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Ausschreibung: Installation von Elektroanlagen - DE-Frankfurt am Main
Installation von Elektroanlagen
Dokument Nr...: 551617-2018 (ID: 2018121409365726741)
Veröffentlicht: 14.12.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Installation von Elektroanlagen
   2018/S 241/2018 551617
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
   Mitte, Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main, Frank Weil
   Telefon: +49 6926543316
   E-Mail: [1]frank.weil@deutschebahn.com
   Fax: +49 6926543457
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   17FEI27986  ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27986
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45311000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   17FEI27986  ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45311000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE733
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Im Projekt ESTW Haunetal muss für das Gewerk 50 Hz zum einen die
   Stromversorgung für die ESTW Gebäude in Bad Herfeld und Neukrichen
   hergestellt werden. Zum anderen müssen Netzersatzanlagen, gespeist aus
   dem 16,7 Hz Oberleitungsnetz, in beiden Modulgebäuden errichtet werden.
   Weiterhin muss die vorhandene Energieversorgung aus den
   Stellwerksgebäuden in Bad Hersfeld, Oberhaun und Neukirchen geändert
   werden.
   Hinzu kommt noch noch die Umrüstung der Weichenheizanlagen in den
   Bahnhöfen Bad Hersfeld, EWHA 1. 2 und 3, Oberhaun EWHA 1 und 2
   (Rückbau) und in Haunetal-Neukirchen EWHA 1 und 2. Die
   Ausführungsplanung wurde bereits erstellt und wird bei
   Auftragserteilung übergeben.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 18/12/2017
   Ende: 16/05/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 247-520848
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 17FEI27986
   Bezeichnung des Auftrags:
   17FEI27986  ESTW Haunetal, Neubau der elektrischen Energieanlagen
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   15/12/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Auftragsbekanntmachung  Sektoren erfolgte unter der
   Bekanntmachungsnummer im ABI: 2017/S184-377692.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/12/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45311000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45311000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE733
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Projekt ESTW Haunetal muss für das Gewerk 50 Hz zum einen die
   Stromversorgung für die ESTW Gebäude in Bad Herfeld und Neukrichen
   hergestellt werden. Zum anderen müssen Netzersatzanlagen, gespeist aus
   dem 16,7 Hz Oberleitungsnetz, in beiden Modulgebäuden errichtet werden.
   Weiterhin muss die vorhandene Energieversorgung aus den
   Stellwerksgebäuden in Bad Hersfeld, Oberhaun und Neukirchen geändert
   werden.
   Hinzu kommt noch noch die Umrüstung der Weichenheizanlagen in den
   Bahnhöfen Bad Hersfeld, EWHA 1. 2 und 3, Oberhaun EWHA 1 und 2
   (Rückbau) und in Haunetal-Neukirchen EWHA 1 und 2. Die
   Ausführungsplanung wurde bereits erstellt und wird bei
   Auftragserteilung übergeben.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 18/12/2017
   Ende: 16/05/2019
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   Siehe unten.
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Überwachung der neuen Weichenheizungen und der Gleisfeldbeleuchtung
   im Bereich des ESTW Haunetals muss auch im Zeitraum zwischen der
   Abnahmeprüfung/Inbetriebnahme der Einzelanlagen und der
   ESTW-Inbetriebnahme gewährleistet sein. Eine provisorische
   Überwachungseinrichtung für den Fdl ist dadurch zwingend notwendig.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Da die Fa. Backes & Scholz Elektrotechnik die neuen
   Weichenheizungsanlagen errichtet, wäre bei einem Wechsel des AN für die
   zusätzliche Maßnahme nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN
   gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Aus
   diesem Grund soll Backes & Scholz auch das vorgesehene Provisorium
   errichten. Bei einem Wechsel des AN für die zusätzliche Maßnahme, wäre
   eine einheitliche Leistungsdurchführung nicht mehr möglich. Dies würde
   Synergieeffekte hemmen, wie beispielsweise das Vorhalten diverser
   Gerätschaften, welche für die Leistungserstellung benötigt werden sowie
   auf diese Weise anfallende zusätzliche Kosten für Verwaltung, Anfahrt
   zur Baustelle etc..
   Die Firma Backes & Scholz ist durch die restlichen Arbeiten ohnehin mit
   Personal, Fahrzeugen und Geräten vor Ort. Die Beauftragung eines
   anderen AN würde Zusatzkosten für Verwaltung, Anfahrt etc. verursachen,
   die in keinem Verhältnis zur tatsächlich zu erbringenden Leistung
   stehen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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   2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:520848-2017:TEXT:DE:HTML
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