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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Hamburg
Bauleistungen im Hochbau
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Dokument Nr...: 542904-2018 (ID: 2018121109054317713)
Veröffentlicht: 11.12.2018
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  DE-Hamburg: Bauleistungen im Hochbau
   2018/S 238/2018 542904
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   f & w fördern und wohnen AöR
   Grüner Deich 17
   Hamburg
   20097
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffungsmanagement
   E-Mail: [1]ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de
   NUTS-Code: DE60
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.foerdernundwohnen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=MN6lHdGI%2fnk%3d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Generalunternehmer-Leistungen für das Bauvorhaben
   Sophie-Schoop-Weg in Hamburg
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV 610-2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Bauherr fördern und wohnen AöR (f & w) als soziales
   Dienstleistungsunternehmen und Tochtergesellschaft der Freien und
   Hansestadt Hamburg baut Wohnungen, im Rahmen des Projektes
   Wohnen für Menschen auf öffentlich-rechtlicher Unterbringung im
   Niedrigpreissegment. Am Standort Sophie-Schoop-Weg in Hamburg-Allermöhe
   plant f & w den Neubau eines Wohnhauses mit 50 zu 100 %
   öffentlich-geförderten Wohneinheiten in verschiedenen Zuschnitten für
   vordringlich Wohnungssuchende Personen. Es ist die schlüsselfertige
   Erstellung des Gebäudes über einen GU
   Geplant, incl. Erstellung der Außenanlagen und einer Spielplatzanlage
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   Hauptort der Ausführung:
   Sophie-Schoop-Weg 54 a/b
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Geplant ist ein Massivbau über 5 Vollgeschosse (kein KG) zzgl. eines
   Staffelgeschosses und Flachdach.
   Die Außenwände sind als 2-schaliges Mauerwerk mit Ziegelverblendstein
   und in geringen Teilen als WDVS auszuführen. Ein Großteil der Wohnungen
   wird über einen Laubengang erschlossen, der an 2 notwendige
   Treppenhäuser incl. Aufzug angebunden ist.
   Die geplanten Wohnungen verfügen in den Obergeschossen über
   vorgestellte Balkone bzw. im Erdgeschoss über kleine Terrassen. Als
   Abstellflächen außerhalb der Wohnungen wurden Boxen in unmittelbarer
   Wohnungsnähe entlang des vorgelagerten Laubengangs als Kellerersatzraum
   platziert.
   Es ist die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes über einen GU
   geplant incl. Erstellung der Außenanlagen und einer Spielplatzanlage.
   Die Wohnungen werden darüber hinaus mit Einbauküchen und Bodenbelägen
   ausgestattet.
   Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/03/2019
   Ende: 20/03/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den
   Vergabeunterlagen enthalten ist.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Angebotsformulare können auf der in Ziffer I.3) genannten Link
   abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsformulare ist verbindlich.
   Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an
   die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag
   der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/01/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/01/2019
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link
   abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich.
   Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
   Präzisierungen seitens von f&w erforderlich werden sollten, werden
   diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link
   veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
   der Dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden.
   Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und
   die Information zu den Bieterinformationen;
   2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den
   Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 11.1.2019,
   12.00 Uhr, über die Nachrichten des Bieter Portals der deutschen
   E-Vergabe unter der in Ziffer I.3) genannten Link gerichtet werden. f &
   w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
   3) Bieter, die die mit der Ausschreibung geforderten Unterlagen nicht
   vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. f & w behält sich
   vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen Kurzfristig
   nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern
   vertrauen;
   4) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind (vgl. §7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle
   kann Ausnahmen zulassen;
   5) f&w behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen
   aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind  soweit rechtlich zulässig
    ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt
   der Bieter dem zu;
   6) Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen;
   7) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der
   Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterlagen der
   Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
   8) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle
   über die Vergabeplattform zu übermitteln.
   Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so
   dass f&w keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei,
   sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu
   hochzuladen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
   Neuenfelder Straße 19
   Hamburg
   21109
   Deutschland
   Telefon: +49 40428403230
   E-Mail: [5]vergabekammer@bsw.hamburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
    § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf
   erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
   GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg
   oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
   Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an.
    Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
   Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
   160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
   vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit
   Des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/12/2018
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   5. mailto:vergabekammer@bsw.hamburg.de?subject=TED
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