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Ausschreibung: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen - DE-Berlin
Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Installateurarbeiten
Dokument Nr...: 544681-2018 (ID: 2018121109391919446)
Veröffentlicht: 11.12.2018
*
DE-Berlin: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
2018/S 238/2018 544681
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Holzmarktstraße 15-17
Berlin
10179
Deutschland
Kontaktstelle(n): FEM-SE3, Hr. Norman Nagel
Telefon: +49 3025620268
E-Mail: [1]einkauf.se3@bvg.de
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://vergabekooperation.berlin
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-167305ce892-83d135e5d8baafc
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Allgemeine Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau ZOB Haus B, Klima- und Lüftungsinstallationsarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0010-2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331200
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Los 9 Haus B, Klima- und Lüftungsinstallationsarbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45331000
45330000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Siehe Vergabeunterlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Allgemeine Beschreibung
Gemäß aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Fernbusverkehrs sind die
vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin
(fortführend ZOB genannt) nicht ausreichend. Der Abfertigungsbetrieb
arbeitet bereits jetzt schon oberhalb der Auslastungsgrenze, wobei die
Nachfrage weiterhin steigend ist. In der Konsequenz soll der ZOB aus
dem Status der 60er Jahre in eine zukunftsweisende Position gebracht
werden. Hierzu sind durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich
Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich.
Gemäß Aufgabenstellung soll der Umbau unter Aufrechterhaltung des
laufenden Busbetriebes durchgeführt werden. Dies erfordert die
Aufteilung der Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte.
Bauabschnitt 02
Der Bauteil B wird im Gebäude komplett saniert und teilweise erweitert.
Im Bauteil B wird die neue Leitstelle mit dem Fahrgastservice
eingerichtet. Die Leitstellentechnik wird im UG eingebaut.
Dieses Leistungsverzeichnis enthält die Leistungen der 430 für den
Umbau des Hauses B. Alle technischen Beschreibungen sind dem
Erläuterungsbericht zur Ausführungsplanung zu entnehmen.
Allgemeine Beschreibung der Leistungen
Es werden eine Lüftungsanlage mit ca. 2 000 m^3/h Zu- und Abluft, sowie
3 Kälteanlagen vorgesehen. Alle Anlagen sind inkl. der erforderlichen
Regelungstechnik zu liefern und zu montieren.
1) Ein Zu- und Abluftgerät mit WRG (ca. 2 000 m^3/h), inkl.
Schaltschrank, Rohrleitungen, Kondensat- und Elektroanschlüssen,
Verkabelung MSR und Zubehör;
2) Ca. 80 m^2 Luftkanal, inkl. Formstücken, Dämmung, Befestigung und
Zubehör;
3) Ca. 80 m Lüftungsrohr, inkl. Formstücken, Dämmung, Befestigung und
Zubehör;
4) 3 Kälteanlagen (Multisplit und Wärmepumpe) mit ca. 15 kW
Kälteleistung, inkl. Rohrleitungen, Kondensat- und Elektroanschlüssen,
Verkabelung, MSR und Zubehör.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 11/03/2019
Ende: 26/08/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V
124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten oder nicht im ULV
eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V
124.V-IF angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen
Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1
und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen
Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der
Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im
ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ
und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung wird den
Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist unter
[4]https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v
_124vf/index abrufbar.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz
anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters
im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen
zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG)
Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom
27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
([5]www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf)veranlassen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Ziff. III.1.1).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Ziff. III.1.1)
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten
gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als
Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/01/2019
Ortszeit: 11:00
Ort:
Berliner Verkehrsbetriebe (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Submissionsstelle FEM-OE2
Raum D0258
Holzmarktstraße15-17
10179 Berlin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. Verkehr
durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin. Dem
Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige
Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die
der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung
gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil
der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der "Allgemeinen
Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins
(Anweisung Bau ABau)", die zu Informationszwecken vorab
unterfolgendem Link eingesehen werden können:
[6]http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau
Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
vorzunehmen. Da die verwendete Vergabemanagement-Software im Workflow
und Dokumentenmanagement auf die Sektorentätigkeit der Vergabestelle
ausgelegt ist, wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass dem Verfahren die Anwendung des 2. Abschnitts der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen(VOB/A-EU Ausgabe 2016
zu Grunde liegt.
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in
diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagen müssen bis zum
30.12.2018 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1)
angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
Die Einreichung von Angeboten kann schriftlich oder elektronisch
erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7
und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und
sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin- Luther- Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
E-Mail: [7]poststelle@senwtf.berlin.de
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2018
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1. mailto:einkauf.se3@bvg.de?subject=TED
2. https://vergabekooperation.berlin/
3. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-167305ce892-83d
135e5d8baafc
4. https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124vf/index
5. http://www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf
6. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau
7. mailto:poststelle@senwtf.berlin.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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