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Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Engelskirchen
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 500084-2018 (ID: 2018111309525773104)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Engelskirchen: Architekturentwurf
2018/S 218/2018 500084
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Gemeinde Engelskirchen
Engels-Platz 4
Engelskirchen
51766
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stottrop Stadtplanung
E-Mail: [1]haubold@stottrop-stadtplanung.de
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stottrop-stadtplanung.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.magentacloud.de/share/frij1ap7wt
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Stottrop Stadtplanung
Hansaring 97
Köln
50670
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Alexander Haubold
Telefon: +49 221/1396176
E-Mail: [4]haubold@stottrop-stadtplanung.de
Fax: +49 221/1396177
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.stottrop-stadtplanung.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Stottrop Stadtplanung
Hansaring 97
Köln
50670
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Alexander Haubold
Telefon: +49 221/1396176
E-Mail: [6]haubold@stottrop-stadtplanung.de
Fax: +49 221/1396177
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.stottrop-stadtplanung.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Alte Bücherfabrik, Engelskirchen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Engelskirchen plant, das ehemalige Industrieareal der
alten Bücherfabrik Instand zu setzen und in eine gemischt genutzte
Immobilie mit öffentlichen und gewerblichen Nutzungen um zu nutzen.
Ziel ist es, die attraktive Industriearchitektur des Ensembles in Wert
zu setzen und eine gemischtgenutzte und lebendige Ergänzung des
historischen Ortskernes mit eigener Strahlkraft zu entwickeln.
Das Ensemble langgestreckter Grauwacke- und Backsteinbauten aus dem
frühen 20. Jahrhundert liegt an der Bundesstraße 55 zwischen den
Ortsteilen Ründeroth und Wiehlmünden unweit des Flusses Agger. Es
begleitet die Straße auf einer Länge von ca. 100 Meter und erstreckt
sich von dort über zwei parallele Geländeterrassen den Hang hinauf. Die
zuletzt von einer Bettenfabrik genutzten und im Jahre 2003
weitestgehend leergezogenen Gebäude befinden sich im Eigentum der
kommunalen Entwicklungsgesellschaft Engelskirchen mbH & Co KG (EGE) und
sollen von dieser entwickelt und betrieben werden.
Das Projekt soll im Rahmen der regionale 2025 Bergisches Rheinland
mit Städtebaufördermitteln des Landes NRW gefördert werden. Eine erste
Hürde zur erfolgreichen Bewilligung der Fördermittel hat das Projekt
genommen. Ihm wurde in der 1. Sitzung des Lenkungsausschusses der
regionale 2025 Agentur GmbH am 27.08.2018 der C-Status verliehen.
Im Vorfeld des Wettbewerbs wurden in einer Machbarkeitsstudie die
Eignung der Bausubstanz für die geplanten Nutzungen überprüft und
Nutzungskonzepte in Varianten entwickelt. Die Variante 6, die den
Abriss eines mittleren Gebäudeteils und den Ersatz durch einen Neubau
vorschlägt, bildet die Grundlage für die Kostenberechnungen und das
Raumprogramm des Wettbewerbs.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Umbau, die Sanierung und die
Erweiterung der alten Gebäudesubstanz. Neben öffentlichen Nutzungen wie
einem Bürgerzentrum, einen Veranstaltungssaal, einer Bücherei sowie
Café und Vereinsräumen sollen dort künftig ein Gesundheitszentrum mit
Praxen und Beratungsangeboten sowie ergänzende Dienstleistungen
untergebracht werden. Die Aufgabe des Wettbewerbs ist es, einen
angemessenen Umgang mit der Gebäudesubstanz in Hinblick auf die
verschiedenen Nutzungsbausteine zu finden. Zudem ist eine zweckmäßige
Verortung der verschiedenen Bereiche in den Gebäuden so vorzusehen,
dass einerseits sinnvolle Raum- und Nutzungszusammenhänge entstehen und
andererseits Mehrfachnutzungen und Flexibilität ermöglicht werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung eines funktionalen, im Bau und
Betrieb wirtschaftlichen sowie in der Energienutzung optimierten
Entwurfs für die Umnutzung und Erweiterung der alten Bücherfabrik.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des
WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1) Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden Architekt(inn)en oder
qualifizierte Büros gesucht, die neben den gesetzten Teilnehmern an dem
später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es
werden neun weitere Teilnehmer zugelassen, so dass insgesamt 15
Teilnehmer am Wettbewerb vorgesehen sind.
2) Sollten mehr als neun geeignete Bewerbungen eingehen, die die im
Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird
die Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester
Reihenfolge gelost. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die neun weiteren Teilnehmer werden anhand folgender Kriterien
ausgewählt:
2.1) auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten
Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden nicht
nachgefordert.
2.2) soweit auf der ersten stufe kein Ausschluss des jeweiligen
Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten
Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die
geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im übrigen über die
grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. bei
Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser stufe ausgeschlossen. Die
Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst, die Interessenten müssen
alle Kriterien erfüllen:
Vorlage des vollständig ausgefüllten und von dem Büroinhaber (w/m),
einem Geschäftsführer (w/m) und/oder dem bevollmächtigten Vertreter
(w/m) rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsformulars mit
a) der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Mehrfachbewerbungen.
Bei Personengesellschaften und juristischen Personen ist ein Auszug aus
dem Handelsregister beizufügen;
b) der Eigenerklärung gem. § 48 VgV (2016) (über das Nichtzutreffen
möglicher Ausschlussgründe);
c) dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1
Satz 3 VgV (2016) mit Deckungssumme bei Personenschäden von 2,5 Mio.
EUR und sonstigen Schäden von 2,5 Mio. EUR pro Jahr. Bei nicht
ausreichender Deckungssumme ist eine Eigenerklärung über die Anpassung
der Deckungssumme im Auftragsfall beizufügen.
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
Architekt (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle
Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen
Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des
Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und
89/48/EWG).
Nachweis eines (1) Referenzprojektes:
a) Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 15 HOAI alte Fassung bzw. mind. Lph.
2-5 § 33 HOAI 2009 bzw. mind. Lph. 2-5 § 34 HOAI 2013) eines Projektes;
b) mit einer vergleichbaren Bauaufgabe;
c) welches innerhalb der letzten 10 Jahre;
d) in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren
Nettobaukosten der Kostengruppen 300 und 400 realisiert worden ist.
Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss
in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Gebäude bezogen worden
sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Unter einer vergleichbaren Bauaufgabe ist der Umbau, die Sanierung
und/oder die Erweiterung eines vergleichbaren Altbaus wie
beispielsweise eines Gebäudes der Kategorie Industrie-, Fabrik-,
Kirchen-, Klostergebäude oder Schloss zu verstehen. Die heutige Nutzung
ist nicht maßgeblich.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des
Bewerbungsformulars ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben im
Original einzureichen. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer
Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für
das Referenzblatt sind unter der angegebenen Adresse herunterzuladen.
Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Kaiser Schweitzer Architekten, Aachen
PASD Planungsgruppe, Hagen
Heinrich Böll Architekt BDA DWB, Essen
Gemeiner Architekten, Hilden
Ramona Buxbaum Architekten, Darmstadt
ms ah architektur, Köln
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Qualität und Funktionalität des Nutzungskonzepts, intelligente
Mehrfachnutzung
Adressbildung an der Haupterschließung
Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
Gebrauchs- und Nutzungsqualität der öffentlichen Räume
Maßstäblichkeit und Kennwerte
Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Empfehlungen
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/12/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 15/01/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
1) Preis 14 250,00 EUR (netto);
2) Preis 8 550,00 EUR (netto);
3) Preis 5 700,00 EUR (netto).
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Zusätzlich zu den auszuschüttenden Preisen erhält jeder Teilnehmer am
Wettbewerbsverfahren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3 500,00
EUR (netto). Für den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden kosten
generell nicht erstattet.
Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach
Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer
Rechnungsstellung.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Michael Advena, Stadtplaner AKNW, Gemeinde Engelskirchen Leitung
Planung, Hochbau, Liegenschaften
Herr Dipl.-Ing. Erich Frank Pössl, Architekt AKNW BDA
Herr Dipl.-Ing. Frank Reuter, Architekt AKNW
Herr Prof. Dipl.-Ing. Oskar Spital-Frenking, Architekt und Stadtplaner
AKNW BDA
Frau Prof. Dipl.-Ing. Andrea Wandel, Architektin und Stadtplanerin AK
Saarland
Herr Dr. Gero Karthaus, Bürgermeister Gemeinde Engelskirchen
Herr Barthel Labenz, Bezirksregierung Köln
Herr Friedhelm Miebach, Entwicklungsgesellschaft Engelskirchen mbH & Co
KG
Herr Dr. Reimar Molitor, Regionale 2025
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 Abs. 1 VgV
(2016) unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts ein
nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern
durchgeführt. Die Ausloberin behält sich vor, die zur Vergabe geplanten
Leistungen (mindestens Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 HOAI 2013)
stufenweise zu beauftragen. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 70 % in
die Zuschlagsentscheidung im Verhandlungsverfahren ein. Die
verbleibenden 30 % werden aus unterschiedlich gewichteten
Auftragskriterien (Qualität- und Leistungsmerkmale, Kosten) ermittelt.
Die Zuschlagskriterien nebst Wichtung sind:
Wettbewerbsergebnis 70 % Wichtung,
Qualität- und Leistungsmerkmale 20 % Wichtung,
Kosten 10 % Wichtung.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb
bereits erbrachte Leistungen des beziehungsweise der
Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht
erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen
Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221/1472889
E-Mail: [8]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe
und durch einen Bewerber einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle
zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2018
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