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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Eisenberg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 543355-2018 (ID: 2018121109152418187)
Veröffentlicht: 11.12.2018
*
  DE-Eisenberg: Arzneimittel
   2018/S 238/2018 543355
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   Telefon: +49 6351403363
   E-Mail: [1]am_vertraege@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Virchowstraße 30
   Eisenberg
   67304
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kerstin Blasius
   Telefon: +49 6351403363
   E-Mail: [4]am_vertraege@rps.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [5]www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/i
   ndex.html
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
   Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zuclopenthixol (ATC: N05AF05) im Rahmen
   eines sogenannten Open-House-Modells.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu
   Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Zuclopenthixol (ATC: N05AF05) innerhalb
   des Zeitraumes vom 1.2.2019 bis zum 31.01.2021 mit jederzeitiger
   Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu dem Wirkstoff Zuclopenthixol bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
    Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von
   Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den
   Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die
   Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells.
   Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell
   gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte,
   Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle
   Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal 24 Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Alle Verträge enden spätestens am
   31.1.2021, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
   Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils 6 Wochen
   zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht
   exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu
   ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver
   Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der
   vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die
   Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu
   dem Wirkstoff Zuclopenthixiol (ATC: N05AF05) werden erstmalig mit
   Wirkung zum 1.2.2019 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin
   Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden
   Vertragsunterlagen bis zum 31.12.2018 bei der in den Vertragsunterlagen
   genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland an. Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem
   Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser
   EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der 24 monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
   möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner
   werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich
   Anlage 1 spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des
   gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei
   Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden
   mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des
   Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die
   beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit
   nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2019
   Ende: 31/01/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Verfahrensnummer: AOK18140-991
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/11/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/12/2020
   Ortszeit: 08:00
   Ort:
   Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
   sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
   Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
   letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Die Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen
   daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
   Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
   verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die
   folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB):
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden []
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2018
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   1. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   3. http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/
   4. mailto:am_vertraege@rps.aok.de?subject=TED
   5. http://www.aok-gesundheitspartner.de/rp/arzneimittel/open_house_verfahren/index.html
   6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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