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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Köln
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 548978-2018 (ID: 2018121309331324096)
Veröffentlicht: 13.12.2018
*
DE-Köln: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 240/2018 548978
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Koelnmesse GmbH
Messeplatz 1
Köln
50679
Deutschland
Kontaktstelle(n): Koelnmesse GmbH / Einkauf
E-Mail: [1]t.eu-beschaffung@koelnmesse.de
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.koelnmesse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Messegesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Veranstaltung von Messen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Chauffeurdienstleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 186-420519
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Chauffeurdienste / Fahrdienste für VIP Kunden / Dienste für Kurzfahrten
mit und ohne Gestellung von Fahrzeugen
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
Hauptort der Ausführung:
Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Chauffeurdienste / Fahrdienste für VIP Kunden / Dienste für Kurzfahrten
mit und ohne Gestellung von Fahrzeugen
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber ist zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen
Hand, erfüllt als gewerblich tätiges Unternehmen aber nicht die
Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers. Die
Richtlinie und die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.)
finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung
wesentlicher Vergabevorschriften und die ex
ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird damit keine
Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder
zugestanden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 186-420519
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
blakk Automotive GmbH
St. Vither-Str.14
Köln
50933
Deutschland
NUTS-Code: DEA23
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er zwar eine
Gesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand ist, er aber als
gewerblich tätiges Unternehmen nicht die Tatbestandsvoraussetzungen
eines öffentlichen Auftraggebers erfüllt. Die vergaberechtlichen
Vorschriften finden deshalb keine Anwendung. Die
Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und
die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird
hierdurch keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
eröffnet oder zugestanden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland / Spruchkörper Köln, · c/o Bezirksregierung
Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10
Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein
Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages
eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist im Übrigen unzulässig, wenn:
(I) ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von
10 Tagen gerügt wurde;
(II) ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht
spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
wurde;
(III) ein erst in den Vergabeunterlagenerkennbarer Verstoß nicht
spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt
wurde;
(IV) mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten
Nichtabhilfe betreffend eine Rügevergangen sind; es wird hierzu auf §
160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland
Köln
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2018
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References
1. mailto:t.eu-beschaffung@koelnmesse.de?subject=TED
2. http://www.koelnmesse.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:420519-2018:TEXT:DE:HTML
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