019. Der
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Der Baubeginn ist für Frühjahr 2020 und die Fertigstellung für Mitte
2021 geplant.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Ggf. bei Projektverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten
hat.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der
Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des
Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese
sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung
wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor
Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem
nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die
Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 3: LPH 6-7 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013 Zunächst wird die Stufe 1
beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne
Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Angabe der Fachkraft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, d.h. eindeutige
Benennung des Projektleiters.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters
gem. § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen,
wenn sie bauvorlageberechtigt ist und berechtigt ist, die
Berufsbezeichnung Architekt im jeweiligen Herkunftsstaat des
Bewerbers (Sitz des Bewerbers) oder Ingenieur (Dipl., Master,
Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur o. Bauingenieurwesen
(oder eines vergleichb. Studiengangs) im jeweiligen Herkunftsstaat des
Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen (im Sinne des § 75 Abs. 1
VgV).
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt
oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
o. vgl.) aus der Studiengang und Abschlussjahr ersichtlich sind;
b) Die Berufserfahrung des Projektleiters im Leistungsbild
Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und
der o. g. Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.)
nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung im
Leistungsbild Objektplanung;
c) Angabe von mind. 2 verschiedenen Referenzen (eine Büro- und eine
Projektleiter-Referenz). Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
werden. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine
Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung: Der
Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009 31.12.2018 liegen, die LPH 2
darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein. Erforderliche Angaben:
Projektbezeichnung,
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Aufgabenverteilung mit ARGE-Partner oder Unterauftragnehmer,
Projektbearbeiter,
Projektlaufzeit,
Projektvolumen,
Leistungsbilder,
Leistungsphasen,
Hochbauprojekt
Honorarzone,
Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeigneter Nachweis).
Zusatzpunkte:
Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bzw. beim
Referenzprojekt wurden die einschlägigen Vergaberichtlinien analog
eines öffentlichen Auftraggebers eingehalten,
Planungsleistungen vergleichbar mit denen einer Sportstätte erbracht,
Planung und Erstellung barrierefrei (gem. DIN 18040),
Wertlegung auf die Erreichung von niedrigen Betriebskosten des
Gebäudes,
Wertlegung auf eine kosteneffiziente Ausführung des Gebäudes.
Sonstiges:
Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens 2 DIN A4-Seiten
oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos
etc. und Beschreibung in Textform.
d) Der AG behält sich vor, Auskünfte von öffentl. und privaten AG über
die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber,
bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die
gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/02/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per E-Mail
eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§
57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalndertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
verbleiben beim AG;
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Die Leistungsphasen 1-2 sind bereits beauftragt und daher nicht
Bestandteil des Verfahrens. Das damit beauftragte Büro gilt somit als
vor befasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vor
befasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden
sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen;
f) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, sofern:
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [6]http://www.regierung.oberbayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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1. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
2. http://www.gaissach.de/
3. https://www.subreport.de/E77964147
4. https://www.subreport.de/E77964147
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
6. http://www.regierung.oberbayern.de/
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