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Ausschreibung: Bodenverlegearbeiten - DE-Naumburg
Bodenverlegearbeiten
Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
Estricharbeiten
Dokument Nr...: 549558-2018 (ID: 2018121409035124722)
Veröffentlicht: 14.12.2018
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DE-Naumburg: Bodenverlegearbeiten
2018/S 241/2018 549558
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum Burgenlandkreis GmbH
Humboldtstraße 31
Naumburg
06618
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bernd Richartz
Telefon: +49 3445721065
E-Mail: [1]bernd.richartz@klinikum-burgenlandkreis.de
Fax: +49 3445721053
NUTS-Code: DEE08
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.klinikum-burgenlandkreis.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.evergabe.de/unterlagen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: TD-B 2018/221 N
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45432110
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45215100
45262320
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08
Hauptort der Ausführung:
Klinikum Burgenlandkreis GmbH
Standort Saale-Unstrut-Klinikum Naumburg
Humboldtstraße 31
06618 Naumburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau eines Kinderzentrums.
In dem 4- geschossiger Funktionsneubau werden verschiedene Bereiche der
Kinder- und Jugendmedizin,
Onkologie und Palliativmedizin, sowie eine Erweiterung des bestehenden
MVZ untergebracht.
Neben dem Neubau sind die angrenzenden Bereiche der Bestandsgebäude
funktionell anzupassen.
Bruttogeschossfläche gesamt: 6 436 m^2
Bruttorauminhalt gesamt: 22 290 m^3
Trittschalldämmschicht PS-Hartschaum EPS 60-2 mm 20 MN/m^3 0,030
W/(mK) 1 154 m^2,
Wärmedämmschicht Fußboden PS-Hartschaum EPS D 80 mm 0,032 W/(mK) DEO
dh 1 154 m^2,
Trittschalldämmschicht PS-Hartschaum EPS 40-2 mm 20 MN/m^3 0,040
W/(mK) 3 405 m^2,
Trennschicht PE-Folie D 0,15 mm 45 58 m^2,
Zementestrich Estrich auf Dämmschicht C35 F5 D 70 mm 3 405 m^2,
Zementestrich Estrich auf Dämmschicht C35 F5 D 65 mm 1 154 m^2,
Ganzflächiges Spachteln des Untergrundes 4 347 m^2,
PVC-Bodenbelag in Bahnen, chipgemustert 2 683 m^2,
PVC-Bodenbelag in Bahnen, Holzoptik 1 217 m^2,
Sockelausbildung Hohlkehlsockel PVC 3 607 m.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/08/2019
Ende: 08/04/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Im
Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das Unternehmen im
PQ-Verzeichnis geführt wird, anzugeben. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen präqualifiziert
sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf.
ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen
abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese anderen Unternehmen im
PQ-Verzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt
Eigenerklärungen zur Eignung bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Das Formblatt
Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich als Bestandteil der
Vergabeunterlagenzu dieser Ausschreibung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das PQ-Verzeichnis.
Oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
Bewerbererklärung des Landes Sachsen-Anhalt,
Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder steuernummer oder vergleichbare
Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der
Bieter ansässig ist,
gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur
Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist,
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in
Liquidation befindet,
kurze Darstellung des Unternehmens sowie seiner Geschäftstätigkeit in
frei gewählter Form,
Erklärung über den Gesamtumsatz im entsprechenden Marktsegment in den
letzten 3 Jahren, bezogen auf den Leistungsgegenstand einzureichen.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des PQ-Verzeichnis) sind folgende
Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
aktuelle Bescheinigung über eine branchenübliche
Betriebshaftpflichtversicherung durch Beifügung einer Kopie des
Versicherungsscheines, dem sowohl die Deckungshöhen als auch die
abgesicherten Risiken entnommen werden können (ggf. ist bei
Auftragserteilung eine Anpassung der Deckungssummen vorzunehmen),
ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Rechtsform bei Bietergemeinschaften: keine, jedoch ist eine
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder über eine
gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter abzugeben
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe zu 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Gesundheitsbau
in den letzten 5 Jahren, mit Leistungsumfang (Art des Vorhabens, kurze
Beschreibung der beauftragten Leistungen, Bausumme, Dauer des
Vorhabens) und Ansprechpartner (Kontaktdaten).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des
Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt),
Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (§ 12 des LVG Sachsen-Anhalt),
Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des LVG
Sachsen-Anhalt).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/01/2019
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/01/2019
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
In diesem Verfahren sind neben elektronischen ausnahmsweise auch
schriftliche Angebote zugelassen, da mit dem Angebot eine Musterprobe
zu übersenden ist.
Sollte sich der Bieter für eine elektronische Angebotsabgabe
entscheiden, hat er Sorge zu tragen, dass die, für die Wertung seines
Angebotes, unerlässliche Musterprobe spätestens zur Angebotsfrist
(Kennzettel verwenden) bei der Vergabestelle vorliegen muss. Bei einer
verspäteten Zusendung der Musterprobe ist das Angebot von der weiteren
Wertung zwingend auszuschließen, da durch den verkürzten Praxistest der
Musterstellung eine Vergleichbarkeit mit den anderen Musterstücken
nicht mehr gegeben ist.
Im Übrigen ist die elektronische Angebotsabgabe ausschließlich über die
Vergabeplattform möglich. Eine alternative elektronische
Angebotsübermittlung an die Vergabestelle (z. B. per Email oder PC-Fax)
ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus
dem Vergabeverfahren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle / Saale
06112
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit
eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
Halle / Saale
06112
Deutschland
Telefon: +49 345/5141536
Fax: +49 345/5141115
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2018
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3. http://www.evergabe.de/unterlagen
4. http://www.evergabe.de/
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