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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Dresden
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 28759-2019 (ID: 2019012109213988495)
Veröffentlicht: 21.01.2019
*
  DE-Dresden: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2019/S 14/2019 28759
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen
   Universität Dresden, AöR
   Fetscherstraße 74
   Dresden
   01307
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Geschäftsbereich Logistik und Einkauf / Abteilung
   Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
   E-Mail: [1]Vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
   Fax: +49 3514588883509
   NUTS-Code: DED21
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.uniklinikum-dresden.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tischdurchflusszytometer
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers BD
   Fortessa X-20.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED21
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Beschaffung eines Durchflusszytometers BD
   Fortessa X-20.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
   von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert /
   Wert der Beschaffung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
   ist zulässig, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden
   ist (Vgl. 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt aus
   den nachstehend aufgeführten Gründen ausschließlich das Unternehmen
   Becton Dickinson GmbH in Betracht:
   Der für die Beschaffung in Frage kommende Durchflusszytometer BD
   Fortessa X-20 stammt - wie das aktuell beim Auftraggeber eingesetzte
   Gerät - vom Hersteller BD. Die Beschaffung des BD Fortessa Systems
   gewährleistet demzufolge, dass die Arbeitsgruppen des Institutes die
   über Jahre entwickelten Forschungsprotokolle und Analysen nahtlos in
   das neue System überführen können. Der Wechsel auf ein System einer
   anderen Firma würde  bei einer für die durchgeführten
   Forschungsprojekte derart zentralen Technologie  jedoch stets dazu
   führen, dass ein signifikanter Zeitraum verloren gehen würde, bis die
   teilweise einzigartigen Protokolle und Analysen, welche für die
   Forschungstätigkeit zwingend erforderlich sind, auf einem alternativen
   Durchflusszytometer erneut etabliert werden könnten.
   Des Weiteren ist zu beachten, dass in der wissenschaftlichen Arbeit
   analytische Durchflusszytometer und präparative Durchflusszytometer
   (Sorter) eng miteinander verbunden sind. BD ist der einzige Anbieter,
   der High-End-Analyzer sowie High-End-Zellsorter anbietet, welche einen
   identischen optischen Aufbau (Vergleichbarkeit der Messergebnisse)
   sowie eine identische Softwareplattform (einfache Bedienung und
   Datentransfer) bieten. Die Sortingexperimente werden durch unsere
   Arbeitsgruppen an der BD FACSAria Geräteplattform durchgeführt.
   Durchflusszytometrieanalysen und Durchflusszytometriesorting müssen an
   kompatiblen Geräten durchgeführt werden, damit die Ergebnisse
   verglichen werden können; der Einsatz von Geräten alternativer
   Hersteller führt in jedem Fall dazu, dass die Messergebnisse nicht
   verglichen und damit die entsprechenden Experimente nicht (erfolgreich)
   durchgeführt werden können. Aufgrund dessen, dass die Arbeitsgruppen
   nur mit High-End-Zellsorter Geräten der Firma BD arbeiten, kommt
   dementsprechend nur ein kompatibles Gerät der Firma BD als analytischer
   Durchflusszytometer in Frage.
   Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein
   Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren
   Beschaffungsergebnissen führen würde (Vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016,
   S. 169).
   Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen
   Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen
   des Auftraggebers erfüllen können; zugleich stellen die entsprechenden
   Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der
   Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die
   gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die
   Beschaffung des gegenständlichen Durchflusszytometers die erfolgreiche
   Durchführung der Forschungsprojekte des Auftraggebers / des IKL und
   somit dessen Wettbewerbsposition in der immunologischen und
   Stammzellforschung (Vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Tischdurchflusszytometer
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   17/01/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Becton Dickinson GmbH
   Heidelberg
   Deutschland
   NUTS-Code: DE125
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert
   von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert/Wert
   der Beschaffung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 3419773800
   E-Mail: [3]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [4]http://www.ldl.sachsen.de/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei
   der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden,
   solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der
   Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Das
   Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2
   GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht
   gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen
   Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 3419773800
   E-Mail: [5]vergabekammer@ldl.sachsen.de
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [6]http://www.ldl.sachsen.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/01/2019
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   3. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
   4. http://www.ldl.sachsen.de/
   5. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
   6. http://www.ldl.sachsen.de/
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