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Ausschreibung: Anschlussleasing für 4 Transporter, 48 Monate + Leasing 2 Transporter, 36 Monate - DE-Erfurt
Kraftfahrzeuge
Dokument Nr...: 866675-2018 (ID: 2018121007112017546)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Anschlussleasing für 4 Transporter, 48 Monate + Leasing 2 Transporter, 36 Monate
LV 4.13
11.17
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 Stadt Erfurt
Stadtkämmerei
Verdingungsstelle
Lieferauftrag - Bekanntmachung
1) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name
Bearbeiter
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle
Frau Weise
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
0361 655-1285
0361 655-1289
verdingungsstelle@erfurt.de
2) Vergabeverfahren
Vergabe-Nr.
Öffentliche Ausschreibung, VOL/A
ÖAL 002/19-67
3) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es werden elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
mit qualifizierter elektronischer Signatur.
kein elektronisches Vergabeverfahren
4) Form, in der die Angebote einzureichen sind
schriftlich
5) Ort der Leistung
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung
Fuhrpark, Binderslebener Landstrasse 101, Haus 7, 99092 Erfurt
6) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Anschlussleasing für 4 Transporter, 48 Monate + Leasing 2 Transporter, 36 Monate
Dieselmotor: mind. 74 kW, Zuggesamtgewicht: mind. 4.500 kg, Wasser-Zusatzheizung mit programmierbarer Standheizung (ohne
Fernbedienung)
7) Aufteilung in Lose
Nein.
Ja, Angebote sind möglich
für ein Los. für ein oder mehrere Lose. nur für alle Lose.
(Alle Lose müssen angeboten werden.)
Art und Umfang der Lose siehe Pkt. 6)
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8) Ausführungsfristen
- 19. KW 2019 und 22. KW 2019 bis 18. KW 2023 und 21. KW 2023 (insgesamt 4 Transporter, 48 Monate)
- 27. KW 2019 bis 26. KW 2022 (2 Transporter, 36 Monate)
9) Nebenangebote
sind nicht zugelassen.
sind zugelassen
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.
nur für die nachfolgend genannten Bereiche:
10) Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabestelle, siehe Pkt. 1)
Nachfolgend genannte Kontaktstelle:
Name
Bearbeiter
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.
11) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform
Höhe des Entgeltes
Zahlungsweise
6,00 EUR inkl. Postversand
Banküberweisung
Empfänger
IBAN
BIC
Stadtverwaltung Erfurt
DE51 82020086 0003 9099 99
HYVEDEMM498
Geldinstitut
Verwendungszweck (Kassenzeichen)
Hypovereinsbank
49.01988.0
Anforderung möglichst bis
Versand
20.12.2018
lfd.
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn
-
gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen
Firmenadresse) bei der in Pkt. 10) genannten Stelle angefordert wurden
-
auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde und
-
das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
12) Anschrift, an die die Angebote (in deutscher Sprache abgefasst) zu richten sind
Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 146, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt
13) Ablauf Angebotsfrist am
um
Ort
08.01.2019
 13:30 Uhr
Vergabestelle, siehe Pkt. 1)
Zur Eröffnung sind keine Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.
14) Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Mit dem Angebot
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14.1) sind zum Nachweis der Eignung gem.  6 Abs. 3 VOL/A folgende Unterlagen vorzulegen/Angaben zu machen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Angaben über die Ausführungen von Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, Angaben zu Referenzfahrzeugen (Bild- und Zeichnungsdokumentation, Ansprechpartner)
14.2) sind darüber hinaus folgende weitere Unterlagen vorzulegen/Angaben zu machen:
- aussagefähiges Prospektmaterial mit technischen Parametern
Auf gesondertes Verlangen
14.3) sind folgende Unterlagen vorzulegen/Angaben zu machen:
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist
dann zwingend anzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind zum Nachweis der Eignung zum bestimmten Zeitpunkt
- die geforderten Nachweise gem. Pkt. 14.1 vorzulegen oder
- die Nummer über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis bzw. das die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllt ist anzugeben,
ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise gem. Pkt. 14.2) und 14.3).
15) Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Niedrigster Preis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
Kriterien
Gewichtung
Kriterien
Gewichtung
Preis
85%
Emission von Stickoxiden
5%
Kraftstoffverbrauch
5%
Co2- Emission
5%
16) Bindefrist
22.02.2019
17) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle
Name
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fax-Nr.
E-Mail
0361 57-332 1059
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
18) Nachprüfung des Vergabeverfahrens ( 19 ThürVgG)
(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters,
dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen
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Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem
Vertragsabschluss ab.
(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und
hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen
Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die
Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.
(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Fax 0361 57-332 1059, E-Mail vergabekammer@tlvwa.thueringen.de.
(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro
(ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.
(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes
erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden
Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der
Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr
beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein
Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadtverwaltung-Erfurt/2018/12/2692821.html
Data Acquisition via: p8000000
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