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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Reutlingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 28925-2019 (ID: 2019012109234988641)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
  DE-Reutlingen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 14/2019 28925
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landratsamt Reutlingen  Kreisamt für nachhaltige Entwicklung
   Gartenstr. 49
   Reutlingen
   72764
   Deutschland
   Telefon: +49 71214803310
   E-Mail: [1]nachhaltige-entwicklung@kreis-reutlingen.de
   Fax: +49 71214801834
   NUTS-Code: DE141
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.kreis-reutlingen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E26875791
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
   Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
   Landkreis sowie der Buslinien X2 und 212 im Landkreis Reutlingen auf
   den naldo-Linien:
   a) Linie 260 Reutlingen  Riedlingen/Donau;
   b) Linie261 Hayingen  Hohenstein  Engstingen;
   c) Linie 262 Mörsingen  Zwiefalten;
   d) Linie 264 Steinhilben  Pfronstetten  Eglingen  Münsingen;
   e) Linie 265 Münsingen  Riedlingen/Donau;
   f) Linie 267 Pfronstetten  Zwiefalten;
   g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen;
   h) Linie X2 (Regiobus) Bad Urach  Münsingen;
   b) Linie 212 Münsingen  Traiflingen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
   Landkreis im Landkreis Reutlingen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE141
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Reutlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen im Teilraumkonzept südl.
   Landkreis im Landkreis Reutlingen auf den naldo-Linien
   a) Linie 260 Reutlingen  Riedlingen/Donau;
   b) Linie261 Hayingen  Hohenstein  Engstingen;
   c) Linie 262 Mörsingen  Zwiefalten;
   d) Linie 264 Steinhilben  Pfronstetten  Eglingen  Münsingen;
   e) Linie 265 Münsingen  Riedlingen/Donau;
   f) Linie 267 Pfronstetten  Zwiefalten;
   g) Linie 268 Ringverkehr Hayingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/09/2019
   Ende: 31/07/2029
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht
   Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
   dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   A) Die Linien 265 und 260 überschreiten die Kreisgrenze. Die
   Verkehrsleistungen sind zu einem kleinen Teil auf dem Gebiet des
   Landkreises Biberach zu erbringen. Dies ist mit dem Landkreis Biberach
   abgestimmt;
   B) Die Fahrt der Linie 260 an Schultagen um 16.53 Uhr von Reutlingen
   Hbf. nach Bernloch ist abweichend von II.2.7 erst ab dem 1.12.2019 zu
   erbringen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den Buslinien X2 und 212 im
   Landkreis Reutlingen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE141
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Reutlingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung von Busverkehrsleistungen auf den naldo-Linien X2
   (Regiobus) und 212 im Landkreis Reutlingen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/09/2019
   Ende: 31/07/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht
   Leistungsänderungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen,
   dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
   Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar
   mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden.
   Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Betriebsaufnahme für die Linie 212 ist abweichend von II.2.7 der
   1.10.2019.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Bieter haben ihrem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem
   Handelsregister (nicht vor dem 1.12.2018 datiert) beizufügen (bei
   Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle
   Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit
   Übersetzung ins Deutsche; falls keine Eintragungspflicht im
   Handelsregister besteht eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter
   keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die
   vertretungsberechtigten Personen sind). Hierfür ausreichend ist ein
   Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem,
   über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
   1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
   Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn
   in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist;
   2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
   3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat;
   4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben;
   5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat;
   7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken;
   8) nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte;
   9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat;
   10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
   11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach §
   404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a
   oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe
   von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
   Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
   12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat;
   [weiter s. unten]
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   [Fortsetzung der Auflistung von oben nach Ziffer 12] 13. der Bieter
   über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese
   zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
   Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und
   dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
   und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
   Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der
   Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
   erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1),
   III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall
   auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den
   Ziffern III.1.1) und III.1.2) (Buchstabe A) für jedes sowie die
   entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für
   mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit
   nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden
   Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der
   hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
   Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den
   vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für
   Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
   Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret
   benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den
   Ziffern III.1.1), III.1.2) (Buchstabe A) und III.1.3) auch für die bei
   Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
   Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
   Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln
   die Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter
   in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im Linienverkehr mit
   Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder
   Betriebsführer.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Erbringung von Linienverkehren mit Kraftomnibussen nach § 42 PBefG als
   Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer mit wenigstens 250 000 (Los 1)
   bzw. 80 000 (Los 2) Fahrplankilometern p.a.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   §§ 3 ff. PBZugV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 243-507962
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/02/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/05/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/02/2019
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Kapellenstraße 17
   Karlsruhe
   76131
   Deutschland
   Telefon: +49 7219260
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
   Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt
   werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag
   erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem
   die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
   Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben
   informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der
   Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
   vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
   Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
   10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
   Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder in den
   Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2019
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   1. mailto:nachhaltige-entwicklung@kreis-reutlingen.de?subject=TED
   2. http://www.kreis-reutlingen.de/
   3. https://www.subreport.de/E26875791
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:507962-2017:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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