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Ausschreibung: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - DE-Frankfurt am Main
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Dokument Nr...: 549062-2018 (ID: 2018121309345724194)
Veröffentlicht: 13.12.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
   2018/S 240/2018 549062
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG (Bukr 16)
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Greulich, Sabine
   Telefon: +49 20330174792
   E-Mail: [1]sabine.greulich@deutschebahn.com
   Fax: +49 20330174724
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32534
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA26
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/05/2018
   Ende: 28/09/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 105-240481
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18FEI32534
   Bezeichnung des Auftrags:
   ABS 4, II Abschnitt, 1. Baustufe, PFA 1 Eschweiler
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   24/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45200000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45200000
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA26
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   ABS 4 Eschweiler, Bahnsteigerneuerung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/05/2018
   Ende: 28/09/2020
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
   Die Herstellung der Zufahrt über das Unternehmensgelände Fa. Neumann
   ist Vertragsbestandteil. Die Zufahrt ist im Planfeststellungsverfahren
   berücksichtigt. Fa. Neumann hat jedoch trotz Veränderungssperre im
   Bereich der geplanten Zufahrt eine feste Kranbahn errichten lassen.
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Die Herstellung der Zufahrt über das Unternehmensgelände Fa. Neumann
   ist Vertragsbestandteil und die Lage wurde vor dem
   Planfeststelungsverfahren mit dem Unternehmen abgestimmt. Daraufhin
   wurde die Lage der Zufahrt im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt
   und war Bestandteil des Beschlusses. Fa. Neumann hat jedoch trotz der
   Veränderungssperre im Bereich der geplanten Zufahrt eine Fläche
   vermietet und eine feste Kranbahn errichten lassen. Die Lage der
   Zufahrt muss verändert werden. Der AG wurde davon erst nach erfolgter
   Ausschreibung im Rahmen der Vertragsverhandlungen bzgl. der
   Nutzungsentschädigung in Kenntnis gesetzt.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Herstellung der Zufahrt über das Unternehmensgelände Fa. Neumann
   ist Vertragsbestandteil und die Lage wurde vor dem
   Planfeststellungsverfahren mit dem Unternehmen abgestimmt. Daraufhin
   wurde die Lage der Zufahrt im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt
   und war Bestandteil des Beschlusses. Fa. Neumann hat jedoch trotz der
   Veränderungssperre im Bereich der geplanten Zufahrt eine feste Kranbahn
   errichten lassen. Die Lage der Zufahrt muss verändert werden. Der AG
   wurde davon erst nach erfolgter Ausschreibung im Rahmen der
   Vertragsverhandlungen bzgl. der Nutzungsentschädigung in Kenntnis
   gesetzt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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References
   1. mailto:sabine.greulich@deutschebahn.com?subject=TED
   2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:240481-2018:TEXT:DE:HTML
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