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Ausschreibung: Feuerwehrfahrzeuge - DE-Ludwigshafen
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 547100-2018 (ID: 2018121209570322295)
Veröffentlicht: 12.12.2018
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DE-Ludwigshafen: Feuerwehrfahrzeuge
2018/S 239/2018 547100
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Feuerwehr
Kaiserwörthdamm 1
Zu Händen von: Herrn Stefan Bruck
67065 Ludwigshafen Ludwigshafen
Deutschland
Telefon: +49 6215042037
E-Mail: [1]stefan.bruck@ludwigshafen.de
Fax: +49 6215046117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]https://intranet.ludwigshafen.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: ja
Stadtverwaltung Frankenthal
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal
Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Feuerwehrfahrzeug: Beschaffung von 2 baugleichen Gerätewagen
Messtechnik (GW Mess)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Beschaffung von 2 baugleichen Gerätewagen Messtechnik (GW Mess)
Gemeinsame Beschaffung zwischen der Stadt Ludwigshafen / Rhein und der
Stadt Frankenthal (Pfalz)
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
34144210
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 der Anhänge D1,
D2 oder D3 aufgeführt sind)
Begrundung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der
Richtlinie 2004/18/EG
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein:
offenes Verfahren
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie
genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-,
Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht
offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden,
waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die
Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen
Eignungskriterien erfüllten: nein
Per Ausschreibung (2018/S098-223226 vom 29.5.2018) wurden zunächst im
offenen Verfahren 2 baugleiche Gerätewagen Messtechnik (GW Mess
ausgeschrieben). Zu dieser Submission wurden 2 Angebote fristgerecht
eingereicht, beide Angebot waren jedoch von der Wertung auszuschließen,
da Änderungen oder Ergänzungen an der Vergabeunterlagen vorgenommen
wurden (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VGV). Nach § 63 Abs. 1 VGV ist der
Auftragsgeber dazu berechtigt, ein Vergabeverfahren auszuheben, wenn
kein Angebot eingegangen ist, welches den Vergabebedingungen
entspricht. Dies war hier der Fall, weswegen die Ausschreibung mit
Schreiben vom 10.9.2018 aufgehoben und im Anschluss ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Teilnehmer
eingeleitet wurde, gem. § 14 Abs. 4 VGV. Hierbei wurde der Teilnehmer
zur Verhandlungsvergabe aufgefordert, der in der zunächst
durchgeführten offenen Ausschreibung ein Angebot abgegeben hat, welches
aufgrund formaler Fehler auszuschließen war, die gewünschten Fahrzeuge
technisch aber realisieren kann.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Bekanntmachung eines Beschafferprofils
Bekanntmachungsnummer im ABl: [3]2018/S 098-223226 vom 29.5.2018
vom 29.5.2018
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
der Zuschlag erteilt wurde
Firma Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 2
97295 Waldbrunn
Deutschland
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Vergabekammer, Rheinland-Pfalz Stiftstr. 9, 55116 Mainz
55116 Mainz
Deutschland
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
(Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.12.2018
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References
1. mailto:stefan.bruck@ludwigshafen.de?subject=TED
2. https://intranet.ludwigshafen.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:223226-2018:TEXT:DE:HTML
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