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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln - DE-München
Technische Kontrolle
Dokument Nr...: 866540-2018 (ID: 2018121007110417431)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN
VDE 0701 / 0702
Hochschule für Angewandte Wissenschaften München
Lothstrasse 34
80335 München
Deutschland
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
Öffentliche Ausschreibung
ProjektNr.: 2018MCW000009
Vergabeunterlagen
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 10
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Checkliste......................................................................................................................
................................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Geheimhaltungsvereinbarung
.......................................................................................................................... 14
Formular_Einhaltung_Mindestlohn.................................................................................................
.................. 15
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 16
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 16
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 16
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 16
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 17
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 18
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 18
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 18
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 18
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 20
Öffentliche Ausschreibung
....................................................................................................................... 20
Ausschreibungsgegenstand und Bedingungen................................................................................ 21
AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND UND BEDINGUNGEN.......................................................... 22
3.1 Erfüllungsort
....................................................................................................................... 23
3.2
Prüfmethode....................................................................................................................
... 25
i
4.
Besichtigungstermine...........................................................................................................
25
5. Auftragsabwicklung
.............................................................................................................. 26
6. Preise
................................................................................................................................
... 26
7. Zuschlagskriterium und Gewichtung .................................................................................... 27
Bescheinigung_Ortsbesichtigung..................................................................................................
................... 28
Rahmenvertrag...................................................................................................................
.............................. 29
Freistaat
Bayern..........................................................................................................................
............. 29
Dr.-Ing. Kai Wülbern (Firma) Kanzler der Hochschule München ......................................................... 35
AGB
_HM.............................................................................................................................
............................ 36
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 37
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 38
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 44
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
28.11.2018
Verfahren: 2018MCW000009  Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Erfassung und die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702. Die Vertragslaufzeit soll am 01.02.2019 beginnen
und
nach Durchführung der Prüfdurchgänge am 29.09.2020 enden.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsname Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber Hochschule für Angewandte Wissenschaften München
Liefer/Ausführungsort 80335 u.a. München, Lothstraße 34 u.a.
VERFAHREN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
TERMINE
Frist Bieterfragen 17.12.2018 10:00
Angebotsfrist 07.01.2019 10:00:00
Bindefrist 31.01.2019
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser
Schaltflächen navigieren, werden die Informationen nicht zum AnwendungsServer übertragen und eVergabe zeigt ggf.
eine falsche Seite an. Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
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 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 PopUps müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
Mit dem Assistenten (evtl. mit Symbol einblenden) werden Sie durch die Arbeitsschritte des Angebots geführt.
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld
"Unterschrift des Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile
auf "Angebot abgeben". Damit ist die Textform nach  126b BGB erfüllt.
Soweit oben unter Angebote / Zulässige Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine
fortgeschrittene elektronische Signatur angegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot entsprechend elektronisch signieren.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im BieterHandbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDFDatei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per EMail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen  1/2
1
Verfahrensinformationen  2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die
Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN
VDE 0701 / 0702. Die Vertragslaufzeit soll am 01.02.2019 beginnen und nach Durchführung
der Prüfdurchgänge am 29.09.2020 enden.
07.01.2019 10:00:00
31.01.2019
17.12.2018 10:00
2018MCW000009
2018MCW000009
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
5
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
6
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
7
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
8
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
9
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
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Checkliste zur Einreichung von Unterlagen bei der Angebotsabgabe
Es sind folgende Dokumente elektronisch einzureichen:
 Eigenerklärung
 Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes
 Erklärung für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (bitte füllen Sie dafür das Formular
Gewerbezentralregister in den Vergabeunterlagen elektronisch aus)
 Geheimhaltungsvereinbarung
 Scientology-Schutzerklärung
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2018MCW000009
2018MCW000009
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
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 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift
Geheimhaltungsvereinbarung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Informationen, insbesondere die aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen vertraulich zu
behandeln und hierüber gegenüber Dritten dauerhaft Stillschweigen zu wahren.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit fort.
Der Auftragnehmer verpflichtet auch seine Mitarbeiter im selben Umfang zur Geheimhaltung.
Der Einsatz von Unterauftragnehmern wird davon abhängig gemacht, dass diese eine
gleichartige Verpflichtung abgeben.
2018MCW000009
2018MCW000009
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
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- ggf. auszufüllen, soweit Personal zur Vertragserfüllung eingesetzt wird -
Ausschreibung Nr.: _________________________
Angebots Nr.: _________________________
Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Bieter:
sichert gegenüber dem
Auftraggeber:
zu, dem von ihm eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils
gültigen Fassung zu zahlen sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) einzuhalten.
(Firma)
2018MCW000009
Hochschule für Angewandte Wissenschaften München
80335 München
Lothstrasse 34
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2018MCW000009
2018MCW000009
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2018MCW000009
2018MCW000009
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
18
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
19
ÖffentlicheAusschreibung
zum Abschluss eines Rahmenvertrages
über die Erfassung und die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
gemäß DIN VDE 0701 / 0702
Aktenzeichen: 2018MCW000009
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
20
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 2 von 7
Ausschreibungsgegenstand und Bedingungen
1. Allgemeine Angaben zur Hochschule München ........................................................Seite 3
2. Gegenstand des Vergabeverfahrens .........................................................................Seite 3
3. Leistungsumfang........................................................................................................
Seite 3
3.1 Erfüllungsort...Seite 4
3.2 Prüfmethode...Seite 6
4. Besichtigungstermine................................................................................................. Seite 6
5. Auftragsabwicklung ....................................................................................................Seite
7
6. Preise
......................................................................................................................... Seite
7
7. Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.................................................................Seite 8
21
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 3 von 7
AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND UND BEDINGUNGEN
1. Allgemeine Angaben zur Hochschule München
Die Hochschule München ist mit rund 18.000 Studierenden, 466 ProfessorInnen und
745 Lehrbeauftragten sowie 782 MitarbeiterInnen und wissenschaftlichen Angestellten die größte
Hochschule für angewandte Wissenschaften in Bayern und eine der größten Hochschulen für
angewandte Wissenschaften in Deutschland. Wir sehen unsere Herausforderung und Verpflichtung in
einer aktiven und innovativen Zukunftsgestaltung durch Lehre, Forschung und Transfer. Die
Zusammenarbeit mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft ist für uns von zentraler Bedeutung.
Die Hochschule München ist in den Bereich Zentrale Services und in 14 Fakultäten gegliedert. Zurzeit
bieten wir über 85 Bachelor- und Masterstudiengänge an.
2. Gegenstand des Vergabeverfahrens
Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erfassung
und die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß VDE 0701/0702 und der
Betriebssicherheitsverordnung BGV A3 in den im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung
aufgeführten Gebäuden der Hochschule München.
Die Vertragslaufzeit soll am 01.02.2019 beginnen und nach Durchführung der Prüfdurchgänge am
29.09.2020 enden.
Die Vergabe der Leistung erfolgt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gemäß  8 Abs. 2 der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil
werden.
3. Leistungsumfang
An die Leistungserfüllung werden die nachfolgenden Mindestanforderungen gestellt, die zwingend
erfüllt sein müssen:
Geprüft werden sollen in einem Prüfdurchgang ca. 47.000 elektrische Betriebsmittel nach
VDE 0701 / 0702 gemäß BGV A3 bzw. BetrSichV. Die Durchführung erfolgt ab Februar 2019. Es
handelt sich dabei überwiegend um Bürogeräte, Laborgeräte, Analysegeräte, Küchengeräte, EDVGeräte,
Anschlussleitungen, Verlängerungsleitung und Verteilerdosen etc. Sollten Anschlussleitungen
in Kabelkanälen oder ähnlichem verlegt sein, so sind diese für die Prüfung auszubauen und
anschließend wieder einzubauen.
Defekte Zuleitungen oder Mehrfachverteiler werden sofort vor Ort getauscht. Die Ersatzteile stellt die
Elektrowerkstatt der Hochschule München zur Verfügung.
Defekte Geräte werden entsprechend gekennzeichnet und gut sichtbar im jeweiligen Raum abgelegt.
22
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 4 von 7
An der Hochschule München wird ein 2-jähriger Prüfrhythmus praktiziert. Daher ist folgender
Prüfablauf der Gebäude notwendig:
- 18.02.2019 bis 15.03.2019: Gebäude F, N, Y, W (ca. 8.700 Prüfgegenstände)
- 01.08.2019 bis 16.08.2019: Gebäude K, L, T, X (ca. 7.500 Prüfgegenstände)
- 19.08.2019 bis 27.09.2019: Gebäude E, B, R (ca. 18.500 Prüfgegenstände)
- 17.02.2020 bis 13.03.2020: Gebäude A, C, D, G, H, I ,S (ca. 12.200 Prüfgegenstände)
- 21.08.2020 bis 29.09.2020: Auffangtermin für nicht abgeschlossene Prüfungen
Der benannte Leistungsumfang hinsichtlich der zu prüfenden Betriebsmittel beruht auf einer
realistischen Bedarfsanalyse des Auftraggebers und spiegelt den Bedarf und die voraussichtliche
Inanspruchnahme aus dem Vertrag wider. Für das genannte Mengengerüst kann keine verbindliche
Abnahmeverpflichtung vertraglich eingegangen werden.
Zur Deckung weiterer nicht planbarer Bedarfe kann die geschätzte Anzahl an zu prüfenden
Betriebsmitteln geringfügig i. S. v.  47 Abs. 2 UVgO überschritten werden. Der Auftragnehmer erklärt
sich bereit, diese Gesamtmenge auf Verlangen der Hochschule München zu den angebotenen
Konditionen zu leisten.
3.1 Erfüllungsort
An folgenden Standorten der Hochschule München sollen die elektrischen Betriebsmittel geprüft
werden:
- Gebäude F, Karlstr. 6, 80333 München (ca. 6.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude Y, Clemensstr. 33, 80333 München (ca. 1.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude S, Schachenmeierstr. 35, 80636 München (ca. 1.500 Prüfgegenstände)
- Gebäude H, Lothstr. 13d, 80335 München (ca. 500 Prüfgegenstände)
- Gebäude I, Erweiterungsbau zum Gebäude H, Lothstr. 13d, 80335 München (ca.
200 Prüfgegenstände)
- Gebäude W, Lothstr. 21, 80797 München (ca. 1.500 Prüfgegenstände)
- Gebäude T, Dachauer Str. 100a, 80335 München (ca. 2.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude A + C + D + G, Lothstr. 34, 80335 München (ca. 10.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude E Dachauer Str. 98b, 80335 München (ca. 5.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude R, Lothstr.34, 80335 München (ca. 8.500 Prüfgegenstände)
- Gebäude B, Dachauer Str. 98b, 80335 München (ca. 5.000 Prüfgegenstände)
- Gebäude K + L, Am Stadtpark 20, 81243 München (ca. 3.500 Prüfgegenstände)
- Gebäude N, Infanteriestr 13 , 80797 München (ca. 200 Prüfgegenstände)
- Gebäude X, Lothstr 17, 80797 München (ca. 2.000 Prüfgegenstände)
23
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 5 von 7
Lageplan  Campus Lothstraße (Gebäude A, B, C, D, E, G, H, I, N, R, S, T, W, X)
Lageplan  Campus Karlstraße (Gebäude F)
Lageplan  Campus Pasing (Gebäude K und L)
24
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 6 von 7
3.2 Prüfmethode
Die Prüfung hat gemäß VDE 0701 / 0702 zu erfolgen, die dabei eingesetzten Messgeräte müssen
nach VDE 0701 / 0702 kalibriert sein. Im Regelfall ist die darin beschriebene direkte Prüfmethode
anzuwenden. Jeder Prüfgegenstand erhält ein Barcodelabel  sofern noch nicht vorhanden  und eine
Prüfplakette, auf der der Zeitpunkt der nächsten Prüfung im Klartext ersichtlich ist.
Die Prüfung ist durch elektrotechnisch unterwiesenes Personal (Prüfer) unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft (Vorarbeiter) durchzuführen. Der Vorarbeiter benötigt eine abgeschlossene
Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in einer Datenbank zu dokumentieren. Hierbei müssen die
Dokumentationsvorschriften nach VDE 0701 / 0702 erfüllt sein.
Die im Barcodelabel und in der Datenbank enthaltenen Informationen müssen vor Beginn der
Prüfungen bis spätestens zum 22.01.2019 mit der Hochschule München abgestimmt werden. Der
Ansprechpartner wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Die Hochschule München erhält während der Prüfung, zwei Wochen nach Ablauf des jeweiligen
Prüfintervalls, den jeweils aktualisierten Stand dieser Datenbank, um ihre Dokumentationspflicht zu
erfüllen. Das Datenbanksystem muss eine Excel- bzw. ASCII-Import- und -Export-Funktion haben. Der
derzeitige Standard der Hochschule München hinsichtlich der Dokumentation ist ein Excel-Export.
Die Gesamtdokumentation ist der Hochschule München sechs Wochen nach Abschluss aller
Prüfintervalle, sortiert nach Gebäuden (mit einer Raum-ID) und Nutzungseinheiten (Fakultäten und
Abteilungen), zwingend in einer Excel-Datei zu übergeben. Das Format der Liste in Bezug auf
Angabe der relevanten Daten wird von der Hochschule München vorgegeben.
4. Besichtigungstermine
Die Hochschule München bietet optionale Besichtigungstermine an. Die Teilnahme an einem solchen
Termin ist für Bieter somit nicht verpflichtend. Die Besichtigung muss für den Auftraggeber kostenlos
erfolgen.
Ortsbesichtigungen am Campus Lothstraße sind an folgenden Terminen möglich:
 10.12.2018, 14:00 Uhr (Anmeldung bis 07.12.2018, 14:00 Uhr)
 11.12.2018, 10:00 Uhr (Anmeldung bis 10.12.2018, 10:00 Uhr)
Bitte erscheinen Sie zum jeweiligen Termin pünktlich im Foyer in der Lothstraße 34 in 80335 München.
Wenn Interesse an der Teilnahme an einem der genannten Termine besteht, wenden Sie sich bitte
innerhalb der angegebenen Anmeldefrist für den jeweiligen Termin per E-Mail an die Vergabestelle
(ausschreibung@hm.edu). Ohne vorherige Anmeldung per E-Mail ist eine Teilnahme an der
Besichtigung nicht möglich.
25
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 7 von 7
Bitte bringen Sie zur Besichtigung das Formular Bescheinigung Ortsbesichtigung aus den
Vergabeunterlagen mit. Dieses muss jeweils vor Ort vom Besichtigungsleiter der Hochschule München
als Bestätigung der Teilnahme unterzeichnet werden. Die unterzeichnete Bescheinigung fügen Sie
dem Angebot elektronisch als Anlage bei. Fragen, die sich bei der Ortsbesichtigung oder aus den
Vergabeunterlagen ergeben, werden nur auf schriftliche Anfrage über das eVergabe-System
beantwortet.
5. Auftragsabwicklung
Die Terminierung der Prüfintervalle muss mit dem Gebäudemanagement der Hochschule München
abgesprochen werden. Der Ansprechpartner wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Der Abruf des
Gesamtvolumens erfolgt in mehreren Chargen (auch Kleinchargen > 1.000 Stück) in den
Kalenderjahren 2019 und 2020, nach einzelnen Gebäuden gebündelt (Ablauf siehe unter
3. Leistungsumfang). Die Prüfer sollten mindestens in zwei Zweierteams gleichzeitig in einem
Gebäude agieren.
Die Arbeiten werden während der Regelarbeitszeiten (zwischen Montag und Freitag zwischen 07:30
und 17:00 Uhr) durchgeführt.
6. Preise
Im Angebot muss der Festpreis pro Prüfling ersichtlich ausgewiesen werden. Der im Angebot
ausgewiesene Festpreis pro Prüfling muss alle tatsächlichen Kosten enthalten (Ein-/Ausbau;
Stundensätze; An-/Abfahrtskosten, Übernachtungskosten, etc.). Der Hochschule München dürfen keine
weiteren Kosten entstehen.
Für alle Einzelaufträge aufgrund dieses Rahmenvertrages gelten die zur Angebotserstellung
angewandten Konditionen.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den von der Hochschule München beauftragten Auftragnehmer
zeitnah nach jedem einzelnen Prüfintervall aufgeschlüsselt nach der tatsächlich im letzten Prüfintervall
erfolgten Anzahl von Prüfungen. Es wird für jedes einzelne zu prüfende Gebäude der Hochschule
München eine separate Rechnung gestellt.
26
Leistungsbeschreibung  Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln g em. DIN VDE 0701/0702 Seite 8 von 7
7. Zuschlagskriterium und Gewichtung
Zuschlagskriterium Gewichtung
Preis pro Prüfling 100 %
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung des vorstehend genannten
Zuschlagskriteriums und dessen Gewichtung insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Die Berechnung der Preispunkte erfolgt linear gemäß nachfolgender Formel:
 =   (
ü
   )
27
- Bitte als Nachweis den Angebotsunterlagen elektronisch beifügen -
Bescheinigung Ortsbesichtigung
zur Ausschreibung Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
Aktenzeichen 2018MCW000009
Es wird bescheinigt, dass die Firma
Firmenbezeichnung
Adresse
vertreten bei der Ortsbesichtigung durch Frau/Herrn
an der Ortsbesichtigung zur o.g. Ausschreibung am
teilgenommen hat.
Unterschriften für die Hochschule München:
28
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 1
Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
Zwischen dem
Freistaat Bayern
vertreten durch die Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Lothstraße 34, 80335 München
diese vertreten durch den Kanzler Herrn Dr.-Ing. Kai Wülbern
- nachstehend Hochschule München bzw. Auftraggeber genannt -
und
________________________
(Firma)
________________________
(Straße, Hausnummer)
________________________
(PLZ, Ort)
- nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:
 1
Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Erfassung und Prüfung von ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702 für die Hochschule München gemäß den
Vorgaben des Auftraggebers. Die Hochschule München erteilt innerhalb des Rahmenvertrages
Einzelaufträge in Form von Bestellungen.
(2) Grundlage ist der erteilte Zuschlag der Hochschule München und das aus der Ausschreibung der
Hochschule München (Az.: _____________) hervorgegangene Angebot des Auftragnehmers mit
der Angebotsnummer _________________.
(3) Ziel dieses Rahmenvertrages ist es, die Leistungen und Bedingungen sowie die gegenseitigen
Rechte und Pflichten für Einzelaufträge zu regeln, die während der Vertragslaufzeit erteilt werden.
Eine Verpflichtung für den Auftraggeber zum Abruf der in Absatz 1 bezeichneten Leistungen wird
durch diesen Rahmenvertrag nicht begründet.
 2
Vertragsbestandteile
(1) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und der vertraglichen Abwicklung sind in der
nachfolgend aufgeführten Reihenfolge in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend:
2018MCW000009
29
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 2
 dieser Vertrag
 die Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
 die Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
 die Geheimhaltungsvereinbarung
 die Scientology-Schutzerklärung
 das Aufforderungsschreiben und die Leistungsbeschreibung der Hochschule München für
das Vergabeverfahren mit dem Aktenzeichen _______________
 das Angebot des Auftragnehmers mit der Angebotsnummer ___________________
 die Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule
München
 die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (VOL/B) in der bei
Vertragsschluss geltenden Fassung
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, auch wenn
diesen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 3
Leistungen des Auftragnehmers und Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer wird zur Erfüllung der unter  1 dieses Vertrages bezeichneten Aufgabe
verpflichtet, insbesondere folgende Leistungen im Rahmen der Einzelbeauftragung (Bestellung)
durch den Auftraggeber zu erbringen:
 Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln an der Hochschule München nach VDE 0701 /
0702 gemäß BGV A3 bzw. BetrSichV gemäß Leistungsbeschreibung
 Austausch von defekten Komponenten gemäß Leistungsbeschreibung
 Kennzeichnung und Lagerung defekter Geräte gemäß Leistungsbeschreibung
(2) Die Hochschule München wird die genannten Leistungen nach Bedarf im Wege von
Einzelaufträgen abrufen. Es wird von den in der Leistungsbeschreibung genannten Zahlen
ausgegangen. Der benannte Leistungsumfang hinsichtlich der zu prüfenden Betriebsmittel beruht
auf einer realistischen Bedarfsanalyse des Auftraggebers und spiegelt den Bedarf und die
voraussichtliche Inanspruchnahme aus dem Vertrag wider. Für das genannte Mengengerüst kann
keine verbindliche Abnahmeverpflichtung vertraglich eingegangen werden.
(3) Zur Deckung weiterer nicht planbarer Bedarfe kann die geschätzte Anzahl an zu prüfenden
Betriebsmitteln geringfügig i. S. v.  47 Abs. 2 UVgO überschritten werden. Der Auftragnehmer
erklärt sich bereit, diese Gesamtmenge auf Verlangen des Auftraggebers zu den angebotenen
Konditionen zu leisten.
(4) Der genaue Leistungsumfang wird im Rahmen der jeweiligen Einzelbeauftragungen festgelegt.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit die fortlaufende Bearbeitung der
Einzelaufträge sicherzustellen und im Falle des Ausfalls von Mitarbeitern (z. B. infolge Erkrankung,
etc.) für adäquaten Ersatz zu sorgen.
2018MCW000009
30
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 3
(6) Sofern in diesem  3 und im sonstigen Rahmenvertragsdokument von Leistungsbeschreibung
gesprochen wird, ist die Leistungsbeschreibung aus den Vergabeunterlagen des
Vergabeverfahrens mit dem Aktenzeichen _______________ gemeint.
 4
Durchführung
(1) Grundlage für die Durchführung dieses Vertrages sind die Vergabe- und Vertragsunterlagen,
insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Hochschule München. Es gelten die darin genannten
Anforderungen und Bedingungen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in  3 aufgeführten Leistungen entsprechend den
organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der Hochschule München zu erbringen.
 5
Einsatz von Subunternehmern zur Auftragserfüllung
(1) Die Beauftragung von Subunternehmen ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer wird vertraglich sicherstellen, dass die vereinbarten
Regelungen auch gegenüber Subunternehmen gelten. Ein Vertrag mit einem Subunternehmer ist
ebenfalls schriftlich zu fixieren. Der entsprechende Vertrag ist dem Auftraggeber vorzulegen. Der
Auftraggeber muss vom Auftragnehmer derart über die Subunternehmer informiert werden, dass er
in der Lage ist, die Subunternehmer hinsichtlich der an diese gestellten Anforderungen vor deren
Beauftragung durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Subunternehmer müssen ebenfalls die
geforderten Erklärungen abgeben. Diese sind dem Auftraggeber vorzulegen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit dem Einsatz von Subunternehmen zu widersprechen,
wenn sich diese als unzuverlässig oder der Erfüllung der Vertragspflichten abträglich erweisen.
 6
Einsatz von Personal zur Auftragserfüllung
(1) Soweit der Auftragnehmer zum Zwecke dieser Vertragserfüllung Personal einsetzt, sichert er
schriftlich zu, dem von ihm eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
(MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) einzuhalten.
(2) Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer ist nur nach Maßgabe
der Regelungen in  5 dieses Vertrages erlaubt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu
sorgen, dass der Subunternehmer ebenfalls die Einhaltung des MiLoG sowie des AEntG in den
jeweils gültigen Fassungen schriftlich zusichert. Kommen durch den Auftragnehmer nach
vorheriger schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber eingesetzte Subunternehmer der
Aufforderung zur schriftlichen Zusicherung nicht nach, so wird der Auftragnehmer den
Subunternehmer unverzüglich aus der Leistungserbringung herausnehmen. Für Subunternehmer
haftet der Auftragnehmer in gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen und Arbeitskräfte.
2018MCW000009
31
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 4
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer geeignete Nachweise in Form von
anonymisierten Lohnjournalen über den Stundensatz des eingesetzten Personals erbringen, auch
des vom Subunternehmer eingesetzten Personals.
(4) Der Auftragnehmer zahlt bei jedem Verstoß gegen die Pflichten aus den Absätzen 1 bis 3 eine
Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme des
Auftragswertes.
(5) Dem Auftraggeber steht bei einem Verstoß des Auftragnehmers gegen die Pflichten aus den
Absätzen 1 bis 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(6) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne einer
Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt, Rückgriff
bei dem Auftragnehmer zu nehmen.
 7
Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistungen eine Vergütung entsprechend seines Angebotes mit der Angebotsnummer
_________________. Die Angebotspreise sind Festpreise einschließlich aller Kosten.
(2) Mit der in  7 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Vergütung sind sämtliche Ansprüche des
Auftragnehmers, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung
stehen, abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten, Auslagen und Spesen sowie sonstige
Aufwandentschädigungen, etc. sind somit ausgeschlossen.
(3) Für alle Einzelaufträge aufgrund dieses Rahmenvertrages gelten die durch den Zuschlag
Vertragsbestandteil gewordenen Konditionen unter Ausschluss jeglicher entgegenstehender
Konditionen des Auftragnehmers auch ohne dass diesen ausdrücklich widersprochen werden
muss.
(4) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung. Die
Rechnung ist in Papierform an folgende Adresse zu senden:
Hochschule München
Abteilung Finanzen und Controlling
Lothstraße 34
80335 München
Das Zahlungsziel beträgt nach Rechnungseingang 30 Tage.
 8
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden
geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Rahmenvertrages
hinaus Stillschweigen zu wahren.
32
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 5
(2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren,
vor Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Rahmenvertrages
innerhalb der von der Hochschule München vorgegebenen angemessenen Frist zurückzugeben
oder die Unterlagen zu vernichten. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung der
vertraulichen Informationen oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass die vom Auftragnehmer bei der
Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen MitarbeiterInnen die vorstehende Vertraulichkeit
wahren.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen
und/oder Unterlagen
 ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder
 ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder
 rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder
 bei der betroffenen Vertragspartei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorhanden waren
oder die betroffene Vertragspartei diese später unabhängig davon erhalten hat.
 aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung Gesetzes zu offenbaren
sind. In diesem Fall ist der Informationsgeber vor Preisgabe unverzüglich zu unterrichten und
das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.
(5) Der Auftragnehmer hat sämtliche von ihm eingesetzte Personen schriftlich zur Verschwiegenheit
hinsichtlich aller Wahrnehmungen zu verpflichten, die sie im Rahmen der Auftragserfüllung machen.
Er hat ihnen ferner schriftlich zu untersagen, Einblick in Dokumente, Vorlagen sowie Schriftstücke
oder Aufzeichnungen der MitarbeiterInnen des Auftraggebers zu nehmen sowie hiervon
Abschriften, Ablichtungen o. ä. zu fertigen oder den Inhalt sonstwie Dritten zugänglich zu machen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses weiter gilt. Der Auftragnehmer weist dies auf Verlangen des Auftraggebers
nach.
(6) Personen, die gegen die in Absatz 5 genannten Verpflichtungen verstoßen, hat der Auftragnehmer
unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete andere Personen zu ersetzen.
 9
Haftung
(1) Die Hochschule München, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig
vertrauen darf, für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Hochschule München, ihrer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt beschränkt auf
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach ist die Haftung,
33
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 6
außer bei Vorsatz, begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für mittelbare Schäden
und Folgeschäden ist im Fall grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:
 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Personenschäden bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis.
(5) Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Regelungen des  8 dieses Vertrages wird der Auftragnehmer
verpflichtet, eine Vertragsstrafe i. H. v. 10.000,00 Euro an die Hochschule München zu
entrichten.
(6) Wird die Leistung des Auftragnehmers über einen Zeitraum von mindestens sieben Kalendertagen
nicht vollständig erbracht, kann die Hochschule München für jeden weiteren Tag, an den die
Leistung nicht vollständig erbracht wird, eine Vertragsstrafe verlangen. Diese beträgt maximal
0,08 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht genutzt werden kann, je Tag. Dieser
beträgt max. 8 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht genutzt werden kann, jedoch
maximal 5 % der Gesamtsumme des Auftragswertes.
 10
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Rahmenvertrag zwischen den Vertragsparteien wird beginnend ab dem 01.02.2019 bis zum bis
zum 29.09.2020 geschlossen.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Wichtige Kündigungsgründe für den Auftraggeber liegen insbesondere vor, wenn
 Der Auftragnehmer selbst oder ein von ihm eingesetzter Subunternehmer trotz schriftlicher
Mahnung einer Vertragsbestimmung zuwiderhandelt oder einer vom Auftraggeber auf Grund
dieses Vertrages erteilten schriftlichen Aufforderung zur Abstellung eines erkennbaren
Mangels nicht fristgerecht nachkommt,
 der Auftragnehmer zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung gerät und dadurch nicht
mehr in der Lage ist, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, oder
 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen  8 dieses Vertrages gegeben ist.
(4) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber nur die bis zum Zugang der Kündigung vom
Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen nicht. Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erstellten
Unterlagen bzw. erbrachten Leistungen in schriftlicher sowie in elektronischer Form zur Verfügung.
34
Rahmenvertrag  Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln 7
 11
Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst. Mündliche Abreden gelten nicht.
(2) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen
hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
werden die Vertragspartner diese durch solche ersetzen, die die Verwirklichung des Vertragszweckes
am besten gewährleisten; dies gilt sinngemäß für den Fall einer Regelungslücke.
(3) Ansprüche aus diesem Vertrag sind ohne die schriftliche Zustimmung der Vertragspartner nicht
abtretbar.
(4) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für
Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
(5) Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.
München, den _____________
_________________________ ______________________________
Dr.-Ing. Kai Wülbern (Firma)
Kanzler der Hochschule München
28.11.2018
35
Hochschule für angewandte Wissenschaften München Munich University of Applied Sciences
Stand: 25.02.2013 Status: 2013-02-25
Zum Verbleib beim Auftragnehmer bestimmt! Contractor s copy
Allgemeine Bedingungen für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der
Hochschule München
Für die Bestellungen der Hochschule München gelten, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart wird, die nachstehenden Bestimmungen. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Auftrag
1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B). Abweichungen vom Lieferauftrag, der VOL/B
und gegebenenfalls Zusätzlichen oder Ergänzenden Vertragsbedingungen sind
ausdrücklich zu erklären und gelten wie auch mündliche Abreden nur, wenn die
Hochschule München sie schriftlich bestätigt hat.
2) Jeder Auftrag ist schriftlich zu bestätigen. Der in der Bestellung aufgeführte
Liefertermin ist verbindlich. Bei Überschreiten der Lieferfristen treten die
gesetzlichen Folgen ein, soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung
getroffen wird. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarungen
gelten nur, wenn Sie von der Hochschule München
ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Dies trifft auch dann zu, wenn
die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Inhalt eines Bestätigungsschreibens
sind.
3) Bei Annahme eines Auftrages gelten ausschließlich die Bedingungen für
Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule München.
Lieferung
4) a) Erfüllungsort ist grundsätzlich die Lieferanschrift.
b) Die Lieferung von Geräten, Maschinen und Anlagen hat  sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist  frei Verwendungsstelle einschließlich gebrauchsfertiger
Aufstellung, Montage etc. zu erfolgen. Notwendiges Hilfspersonal ist vom
Auftragnehmer kostenlos zu stellen. Die Gefahr geht erst über, wenn die Lieferung
oder Leistung am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß ausgeführt ist. Sofern für die
Lieferung besondere Vorkehrungen zu treffen sind, sind diese rechtzeitig mit der
Bedarfsstelle abzustimmen.
5) Sofern die Ware zwecks Vorratshaltung zentral bei der Hochschule München
zwischengelagert wird, beginnt die Frist für die Mängelrüge und die Gewährleistung
erst dann, wenn die eigentliche Bedarfsstelle die Ware empfängt.
6) a) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers grundsätzlich
frei Haus. Gefahr und Eigentum gehen grundsätzlich mit der Abnahme auf die
Hochschule München über.
b) Die Lieferung von Geräten, Maschinen und Anlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr frei Verwendungsstelle. Die Abnahme erfolgt erst nach vorangegangener
Leistungsprüfung durch die Hochschule München, wenn die Leistung des
Auftragnehmers den Vereinbarungen entspricht. Die Verpflichtung zur Untersuchung
und Mängelrüge beginnt erst dann, wenn die Ware vom Empfänger abgenommen
ist. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tag der Abnahme bzw. des
Empfangs der Bedarfsstelle.
7) Bei Nichterfüllung des Vertrages oder bei Lieferverzug behält sich die Hochschule
München die nach VOL/B zulässigen Maßnahmen vor.
8) Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung zugelassen und als solche zu
kennzeichnen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine in doppelter Ausfertigung
beizugeben, die den Inhalt der Sendung (Stückzahl, Preisangabe, Bestellnummer)
genau bezeichnen.
9) Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit ihnen sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sämtliche Leistungen des Auftragnehmers
einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten.
10) Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Die Verpackung ist auf das
unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Umweltfreundliches
Verpackungsmaterial ist vorzuziehen. Transport-, Um- und Verkaufspackungen sind
auf Wunsch der Hochschule München zurückzunehmen.
Rechnung
11) Die Rechnung ist in doppelter Ausfertigung an die Hochschule München, Finanzen
und Controlling, Lothstraße 34, 80335 München, unter Angabe der Auftrags- bzw.
Bestellnummer, sowie der Warenbezeichnung und -menge und des Gesamtpreises
auszustellen und bei dieser möglichst mit dem bestätigten Lieferschein einzureichen.
Bei Instandsetzung sind Materialkosten, Arbeitszeit und Stundenlohn getrennt zu
erläutern.
12) Die angebotenen Preise sind rein netto. Mehrwertsteuer und Skonto sind gesondert
auszuweisen.
13) Vertraglich vereinbarte oder in den Rechnungen angebotene Skonti werden in
Anspruch genommen. Die Skontofrist muss aus verwaltungstechnischen Gründen.
21 Tage betragen. Sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Rechnung bei
vorgenannter Stelle, es sei denn, die Lieferung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht
erfolgt. In diesem Fall beginnt die Skontofrist frühestens mit dem Tag der Lieferung.
Geben die gelieferten Gegenstände oder die Rechnung Anlass zu Beanstandungen,
beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel bzw. mit dem Tag des
Eingangs der neuen und einwandfreien Lieferung oder der berichtigten Rechnung
bei der Abteilung Finanzen der Hochschule München.
14) Die Zahlung erfolgt durch die Hochschule München grundsätzlich innerhalb von 30
Tagen vom Tag der Abnahme bzw. wenn dieser Tag später liegt, vom Tage des
Rechnungseingangs an. Hat der Auftragnehmer Verzögerungen zu vertreten (z.B.
Vorlage nicht aufgegliederter Rechnungen), oder liegt ein ordnungsgemäß gerügter
Mangel vor, beginnen die genannten Fristen (für den gerügten Gegenstand) mit
Beseitigung des Mangels.
15) Die Zahlungen der Hochschule München gelten mit Zugang des Überweisungsauftrags
bei der Staatsoberkasse Bayern in Landshut als geleistet.
Sonstiges
16) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für Möbel, Maschinen, Geräte usw.
ab Lieferung ohne Ausnahme und ohne Beschränkung eine Garantie von
mindestens 12 Monaten. Die Garantie in Nr. 16 entspricht der Garantie gemäß
 443 BGB. Während der Garantiezeit werden Kosten für Instandsetzungen oder
Austausch von der Hochschule München weder ganz noch anteilig übernommen.
17) Die Abtretung der Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Hochschule
München wirksam.
18) Gerät ein Auftragnehmer in Konkurs oder tritt er in ein Vergleichsverfahren ein, so
hat er dies der Hochschule München unverzüglich mitzuteilen.
19) Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist München. Es findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
General Terms and Conditions for Deliveries, Services, and Payments of the Munich
University of Applied Sciences
The following terms and conditions shall apply for orders placed by the Munich University
of Applied Sciences, unless agreed otherwise in writing. Oral agreements are not valid.
Order
1) Deliveries and services are subject to the General Terms for Execution of Services
(Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Part B:VOL/B) issued by the Federal
Ministry of Economics and Technology. Any deviations from the purchase order, the
VOL/B, or from any additional contractual terms shall be expressly declared and shall
apply only if confirmed in writing by the Munich University of Applied Sciences, as is
the case with oral agreements.
2) Each order shall be confirmed in writing. The delivery date as stated in the order is
binding. In case a delivery deadline is not met, the statutory regulations shall apply,
unless otherwise agreed in an individual case. General terms and conditions of the
contractor, especially regarding payment and delivery, place of performance,
and jurisdiction shall only apply with the express and written approval of the
Munich University of Applied Sciences. This shall also apply if the Contractor s
general terms and conditions form part of a letter of confirmation.
3) When an order is accepted, the General Terms and Conditions for Deliveries,
Services, and Payments of the Munich University of Applied Sciences shall
apply exclusively.
Deliveries
4) a) As a rule, the place of performance shall be the delivery address.
b) Equipment, machines, and installations shall be delivered free of charge to the
point of use and assembled, installed, etc. ready for use, unless otherwise agreed in
writing. Any personnel required for assistance shall be provided by the Contractor
free of charge. Risk shall be transferred only when the delivery or services have been
performed at the place of performance as contractually agreed. Any precautions
necessary for delivery shall be agreed with the procurement entity in due time.
5) If the goods are to be temporarily stored in a central location at the Munich University
of Applied Sciences for maintaining inventory, the period for lodging complaints
regarding defects and the guarantee period shall not commence until the intended
procurement entity receives the goods.
6) a) Delivery shall be made at the risk and expense of the Contractor to the delivery
address. Risk and ownership shall be transferred as a rule upon acceptance to the
Munich University of Applied Sciences.
b) Equipment, machines, and installations shall be delivered free of charge to the
point of use. The Munich University of Applied Sciences shall only accept the goods
after prior testing of performance, if the Contractor s performance corresponds to the
agreement. The obligation of examining and notifying any defects shall only
commence after the goods have been accepted by the recipient. The guarantee
period shall commence on the day of acceptance or receipt by the procurement
entity.
7) If the contract has not been fulfilled or delivery is delayed, the Munich University of
Applied Sciences reserves the right to take measures permitted by VOL/B.
8) Partially deliveries are only permitted if agreed and shall be designated as such. Each
delivery must be accompanied by a delivery note in duplicate describing in detail the
content of the shipment (number of items, price, order number).
9) The agreed prices are fixed prices. These prices shall include all performance
provided by the Contractor, including freight, packaging, and any other expenses and
charges.
10) The deliveries shall be packaged in a manner uustomary in the trade. The packaging
shall be limited to the absolute minimum. Ecological materials shall be used when
possible. If the Munich University of Applied Sciences so requests, the Contractor
shall take back any Packaging materials used in transport, outer packaging and sales
packaging.
Invoices
11) Invoices shall be sent in duplicate to the Munich University of Applied Sciences,
Finance and Controlling, Lothstraße 34, 80335 Munich (Germany), and shall
include the order number as well as the product description and amount and the total
price, and shall be submitted with the confirmed delivery note to the above address.
Repair work invoices shall indicate the costs of materials, labor, and hourly rate.
12) The prices offered are net of any tax. VAT and discounts shall be indicated
separately.
13) Discounts that are contractually agreed or are offered in the invoices will be claimed.
The discount period shall be 21 days for administrative reasons. The period begins
on the day of receipt of the invoice at the aforementioned address, unless the delivery
has not arrived by this date. In this case, the discount period shall begin on the day of
delivery at the earliest. If there is reason for complaint regarding the delivered items,
the discount period shall being after the defects have been remedied, or on the date
of delivery of the new and flawless items, or the date of receipt of the corrected
invoice, at the Finance Department of the Munich University of Applied Sciences.
14) Munich University of Applied Sciences shall remit payments as a rule within 30 days
after the day of acceptance or after receipt of the invoice, whichever is later. If there is
any delay attributable to the Contractor (for example, is an invoice is submitted
without sufficient breakdown of items), or if a defect has been duly claimed, the
aforementioned periods (for the defective item) shall commence upon remedy of the
defect.
15) Payments by the Munich University of Applied Sciences shall be deemed remitted
upon receipt of the transfer order by the Staatsoberkasse Bayern (Bavarian State
Treasury) in Landshut
Miscellaneous
16) Unless expressly otherwise agreed, a minimum 12-month guarantee period shall
apply to furuniture, machines, appliances, etc., commencing upon delivery, without
exception or restriction. The guarantee in Article 16 corresponds to a guarantee
pursuant to Sec. 443 of the German Civil Code. During the guarantee period, the
Munich University of Applied Sciences will assume neither part nor all of the
expenses for repairs or replacement.
17) The assignment of receivables shall only be effective with the written consent of the
Munich University of Applied Sciences.
18) If a Contractor becomes insolvent or enters into a settlement proceeding, it shall
notify the Munich University of Applied Sciences without delay.
19) The Munich courts shall have jurisdiction for all deliveries, services, and payments.
These General Terms and Conditions shall be subject exclusively to the laws of the
Federal Republic of Germany.
36
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
1 Erfassung und Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
USt. [%]
19%
Menge
47.000,00
Einheit
Prüfling(e)
gemäß Leistungsbeschreibung
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00
Prüfling(e)
Gesamtpreis
[EUR]
................
37
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.11.2018
Verfahren: 2018MCW000009  Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis
Wenn Sie Ihrem Angebot gesondert Anlagen beifügen möchten, die nicht explizit in den Vergabeunterlagen gefordert sind, so
müssen
Sie diese auf die Vergabeunterlagen anpassen. Das Beifügen abweichender Bedingungen, wie beispielsweise AGB, abweichende
Zahlungs und Lieferbedingungen (wie Garantie oder Angebotsgültigkeit), führen zum Ausschluss Ihres Angebotes von der Wertung.
2 Mindestlohngesetz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Zahlen Sie dem von Ihnen eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung
sowie nach dem ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG)?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Haben Sie die Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO ausgefüllt und beigefügt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Berufsgenossenschaft
4.1 Angaben zur Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte geben Sie den Namen und die Mitgliedsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft an.
4.2 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Haben Sie den Namen und die Mitgliedsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft angegeben?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Eigenerklärung
5.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu
einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
Kriterienkatalog  1/6
38
6 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
6.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
6.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/6
39
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.11.2018
Verfahren: 2018MCW000009  Rahmenvertrag über die Erfassung und die Prüfung von
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß DIN VDE 0701 / 0702
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Mindestkriterien
1.1 Prüfung
1.1.1 Durchführung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden in einem Prüfdurchgang ca. 47.000 elektrische Betriebsmittel nach VDE 0701 / 0702 gemäß BGV A3 bzw. BetrSichV
geprüft?
Bei den elektrischen Betriebsmitteln handelt sich überwiegend um Bürogeräte, Laborgeräte, Analysegeräte, Küchengeräte,
EDVGeräte, Anschlussleitungen, Verlängerungsleitung und Verteilerdosen etc.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.2 Zeitlicher Rahmen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erfolgt die Durchführung ab Februar 2019?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.3 Aus und Einbau von Anschlussleitungen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden Anschlussleitungen, die in Kabelkanälen oder Ähnlichem verlegt sind, für die Prüfung ausgebaut und anschließend
wieder
eingebaut?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.4 Austausch defekter Elektrokomponenten [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden defekte Zuleitungen oder Mehrfachverteiler sofort vor Ort getauscht? Die Ersatzteile stellt die Elektrowerkstatt der
Hochschule
München zur Verfügung.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.5 Defekte Geräte [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden defekte Geräte entsprechend gekennzeichnet und gut sichtbar im jeweiligen Raum abgelegt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.1.6 Prüfrhythmus und ablauf [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird an der Hochschule München ein 2jähriger Prüfrhythmus unter Einhaltung des in der Leistungsbeschreibung aufgeführten
Prüfablaufs praktiziert?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  3/6
40
Nur eine Antwort wählbar
1.1.7 Erfüllungsort [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird die Prüfung an den in der Leistungsbeschreibung unter 3.1 Erfüllungsort aufgeführten Standorten durchgeführt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Prüfmethode
1.2.1 VDE 0701 / 0702 [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erfolgt die Prüfung gemäß VDE 0701 / 0702 und sind die dabei eingesetzten Messgeräte nach VDE 0701 / 0702 kalibriert?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.2 Direkte Prüfmethode [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird im Regelfall die in VDE 0701 / 0702 beschriebene direkte Prüfmethode angewendet?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2.3 Kennzeichnung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erhält jeder Prüfgegenstand ein Barcodelabel  sofern noch nicht vorhanden  und eine Prüfplakette, auf der der Zeitpunkt der
nächsten Prüfung im Klartext ersichtlich ist?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Qualifikation
1.3.1 Personal [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird die Prüfung durch elektrotechnisch unterwiesenes Personal (Prüfer) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
(Vorarbeiter) durchgeführt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3.2 Vorarbeiter [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Verfügt der Vorarbeiter über eine abgeschlossene Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3.3 Ausbildung Vorarbeiter [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Über welche Art von Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich verfügt der Vorarbeiter?
1.3.4 Angabe der Ausbildung des Vorarbeiters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  4/6
41
Haben Sie die Art der Berufsausbildung des Vorarbeiters eingegeben?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Auftragsabwicklung
1.4.1 Terminabsprache [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird die Terminierung der Prüfintervalle mit dem Gebäudemanagement der Hochschule München abgesprochen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4.2 Anzahl der Prüfer [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Agieren die Prüfer mindestens in zwei Zweierteams gleichzeitig in einem Gebäude?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.4.3 Wochentage und Uhrzeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden die Arbeiten während der Regelarbeitszeiten (zwischen Montag und Freitag zwischen 07:30 und 17:00 Uhr) durchgeführt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Dokumentation
1.5.1 Dokumentation [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden die Ergebnisse der Prüfung in einer Datenbank gemäß den Dokumentationsvorschriften nach VDE 0701 / 0702
dokumentiert?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5.2 Abstimmung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Werden die im Barcodelabel und in der Datenbank enthaltenen Informationen vor Beginn der Prüfungen bis spätestens zum
22.01.2019 mit der Hochschule München abgestimmt?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5.3 Zeitlicher Rahmen für Übergabe [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Erhält die Hochschule München während der Prüfung, zwei Wochen nach Ablauf des jeweiligen Prüfintervalls, den jeweils
aktualisierten Stand dieser Datenbank, um ihre Dokumentationspflicht erfüllen zu können?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5.4 Format [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Kriterienkatalog  5/6
42
Verfügt das Datenbanksystem über eine Excel bzw. ASCIIImport und ExportFunktion (derzeitiger Standard der Hochschule
München hinsichtlich der Dokumentation: ExcelExport)?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.5.5 Übergabe der Gesamtdokumentation [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Wird die Gesamtdokumentation sechs Wochen nach Abschluss aller Prüfintervalle, sortiert nach Gebäuden (mit einer RaumID) und
Nutzungseinheiten (Fakultäten und Abteilungen), der Hochschule München in einer ExcelDatei übergeben und wird dabei das von
der Hochschule München vorgegebene Format der Liste in Bezug auf Angabe der relevanten Daten eingehalten?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Besichtigungstermine
2.1 Bescheinigung Ortsbesichtigung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Haben Sie Ihrem Angebot das Formular Bescheinigung Ortsbesichtigung beigefügt, sofern Sie an einem der Termine für die
Ortsbesichtigung teilgenommen haben?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  6/6
43
Name Dateiname Größe MIMEType
44
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/11/02a04620-f1dd-4629-85c8-0e8a19cc5cc5.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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