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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Reutlingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 28925-2019 (ID: 2019012109234988641)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
DE-Reutlingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 14/2019 28925
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landratsamt Reutlingen Kreisamt für nachhaltige Entwicklung
Gartenstr. 49
Reutlingen
72764
Deutschland
Telefon: +49 71214803310
E-Mail: [1]nachhaltige-entwicklung@kreis-reutlingen.de
Fax: +49 71214801834
NUTS-Code: DE141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.kreis-reutlingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E26875791
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf
den naldo-Linien:
a) Linie 260 Reutlingen Riedlingen/Donau;
b) Linie261 Hayingen Hohenstein Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben Pfronstetten Eglingen Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach Münsingen;
b) Linie 212 Münsingen Traiflingen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
Landkreis im Landkreis Reutlingen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Reutlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
Landkreis im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien
a) Linie 260 Reutlingen Riedlingen/Donau;
b) Linie261 Hayingen Hohenstein Engstingen;
c) Linie 262 Mörsingen Zwiefalten;
d) Linie 264 Steinhilben Pfronstetten Eglingen Münsingen;
e) Linie 265 Münsingen Riedlingen/Donau;
f) Linie 267 Pfronstetten Zwiefalten;
g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/09/2019
Ende: 31/07/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht
Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
A) Die Linien 265 und 260 überschreiten die Kreisgrenze. Die
Verkehrsleistungen sind zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet des
Landkreises Biberach zu erbringen. Dies ist mit dem Landkreis Biberach
abgestimmt;
B) Die Fahrt der Linie 260 an Schultagen um 16.53 Uhr von Reutlingen
Hbf. nach Bernloch ist abweichend von II.2.7 erst ab dem 1.12.2019 zu
erbringen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Buslinien X2 und 212 im
Landkreis Reutlingen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Reutlingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den naldo-Linien X2
(Regiobus) und 212 im Landkreis Reutlingen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/09/2019
Ende: 31/07/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht
Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Betriebsaufnahme für die Linie 212 ist abweichend von II.2.7 der
1.10.2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister (nicht vor dem 1.12.2018 datiert) beizufügen (bei
Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn
in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken;
8) nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte;
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach §
404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a
oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat;
[weiter s. unten]
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
[Fortsetzung der Auflistung von oben nach Ziffer 12] 13. der Bieter
über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese
zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes sowie die
entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für
mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) auch für die bei
Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im Linienverkehr mit
Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder
Betriebsführer.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erbringung von Linienverkehren mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als
Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit wenigstens 250 000 (Los 1)
bzw. 80 000 (Los 2) Fahrplankilometern p.a.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§§ 3 ff. PBZugV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 243-507962
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/02/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/05/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/02/2019
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der
Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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3. https://www.subreport.de/E26875791
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