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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Ludwigshafen
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 547100-2018 (ID: 2018121209570322295)
Veröffentlicht: 12.12.2018
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  DE-Ludwigshafen: Feuerwehrfahrzeuge
   2018/S 239/2018 547100
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Feuerwehr
   Kaiserwörthdamm 1
   Zu Händen von: Herrn Stefan Bruck
   67065 Ludwigshafen Ludwigshafen
   Deutschland
   Telefon: +49 6215042037
   E-Mail: [1]stefan.bruck@ludwigshafen.de
   Fax: +49 6215046117
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]https://intranet.ludwigshafen.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: ja
   Stadtverwaltung Frankenthal
   Rathausplatz 2-7
   67227 Frankenthal
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Feuerwehrfahrzeug: Beschaffung von 2 baugleichen Gerätewagen 
   Messtechnik (GW  Mess)
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Beschaffung von 2 baugleichen Gerätewagen Messtechnik (GW  Mess)
   Gemeinsame Beschaffung zwischen der Stadt Ludwigshafen / Rhein und der
   Stadt Frankenthal (Pfalz)
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144210
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
   D2 oder D3 aufgeführt sind)
   Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
   Richtlinie 2004/18/EG
   Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein:
   offenes Verfahren
   Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
   genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
   Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
   Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
   offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
   waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
   Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
   Eignungskriterien erfüllten: nein
   Per Ausschreibung (2018/S098-223226 vom 29.5.2018) wurden zunächst im
   offenen Verfahren 2 baugleiche Gerätewagen  Messtechnik (GW  Mess
   ausgeschrieben). Zu dieser Submission wurden 2 Angebote fristgerecht
   eingereicht, beide Angebot waren jedoch von der Wertung auszuschließen,
   da Änderungen oder Ergänzungen an der Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VGV). Nach § 63 Abs. 1 VGV ist der
   Auftragsgeber dazu berechtigt, ein Vergabeverfahren auszuheben, wenn
   kein Angebot eingegangen ist, welches den Vergabebedingungen
   entspricht. Dies war hier der Fall, weswegen die Ausschreibung mit
   Schreiben vom 10.9.2018 aufgehoben und im Anschluss ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Teilnehmer
   eingeleitet wurde, gem. § 14 Abs. 4 VGV. Hierbei wurde der Teilnehmer
   zur Verhandlungsvergabe aufgefordert, der in der zunächst
   durchgeführten offenen Ausschreibung ein Angebot abgegeben hat, welches
   aufgrund formaler Fehler auszuschließen war, die gewünschten Fahrzeuge
   technisch aber realisieren kann.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Bekanntmachung eines Beschafferprofils
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [3]2018/S 098-223226 vom 29.5.2018
   vom 29.5.2018
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   Firma Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG
   Daimlerstraße 2
   97295 Waldbrunn
   Deutschland
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Vergabekammer, Rheinland-Pfalz Stiftstr. 9, 55116 Mainz
   55116 Mainz
   Deutschland
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11.12.2018
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   1. mailto:stefan.bruck@ludwigshafen.de?subject=TED
   2. https://intranet.ludwigshafen.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:223226-2018:TEXT:DE:HTML
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