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Ausschreibung: Spektrumanalysator - DE-Berlin
Spektrumanalysator
Mess- und Steuergeräte
Dokument Nr...: 547731-2018 (ID: 2018121309110622873)
Veröffentlicht: 13.12.2018
*
  DE-Berlin: Spektrumanalysator
   2018/S 240/2018 547731
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Technische Universität Berlin, Der Präsident, Abt. IV  Gebäude- und
   Dienstemanagement
   Straße des 17. Juni 135
   Berlin
   10623
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
   Telefon: +49 30314-22146
   E-Mail: [1]vergabestelle@tu-berlin.de
   Fax: +49 30314-79549
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.tu-berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beschaffung eines Spektrumanalysators, eines Vektorsignalgenerator und
   eines Analogsignalgenerators
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. OV-152-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38433300
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Installation der Komponenten eines sog.
   Vektorsignalmessplatzes zur spektralen Analyse von
   Hochfrequenzschaltungen, bestehend aus einem Vektorsignalanalysator
   (Spektrumanalysator), einem Vektorsignalgenerator und einem
   Analogsignalgenerator, sowie die Einweisung in den Betrieb des
   Messplatzes.
   Benötigte Eigenschaften des Spektrumanalysators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 2 Hz oder geringer bis 67 GHz oder höher,
    ein Echtzeit-Spektrumanalysator mit min. 800 MHz,
    eine interne Demodulationsbandbreite von 2 GHz oder mehr.
   Benötigte Eigenschaften des Vektorsignalgenerators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 100 kHz oder geringer bis 40 GHz oder höher,
    Phasenrauschen von weniger als -135 dBc/Hz bei 1 GHz und 20 kHz
   Offset,
    ein interner Breitband-Basisbandgenerator mit min. 2 GHz
   HF-Bandbreite und mit min. 2 GSa Arbiträtspeicher.
   Benötigte Eigenschaften des Analogsignalgenerators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 100 kHz oder geringer bis 40 GHz oder höher
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   38424000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   Hauptort der Ausführung:
   Technische Universität Berlin
   Einsteinufer 17
   10587 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    Beschaffung eines Spektrumanalysators, eines Vektorsignalgenerator
   und eines Analogsignalgenerators,
    Lieferung und Installation der Komponenten eines sog.
   Vektorsignalmessplatzes zur spektralen Analyse von
   Hochfrequenzschaltungen, bestehend aus einem Vektorsignalanalysator
   (Spektrumanalysator), einem Vektorsignalgenerator und einem
   Analogsignalgenerator, sowie die Einweisung in den Betrieb des
   Messplatzes,
    Benötigte Eigenschaften des Spektrumanalysators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 2 Hz oder geringer bis 67 GHz oder höher,
    ein Echtzeit-Spektrumanalysator mit min. 800 MHz,
    eine interne Demodulationsbandbreite von 2 GHz oder mehr.
    Benötigte Eigenschaften des Vektorsignalgenerators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 100 kHz oder geringer bis 40 GHz oder höher,
    Phasenrauschen von weniger als -135 dBc/Hz bei 1 GHz und 20 kHz
   Offset,
    ein interner Breitband-Basisbandgenerator mit min. 2 GHz
   HF-Bandbreite und mit min. 2 GSa Arbiträtspeicher.
    Benötigte Eigenschaften des Analogsignalgenerators sind u. a.:
    ein Frequenzbereich von 100 kHz oder geringer bis 40 GHz oder höher.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Technische Spezifikationen / Gewichtung: 60
   %
   Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2019
   Ende: 01/07/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische
   Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise
   ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des
   jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
   1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck Eigenerklärung
   zur Eignung (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den
   Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der
   Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
   (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter
   Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle
   der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen;
   2) Eigenerklärung gemäß Vordruck Eigenerklärung zu Tariftreue,
   Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 1 Abs. 2, 4
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes
   Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
   3) Eigenerklärung gemäß Vordruck Eigenerklärung zur Einhaltung der
   ILO-Kernarbeitsnormen nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2140.1] liegt den
   Vergabeunterlagen bei.);
   4) Eigenerklärung gemäß Vordruck Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der
   Frauenförderverordnung nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein
   entsprechendes Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
   5) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein
   entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
   6) Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen
   Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch
   den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
   vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem
   Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem
   Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht
   älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von
   Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem
   zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw.
   § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§
   150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine
   Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
   Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf
   dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung
   nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage
   entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen
   zu bestätigen.
   Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   7) Referenzliste über bereits gelieferter Geräte gleichen oder
   ähnlichen Typs. Folgende Angaben zu den Referenzobjekten sind
   erforderlich:
    Kurzbeschreibung,
    Benennung des Auftraggeber und eines Ansprechpartner mit Anschrift,
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
    Angaben zum Leistungszeitraum.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/01/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 16/01/2019
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Technische Universität Berlin
   Straße des 17. Juni 135
   10623 Berlin
   Raum H 1073
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur
   über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin
   [5]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen
   werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
   bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen
   mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren
   Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [6]http://www.berlin.de/vergabeplattform/bzw. iTWO tender notwendig;
   2) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
   (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter
   elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [7]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Angebote, die in
   Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im
   Verfahren nicht berücksichtigt;
   3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren
   Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen;
   4) Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des
   Angebotes elektronisch in Textform der Name der natürlichen Person,
   die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am
   elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder
   fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift
   des Angebotes durch die elektronische Signatur;
   5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch
   über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere,
   insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen
   der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich
   gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
   Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens
   6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden;
   6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder
   Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten
   Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich
   eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des
   Landes Berlin [8]http://www.berlin.de/vergabeplattform/zu informieren;
   7) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß
   Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot
   abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes
   bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern:
   Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar
   sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für
   bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik
   Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist.
   Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
   Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis
   auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen
   binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt
   das Angebot unberücksichtigt;
   8) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
   geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1,
   7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und
   sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
   die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
   Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den
   Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die
   Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz
   1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Berlin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2018
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   6. http://www.berlin.de/vergabeplattform/bzw
   7. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   8. http://www.berlin.de/vergabeplattform/zu
   9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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