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Ausschreibung: Erstellung von Festigkeitsnachweisen - DE-EggensteinLeopoldshafen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Dokument Nr...: 866611-2018 (ID: 2018121007111317491)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018000575SVS  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den
Fachbereich Konstruktion
AUFTRAGGEBER
KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
HermannvonHelmholtzPlatz 1, 76344 EggensteinLeopoldshafen , Deutschland
04.12.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
KTE UVgO Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots..................................................................................... 3
KTE Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mit Begründung).............................................................. 5
KTE Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand: 07/2018)
................................................................................ 7
KTE VgV/UVgO - Bewerbungsbedingungen (Lieferungen und Dienstleistungen)........................................... 15
KTE Ordnungs- und
Kontrollbestimmungen..................................................................................................... 17
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 24
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 28
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2018000575SVS
Maßnahme Öffentliche Ausschreibung
Auftragsbezeichnung Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
Auftragsbeschreibung Gegenstand der Anfrage ist ein Dienstvertrag zur Erstellung von Festigkeitsnachweisen,
Schweißnahtberechnungen und FEMAnalysen für die Abteilung Projektierung & Ingenieurwesen,
Konstruktion (TPK). Im Rahmen des Leistungsumfangs sind die geforderten Nachweise an
vorgegebenen Bauteilen, Lastaufnahmemitteln, Maschinenteile, etc. zu führen.
VERFAHREN
Auftraggeber KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 76344 EggensteinLeopoldshafen
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 60%: 40%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
713000001 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
713300000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutscheevergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 02.01.2019 09:00
1
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 03.01.2019 14:00:00
Bindefrist 31.01.2019
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 04.02.2019
Ende 31.12.2019
Anmerkungen zzgl. Optionen für die folgenden Zeiträume: 01.01.202031.12.2020 01.01.202131.12.2021
01.01.202231.12.2022
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutscheevergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 02.01.2019 09:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutscheevergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
Seite 1 von 2
Kerntechnische
Entsorgung Karlsruhe GmbH
HermannvonHelmholtzPlatz 1
76344 EggensteinLeopoldshafen
Telefon +49 7247 880
Telefax +49 7247 4755
kontakt@ktekarlsruhe.de
www.ktekarlsruhe.de
Aufsichtsratsvorsitzender
Henry Cordes
Geschäftsführung
Daniel Beutel
Prof. Dr. Manfred Urban
Registergericht Mannheim | HRB 100565
UStIdNr. DE 143 582 792
Commerzbank AG
IBAN DE38 6608 0052 0562 6511 00
BIC DRESDEFF660
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
Postfach 12 63 | 76339 EggensteinLeopoldshafen
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Ihre Nachricht vom
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Abteilung Einkauf
EMail
Datum
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Maßnahme:
Anlagen:
BWB  Bewerbungsbedingungen
EKB  Einkaufsbedingungen der KTE
ZVB  Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE
Name
Telefon
Telefax
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabenummer:
Vergabeart:
Einzureichen bis
Datum Uhrzeit
Ort (Anschrift wie oben)
Telefon:
Die Zuschlagsfrist des Angebots endet am
voraussichtliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
_________________________________________________________________
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen
Angebotsvordruck
Kennzettel für Angebotsumschlag
Bei Abgabe konventioneller Angebote:
-
734/2000068544/2018
Sven Schramek
+49 7247/88-2669
+49 7247/88-2240
sven.schramek@kte-karlsruhe.de
04.12.2018
2018000575SVS
03.01.2019 14:00:00
+49 7247/88-2669
31.01.2019
04.02.2019 31.12.2019
Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
Gegenstand der Anfrage ist ein Dienstvertrag zur Erstellung von
Festigkeitsnachweisen, Schweißnahtberechnungen und FEM-Analysen für die
Abteilung Projektierung & Ingenieurwesen, Konstruktion (TPK). Im Rahmen
des Leistungsumfangs sind die geforderten Nachweise an vorgegebenen
Bauteilen, Lastaufnahmemitteln, Maschinenteile, etc. zu führen.
3
Seite 2 von 2
1. Für die Angebotsabgabe sieht der Auftraggeber vor, dass:
Mit freundlichen Grüßen
elektronische und postalisch übersandte Angebote zugelassen sind.
Das beiliegende Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit
den Anlagen in einfacher und ggfs. unterschriebener Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die
Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit
beiliegendem Kennzettel sowie mit Namen der Firma, der Firmenanschrift
und der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.
Nichteinhaltung führt zum Ausschluss.
Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form (OCR-fähige PDF-Datei auf
CD-ROM) einzureichen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen.
nur die elektronische Übersendung der Angebote gestattet ist.
2. Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der KTE (an
genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über mögliche Änderungen
informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen Registrierung werden
Bieter und Bewerber automatisch in die Kommunikation der Vergabestelle
eingebunden. Ohne eine freiwillige Registrierung sind Bieter und Bewerber
verpflichtet, sich eigenständig auf der Vergabeplattform über das
Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen an den Vergabeunterlagen
und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
9. Die im Rahmen des Vergabeverfahrens erhaltenen Daten werden bei der
Vergabestelle und beim durch die Vergabestelle beauftragten Dienstleister
gespeichert und nur für interne Zwecke unter Einhaltung der DSGVO
und ggfs. BSI genutzt.
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
7. Die geforderten Nachweise / Eigenerklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
8. Der Auftraggeber behält sich bei der Durchführung von Verhandlungs-
vergaben das Recht vor, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung zu
erteilen.
4
Seite 1 von 2
Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen/Eignungsleihe
Vergabenummer: Datum
Maßnahme:
Angebot für
1. Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Namen der Unterauftragnehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Dies begründet sich in folgendem/n Sachverhalt/en:
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt und Nachweise,
wie vom Hauptauftragnehmer verlangt, vorgelegt werden (insbesondere Genehmigung
gem.  15 StrlSchV und oder Zuverlässigkeitsüberprüftes Personal gem.  12 b) AtG)
2. Der AG gibt vor, dass folgende Leistungen vom Bieter selbst zu erbringen sind.
Dies begründet sich in folgendem/n Sachverhalt/en:
3. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer
auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen
der Nachunternehmer:
Unterauftragnehmer 1:
___________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
2018000575SVS 04.12.2018
Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
Gegenstand der Anfrage ist ein Dienstvertrag zur Erstellung von Festigkeitsnachweisen,
Schweißnahtberechnungen und FEM-Analysen für die Abteilung Projektierung & Ingenieurwesen,
Konstruktion (TPK). Im Rahmen des Leistungsumfangs sind die geforderten Nachweise an
vorgegebenen Bauteilen, Lastaufnahmemitteln, Maschinenteile, etc. zu führen.
5
Seite 2 von 2
Unterauftragnehmer 2:
___________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
Unterauftragnehmer 3:
__________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
Unterauftragnehmer 4:
__________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
Unterauftragnehmer 5:
__________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
Unterauftragnehmer 6:
__________________________________________________________________________________
(Name, wenn verlangt)
Beschreibung der Teilleistungen:
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Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 1 von 8
Stand 07/2018
Vergabenummer Datum
Maßnahme
1. Beistellungen des Auftraggebers (AG)
Der AG stellt unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zur Verfügung:
Zufahrtswege und Lagerplatz
Sanitäre Einrichtungen einschließlich Reinigung
Aufenthaltsraum einschließlich Reinigung
Büro einschließlich Reinigung
Anschlüsse für Wasser und Energie einschließlich Verbrauch
2. Zutritts und Prüfungserlaubnis
Der Auftragnehmer (AN) gewährt dem AG Zutritt zu allen Fertigungsstätten, ermöglicht ihm an allen
Prüfungen teilzunehmen, stellt kostenfrei Prüfgeräte, Prüfmittel und Gerüste zur Prüfungsdurchführung.
3. Anlieferung und Annahmestelle/Art und Umfang der Leistungen
Die Lieferung der Leistung erfolgt frei Verwendungsstelle/Sitz des AG.
Die vereinbarten Preise enthalten die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs
oder Annahmestelle sowie Abladen.
Der AN hat Packstoffe zurückzunehmen und auf seine Kosten zu entsorgen.
4. Preisermittlungen
4.1. Der AN erklärt sich mit einer Prüfung der Preise durch die Innenrevision des AG bzw. die zuständige
Preisüberwachungsstelle oder einen Dritten einverstanden. Der AN ist verpflichtet, die in diesem Zusammenhang
notwendigen Auskünfte zu erteilen.
4.2. Sind nach Auftragserteilung neue Preise zu vereinbaren, hat der AN seine Preisermittlungen auf Basis
der Urkalkulation vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
4.3. Die Ziffern 4.1 und 4.2 gelten auch für Nachunternehmer. Nachunternehmer sind vom AN entsprechend
zu verpflichten.
4.4. Die Urkalkulation ist spätestens eine Woche nach Zuschlagserteilung in einem verschlossenen Umschlag
an den AG zu übergeben.
5. Einheitspreise
5.1. Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl
(Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
5.2. Die Einheits bzw. Pauschalpreise sind Festpreise, gültig bis 3 Monate nach dem vereinbarten Vertragsende.
5.3. Änderungen und zusätzliche Leistungen werden, wenn und soweit zutreffend, mit den Einheitspreisen
im Hauptvertrag oder über das AGProjektänderungsmeldungsverfahren (PÄMVerfahren) abgegolten.
Für diese Einheitspreise gelten die vorgenannten Ziffern.
2018000575SVS 04.12.2018
Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
7
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 2 von 8
Stand 07/2018
6. Preisgleitklausel
6.1. Preisgleitklausel Einheitspreise
Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat über
das vertraglich vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die festen Einheitspreise
nachstehender Preisgleitformel:
0
1
0
1
1 0 L
c L
M
P P a b M
P1 = Preis nach Anpassung
P0 = Preis vor Anpassung
M1 = Preisindex des Materials nach Ablauf der Festpreisbindung
M0 = Dem Einheitspreis zugrunde liegender Preisindex des Materials am Tag vor Ablauf der
Festpreisbindung
L1 = Ecklohn eines Facharbeiters ab dem Tag der Tarifänderung nach Ablauf der Festpreisbindung
L0 = Ecklohn eines Facharbeiters am Tag vor Ablauf der Festpreisbindung
a = Prozentsatz des Angebotspreises, der unverändert bleibt
b = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Material und materialabhängige Kosten entfällt
c = Prozentsatz des Angebotspreises, der auf Lohn und lohnabhängige Kosten entfällt
Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs und/oder
der Preisindex des jeweiligen Rohstoffpreises und/oder Fachserie 17 in der zutreffenden Reihe (Quelle:
Statistisches Bundesamt) angesetzt.
Es besteht Anspruch auf Preisanpassung nur für die Leistungen, die in dem Preisanpassungszeitraum zu
erbringen sind. Zur Feststellung ist zum Tage der Preisänderung der Wert der erbrachten Leistungen
(Leistungsstand) unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise  zumindest
mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung  festzustellen. Dabei sind alle
bis zu diesem Zeitpunkt  ggf. auch nur teilweise  erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
6.2. Preisgleitklausel Stundenverrechnungssätze:
Sollten die vertraglich vereinbarten Leistungen aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, über das vertraglich
vereinbarte Ende hinaus fortzuführen sein, so unterliegen die Stundenverrechnungssätze nachstehender
Preisgleitformel:
p=p0 x (0,20 + 0,80 x L/L0)
p = Preis nach Anpassung
p0 = Preis vor Anpassung
L = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr nach Ablauf der Festpreisbindung
L0 = Ecklohn eines Facharbeiters im Jahr des Ablaufs der Festpreisbindung
Bei Berechnung der Gleitung werden die Tarifvereinbarungen aus dem Tarifverband des ANs angesetzt.
Es besteht Anspruch auf tarifliche Preisanpassung nur für die Leistungen, die in der Zeit der Preisanpassung
durchzuführen sind.
Eine Anpassung erfolgt jeweils nach Abschluss des Tarifvertrages zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der
Lohnerhöhung im Jahre nach der vertraglich vereinbarten Preisfestschreibung.
7. Änderung der Leistung
Der AN hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr oder Minderkosten
nachzuweisen. Basis für Mehr oder Minderkosten ist die Urkalkulation.
8. Ausführung der Leistung
8.1. AEScheinVerfahren oder ALZVerfahren gemäß betrieblicher oder anlagenbezogener Regelungen des
jeweiligen AG Standortes in der aktuell gültigen Fassung sind einzuhalten. Die Arbeiten sind nach dem
vorgegebenen Verfahren gemäß Leistungsbeschreibung auszuführen.
8
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 3 von 8
Stand 07/2018
8.2. Die Projektsprache ist deutsch. Sie muss von allen beim AG eingesetzten Personen in Wort und Schrift
beherrscht werden.
8.3. Der AN und dessen Nachunternehmer haben ihre Leistungen, sofern diese als qualitätsrelevant eingestuft
sind, auf Basis eines wirksamen QSSystems zu erbringen. Die Wirksamkeit ist nachzuweisen und
wird vom Qualitätswesen des AG beurteilt. Jede Änderung am QSSystem des ANs bzw. der Nachunternehmer
ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8.4. Stellt der AG Stoffe/Materialien/Geräte/Werkzeuge und dergleichen, hat sich der AN über deren Eignung
sowie deren Qualitäts und/oder Sicherheitszustand zu vergewissern und verantwortet deren Einsatz.
8.5. Beim AG gelten nachstehende betriebsübliche Arbeitszeiten:
KIT  Campus Nord:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
KTE:
Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Freitag 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Das Arbeitszeitgesetz in der jeweils aktuellen Fassung ist einzuhalten.
Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Schichtbetriebes, dies bedarf zwingend der vorherigen
schriftlichen Vereinbarung.
Für Leistungen, die den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen, gelten kürzere Arbeitszeiten; diese sind
vor Leistungsbeginn mit dem AG zu vereinbaren.
Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung mit dem AG sind im Zeitraum von 6:45 Uhr
bis 19:00 Uhr Leistungen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten ausführbar.
Anfang jeden Jahres legt der AG die arbeitsfreien Brückentage fest. An diesen Tagen können keine Arbeiten
ausgeführt werden.
8.6. Der AN hat bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten,
insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen
und umweltrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu
gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach
7,  7a oder  11 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
8.7. Der AN ist verpflichtet, die Antragstellung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach  12b) AtG des zum
Einsatz kommenden und nicht überprüften Personals spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung
durchzuführen.
9. Werbung/Veröffentlichungen
9.1. Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
9.2. Der AN darf in Werbematerial auf geschäftliche Verbindungen mit dem AG nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des AG hinweisen. Veröffentlichungen, die Bereiche oder Belange des AG betreffen, bedürfen
der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den AG.
9
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 4 von 8
Stand 07/2018
10. Umweltschutz und Energieeffizienz
Der AN muss Umweltschutz; Energieeffizienz, und sonstige gesetzliche Vorschriften und einschlägige
Normen einhalten und darf keine nachteiligen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ausüben. Bei
einem Verdacht eines Verstoßes gegen die o.g. Verpflichtungen hat der AN die Verstöße aufzuklären
und die KTE unverzüglich zu informieren.
11. Nachunternehmer
11.1. Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig
sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialabgaben stets nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
11.2. Die Nachunternehmer sind davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
11.3. Vor der beabsichtigten Leistungsübertragung hat der AN Art und Umfang der Leistungen sowie Name,
Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers
schriftlich bekannt zu geben.
11.4. Beabsichtigt der AN, Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die
schriftliche Zustimmung des AG einzuholen.
11.5. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter
vergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt.
11.6. Der AN darf dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen stellen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind.
11.7. Für die Nachunternehmer gelten die Zutritts sowie Ordnungs und Kontrollbestimmungen des AG.
12. Ausführungsfristen
Die in der Bestellung genannten Fristen und Termine sind verbindlich.
13. Kündigung des Vertrages durch den AG
13.1. Ein wichtiger Grund im Sinne der	8 VOB/B und  8 VOL/B liegt auch vor, wenn der AN Personen, die
schränkung darstellt, hat er 15% der NettoAuftragssumme an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
14.2. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
14.3. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des AG bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1. Der AN hat zur Abdeckung seiner, sich aus der Auftragsdurchführung ergebenden Risiken auf seine Kosten
eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach und Vermögensschäden unter Einschluss des Umwelthaftungsrisikos
abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
15.2. Der AN ist dem AG zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit der Versicherungsschutz
nicht mehr besteht oder sich zum möglichen Nachteil des AG ändert.
auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind, oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen des ANs selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen selbst oder in ihrem
Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
14.1. Wenn der AN aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbe-
14. Wettbewerbsbeschränkungen
13.2. Ist der Vertrag ein Dienstvertrag oder ein Sukzessiv-Werkvertrag, der wiederkehrende einzelne
Werkleistungen als Gegenstand hat, ist der Vertrag ohne Angabe von Gründen für den AG in einer Frist
von vier Wochen ordentlich kündbar. Andere Kündigungsrechte des AG, insbesondere aus  648 BGB
und aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
10
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 5 von 8
Stand 07/2018
16. Mitteilung von Unfällen
Der AN hat Unfälle, bei denen Personen oder Sachschaden entstanden ist, dem AG unverzüglich mitzuteilen.
17. Vertragsstrafen
Der AN hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
17.1. bei Überschreitung der Ausführungsfrist
0,3% des NettoEndbetrages der Auftragssumme.
17.2. bei Überschreitung von Einzelfristen
0,3% des NettoWertes der auf diesen Zeitpunkt pönalisierten Teilleistung.
17.3. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der NettoAbrechnungssumme begrenzt.
18. Güteprüfung
18.1. Verlangt der AG eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem AN die entstandenen Prüfkosten
erstattet.
18.2. Prüfkosten werden nicht erstattet,
- wenn der geprüfte Stoff (Material) im Lieferumfang des ANs liegt und/oder
- der Stoff (Material) die Qualitätsanforderungen nicht erfüllt.
19. Abnahme
Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
20. Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist beginnt mit der förmlichen Abnahme.
21. Preisnachlässe
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.Satz angebotener Preisnachlass
bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits und Pauschalpreisen abgezogen. Dies gilt
auch bei Nachträgen, deren Preise auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu
bilden sind.
22. Abrechnung, Rechnungen.
22.1. Alle Rechnungen und zugehörenden Rechnungsunterlagen (u.a. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind beim AG 2fach einzureichen.
22.2. Für unstrittige Leistungen können nur in Absprache mit dem AG Abschlagszahlungen geltend gemacht
werden.
22.3. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags, Teilschluss oder Schlussrechnungen zu bezeichnen.
Die Abschlags und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
22.4. In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge der Auftragspositionen, den zugehörenden
Ordnungszahlen (Positionen) sowie der Positionsbezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  aufzuführen.
22.5. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag
ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des
Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
22.6. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen
mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge und des Umsatzsteuersatzes
anzugeben.
22.7. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend dem beim AG gültigen Tätigkeitsnachweis aufgegliedert
werden.
11
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 6 von 8
Stand 07/2018
22.8. Den Rechnungen müssen die zur Beurteilung der Leistungen und zur Prüfung der Rechnungsbeträge
erforderlichen Unterlagen beiliegen. Die Originale der Rechnungsunterlagen erhält der AG.
23. Stundenlohnarbeiten, Stundenverrechnungssätze
23.1. Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.
23.2. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Weisung der Bauüberwachung des AG ausgeführt
werden. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Stundenlohnsätzen. Der AN hat
über Stundenlohnarbeiten wöchentlich Tätigkeitsnachweise, die täglich zu führen sind, im Original beim
autorisierten Mitarbeiter des AG einzureichen. Die Tätigkeitsnachweise müssen u.a. enthalten:
 Auftragsnummer
 Bezeichnung des Projektes
 Datum, Uhrzeit
 Name der Person, die die Leistung ausgeführt hat
 Beschreibung der von der Person ausgeführten Tätigkeit
 Funktion, Berufs, Lohn oder Gehaltsgruppe der ausführenden Person
 geleistete Arbeitsstunden, ggf. aufgegliedert nach Mehr, Nacht, Sonntags und Feiertagsarbeit,
- im Verrechnungssatz nicht enthaltene Erschwernisse
- Art und Menge der für die Tätigkeit benötigten Materialien bzw. Stoffen und
- Art, Typ und Dauer der eingesetzten Geräte.
23.3. Die Originale der Tätigkeitsnachweise behält der AG, die bescheinigten Durchschriften erhält der AN.
23.4. Material und Geräte, für die keine vergleichbaren Einheitspreise vorliegen, werden auf Rechnungsnachweis
vergütet.
24. Zahlungen
24.1. Alle Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet.
24.2. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut des AG den
ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
24.3. Die Zahlungsfrist beginnt nach Eingang der Rechnung. Zahlungen erfolgen, falls nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, 30 Tage nach Beginn der Zahlungsfrist.
24.4. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den AG an den für die Durchführung
des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft geleistet. Dies gilt auch nach
Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
24.5. Der AN ist nicht berechtigt, seine aus diesem Vertragsverhältnis gegenüber dem AG bestehenden Forderungen
an einen Dritten abzutreten.
24.6. Bei Bauleistungen ist im Auftragsfall eine gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gemäß
48 Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) dem AG vorzulegen. Anderenfalls hat der AN
den Namen und die Anschrift des für ihn zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer mitzuteilen.
Der AG ist dann gesetzlich verpflichtet, 15 % des Auszahlungsbetrages einzubehalten, abzuführen und
die Restsumme (85 %) auszuzahlen.
25. Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5% der Bruttoauftragssumme zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3% der Bruttoabrechnungssumme (Bruttoauftragssumme
einschließlich der Nachträge) zu leisten.
12
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 7 von 8
Stand 07/2018
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt, Hinterlegung
von Geld oder durch zeitlich unbegrenzte Bürgschaft geleistet werden.
Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten Sicherheiten
ersetzen.
Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang
des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der
AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann
der AN verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung durch eine Mängelansprüchesicherheit
ersetzt wird.
Rückgabe erfolgt mit Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche bzw. auf berechtigte Anforderung.
25.1. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung ggf.
nach Ersetzung einer Sicherheit für Mängelansprüche und Schadensersatz.
25.2. Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich
Schadensersatz.
26. Überzahlungen
26.1. Bei Rückforderungen des AG aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht den auf Wegfall
der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
26.2. Im Falle der Überzahlung hat der AN den überzahlten Betrag zu erstatten.
26.3. Leistet der AN innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet
er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß  247 BGB zu zahlen.
27. Bürgschaften
27.1. Ist Sicherheit zu leisten, ist die Bürgschaft von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTOAbkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit oder Kautionsversicherer zu stellen.
27.2. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärungen des Bürgen:
Der Bürge übernimmt für den AN die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die
Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß  770, 771 BGB wird
verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.
27.3. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
27.4. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlungen auf
fällige Zahlungen angerechnet worden sind.
28. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut
verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen
und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13
Zusätzliche Vertragsbedingungen der KTE ZVB
Sind gegengezeichnet als anerkannt mit dem Angebot zurückzugeben. Seite 8 von 8
Stand 07/2018
29. Vertraulichkeit/Datenschutz
29.1. Der AN ist verpflichtet, die überlassenen Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nur im
Rahmen der Vertragsabwicklung zu benutzen. Soweit es zur Ausführung der Leistung notwendig ist,
dürfen sie an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung des AG übermittelt werden. Der AN hat Dritte zur
gleichen Vertraulichkeit, wie er dem AG gegenüber verpflichtet ist, zu verpflichten. Als vertraulich gekennzeichnete
Unterlagen sind entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen zu behandeln.
29.2. Der AN verpflichtet sich, die Verarbeitung der ihm übergebenen Akten und Dokumente ausschließlich
im Rahmen der vertraglich festgelegten Weisungen des AG durchzuführen.
29.3. Der AN ist verpflichtet, dem AG jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit dessen Daten und Unterlagen
betroffen sind.
29.4. Der AG hat das Recht, sich jederzeit von der Umsetzung der oben genannten technischen und organisatorischen
Maßnahmen des AN zu überzeugen.
29.5. Auf Verlangen oder nach Beendigung der Arbeiten sind alle dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen
sowie alle Abschriften und/oder Vervielfältigungen unverzüglich an den AG zurückzugeben. Ausgenommen
davon sind Daten, deren Aufbewahrung beim AN im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen
erforderlich ist. Für die in der EDV gespeicherten Daten sind die Löschprotokolle dem
AG vorzulegen.
30. Maßnahmen gegen Belästigungen
Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die beim AG tätig werden, regelmäßigen Unterweisungen
nach den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) nachweislich zu unterweisen.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
29.6. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und nur für interne Zwecke
unter Einhaltung der DS-GVO und ggfs. BSI genutzt.
14
Bewerbungsbedingungen der KTE für Lieferungen und Dienstleistungen BWB
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben. Seite 1 von 2
VgV_VOL_BWB (Stand: Februar 2017)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters1 Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen werden, vgl.  124 Abs. 1 Nr. 4
GWB. Bei Vergaben unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts werden diese Angebote ausgeschlossen,
vgl.  16 Abs. 3 lit. f VOL/A.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskunft darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an
der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom
Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig
und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe
und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene
Fabrikat anbieten will. Dies kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt, dass er
das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt und somit eine
unzulässige Mischkalkulation vornimmt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von
57 Abs. 1 Nr. 5 VgV bzw.  13 Abs. 3 VOL/A und wird daher grundsätzlich ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des
Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
3.8 Wenn den Vergabeunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die
seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben.
Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt
wird.
1 Sinngemäß gelten diese Bestimmungen auch für Bietergemeinschaften.
15
Bewerbungsbedingungen der KTE für Lieferungen und Dienstleistungen BWB
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben. Seite 2 von 2
VgV_VOL_BWB (Stand: Februar 2017)
3.9 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn
dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Andere auf elektronischem Wege übermittelten Angebote sind nicht zugelassen.
4 Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt
zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Bei Unterauftragnehmerleistungen
sind deren Angebotspreise sowie der dazu gehörige Generalunternehmerzuschlag anzugeben.
5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge
5.1 Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen enthaltenen Leistungen eindeutig
und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistungen erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütungen durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nr. 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung der Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist;
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt;
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren bzw. in öffentlicher Ausschreibuung ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten
Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen (Unteraufträge und Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen
zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot
bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von
dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen.
Bei Aufträgen, die den maßgebenden EU-Schwellenwert überschreiten gilt Folgendes: Der Bieter muss
ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende
Ausschlussgründe nach  123 GWB vorliegen, gemäß  47 Abs. 2 VgV ersetzen.
16
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen der KTE
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen unterliegen
a) der allgemeinen Betriebsordnung, einschließlich aller Sicherheitsvorschriften sowie den Anordnungen der
KTE über Sicherheitsmaßnahmen,
b) diesen Ordnungs- und Kontrollbestimmungen für Auftragnehmer und ihre Erfüllungsgehilfen
c) der Festlegung, dass alle Personen die Auflagen der Genehmigungen und etwaige nachträgliche Auflagen
hierzu zu beachten haben und der Weisungsbefugnis der Genehmigungsinhaber unterstellt sind.
2. Ausweise
2.1. Die Ausweise zum Betreten des Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie - Campus Nord (KIT
CN) werden vom Ausweisbüro des KIT ausgegeben. Die Ausweise zum Betreten des Betriebsgeländes
der KTE werden nach Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses beim Objektsicherungsdienst
(OSD) der KTE ausgegeben. Die Ausweise werden kostenlos ausgestellt und sind nicht
übertragbar. Für kürzere Zeiträume werden nach Vorliegen einer durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
vorliegenden Zuverlässigkeitsüberprüfung Tagesausweise ausgestellt.
2.2. Damit dem Auftragnehmer durch das Ausstellen der Ausweise keine Wartezeiten entstehen und der Objektsicherungsdienst
(OSD) rechtzeitig über die neu hinzukommenden Beschäftigten unterrichtet wird, hat
der Auftragnehmer sofort nach Erhalt des Auftrages den Ausweisantrag und den Erklärungsbogen zur
Zuverlässigkeitsüberprüfung derjenigen Arbeitskräfte beim Ausweisbüro der KTE einzureichen, die er im
Betriebsgelände der KTE zur Ausführung der Arbeiten einsetzen will. Das Betreten des Geländes der
KTE zur Ausführung von Arbeiten ist nur nach Abschluss einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach 12b
Atomgesetz (AtG) zulässig.
2.3. Der Tagesausweis muss jeweils beim Betreten bzw. beim Verlassen des Betriebsgeländes getauscht
werden.
2.4. Der Verlust des Ausweises ist dem OSD sofort zu melden. Abgelaufene Ausweise und Ausweise
ausgeschiedener Arbeitskräfte sind dem Ausweisbüro der KTE unaufgefordert zurückzugeben.
2.5. Ausweismissbrauch kann mit einem Zutrittsverbot zum Betriebsgelände der KTE geahndet werden.
3. Straßenverkehr
3.1. Auf dem Betriebsgelände der KTE finden die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und
der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechende Anwendung. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
können mit einem Einfahrverbot für den betroffenen Kraftfahrer geahndet werden.
3.2. Den Weisungen und Zeichen der zur Verkehrsregelung eingesetzten uniformierten Angehörigen des OSD
oder Werkschutzes ist Folge zu leisten. Sie gehen den allgemeinen Verkehrsregeln und den durch Verkehrsschilder
angezeigten örtlichen Sonderregeln vor.
3.3. Erforderliche Straßensperrungen, einschließlich Kennzeichnung und Beleuchtung, sind von dem Auftragnehmer
rechtzeitig beim OSD zu beantragen und werden durch die KTE vorgenommen.
3.4. Im Falle einer Räumungsbereitschaft oder Räumung des Geländes sind Fahrzeuge, falls vom Notdienstleiter
nichts Gegenteiliges angeordnet wird, auf ihrem Standort zu belassen.
4. Kennzeichnung, Ein- und Ausfuhr von Unternehmergeräten
4.1. Im Interesse einer klaren Unterscheidung zwischen dem Eigentum des Auftragnehmers und dem des
Auftraggebers wird davon ausgegangen, dass alle im Betriebsgelände der KTE befindlichen
Werkzeuge, Geräte, Rüstungen, Leitern, Verkehrszeichen und sonstige Geräte, soweit sie
ungezeichnet sind, Eigentum des Auftraggebers sind. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Gegenstände
obiger Art auf das KTE-Gelände einzuführen, so hat er diese vor ihrer Einfuhr mit einem deutlichen
Eigentumsmerkmal zu versehen. Auf Wunsch kann die Kennzeichnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch den Auftraggeber vorgenommen werden. Vor Einfuhr in das Gelände der KTE ist beim OSD oder
WS eine Aufstellung in 2facher Ausfertigung über die einzuführenden Werkzeuge, Geräte und
Gegenstände abzugeben.
4.2. Aus dem Betriebsgelände der WAK-Anlage und der HDB dürfen Baustoffe, Maschinen, Gegenstände und
Werkzeuge aller Art nur aufgrund eines vom Auftragnehmer aufgestellten Ausgangsverzeichnisses mit
Freigabestempel des OSD/WS ausgeführt werden. Die Ausfuhr von Restmaterial bedarf der schriftlichen
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen 2/2017 1
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
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17
Zustimmung der Bauleitung bzw. der zuständigen Verantwortlichen auf Seiten des Auftraggebers und ist
bei größeren Ladungen 24 Stunden vorher beim OSD/WS anzumelden.
4.3. Alle in Kontroll- oder Überwachungsbereichen eingesetzten Baustoffe, Geräte, Maschinen, Werkzeuge
und sonstigen Gegenstände aller Art dürfen nur nach Freigabe durch den Strahlenschutz aus dem Betriebsgelände
der KTE ausgeführt werden.
Der Strahlenschutz ist vor der Ein- bzw. Ausfuhr zu informieren. Er führt die erforderlichen Strahlenschutzkontrollen
durch. Den Strahlenschutzanordnungen ist Folge zu leisten.
Das Kontaminationsrisiko für alle Geräte, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen Gegenstände, die nicht
Eigentum der KTE sind, liegt in vollem Umfang beim Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen,
sofern einzelvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei der Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe müssen die gesetzlichen Vorschriften sowie die Strahlenschutzordnung
der KTE beachtet werden.
Firmen, die ihre Mitarbeiter in Kontrollbereichen der KTE tätig werden lassen, bedürfen in der Regel
einer Genehmigung nach	15 Strahlenschutzverordnung.
4.4. Die KTE ist berechtigt, jederzeit zu prüfen, ob der Auftragnehmer zur Verwendung und zur Ausfuhr
der in seinem Besitz befindlichen Materialien und Geräte befugt ist.
4.5. KTE-eigene Materialien, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Schutzkleidung und andere Gegenstände dürfen
nur mit einem Ausfuhr- bzw. Leihschein aus dem Betriebsgelände der KTE ausgeführt werden. Der
Auftragnehmer hat sich wegen der Ausstellung des Ausfuhr- bzw. Leihscheines an den zuständigen
Bauleiter bzw. Abteilungsleiter der KTE zu wenden.
5. Sicherheitsmaßnahmen, Unfallverhütung
5.1. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller für die Sicherheit der Auftragsdurchführung bestehenden
gesetzlichen, polizeilichen und behördlichen Vorschriften bzw. Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen und aus Verstößen gegen diese
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen der KTE erwachsenden Schäden und Aufwendungen.
5.2. Bewachung und Verwahrung der Baubuden, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. des Auftragnehmers oder
seiner Erfüllungsgehilfen auch während der Arbeitsruhe ist Sache des Auftragnehmers; die KTE ist dafür
nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf ihren Grundstücken befinden.
5.3. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haben bei allen Arbeiten die Betriebsregelungen der
einzelnen Anlagen der KTE zu befolgen.
5.4. Zugewiesene Schutzkleidung und Dosimeter sind gewissenhaft zu benutzen und pfleglich zu behandeln.
5.5. Anordnungen der KTE über Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen haben der Auftragnehmer und
seine Erfüllungsgehilfen zu befolgen.
5.6. Unfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist oder bei denen eine Umweltgefährdung
nicht ausgeschlossen werden kann, sind vom Auftragnehmer der KTE unverzüglich mitzuteilen.
5.7. Offene Feuerstellen dürfen nur mit einer schriftlichen Genehmigung (in der Schutzmaßnahmen aufgeführt
sein können) des zuständigen Betriebsleiters eingerichtet werden. Heizungsanlagen, gleich welcher Art,
dürfen außerhalb der normalen Arbeitszeit nur unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Person unterhalten
werden. Die Sicherheitsorgane des Auftraggebers kontrollieren laufend die Einhaltung dieser
Bestimmungen. Wird ein Einschreiten der Sicherheitsorgane erforderlich, so hat der Auftragnehmer hierfür
die entstehenden Kosten zu entrichten, soweit ihm nicht höhere Aufwendungen nach Abs. 5.1 angelastet
werden müssen.
5.8. Unfälle, Schadensfälle und Brände in der WAK-Anlage sind umgehend über Notruf 7 zu melden. In den
übrigen Betriebsstätten der KTE erfolgt die Meldung über Notruf 3333.
5.9. Die Lagerung von Treibstoffen, Schmier- und sonstiger gewässerschädigender Stoffe bedarf der schriftlichen
Genehmigung der KTE. Mit der Genehmigung verbundene Lagerungsbedingungen sind verbindlich
einzuhalten.
Das Einbringen o. g. Stoffe in die Kanalisation oder ins Erdreich ist verboten. Der Auftragnehmer haftet für
die Folgen eines Verstoßes gegen diese Bestimmung.
5.10. Das Tragen von Schutzhelmen in roter Farbe ist auf dem KTE-Gelände nicht erlaubt.
5.11. Die vom Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen eingesetzten Fahrzeuge und Arbeitsgeräte müssen
sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden.
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen 2/2017 2
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18
Sonstige Ordnungs- und Kontrollbestimmungen
6.1. Desweiteren gilt die Allgemeine Sicherheitsregelung des KIT Campus Nord. Auf dem Gelände des KIT
Campus Nord ist den Weisungen des KIT-Werkschutzes Folge zu leisten.
6.2. Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haben sich der üblichen Ein- und Ausgangskontrolle zu
unterwerfen. Auf Aufforderung zeigen sie mitgeführte Behältnisse usw. geöffnet vor. Leibesvisitationen
sind zulässig; sie erfolgen in einer das sittliche Empfinden nicht verletzenden Art. Bei weiblichen Personen
werden diese Kontrollen auf Wunsch von Frauen vorgenommen.
6.3. Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit müssen rechtzeitig über den zuständigen Bauleiter vorher
beim OSD angemeldet werden. Eine evtl. Anmeldepflicht bei der Gewerbeaufsicht bleibt hiervon unberührt.
6.4. Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist das Betreten und der Aufenthalt in anderen als durch ihre
Arbeit bedingten Räumen und Betriebsteilen untersagt.
6.5. Die Ausführung von Arbeiten jeglicher Art innerhalb des Betriebsgeländes der KTE durch den
Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen, die nicht zur Erfüllung des von der KTE erteilten Auftrages
notwendig sind, ist nicht gestattet. Insbesondere darf der Auftragnehmer und seine
Erfüllungsgehilfen nicht mit Waren Handel treiben oder Bestellungen hierfür aufnehmen, sowie Schriften
verteilen, Werbung betreiben, Versammlungen abhalten oder nicht öffentlich genehmigte Geld- und
andere Sammlungen durchführen. Materialien und Schrott darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung
der KTE entgeltlich oder unentgeltlich veräußern.
6.6. Das Mitbringen von Tieren und unerlaubte Gegenstände ist verboten.
Unerlaubte Gegenstände sind u. a. Waffen, verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, gefährliche
Stoffe oder sonstige Gegenstände, die nicht zur Erfüllung eines Arbeitsauftrages erforderlich
sind und gleichzeitig geeignet erscheinen, die Sicherheit der Anlage zu gefährden
6.7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Arbeitskräfte der KTE oder von Drittfirmen auf dem
Gelände des KIT und dem Betriebsgelände der KTE abzuwerben.
6.8. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicherheitsgründen der Zugang zum Betriebsgelände
der KTE ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen eingeschränkt oder verweigert
werden kann.
6.9. Das Fotografieren und Filmen auf dem Gelände der KTE bedarf der vorherigen Genehmigung durch die
betroffene Anlagenleitung und durch Objektsicherungsbeauftragte der KTE.
6.10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die KTE erhaltenen
Unterlagen und Kenntnisse streng vertraulich zu behandeln und dies auf Anforderung von KTE durch
Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsverpflichtung zu bestätigen.
Firma
Sitz
Telefon
E-Mail
Bauleiter/ Verantwortlicher
Die Ordnungs- und Kontrollbestimmungen der KTE werden anerkannt und bestätigt
Ort und Dautm
Name und Unterschrift
Firmenverantwortlicher
Firmenstempel
Ordnungs- und Kontrollbestimmungen 2/2017 3
Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH
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6.
19
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.12.2018
Verfahren: 2018000575SVS  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich Konstruktion
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Aufgabenbeschreibung
Im Rahmen des Leistungsumfangs sind Festigkeitsnachweise, Schweißnahtberechnungen und FEMAnalysen für die Abteilung
Projektierung & Ingenieurwesen,
Konstruktion (TPK) zu erbringen.
Im Einzelnen handelt es sich um Leistungen, die im Rahmen eines Dienstvertrages vom AN selbständig und eigenverantwortlich
für die KTE zu erbringen sind. Der AN
gewährleistet die eigenständige, sorgfältige und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Leistungserbringung.
Die folgenden Einzelleistungen sind in Abhängigkeit der Projekterfordernisse für die KTE zu erbringen:
 Erstellung von Festigkeits und Standsicherheitsnachweisen an vorgegebenen Bauteilen/Baugruppen und ggf. Ausarbeitung von
Lösungsvorschlägen zur Erhöhung der
Bauteilsteifigkeit
 Durchführung von konstruktionsbegleitenden Berechnungen
 Erstellung von FEMAnalysen mit anschließender Ergebnisbewertung
 Nachweis von Schraub und Schweißnahtverbindungen
 Erstellung der erforderlichen Dokumentation zur Nachweiserbringung und Übergabe der erstellten Unterlagen (Endversion) in
Papierform sowie als digitale Dateien im
PDFFormat. Alle zu erstellenden Unterlagen sind komplett in deutscher Sprache abzufassen. Bei der Unterlagenerstellung ist die
Prozessanweisung QMPA 4.01
Dokumentation des AG zu berücksichtigen (Prozessanweisung ist beim AG einsehbar).
1 Erbringung der Leistung für den Zeitraum 04.02.2019 bis
31.12.2019
USt. [%]
19%
Menge
180,00
Einheit
Stunden
Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG.
Der AN hat kein Anrecht auf Ausschöpfung der Obergrenze der möglichen, jährlichen Gesamtstunden.
Die tatsächlich erbrachte Leistung wird über vom AG abgezeichnete monatliche Leistungsnachweise dokumentiert und
abgerechnet.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/4
20
2 Erbringung der Leistung für den Zeitraum 01.01.2020  31.12.2020
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
180,00
Einheit
Stunden
Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG.
Der AN hat kein Anrecht auf Ausschöpfung der Obergrenze der möglichen, jährlichen Gesamtstunden.
Die tatsächlich erbrachte Leistung wird über vom AG abgezeichnete monatliche Leistungsnachweise dokumentiert und
abgerechnet.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
3 Erbringung der Leistung für den Zeitraum 01.01.2021  31.12.2021
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
180,00
Einheit
Stunden
Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG.
Der AN hat kein Anrecht auf Ausschöpfung der Obergrenze der möglichen, jährlichen Gesamtstunden.
Die tatsächlich erbrachte Leistung wird über vom AG abgezeichnete monatliche Leistungsnachweise dokumentiert und
abgerechnet.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
4 Erbringung der Leistung für den Zeitraum 01.01.2022  31.12.2022
optionale Position
USt. [%]
19%
Menge
180,00
Einheit
Stunden
Die anzugebenden Stundensätze enthalten alle Kosten zur Erbringung der Leistung am Standort des AG.
Der AN hat kein Anrecht auf Ausschöpfung der Obergrenze der möglichen, jährlichen Gesamtstunden.
Die tatsächlich erbrachte Leistung wird über vom AG abgezeichnete monatliche Leistungsnachweise dokumentiert und
abgerechnet.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis
[EUR]
ohne Gesamtpreis
Leistungsverzeichnis  2/4
21
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  3/4
22
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
04.12.2018
Verfahren: 2018000575SVS  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich
Konstruktion
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  4/4
23
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
04.12.2018
Verfahren: 2018000575SVS  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich
Konstruktion
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Standard: Hinweis für Bieter [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige, ungültige oder abgelaufene Nachweise bzw. Unterlagen zum Ausschluss führen
können.
Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur
Folge
haben.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen
nachzufordern, die durch den Bieter nur mittels Eigenerklärungen nachgewiesen wurden.
[ ] Zur Kenntnis genommen
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2 Standard: Verpflichtungserklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG:
Der Bieter bestätigt, dass
 für die dem Angebot beigefügten Zertifikate und Nachweise die lückenlose Gültigkeit im gesamten Leistungszeitraum aufrecht
erhalten
wird.
 bei der Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden,
insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen
einhalten und
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
ArbeitnehmerEntsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 des
ArbeitnehmerEntsendegesetzes oder einer nach  3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die
betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind.
Dies gilt  soweit zutreffend  auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Der Prüfung durch die KTE wird zugestimmt.
[ ] Rechtsverbindliche Bestätigung des Bieters
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3 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
 Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
 Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
 Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
 Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
 Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Die Verpflichtung zur Entrichtung der SVBeiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
 Den Verpflichtungen gegenüber der zuständigen BG wird ordnungsgemäß nachgekommen.
 Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
 Es liegen keine Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Berufs und/oder Handelsregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist
oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach  Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
[ ] Ja  Nachweis ist als separate Anlage beigefügt.
[ ] Nein  Nachweis kann nicht erbracht werden.
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Kriterienkatalog  1/4
24
5 Berufs und/oder Betriebshaftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer bestehenden Berufs und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis über eine bestehende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Sprachkenntnisse [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
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7 MindestAnforderungen an das Einsatzpersonal [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Bitte fügen Sie nachfolgende Qualifikationsnachweise für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei:
 Das eingesetzte Personal zur Durchführung der Leistungen muss die Qualifikation zum Dipl.Ing. oder einen gleichwertigen
Abschluss
besitzen
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 MUSTERCheckliste für Nachweise (für Bieter) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Diese Liste dient Ihrer Selbstkontrolle.
Folgende Nachweise sind dem Angebot als separate Anlagen beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
[ ] Auszug aus dem Berufs oder Handelsregister
[ ] Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
[ ] Qualifikationsnachweise zu den MindestAnforderungen
[ ] Detaillierte Unterlagen zur Bewertung der ausgeschriebenen Leistungskriterien
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Kriterienkatalog  2/4
25
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
04.12.2018
Verfahren: 2018000575SVS  Erstellung von Festigkeitsnachweisen für den Fachbereich
Konstruktion
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Hinweis zur Leistungsbewertung  VOB/VOBEU/UVgO [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
HINWEIS:
Die Bewertung der folgenden Leistungskriterien wird von der Vergabestelle anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen
vorgenommen.
Das NichtErreichen einer Mindestpunktzahl führt zwingend zum Ausschluss.
Bitte fügen Sie detaillierte Nachweise bei, die eine plausible und belastbare Bewertung ermöglichen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Nachweise und Bescheinigungen für im Vergabeverfahren gestellte Anforderungen
nachzufordern.
Das Fehlen geforderter Unterlagen kann zum Ausschluss führen. Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen
im
Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
[ ] Zur Kenntnis genommen
Mehrere Antworten wählbar
2 Qualifikationsnachweise [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte fügen Sie nachfolgende Qualifikationsnachweise für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bei:
 Mehrjährige Erfahrung in der Durchführung der unter Aufgabenbeschreibung /1.6/ aufgeführten Leistungen
 Das eingesetzte Personal zur Durchführung der Leistungen muss die Qualifikation zum Dipl.Ing. oder einen gleichwertigen
Abschluss
besitzen
 Nachweisbare Projekterfahrung in der Durchführung der unter Aufgabenbeschreibung /1.6/ aufgeführten Leistungen im Bereich der
KTEBetriebsstätten sind von Vorteil
 Orts und Anlagenkenntnisse im Bereich der KTEBetriebsstätten sind von Vorteil
 Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Erstellung von Festigkeits und Standsicherheitsnachweisen
 Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Berechnung von Schrauben und Schweißnahtverbindungen
 Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Erstellung und Bewertung von FEMAnalysen
 Nachweisbare, allgemeine Projekterfahrung in der Durchführung der geforderten Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre
 Referenzen/Erfahrungen/Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Einsatzpersonals
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja  Nachweise sind als separate Anlagen beigefügt. (0)
[ ] Nein  Nachweise können nicht erbracht werden. (0)
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3 Festigkeits und Standsicherheitsnachweise
Gewichtung: 22,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Erstellung von Festigkeits und Standsicherheitsnachweisen
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] < 1 Jahr Praxiserfahrung (0)
[ ] > 1 Jahr Praxiserfahrung (1)
[ ] > 3 Jahre Praxiserfahrung (3)
[ ] > 5 Jahre Praxiserfahrung (5)
Nur eine Antwort wählbar
4 Schrauben und Schweißnahtverbindungen
Gewichtung: 22,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Berechnung von Schrauben und Schweißnahtverbindungen
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] < 1 Jahr Praxiserfahrung (0)
[ ] > 1 Jahr Praxiserfahrung (1)
[ ] > 3 Jahre Praxiserfahrung (3)
[ ] > 5 Jahre Praxiserfahrung (5)
Nur eine Antwort wählbar
5 FEMAnalysen
Gewichtung: 22,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 1 Punkte
Kriterienkatalog  3/4
26
Berufserfahrung des vorgesehenen Einsatzpersonals in der Erstellung und Bewertung von FEMAnalysen
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] < 1 Jahr Praxiserfahrung (0)
[ ] > 1 Jahr Praxiserfahrung (1)
[ ] > 3 Jahre Praxiserfahrung (3)
[ ] > 5 Jahre Praxiserfahrung (5)
Nur eine Antwort wählbar
6 Projekterfahrung
Gewichtung: 10,00%
Maximalpunktzahl: 5
Nachweisbare, allgemeine Projekterfahrung in der Durchführung der geforderten Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] weniger als 5 Projekte (0)
[ ] Nachweis von mindestens 5 Projekten (1)
[ ] Nachweis von mindestens 10 Projekten (3)
[ ] Nachweis von mindestens 15 Projekten (5)
Nur eine Antwort wählbar
7 Orts/Anlagenkenntnisse
Gewichtung: 5,00%
Maximalpunktzahl: 5
Orts/Anlagenkenntnisse des vorgesehenen Einsatzpersonals im Bereich der KTEBetriebsstätten
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] < 1 Jahr Orts/Anlagenkenntnisse im Bereich der KTEBetriebsstätten (0)
[ ] > 1 Jahr Orts/Anlagenkenntnisse im Bereich der KTEBetriebsstätten (1)
[ ] > 3 Jahre Orts/Anlagenkenntnisse im Bereich der KTEBetriebsstätten (3)
[ ] > 5 Jahre Orts/Anlagenkenntnisse im Bereich der KTEBetriebsstätten (5)
Nur eine Antwort wählbar
8 Referenzen/Erfahrungen/Qualifikation
Gewichtung: 17,50%
Maximalpunktzahl: 5
Mindestbewertung: 2 Punkte
Referenzen/Erfahrungen/Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenen Einsatzpersonals.
Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei. Die Bewertung der vom Bieter eingereichten Unterlagen und Darstellungen durch den
Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraumes im Wege der Gesamtbetrachtung der vom Bieter eingereichten
Unterlagen und Darstellungen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine ungenügende Erfüllung der Leistungen erwarten. (0)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine mangelhafte Erfüllung der Leistungen erwarten. (1)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine ausreichende Erfüllung der Leistungen erwarten. (2)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine befriedigende Erfüllung der Leistungen erwarten. (3)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine gute Erfüllung der Leistungen erwarten. (4)
[ ] Die Unterlagen und Darstellungen lassen eine sehr gute Erfüllung der Leistungen erwarten. (5)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  4/4
27
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsbeschreibung_2018000575SVS Leistungsbeschreibung_2018000575SVS.pdf 69,14 KB application/pdf
28
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/12/f7c0760e-a703-4844-ab15-dfb0e2c21c47.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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