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Ausschreibung: Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser, TSF-W - DE-Hungen
Feuerwehrfahrzeuge
Dokument Nr...: 866669-2018 (ID: 2018121007112017542)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser, TSF-W
nach DIN EN 1846-1 bis -3, E DIN 14502-2, DIN 14530-17.
Abweichend von der DIN 14530-17 darf die zulässige Gesamtmasse bis zu 6.500 kg betragen
Aktenzeichen: 131.41-TSF-W Steinh.
1.		Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Stadtverwaltung Hungen
Straße:Kaiserstraße 7
Stadt/Ort:35410 Hungen
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Abteilung Brandschutz
Zu Hdn. von :Frau Scheld
Telefon:+49 64028515
Fax:+49 64028572
E-Mail:bscheld@hungen.de
2.		Art der Leistung : Lieferleistung
3.		Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser, TSF-W nach
DIN EN 1846-1 bis -3, E DIN 14502-2, DIN 14530-17. Abweichend von der DIN 14530-17 darf die zulässige Gesamtmasse bis zu 6.500
kg betragen
4.		Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor freihändiger Vergabe
5.		Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
		Bewerbungsfrist: 02.01.2019 12:00 Uhr
6.		Leistungsbeschreibung
		Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges-Wasser, TSF-W nach DIN EN 1846-1 bis-3, E DIN 14502-2, DIN 14530-17. Abweichend von
der DIN 14530-17 kann die Besatzung auch 7 Personen umfassen (mit Doppelsitzbank vorne), die zulässige Gesamtmasse darf bis zu
6.500 kg betragen.
Der Aufbau erfolgt auf einem Fahrgestell des Typs IVECO Daily 65 C 15/18D in Euro VI Ausführung, der Firma Brandschutztechnik
Görlitz GmbH, Dr. -Kahlbaum-Allee 15, 02826 Görlitz, das durch das Land Hessen bereit gestellt wird. Das Fahrgestell hat
einen Radstand von 3.750 mm.
		
		Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
		Hauptgegenstand:
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Ergänzende Gegenstände:
		
		Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung :
Kaiserstraße 7, 35410 Hungen
NUTS-Code : DE721 Gießen, Landkreis
		
		Zeitraum der Ausführung :
		Die Lieferzeit für den feuerwehrtechnischen Aufbau darf maximal 8 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt der
Anlieferung des Fahrgestells, betragen.
		
7.		Bewerbungsbedingungen: Bewerbungsbedingungen: Geforderte Eignungsnachweise (gem.  6 Abs. 3, 4 VOL/A,  13 Abs.
1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
1.1 Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 zertifiziert sein (Zertifikat bitte vorlegen).
1.2 Im Angebot erklärt der Anbieter ausdrücklich, sämtliche Verpflichtungen aus dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten, insbesondere
seinen Arbeitnehmern. Die
"Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen ist dem Angebot rechtsverbindlich
unterschrieben beizufügen.
1.3 Das Merkblatt des Hessischen Innenministeriums Merkblatt für Aufbauhersteller von Feuer-wehrfahrzeugen ist Bestandteil
dieser Ausschreibung und muss vom Auftragnehmer ausgefüllt und unterschrieben den Ausschreibungsunterlagen beigefügt werden.
1.4 Sollte der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15% der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden
in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
1.5 Die Preisprüfung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953
(BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert durch Artikel 289 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), bleibt
vorbehalten.
1.6 Vom Auftragnehmer ist ein Projektverantwortlicher als Ansprechpartner namentlich zu benennen. Eine Vertretungsregelung ist
jederzeit zu gewährleisten.
1.7 Vom Auftraggeber wird ein Projektverantwortlicher benannt. Er kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten,
die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sowie die Arbeitsgüte beim Auftragnehmer informieren.
1.8 Der Aufbau, die technischen Einrichtungen und, soweit im Lieferumfang enthalten, die feuer-wehrtechnische Beladung müssen
dem neuesten Stand der Normung und der Technik sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und allen sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen. Bei den Entnahmehöhen sind die Vorgaben gemäß Anhang der DIN EN
1846-2 bindend.
1.9 Der Aufbau erfolgt auf einem Fahrgestell des Typs Iveco Daily 65 C 15/18D in Euro VI Ausführung, der Firma
Brandschutztechnik Görlitz GmbH, Dr.-Kahlbaum-Allee 15, 02826 Görlitz, dass durch das Land Hessen bereitgestellt wird. Das
Fahrgestell hat einen Radstand von 3 750 mm. Sie werden vom Fahrgestellhersteller nach der Produktion, voraussichtlich im
zweiten Halbjahr 2018, an die genannte Fertigungsstätte angeliefert. Erkennbare Mängel, Unvollständigkeit im Lieferumfang
des Fahrgestelles oder Inkompatibilität zum vorgesehenen Aufbau sind dem Fahrgestellhersteller und dem Auftraggeber vom
Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
1.10 Die Überführung zum Aufbauhersteller gehen zu Lasten des Landes Hessen. Der Termin über die Fertigstellung und die
Überführung des Fahrgestelles zum Aufbauhersteller ist der Stadt Hungen(Auftraggeber) schriftlich mitzuteilen. Der
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), eine Empfangsbestätigung für den Erhalt, sowie eine Bescheinigung der
Verwendbarkeit des Fahrgestelles des Aufbauherstellers müssen der Stadt Hungen ach Auslieferung des Fahrgestelles zum
Aufbauhersteller übergeben werden.
1.11 Das Fahrgestell ist sicher zu verwahren, als Eigentum des Landes Hessen zu kennzeichnen und auf eigene Kosten gegen
Verlust und Beschädigung zu versichern.
1.12 Die in den Beladeplänen aufgeführte feuerwehrtechnische Beladung und das sonstige Zubehör muss in entsprechenden
Halterungen und Lagerungen transportsicher auf dem Fahrzeug untergebracht werden.
1.13 Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet vom Tag der ersten amtl. Zulassung. Ausfallzeiten
aufgrund technischer Mängel während der Gewährleistungszeit verlängern automatisch die Gewährleistungszeit um die Dauer
des Nutzungsausfalles. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für den Durchrostungsschutz an dem Fahrzeugaufbau für
den Zeitraum von 6 Jahren, gerechnet vom Tage der ersten amtl. Zulassung.
1.14 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die fachgerechte Ausführung und die Sicherheit der Bauteile, die
Funktionsfähigkeit des Aufbaus und der technischen Einrichtungen, die Ausführung gemäß den geltenden Normen, den
anerkannten Regeln der Technik sowie diesem Leistungsverzeichnis.
1.15 Eine Einweisung in die Bedienung und Wartung muss kostenlos für bis zu 6 Feuerwehrangehörige erfolgen.
1.16 Dem Projektverantwortlichen des Magistrats der Stadt Hungen, oder dessen Stellvertreter, ist bei der Fahrzeugübergabe ein
Handbuch gemäß DIN EN 1846-2, Abschnitt 6.2 auszuhändigen.
1.17 Verbindliche Angaben über Zahlungsbedingungen und Lieferzeiten sind dem Angebot beizufügen.
1.18 Unvollständige Angebotsunterlagen können nicht berücksichtigt werden
1.19 Eine Vertragswerkstatt für das angebotene Fahrgestell ist im Umkreis von max. 35 km um 35410 Hungen nachzuweisen.
1.20 Zuschlag zur Lieferung der Leistung erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Es werden nachfolgende Zuschlagskriterien, in
der angegebenen Reihenfolge unter Punkt 8 gewertet.
2. Angebotsunterlagen, Kalkulationsgrundlagen
2.1. Das Angebot, sowie jeglicher Schriftverkehr, muss in deutscher Sprache verfasst und sämtliche Preise in Euro ausgewiesen
sein. Die Sprache bei allen Abnahme- sowie Besprechungsterminen ist ebenfalls deutsch. Sollten Gespräche nicht in deutscher
Sprache geführt werden können, ist durch den Auftragnehmer ein zertifizierter Übersetzer/in (Dolmetscher/in) zur Verfügung
zu stellen. Folgekosten, die nachweislich aus Übersetzungsfehlern entstehen, gehen uneingeschränkt zu Lasten des
Auftragnehmers
2.2. Dem Angebot sind maßstabsgerechte Zeichnungen des Aufbaus mit einem Beladungsvorschlag beizufügen.
2.3. Es ist eine Referenzliste über ausgelieferte, vergleichbare Fahrzeuge, die in der technischen Ausstattung und in der
Fertigung dem ausgeschriebenen Fahrgestell entsprechen, im Raum Deutschland in den Jahren 2014 bis 2016 unter Angabe eines
Ansprechpartners zu erbringen.
2.4. Das Fahrzeug ist mängelfrei auszuliefern. Die Mängelfreiheit ist vom Technischen Prüfdienst des Landes Hessen
festzustellen.
2.5. Dem Angebot sind Angaben über die Zahlungsbedingungen und die Lieferzeit beizufügen, wobei das Fahrzeug spätestens 8
Monate nach Fahrgestelleingang aufgebaut und mängelfrei abgenommen sein müssen. Eine vollständige Zahlung ist erst nach
mängelfreier Lieferung und Vorlage des vom Abholer unterschriebenen Lieferscheins möglich.
2.6. Der Auslieferungstermin ist einzuhalten. Bei verspäteter Lieferung hat der Auftragnehmer für jede vollendete Woche des
Verzuges 0,5 v. H., jedoch insgesamt höchstens 5 v. H. der im Preisblatt genannten Endsumme zu zahlen. Der Verzug tritt mit
Ablauf des angegebenen Fertigstellungstermins ein, ohne dass eine gesonderte Mahnung ergeht.
3. Abnahmeprüfung, Auslieferung
3. 1 Fremdsprachige Anbieter müssen bei allen Besprechungen und Abnahmen auf eigene Kosten einen Dolmetscher zur Verfügung
stellen. Ferner ist jeglicher Schriftverkehr in Deutsch abzufassen.
3. 2 Das Fahrzeug muss zum Auslieferungszeitpunkt der StVZO der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
3. 3 Für die Abnahmeprüfung ist gemäß DIN 1846-2, Anhang A.2 grundsätzlich die angelieferte bzw. beim Auftragnehmer
bestellte Beladung im Fahrzeug zu verlasten.
3. 4 Die rechnerische Gesamtmasse des Fahrzeuges einschließlich Fahrgestell, Aufbau, Beladung, Löschmittel, Besatzung und
Zusatzbeladung nach örtlichen Belangen darf 6.500 kg nicht überschreiten. Die rechnerische Gewichtsbilanz ist bei der Abnahme
vorzulegen.
8.		Zuschlagskriterien
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet auf der Grundlage von Preis/Kosten und den nachstehenden Kriterien (Preis/Kosten
und Zuschlagskriterien sollten nach Ihrer Gewichtung oder in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung angegeben werden, wenn
eine Gewichtung nachweislich nicht möglich ist)
	Kriterium	Gewichtung
1	Preis	30
2	Ausstattung, Qualität und Umsetzung	30
3	Technik / Funktion	30
4	Service	10
9.		Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 8
Anzahl gesetzte Bieter 0
10.		Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
11.		Bewerbungsunterlagen sind anzufordern bei: siehe unter 1.
12.		
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2018/12/007444000002.html
Data Acquisition via: p8000000
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