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Ausschreibung: Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag) - DE-Oldenburg
Wechselverkehrszeichen
Verkehrsschilder
Dokument Nr...: 866512-2018 (ID: 2018121007110017406)
Veröffentlicht: 10.12.2018
*
  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2018OL000419  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
27.11.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
[stol] VOL Aufforderung zur
Angebotsabgabe.................................................................................................. 2
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 5
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 7
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 8
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 11
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 13
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 15
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 16
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 30
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/name: 2018OL000419 / Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
Projektbeschreibung: Herstellung und Lieferung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen für das Stadtgebiet
Oldenburg.
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Mengenangaben sind auf Grund der bekannten Maßnahmen und der
Erfahrungen der letzten Jahre teilweise nur geschätzt. Es ergibt sich aus dem Rahmenvertrag kein Anspruch auf
Abruf der gesamten Mengenangaben. Die benötigten Verkehrszeichen werden auch in kleineren Mengen über das
ganze Jahr verteilt schriftlich oder mündlich abgerufen. Der Vertrag wird für ein Jahr mit der Option der Verlängerung
um ein Jahr geschlossen.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL
Ausschreibung in
Losen:
Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
Termine
Frist Bieterfragen: 04.01.2019 15:30
Angebotsfrist: 11.01.2019 12:00:00
Zuschlags/Bindefrist: 01.03.2019
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutscheeverg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/ startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen  von der Anmeldung im System bis zur Angebotsabgabe  beantwortet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per EMail an sandra.koehler@ stadtoldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem
Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der
den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
f
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen ausschließlich online zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadtoldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
EMail: support@ deutscheevergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)61194910683.
1
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung
Freihändigen
Vergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Freihändigen Vergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1a,
Zimmer 150 ,
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Vergabestelle
Industriestr. 1a  26121 Oldenburg
Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Maßnahme:
Vergabenr.:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen
(Rahmenvertrag)
2018OL000419
01.03.2019
27.11.2018
11.01.2019
2
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich. Für die Unterzeichnung des Angebotes
ist ggf. ausschließlich der unterzeichnete Mantelbogen zu übersenden.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote nach  19 VOL/A.
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
3
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
4
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Zuschlagsfrist endet am:
Seite 1 von 2
11.01.2019
01.03.2019
Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
2018OL000419
5
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber
verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
3. Unterschrift
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
6
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die
Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und
rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an
der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die
Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird
das Angebot ausgeschlossen.
3.4 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung
eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertig und
wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist
das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue
Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn
der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies
kann unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben erklärt,
dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte
Produkt anbietet.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise im Sinne von  13 Abs. 3 VOL/A.
Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen"
auf andere Leistungspositionen umlegt,
grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16
Abs. 3 a) VOL/A).
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen
anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt,
müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen
sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ
und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen
bzw. die Gleichwertigkeit ist mit
Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung
nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung
und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
7
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Lieferungen und
Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr-und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung -Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
1 Vertragsbestandteile
1.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden
durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2 Anderslautende Geschäfts-, Liefer-oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von
den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie
auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen
angebotenen Skontoabzug.
1.3 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
2 Preise
2.1 Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
2.2 Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
8
2
3 Änderung der Vergütung
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte
Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber
unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf
Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minder-kosten nachzuweisen.
4 Mehr-oder Minderleistungen
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu
vereinbaren.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung
ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach
Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten
Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb
der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
-wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen
6.1 Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.3 Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
6.4 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
8.1 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und die VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem
Nachunternehmer dürfen -insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe -
keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart
sind.
8.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
9
3
9 Abnahme
9.1 Leistungs-und Erfüllungsort ist -wenn nichts anderes
vereinbart ist -der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
9.2 Die Liefergegenstände sind -wenn nichts anderes vereinbart
ist -auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
9.3 Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
9.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
10 Auftragsentziehung-
Kündigung oder Rücktritt
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs-und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	38
Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
-GWB -zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt
oder für sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11 Gewährleistung und Verjährung
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder,
wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch
vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme
der Lieferung.
12 Rechnung
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht
in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs-und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
13.3 Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz
der für die Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle.
10
Anlage Tariftreue
Stand: 19.11.2015
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
bei Bau- und Dienstleistungen (ohne öffentlichen Personen-/Schülerverkehr)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhallb
des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerninnen und
Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens
zu erbrindenden Bau- oder Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils
dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist
Für den Fall, dass
 das meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten
Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in  5 Abs. 1 NTVergG
geregelte Mindestentgelt von 8,50 Euro
oder
 kein Tarifvertrag für den Bereich der zu erbringenden Bau- oder Dienstleistung besteht
verpflichte/n ich/wir mich/uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringende Bau- oder Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens
8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer
von bis zu 3 Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung verstoße(n).
 in einem für allgemein verbindlich erklärtem Tarifvertrag, der nach den Regelungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG, vom 20. April 2009, BGBl. I S. 799, in
der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet
oder
 in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG
durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde.
Zurzeit ergibt sich das Mindestentgelt für die im Rahmen dieses Auftrages zu erbringende
Bau- oder Dienstleistung aus:
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2. Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG bzw. nach  5 Abs. 1 NTVergG vorgesehene
Entgelt zu zahlen oder ihnen eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro
Stunde zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen
nach Absatz 1 auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftig ten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind
ihm diese Unterlagen vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(7) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(8) Die Nichterfüllung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen
durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige
oder mehrfache Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Auftrages.
(8) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
12
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der Bestimmungen nach  4 und 5 des Niedersächsischen Tariftreueund
Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten,
den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG bzw.  5 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber
vorzulegen. Alle daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer
vertraglich abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Zwischen
und
(Auftragnehmer)
(Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens
zu erbrindenden Bau- oder Dienstleistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils
dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen, welches geregelt ist
 in einem für allgemein verbindlich erklärtem Tarifvertrag, der nach den Regelungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG, vom 20. April 2009, BGBl. I S. 799, in
der jeweils geltenden Fassung) zwingend Anwendung findet
oder
 in einem Tarifvertrag, der in seinem Geltungsbereich nach den Regelungen des AEntG
durch Rechtsverordnung für anwendbar erklärt wurde.
Zurzeit ergibt sich das Mindestentgelt für die im Rahmen dieses Auftrages zu erbringende
Bau- oder Dienstleistung aus:
Für den Fall, dass
 das meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach den vorstehend genannten
Rechtsvorschriften zu zahlende Mindestentgelt geringer ist als das in  5 Abs. 1 NTVergG
geregelte Mindestentgelt von 8,50 Euro
oder
 kein Tarifvertrag für den Bereich der zu erbringenden Bau- oder Dienstleistung besteht
verpflichte/n ich/wir mich/uns, ihnen für die Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringende Bau- oder Dienstleistungen ein Entgelt von mindestens
8,50 Euro brutto pro Stunde zu zahlen.
Leistung:
Stand 19.11.2015
Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
13
Anlage Tariftreue AN-NU
2. Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung aus Ziffer 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG bzw. nach  5 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen oder ihnen eine
Entlohnung von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren
Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen
nach Absatz 1 auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber (s.o.) ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Nachunternehmers
und der weiteren Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und
Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß Absatz 2 über
die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers (s.o.) sind
ihm diese Unterlagen vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten
dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des o.g. Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe
in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom Hundert, des Auftragswertes
zu zahlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der o.g. Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer)
zu fordern.
_______________________________ _________________________________
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu 3 Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung verstoße(n).
14
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
- sofort
zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1a, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
11.01.2019 12:00:00
2018OL000419
15
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
27.11.2018
Verfahren: 2018OL000419  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Hinweise
1. Anfertigung und Gestaltung der Verkehrszeichen:
Die Verkehrszeichen sind nach den gültigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung  StVO  , dem Katalog der
Verkehrszeichen  VzKat  und den anerkannten und gültigen RALGüteschutzbedingungen anzufertigen. Als Schrift
ist die Schrift für den Straßenverkehr DIN 1451, Teil 2, zu verwenden. Die Farben müssen den Bestimmungen und
Abgrenzungen des Normblattes Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen  Farben und Abgrenzungen nach DIN 6171
entsprechen. Die Lochung der Verkehrszeichen ist nach IVZ Norm Standardplan I Lochabstand 70 mm durchzuführen.
2. Abruf der Verkehrszeichen:
Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Mengenangaben sind auf Grund der bekannten Maßnahmen und der
Erfahrungen der letzten Jahre teilweise nur geschätzt. Es ergibt sich somit kein Anspruch auf Abruf der gesamten
Mengenangaben. Die benötigten Verkehrszeichen werden auch in kleineren Mengen über das ganze Jahr verteilt
schriftlich oder mündlich abgerufen.
3. Lieferung
Die angeforderten Verkehrszeichen sind innerhalb von 5 Werktagen nach schriftlicher oder telefonischer Beauftragung
frachtfrei und ohne zusätzliche Verpackungskosten an die Stadt Oldenburg (Oldb), Amt für Verkehr und Straßenbau,
Beschilderungswerkstatt, Wehdestr. 70, 26123 Oldenburg, auszuliefern.
4. Rechnung
Alle Rechnungen sind dem Auftraggeber per Post oder per email an die emailadresse rechnung@stadtoldenburg.
de zu übersenden. Die Rechnungsanschrift lautet: Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst 414 Verkehrslenkung, Postfach
2429, 26014 Oldenburg.
5. Preisnachlässe
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst
dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen für die
Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(ohne Bedingungen oder mit Bedingungen für die Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der
Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1 Dreiecksschilder (Gefahrzeichen 101  151, 205, 301 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm
1.1 Seitenlänge 630 mm USt. [%]
19%
Menge
40,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Seitenlänge 900 mm USt. [%]
19%
Menge
200,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/11
16
1.3 Seitenlänge 900 mm mit
AllformUmrandungsprofil
USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Rondenschilder (Vorschriftszeichen 208  286 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm
2.1 Durchmesser 420 mm USt. [%]
19%
Menge
150,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.2 Durchmesser 600 mm USt. [%]
19%
Menge
400,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.3 Durchmesser 600 mm mit
AllformUmrandungsprofil
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
2.4 Durchmesser 750 mm USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Quadratschilder (VZ 242, 244, 270, 274.1, 290, 306, 307, 308, 314, 316,
327, 350, 357, 363, 365 StVO)
EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, einseitig bedruckt
3.1 Seitenlänge 420 mm USt. [%]
19%
Menge
160,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/11
17
3.2 Seitenlänge 600 mm USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.3 Seitenlänge 600 mm mit
AllformUmrandungsprofil
USt. [%]
19%
Menge
4,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
3.4 Seitenlänge 840 mm USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Quadratschilder (VZ 242.140, 244.140, 270.140, 274.140, 290.140,
350.140 StVO)
EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, beidseitig bedruckt
4.1 Seitenlänge 420 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2 Seitenlänge 600 mm USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3 Seitenlänge 840 mm USt. [%]
19%
Menge
60,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/11
18
5 Rechteckschilder (VZ 220,229, 315, 354, 157, 159, 162, 35751 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, beidseitig bedruckt
5.1 300 x 800 mm USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
5.2 630 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
80,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
5.3 900 x 600 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
5.4 1000 x 300 (Baken VZ 157, 159
und 162)
USt. [%]
19%
Menge
12,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
6 Rechteckschilder (VZ 325.140 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, beidseitig bedruckt
6.1 630 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
6.2 900 x 600 mm USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/11
19
7 Achteckschilder (VZ 206 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 3 mm
7.1 Abmessung 900 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
8 Straßennamenschilder (VZ 437 StVO) EUR .........................
8.1 Straßennamenschilder USt. [%]
19%
Menge
80,00
Einheit
Stück
Digitaler Druck mit Schutzlaminat, Reflexfolie RA 2 Aufbau C,
Hohlkastenprofil, doppelseitig, Höhe 150 mm, mit
Abschlusskappe und einer Omega Nut zum Einschieben von
IndexSchildern inclusive Befestigungsmaterial für
Bandschelle und Beschriftung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9 Zusatzzeichen (VZ 1000 bis 1080 StVO) EUR .........................
Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, mit Beschriftung
9.1 231 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
300,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.2 330 x 600 mm USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.3 315 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
60,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.4 450 x 600 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/11
20
9.5 420 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.6 Zusatzzeichen als Sonderschilder, sonst wie Position 9 EUR .........................
9.6.1 231 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.6.2 330 x 600 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.6.3 315 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.7 Neutrale Schilder EUR .........................
nur mit Rand ohne Text, ohne RAL und CE Kennzeichnung, Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2mm
9.7.1 231 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
50,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
9.7.2 315 x 420 mm USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/11
21
10 Ortstafeln, Hinweis und Umleitungsschilder (VZ 310, 311, 419, 430,
432, 434, 454, 457)
EUR .........................
10.1 Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, mit Beschriftung EUR .........................
10.1.1 Ortstafeln (VZ 310, beidseitig),
Größe 600 x 900 mm
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
10.1.2 Ortstafeln (VZ 310/11, einseitig),
Größe 600 x 900 mm
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
10.1.3 Umleitungsschilder (VZ
454/457), Größe 350 x 1050 mm
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
10.2 Reflexfolie RA 2 / Aufbau C, Stärke 2 mm, mit Beschriftung, mit
AllformUmrandungsprofil
EUR .........................
10.2.1 Hinweisschilder (VZ430/ 432),
einseitig beschriftet, Größe 350
x 1400 mm
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
10.2.2 Hinweisschilder (VZ 43452,
53), einseitig beschriftet, Größe
350 x 1400 mm
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11 Sonstige Verkehrseinrichtungen EUR .........................
11.1 Verkehrsleitsäule, Länge 600 mm, als Kombination komplett montiert,
mit einem VZ 22220 (Durchmesser 600 x 2 mm) und einer
Randprofilverstärkung in Allform, Leitsäule VZ 62620, ein
Rohrpfosten S 122 in 2.000 mm, mit Befestigungsschellen, Reflexfolie
RA 2 / Aufbau C
EUR .........................
Leistungsverzeichnis  7/11
22
11.1.1 Leitsäule VZ 62620, als
Halbschale gebogen, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.1.2 Leitsäule VZ 62620,
zylindrisch vollständig
gebogen, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.2 Richtungstafeln (VZ 625), 500 x
500 mm, RA 2/ Aufbau C, Stärke
2 mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.3 Richtungstafeln (VZ 625), 500 x
2500 mm, RA 2/ Aufbau C,
Stärke 2 mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.4 Absperrschranke (VZ 605), 1000
x 250 mm, RA 2/ Aufbau C,
Stärke 2 mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.5 Absperrschranke (VZ 600), 250
x 2000 mm, RA 2/ Aufbau C,
Stärke 2 mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  8/11
23
11.6 Absperrschranke (VZ 600), 500
x 2400 mm, RA 2/ Aufbau C,
Stärke 3 mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.7 Absperrbake (VZ 605), 250 x
1000 mm, RA 2/ Aufbau C,
Stärke 2mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
6,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
11.8 Leitplatte (VZ 626), 750 x 500
mm, RA 2/ Aufbau C, Stärke 2
mm, einseitig
USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
Stück
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
12 Rohrpfosten aus Stahl, innen und außen verzinkt mit Lochung,
Erdanker und Abdeckkappe. Es ist mindesten Stahl der Qualität S235
JR G2 zu verwenden. Für die Auswahl der Stahlsorten und der
Bemessung gilt DIN 188001. Abmessung und Wandung nach
IVZNorm 2007
EUR .........................
12.1 Stck, Ø 76 mm, Stärke 2,9 mm,
Länge 3500 mm , IVZ Bez. S435
USt. [%]
19%
Menge
75,00
Einheit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
12.2 Stck, Ø 76 mm, Stärke 2,9 mm,
Länge 3750 mm, IVZ Bez. S437
USt. [%]
19%
Menge
75,00
Einheit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
12.3 Stck, Ø 76 mm, Stärke 2,9 mm,
Länge 4000 mm, IVZ Bez. S440
USt. [%]
19%
Menge
75,00
Einheit
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  9/11
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ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  10/11
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
27.11.2018
Verfahren: 2018OL000419  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  11/11
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
27.11.2018
Verfahren: 2018OL000419  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
2 Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 2354444.
3 Erklärung zum AEntG und MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen das ArbeitnehmerEntsendegese tz oder das Mindestlohngesetz
mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der
Auftragsvergabe nach  21 AEntG oder  19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Schwarzarbeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6 Referenzen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Legen Sie mindestens 3 Referenzen für mit der Ausschreibung vergleichbare, bereits ausgeführte Leistungen, vor. Zu jeder
Referenz ist
ein Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten zu benennen.
7 Umsatz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich
der
ausgeschriebenen Sparte, an.
8 Nachunternehmereinsatz
K.O.Kriterium: Nein
Beabsichtigen Sie Teilleistungen an Nachunternehmer zu übertragen, nennen Sie bitte an dieser Stelle
 die Teilleistung
 Name und Anschrift des Nachunternehmers
Kann das Unternehmen namentlich noch nicht benannt werden, muss dies spätestens vor Zuschlagserteilung, ggf. auf Anforderung
des
Auftraggebers erfolgen.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile kann nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen
(Nachunternehmer) übertragen werden.
Kriterienkatalog  1/3
27
Als Nachunternehmer werden nur Firmen beauftragt,
 die die geforderten Eignungs und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen,
 die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
 die die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen,
 die bei Erfüllung einer Dienstleistung eine Erklärung zur Tariftreue (Anlage ANNU) abgegeben haben und
 die bei Erfüllung einer Lieferleistung eine Erklärung zur ILOKonvention 182 (Anlage ILO) abgegeben haben.
9 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter   22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
10 Registergericht/Genehmigu ngsbehörde [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte machen Sie folgende Angaben:
 Eintrag im öffentlichen Register unter: HRA, HRB, GnR oder VR
 Registernummer
 zuständiges Registergericht/Genehmigu ngsbehörde
11 Nachweise/Präqualifikatio n
K.O.Kriterium: Nein
Die Nachforderung von Nachweisen zur Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung wird vorbehalten.
Falls der Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeic hnis zugelassen ist, geben Sie nachfolgend bitte Name und
PräqualifikationsNummer an:
12 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
27.11.2018
Verfahren: 2018OL000419  Beschaffung von amtlichen Verkehrszeichen und
Aufstellvorrichtungen (Rahmenvertrag)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog  3/3
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Name Dateiname Größe MIMEType
30
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/11/844c0b55-1373-4102-9ab3-7623db30d8ae.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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