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Ausschreibung: Installation von Elektroanlagen - DE-Frankfurt am Main
Installation von Elektroanlagen
Dokument Nr...: 551617-2018 (ID: 2018121409365726741)
Veröffentlicht: 14.12.2018
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DE-Frankfurt am Main: Installation von Elektroanlagen
2018/S 241/2018 551617
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Netz AG (Bukr 16)
Theodor-Heuss-Allee 7
Frankfurt am Main
60486
Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
Mitte, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main, Frank Weil
Telefon: +49 6926543316
E-Mail: [1]frank.weil@deutschebahn.com
Fax: +49 6926543457
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
17FEI27986 ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27986
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
17FEI27986 ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Im Projekt ESTW Haunetal muss für das Gewerk 50 Hz zum einen die
Stromversorgung für die ESTW Gebäude in Bad Herfeld und Neukrichen
hergestellt werden. Zum anderen müssen Netzersatzanlagen, gespeist aus
dem 16,7 Hz Oberleitungsnetz, in beiden Modulgebäuden errichtet werden.
Weiterhin muss die vorhandene Energieversorgung aus den
Stellwerksgebäuden in Bad Hersfeld, Oberhaun und Neukirchen geändert
werden.
Hinzu kommt noch noch die Umrüstung der Weichenheizanlagen in den
Bahnhöfen Bad Hersfeld, EWHA 1. 2 und 3, Oberhaun EWHA 1 und 2
(Rückbau) und in Haunetal-Neukirchen EWHA 1 und 2. Die
Ausführungsplanung wurde bereits erstellt und wird bei
Auftragserteilung übergeben.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2017
Ende: 16/05/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 247-520848
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 17FEI27986
Bezeichnung des Auftrags:
17FEI27986 ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
15/12/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auftragsbekanntmachung Sektoren erfolgte unter der
Bekanntmachungsnummer im ABI: 2017/S184-377692.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45311000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45311000
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Projekt ESTW Haunetal muss für das Gewerk 50 Hz zum einen die
Stromversorgung für die ESTW Gebäude in Bad Herfeld und Neukrichen
hergestellt werden. Zum anderen müssen Netzersatzanlagen, gespeist aus
dem 16,7 Hz Oberleitungsnetz, in beiden Modulgebäuden errichtet werden.
Weiterhin muss die vorhandene Energieversorgung aus den
Stellwerksgebäuden in Bad Hersfeld, Oberhaun und Neukirchen geändert
werden.
Hinzu kommt noch noch die Umrüstung der Weichenheizanlagen in den
Bahnhöfen Bad Hersfeld, EWHA 1. 2 und 3, Oberhaun EWHA 1 und 2
(Rückbau) und in Haunetal-Neukirchen EWHA 1 und 2. Die
Ausführungsplanung wurde bereits erstellt und wird bei
Auftragserteilung übergeben.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2017
Ende: 16/05/2019
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Siehe unten.
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Die Überwachung der neuen Weichenheizungen und der Gleisfeldbeleuchtung
im Bereich des ESTW Haunetals muss auch im Zeitraum zwischen der
Abnahmeprüfung/Inbetriebnahme der Einzelanlagen und der
ESTW-Inbetriebnahme gewährleistet sein. Eine provisorische
Überwachungseinrichtung für den Fdl ist dadurch zwingend notwendig.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Da die Fa. Backes & Scholz Elektrotechnik die neuen
Weichenheizungsanlagen errichtet, wäre bei einem Wechsel des AN für die
zusätzliche Maßnahme nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN
gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Aus
diesem Grund soll Backes & Scholz auch das vorgesehene Provisorium
errichten. Bei einem Wechsel des AN für die zusätzliche Maßnahme, wäre
eine einheitliche Leistungsdurchführung nicht mehr möglich. Dies würde
Synergieeffekte hemmen, wie beispielsweise das Vorhalten diverser
Gerätschaften, welche für die Leistungserstellung benötigt werden sowie
auf diese Weise anfallende zusätzliche Kosten für Verwaltung, Anfahrt
zur Baustelle etc..
Die Firma Backes & Scholz ist durch die restlichen Arbeiten ohnehin mit
Personal, Fahrzeugen und Geräten vor Ort. Die Beauftragung eines
anderen AN würde Zusatzkosten für Verwaltung, Anfahrt etc. verursachen,
die in keinem Verhältnis zur tatsächlich zu erbringenden Leistung
stehen.
VII.2.3)Preiserhöhung
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References
1. mailto:frank.weil@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:520848-2017:TEXT:DE:HTML
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