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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Dresden
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 28759-2019 (ID: 2019012109213988495)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
DE-Dresden: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2019/S 14/2019 28759
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
Universität Dresden, AöR
Fetscherstraße 74
Dresden
01307
Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf / Abteilung
Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
E-Mail: [1]Vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
Fax: +49 3514588883509
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.uniklinikum-dresden.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tischdurchflusszytometer
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers BD
Fortessa X-20.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers BD
Fortessa X-20.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert /
Wert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
ist zulässig, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
ist (Vgl. 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt aus
den nachstehend aufgeführten Gründen ausschließlich das Unternehmen
Becton Dickinson GmbH in Betracht:
Der für die Beschaffung in Frage kommende Durchflusszytometer BD
Fortessa X-20 stammt - wie das aktuell beim Auftraggeber eingesetzte
Gerät - vom Hersteller BD. Die Beschaffung des BD Fortessa Systems
gewährleistet demzufolge, dass die Arbeitsgruppen des Institutes die
über Jahre entwickelten Forschungsprotokolle und Analysen nahtlos in
das neue System überführen können. Der Wechsel auf ein System einer
anderen Firma würde bei einer für die durchgeführten
Forschungsprojekte derart zentralen Technologie jedoch stets dazu
führen, dass ein signifikanter Zeitraum verloren gehen würde, bis die
teilweise einzigartigen Protokolle und Analysen, welche für die
Forschungstätigkeit zwingend erforderlich sind, auf einem alternativen
Durchflusszytometer erneut etabliert werden könnten.
Des Weiteren ist zu beachten, dass in der wissenschaftlichen Arbeit
analytische Durchflusszytometer und präparative Durchflusszytometer
(Sorter) eng miteinander verbunden sind. BD ist der einzige Anbieter,
der High-End-Analyzer sowie High-End-Zellsorter anbietet, welche einen
identischen optischen Aufbau (Vergleichbarkeit der Messergebnisse)
sowie eine identische Softwareplattform (einfache Bedienung und
Datentransfer) bieten. Die Sortingexperimente werden durch unsere
Arbeitsgruppen an der BD FACSAria Geräteplattform durchgeführt.
Durchflusszytometrieanalysen und Durchflusszytometriesorting müssen an
kompatiblen Geräten durchgeführt werden, damit die Ergebnisse
verglichen werden können; der Einsatz von Geräten alternativer
Hersteller führt in jedem Fall dazu, dass die Messergebnisse nicht
verglichen und damit die entsprechenden Experimente nicht (erfolgreich)
durchgeführt werden können. Aufgrund dessen, dass die Arbeitsgruppen
nur mit High-End-Zellsorter Geräten der Firma BD arbeiten, kommt
dementsprechend nur ein kompatibles Gerät der Firma BD als analytischer
Durchflusszytometer in Frage.
Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein
Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren
Beschaffungsergebnissen führen würde (Vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016,
S. 169).
Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen
Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen
des Auftraggebers erfüllen können; zugleich stellen die entsprechenden
Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der
Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die
gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die
Beschaffung des gegenständlichen Durchflusszytometers die erfolgreiche
Durchführung der Forschungsprojekte des Auftraggebers / des IKL und
somit dessen Wettbewerbsposition in der immunologischen und
Stammzellforschung (Vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Tischdurchflusszytometer
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
17/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Becton Dickinson GmbH
Heidelberg
Deutschland
NUTS-Code: DE125
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Wert
der Beschaffung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [3]vergabekammer@ldl.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [4]http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden,
solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der
Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Das
Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2
GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht
gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 3419773800
E-Mail: [5]vergabekammer@ldl.sachsen.de
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [6]http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/01/2019
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1. mailto:Vergabestelle@uniklinikum-dresden.de?subject=TED
2. http://www.uniklinikum-dresden.de/
3. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
4. http://www.ldl.sachsen.de/
5. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
6. http://www.ldl.sachsen.de/
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