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Ausschreibung: Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien - DE-Rotenburg (Wümme)
Werbedienste
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 866653-2018 (ID: 2018121007111817531)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
246/18/51  Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen,
Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamili en
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
05.12.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631-Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
............................................................................................ 3
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen . 4
2 Auskünfte
................................................................................................................................
.............. 4
3 Vorlage von
Nachweisen/Angaben/Unterlagen..................................................................................... 4
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:...................... 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestell. 4
3.3 - frei -
................................................................................................................................
.......... 5
4 Losweise
Vergabe.........................................................................................................................
........ 5
5
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 5
6 Angebotswertung
................................................................................................................................
.. 5
7 Angebote können abgegeben werden:
................................................................................................. 5
8 Angebotsabgabe
................................................................................................................................
... 6
9
Nachprüfungsstelle.............................................................................................................
................... 6
632_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
.................. 7
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
7
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 7
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 7
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 7
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 7
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 7
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 7
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 7
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 7
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 7
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 7
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 7
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 7
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 8
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 8
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 8
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 8
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 8
246-18-51_Leistungsbeschreibung.................................................................................................
................. 9
633_Angebotsschreiben_246-18-51
................................................................................................................ 17
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Prei. 17
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer 17
i
3 Anzahl der
Nebenangebote...................................................................................................................
 17
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote...... 17
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: . 18
6 Ich/Wir erklären,
dass............................................................................................................................
 18
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen............................................................................................
............. 19
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
.................................................................................................... 19
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr.
3)......................................................................................................... 19
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er die 19
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- 19
3 Ausführungsunterlagen (
3)................................................................................................................. 19
4 Ausführung der Leistung (
4)............................................................................................................... 19
5 Holzprodukte (
4)..............................................................................................................................
... 19
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiz 19
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der 19
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für da . 19
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel ........................................................ 19
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 B . 19
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, i 20
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur . 20
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhal 20
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. ........ 20
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
........................................................................................................................ 20
8 Abnahme (
13).............................................................................................................................
........ 20
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. .......................................................... 20
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über ..................... 20
9 Mängelansprüche ( 14)
....................................................................................................................... 20
10 Rechnungen ( 15 und
17)............................................................................................................... 20
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustelle 20
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhalt. 20
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)........................................................................ 20
12 Zahlungen ( 17)
................................................................................................................................
. 21
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. ............................................................... 21
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggebe 21
13 Überzahlungen (
17).......................................................................................................................... 21
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der 21
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.......... 21
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (
19)............................................................................ 21
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 22
Besondere Vertragsbedingungen NTVergG-Dienstleistung_2.........................................................................
25
234-Erklärung Bietergemeinschaft[lk-row]
....................................................................................................... 29
Eigenerklärung national
22.04.2015................................................................................................................. 30
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-17
....................................................................................................... 31
ii
Angebotsaufkleber_03-16
................................................................................................................................
 32
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 33
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 34
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 36
iii
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen
Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 246/18/51
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamili
en
Auftragsbeschreibung Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt einen Auftrag für die Durchführung einer
umfangreichen Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und
Bereitschaftspflegefamili en zu vergeben. Für die Erbringung der in der produktbezogenen
Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben erhält der Auftragnehmer vom Landkreis Rotenburg
(Wümme) einen jährlichen Betrag in Höhe von maximal 20.000 .
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme)
Liefer/Ausführungsort 27...Landkreis Rotenburg (Wümme)
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(VOL)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 0%: 100%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
793410006 Werbedienste
793414000 Werbekampagnen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutschee vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
TERMINE
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 04.01.2019 10:00
Angebotsfrist 09.01.2019 10:00:00
Bindefrist 30.01.2019
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.02.2019
Ende 31.01.2024
Anmerkungen Die Ausführungsdauer beträgt maximal fünf Jahre. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen
jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.
1
2
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOL/A)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Tel: Fax:
Bieter
05.12.2018
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
+49 42619832178 +49 4261983882178
09.01.2019 10:00:00
30.01.2019
246/18/51 Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
Besondere Vertragsbedingungen: Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben d. NTVergG
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
3
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Anschrift
Tel. Fax E-Mail
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Erklärung zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Eigenerklärung zur Eignung
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme)
+49 42619832178 +49 4261983882178 vergabe@lk-row.de
Konzept gemäß Leistungsbeschreibung
Kalkulation gemäß Leistungsbeschreibung
gemäß Angebotsschreiben
gemäß Eigenerklärung zur Eignung / Präqualifikationsnachweis
4
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 4
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7 Angebote können abgegeben werden:
schriftlich.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
mit Mantelbogenverfahren (schriftlicher Mantelbogen und elektronische Angebotsdatei).
elektronisch in Textform
5
631
(VOL  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 4 von 4
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Baumaßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Kreishaus Rotenburg - zentrale Vergabestelle/Zi. 226, Hausbriefkasten, Emofang
246/18/51 Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
6
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(VOL - Bewerbungsbedingungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
8
Ausschreibung
des Landkreises Rotenburg (Wümme)
Jugendamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Allgemeine Bedingungen und Leistungsbeschreibung
zur Ausschreibung
Vergabenummer
Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen,
Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
246/18/51
9
Seite 2 von 8
Inhaltsverzeichnis
Teil A Allgemeine Bedingungen .................................................................... 3
A.1 Fragen zur Angebotserstellung .......................................................................................... 3
A.2 Ausführungsfrist/Dauer der Leistung/ Kündigung ................................................................ 3
A.3 Angebotsbedingungen....................................................................................................... 3
A.4 Ausschluss von unzuverlässigen Bietern/Bewerbern ................................................. 4
A.5 Aufbau, Form und Inhalt ............................................................................................. 4
A.6 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) ................................... 4
Das niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung
und ist zu beachten. Die einzureichende Erklärung ist Bestandteil des Angebotes.
Pflichten aus dem NTVergG werden als besondere Vertragsbedingungen (siehe
Anlage) vereinbart. ................................................................................................ 4
A.7 Prüfung und Wertung der Angebote ........................................................................... 5
Teil B Leistungsbeschreibung ...................................................................... 7
B.1 Allgemeine Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Durchführung des
Angebots ................................................................................................................ 7
Kooperationspartner
............................................................................................................... 7
Ort des Angebots
.................................................................................................................... 7
Abrechnungsmodus
................................................................................................................ 7
Umsatzsteuerregelung
............................................................................................................ 7
Leistungsinhalte
..................................................................................................................... 7
Erreichbarkeit
......................................................................................................................... 7
Versicherung der Beschäftigten ...............................................................................................
7
B.2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung .................................................................. 8
10
Seite 3 von 8
Teil A Allgemeine Bedingungen
A.1 Fragen zur Angebotserstellung
Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche
Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können
diese Fragen innerhalb von sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zur
Beantwortung an den Auftraggeber gestellt werden. Im Interesse der Bieter müssen auftretende
Fragen jedoch unverzüglich gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten
bei der Angebots- und Konzepterstellung zu berücksichtigen. Fragen und Antworten
werden im Sinne einer schnelleren Bearbeitung in Form einer Mail an alle potenziellen Bieter,
welche die Vergabeunterlagen angefordert haben, versandt. Die Antworten werden Bestandteil
der Vergabeunterlagen.
A.2 Ausführungsfrist/Dauer der Leistung/ Kündigung
Die Ausführungsdauer beträgt maximal fünf Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.02.2019. Der Vertrag
kann mit einer Frist von sechs Wochen jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.
A.3 Angebotsbedingungen
Angebote, die Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten, werden zwingend von der Wertung
ausgeschlossen.
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben
oder Erklärungen enthalten. Änderungen der Bieterin oder des Bieters an ihren bzw. seinen Eintragungen
müssen zweifelsfrei sein. Fehlende Angaben oder Erläuterungen führen zum Ausschluss
des Angebots.
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren
und diese bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Mit dem Angebot sind für die Bewertung die Leistungsbeschreibung sowie eine aussagefähige,
detaillierte Gesamtkalkulation der Maßnahme zunächst für das Jahr 2019 abzugeben. In den
Folgejahren ist jeweils sechs Wochen vor Ende des laufenden Jahres erneut eine detaillierte Gesamtkalkulation
abzugeben.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie
dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Muster und Proben müssen als zum Angebot
gehörig gekennzeichnet sein. Werden Leistungen angeboten, die in den Vergabeunterlagen
nicht vorgesehen sind, so müssen sie auf einer besonderen Anlage nach Ausführung und Beschaffenheit
näher beschrieben werden. Auf Anlagen ist gesondert hinzuweisen.
Per Telefax und/oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Der Angebotsvordruck ist mit Namen (Firma) der Bieterin bzw. des Bieters sowie mit Datum
und Unterschrift zu versehen.
Angebote, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden gem.  16 Nr. 3 VOL/A von der Wertung
ausgeschlossen.
Die Bieterin oder der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von der Bieterin oder dem Bieter oder dritten Personen
beantragt sind. Erwägt der Bieter, Aufgaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines
Schutzrechtes zu verwerten, hat er dies ebenfalls anzugeben.
11
Seite 4 von 8
Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.
Entwürfe und Ausarbeitungen sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht
verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers
über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder die Bieterin oder
der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre
Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt die Bieterin bzw. der Bieter.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Vorsätzliche unzutreffende
Erklärungen des Bieters im Angebot führen zum Ausschluss.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Sie sind schriftlich bei der Angebotsstelle in einem entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen
Briefumschlag einzureichen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden.
Nebenangebote sind nicht zulässig.
A.4 Ausschluss von unzuverlässigen Bietern/Bewerbern
Es können Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb in den Fällen des  6 Absatz 5 und 6
VOL/A ausgeschlossen werden.
Schwere Verfehlungen i. S. der oben genannten Bestimmungen sind unabhängig von der Beteiligungsform
beispielsweise - das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger
oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung
von Aufträgen mitwirken (Bestechung oder Vorteilsgewährung) sowie darüber hinaus an freiberuflich
Tätige, die für die Vergabestelle tätig werden,
 die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen,
Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe
von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über
Gewinnbeteiligungen und Abgaben an andere Bewerber,
 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
Schwarzarbeit und Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne,
 Steuerhinterziehung,
 weitere im Geschäftsverkehr begangene Straftaten wie Betrug, Untreue und Urkundenfälschung.
Eine schwere Verfehlung liegt ebenfalls vor, wenn der Bewerber oder Bieter konkrete Planungsund
Ausschreibungshilfen leistet, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu unterlaufen.
A.5 Aufbau, Form und Inhalt
Das Angebot ist in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen etc.)
einzureichen.
A.6 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Das niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Die einzureichende Erklärung ist Bestandteil des Angebotes. Pflichten aus dem NTVergG werden
als besondere Vertragsbedingungen (siehe Anlage) vereinbart.
12
Seite 5 von 8
A.7 Prüfung und Wertung der Angebote
Das Angebot wird hinsichtlich der u.g. Kriterien bewertet.
Die Angebote werden in einer Bewertungsmatrix hinsichtlich der Leistungsbeschreibung beurteilt. In der
Bewertungsmatrix wird jedes erforderliche Kriterium in den Bereichen A) und B) dargestellt und mit Punkten
entsprechend dem Erfüllungsgrad bewertet.
Beschreibung
Anzahl der
maximalen
Punkte
Bei Bedarf Bemerkung
1. Kenntnisse und/oder Erfahrungen (A)
1.1. Kenntnisse und/oder Erfahrung bei der Durchführung von Werbekampagnen
im sozialen Bereich
5
1.2. Kenntnisse und/oder Erfahrung im Bereich der Pflegefamilien oder
Tagespflege
5
Gesamtpunkte (A) 10
2. Inhalte (B)
2.1. Vorlage eines Konzeptes mit Aussagen zur strategischen Umsetzung
der Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
für Kinder mit und ohne Behinderungen und Bereitschaftspflegefamilien
10
2.2. Darstellung der inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen zur
Akquise
10
2.3. Darstellung von Maßnahmen zur Kontrolle der Zielerreichung 10
2.4 Darstellung von Maßnahmen zur Erreichung der Zielgruppen unter
Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und Strukturen des
Landkreises
10
Gesamtpunkte (B) 40
Die einzelnen Kriterien werden mit 0, 5 oder 10 Punkten anhand folgender Skala bewertet:
 0 Punkte: Die Konzeption/das Kriterium erfüllt die Mindestanforderungen nicht
 5 Punkte: Die Konzeption/das Kriterium erfüllt die Mindestanforderung
 10 Punkte: Die Konzeption/das Kriterium übertrifft die Mindestanforderungen
Ein Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen
Leistungsbeschreibung nicht oder teilweise nicht erfüllt werden bzw. in der Konzeption nicht
schlüssig dargestellt wurden. Dies gilt auch, wenn die aufgeführten Mindestanforderungen lediglich
stichpunktartig, ohne weitere konzeptionelle Ausführung oder Aufgliederung, wiederholt
werden.
Ein Kriterium wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen
Leistungsbeschreibung erfüllt sind, in der Konzeption schlüssig dargestellt wird und ein durchschnittlicher
Erfolg zu erwarten ist.
Ein Kriterium wird mit 10 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen in der produktbezogenen
Leistungsbeschreibung übertroffen werden, in der Konzeption schlüssig dargestellt wird und einen
überdurchschnittlichen Erfolg in Bezug auf die Erfüllung der geltenden Zielsetzungen verspricht.
Zur Erbringung der Leistung steht ein jährliches Budget in Höhe von maximal 20.000
zur Verfügung.
13
Seite 6 von 8
Um die Qualität des Angebotes zu gewährleisten, müssen in den Bewertungskriterien 1.1., 2.1.,
2.2. und 2.3. jeweils eine Mindestpunktzahl von 5 Punkten erreichen. Angebote, die eines dieser
Bewertungskriterien nicht erfüllen, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Die in den Bereichen A) und B) ermittelten Punkte werden addiert. Der nach dieser Vorgehensweise
ermittelte Anbieter mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag. Bei identischer
Punktzahl wird ein Losverfahren durchgeführt.
14
Seite 7 von 8
Teil B Leistungsbeschreibung
B.1 Allgemeine Rahmenbedingungen für die Gestaltung und Durchführung des
Angebots
Kooperationspartner
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe,
insbesondere den Bereichen Kindertagespflege und Pflegekinderdienst.
Ort des Angebots
Die Werbekampagne soll flächendeckend im Landkreis Rotenburg (Wümme) durchgeführt werden.
Abrechnungsmodus
(1) Für die Erbringung der in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben
erhält der Auftragnehmer vom Landkreis Rotenburg (Wümme) einen jährlichen Betrag in
Höhe von maximal 20.000 .
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Vorlage einer Rechnung.
Umsatzsteuerregelung
Eine Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gemäß
4 Nr. 25 des Umsatzsteuergesetzes erfolgt nicht durch den Auftraggeber.
Leistungsinhalte
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsinhalte bis zum Beginn zu modifizieren. Hierbei
werden keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Leistungen vorgenommen.
Erreichbarkeit
Der Auftragnehmer benennt mit dem Angebot die aktuellen Kontaktdaten mit Namen der Ansprechpartner,
Telefon und E-Mail Adresse.
Versicherung der Beschäftigten
Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten.
15
Seite 8 von 8
B.2 Produktbezogene Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
und Bereitschaftspflegefamilien
Auftraggeber: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Jugendamt
Postfach 14 40
27344 Rotenburg (Wümme)
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist großflächig und in seiner Struktur
ländlich geprägt. Er besteht aus insgesamt 13 Verwaltungseinheiten
(Städte, Gemeinden und Samtgemeinden). Die Größe des Landkreises
erstreckt sich über eine Länge von ca. 80 km von Norden nach Süden
und über ca. 45 km von Osten nach Westen. Der Hauptsitz der Landkreisverwaltung
befindet sich in der Kreisstadt Rotenburg, weitere Nebenstellen
befinden sich in Bremervörde und in Zeven. Im Landkreis
Rotenburg (Wümme) leben zurzeit ca. 163.000 Einwohner.
Innerhalb des Landkreises Rotenburg (Wümme) leben ca. 200 Pflegekinder
in Pflegefamilien. Ca. 300 Kinder befinden sich in einem Tagespflegeverhältnis.
Bei Inobhutnahmen von Kindern im Säuglings-, Kleinkind-
und Grundschulalter wird die Unterbringung in einem familienähnlichen
Setting bevorzugt. Aktuell gibt es ca. 120 Pflegefamilien und ca. 90
Tagespflegepersonen sowie eine Bereitschaftspflegestelle. Das Angebot
entspricht nicht der Nachfrage. Es zeigt sich zudem, dass für die Unterbringung
behinderter Kinder in Pflegefamilien bislang kaum Pflegepersonen
angeworben werden konnten.
Um ein bedarfsgerechtes Angebot vorweisen zu können, sollen die bestehenden
Kapazitäten ausgebaut werden. Daher plant der Landkreis
Rotenburg (Wümme), beginnend ab dem Jahr 2019, eine umfangreiche
Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
und Bereitschaftspflegefamilien. Über verschiedene Medien sollen diese
Tätigkeitsfelder möglichst vielen potentiell geeigneten Personen innerhalb
des Landkreises näher gebracht werden und damit diese motivieren,
sich für einen der genannten Bereiche zu bewerben.
Laufzeit der Maßnahme
Die Ausführungsdauer beträgt maximal fünf Jahre. Vertragsbeginn ist
der 01.02.2019. Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen jederzeit
von beiden Seiten gekündigt werden.
16
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
einschl. Umsatzsteuer beträgt 20.000,00
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
246/18/51 Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
05.12.2018
{Supplier.Email}
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
Deutschland
27356 Rotenburg (Wümme)
17
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 2
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
 ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 i.V.m.  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
18
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 3
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nr. 3)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführungsunterlagen ( 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4 Ausführung der Leistung ( 4)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5 Holzprodukte ( 4)
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Leistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein
oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises
oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit  d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC  bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen
Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen
begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter  298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen),  299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),  333 StGB (Vorteilsgewährung),  334 StGB (Bestechung),  17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder  18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
19
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 2 von 3
6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
6.4 Die Ziffern 6.1b und 6.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 20041handelt.
6.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7 Güteprüfung (12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8 Abnahme ( 13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9 Mängelansprüche ( 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
10 Rechnungen ( 15 und 17)
10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung
gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
20
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 3 von 3
12 Zahlungen ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer
nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet
er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß  247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß  288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der
vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
22
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
23
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
24
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
25
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
26
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
27
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
28
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
 VHB - Bund - Ausgabe 2008  Stand April 2016 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
246/18/51 Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien
29
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(VOL - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
246/18/51
30
1 Diese Vorrangregelung gilt nur für bundesweit geltende Tarifverträge des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die
nach  5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Zurzeit (Stand 01. Januar 2017) erfüllt kein Tarifvertrag diese
Voraussetzungen. Änderungen für die Zukunft sind nicht ausgeschlossen.
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 8,84 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
246/18/51
31
Angebotsaufkleber
Bitte benutzen Sie diesen Angebotsaufkleber, wenn Sie ...
 ein schriftliches Angebot einreichen möchten.
... den unterschriebenen Mantelbogen für Ihr elektronisches Angebot einreichen möchten.
...
Hinweis
Der Mantelbogen muss in einem verschlossenen Briefumschlag
bis zur Angebotsfrist bei der unten bezeichneten Adresse der Vergabestelle vorliegen!
Bitte Angebotsaufkleber ausschneiden und auf verschlossenen Briefumschlag kleben!
Absender
ANGEBOT
Bitte nicht öffnen!
Angebotsfrist
Ausschreibungsnummer
Ausschreibungstitel
Erklärungen und Nachweise zu Ihrem Angebot nachreichen möchten.
09.01.2019 10:00:00
246/18/51
Werbekampagne zur Akquise von
Tagespflegepersonen,
Pflegefamilien und
Bereitschaftspflegefamilien
Landkreis Rotenburg -
Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
32
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
05.12.2018
Verfahren: 246/18/51  Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
und Bereitschaftspflegefamili en
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkung
Für die Erbringung der in der produktbezogenen Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben erhält der
Auftragnehmer vom Landkreis Rotenburg (Wümme) einen jährlichen Betrag in Höhe von maximal 20.000 .
1 Werbekampagne zur Akquise von
Tagespflegepersonen, Pflegefamilien und
Bereitschaftspflegefamili en
USt. [%]
0%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
pro Jahr
Der ausgewiesene Preis gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Beim dargestellten
Gesamtpreis handelt es sich um einen BruttoFestpreis. Eine ggf. anfallende
Umsatzsteuer ist hier nicht auszuweisen und verändert nicht den Bruttoendpreis. Eine
Bescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung des
Umsatzsteuergesetzes erfolgt durch die zuständige Landesbehörde, nicht durch den
Landkreis Rotenburg (Wümme).
Leistungszeitraum:
Die Ausführungsdauer beträgt maximal fünf Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.02.2019.
Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen jederzeit von beiden Seiten
gekündigt werden.
Einzelpreis
[EUR]
20.000,00
(Festpreis)
pro 1,00
Pauschale
pro Jahr
Gesamtpreis
[EUR]
20.000,00
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
33
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.12.2018
Verfahren: 246/18/51  Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
und Bereitschaftspflegefamili en
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  1/2
34
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
05.12.2018
Verfahren: 246/18/51  Werbekampagne zur Akquise von Tagespflegepersonen, Pflegefamilien
und Bereitschaftspflegefamili en
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  2/2
35
Name Dateiname Größe MIMEType
36
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/12/645b9f24-7409-467d-bbd9-38228346f49a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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