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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Dortmund
Arzneimittel
Dokument Nr...: 543333-2018 (ID: 2018121109135018125)
Veröffentlicht: 11.12.2018
*
  DE-Dortmund: Arzneimittel
   2018/S 238/2018 543333
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse
   Kopenhagener Str. 1
   Dortmund
   44269
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
   E-Mail: [1]openhouse@nw.aok.de
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVJ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open-House: Adalimumab
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-12-07-NW-DAH
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
   § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Adalimumab (ATC L04AB04) im
   Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe
   einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
   Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
   pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer
   Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V über die genannten Wirkstoffe angeboten.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
   einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach §
   130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2019
   Ende: 31/01/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   123, 124 GWB;
   (2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister
   oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der
   Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom
   Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
   Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
   Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in
   angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als
   Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie
   eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen,
   dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen
   solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er
   innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine
   Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und
   den Nachweis vorlegen wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
   Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
   medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
   Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische
   Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei
   müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
   Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel
   ergeben:
   a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
   b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
   Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
   pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
   Angabe des Grundes dieser Berechtigung);
   c) Darreichungsform;
   d) Wirkstoff/-kombination;
   e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
   Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
   zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a)
   bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
   AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
   und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
   Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
   Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
   hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
   durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
   Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
   Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
   (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
   pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
   werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
   pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
   bezieht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/12/2018
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts.
   Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
   entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
   einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
   insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
   soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
   nicht verbunden;
   2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
   verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
   auszufüllen;
   3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
   genannte E-Mail-Adresse die Rabattvereinbarung anfordern, nachdem sie
   dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen
   Teilnahmeunterlagen können  sofern ein Formblatt existiert  auf der
   Internetseite [4]www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für
   den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
   pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen
   vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedem
   pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt
   und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
   Rabattvertrages dokumentiert, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine
   Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt;
   4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend
   beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK Nordwest  Die
   Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der
   open-house-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens
   abzuschließen. Sollte die AOK Nordwest  Die Gesundheitskasse während
   der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
   entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK
   Nordwest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis 10
   Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden
   Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden
   gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen
   regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu
   informieren;
   5) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
   30.11.2020 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es
   zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 10.12.2018
   (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote)
   zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist
   für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYUVJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
   Abschluss der Verträge keine Vergabeöffentlicher Aufträge im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
   bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
   Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
   anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
   § 134 GWB:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
   den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
   oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (2) § 135 GWB:
   (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1)
   gegen § 134 verstoßen hat oder 2) einen öffentlichen Auftrag
   unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
   Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
   Absatz 2 festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
   des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
   geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
   hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
   zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2018
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   1. mailto:openhouse@nw.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVJ/documents
   4. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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