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Ausschreibung: Erneuerung Bremsenprüfstand - DE-Frankenthal (Pfalz)
Prüfstände
Dokument Nr...: 867589-2019 (ID: 2019011917500587388)
Veröffentlicht: 20.01.2019
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  Erneuerung Bremsenprüfstand
Die Stadt Frankenthal (Pfalz) schreibt öffentlich nach VOL/A aus:
Erneuerung Bremsenprüfstand
Anschrift: Ackerstraße 24, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Wesentliche Leistungen:
Demontage und Entsorgung des funktionsfähigen Altgerätes
Lieferung und Montage Bremsenprüfstand für LKW und PKW, Achslast bis 13 t, gemäß Bremsenprüfstandsrichtlinie 2011 (29
StVZO)
Bauliche Anpassungen
Ausführungszeitraum: 01.09.2019 bis 30.11.2019
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Geforderte Sicherheiten: keine
Wertungskriterium 100 % Preis
Die Angebote sind in Deutsch abzufassen.
Bindefrist: 05.04.2019 (24:00 Uhr)
Die Vergabeunterlagen  Kennziffer 6238 - können nach Veröffentlichung
schriftlich bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) - Vergabestelle,
Postanschrift: Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) oder per E-Mail
(vergabe@frankenthal.de) angefordert werden. Eine Schutzgebühr wird nicht
erhoben.
Angebotsabgabe bis zum 05.03.2019, Uhrzeit siehe Angebotseröffnung. Angebote, die mit einem entsprechenden
Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz),
Vergabestelle, Speyerer Straße 6, 4. OG, (Postanschrift: Rathausplatz 2-7 ) einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass der Behördenbriefkasten Rathausplatz 2-7 am Eröff-nungstag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr
nicht geleert wird.
Angebotseröffnung: Dienstag, 05.03.2019, 10:00 Uhr, Speyerer Straße 6, 4.OG
Gemäß  14 Absatz 2 VOL/A sind beim Eröffnungstermin keine Bieter zugelassen.
Mit dem Angebot zur Prüfung der Eignung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine direkt abrufbare Eintragung in die bundesweite
Präqualifizierungsdatenbank für den Lie-fer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Vo-raussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftrags-spezifische Einzelnachweise.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. er-gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachwei-se. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) geführt werden
ggf. ergänzt durch geforder-te auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Eigenerklärung umfasst die folgenden Angaben:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführ-ten
Leistungen.
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässig-keit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
c) Eigenerklärung nach  4 Abs. 1 bzw.  3 LTTG
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der be-nannten Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Ei-generklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestä-tigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Über-setzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Erklärungen, Bestätigungen (Kopie) sind sowohl von präqualifizierten Unter-nehmen (solange nicht in PQ-Datenbank
enthalten) als auch nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen:
- drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren über die Ausführung vergleich-barer Leistungen mit mindestens folgenden
Angaben: Ansprechpartner; Art der aus-geführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung der Beiträge zur gesetzli-chen Sozialversicherung, die nicht
älter als 12 Monate sein darf
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die nicht älter als 12 Mo-nate sein darf
- Freistellungsbescheinigung  48 b ESTG
- Eintragung in die Handwerkerrolle oder Industrie- und Handelskammer
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, die nicht älter als 12 Monate sein darf
- aktueller Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Handelsregisterauszug, der nicht älter als 12 Monate sein darf
- Gewerbeanmeldung (wenn nicht im Handelsregister eingetragen)
- ggf. Bevollmächtigung oder Nachweis zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung, so-fern sich diese nicht aus der Eintragung
des Unternehmens im Handels- bzw. Fir-menregister ergibt
Nachprüfungsbehörde:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Referat 45, Postfach 13 20, 54203 Trier
Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), 15.01.2019
In Vertretung
Knöppel
Beigeordneter
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadtverwaltung-Frankenthal-Pfalz/2019/01/2744152.html
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