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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Deggendorf
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 500527-2018 (ID: 2018111309443172741)
Veröffentlicht: 13.11.2018
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  DE-Deggendorf: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 218/2018 500527
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Deggendorf
   Franz-Josef-Strauß-Straße 3
   Deggendorf
   94469
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Johann Maier
   Telefon: +49 9912960160
   E-Mail: [1]johann.maier@deggendorf.de
   Fax: +49 9912960199
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art.
   5 Abs. 4 VO 1370/2007
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE224
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Deggendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Deggendorf ist abgeleiteter Aufgabenträger für den
   allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Bay ÖPNVG
   Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zuständige Behörde für die
   Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
   i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie
   beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
   Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 5
   Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und
   des Rates.
   Die Stadt Deggendorf als zuständige Behörde kommt mit dieser
   Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2
   Personenbeförderungsgesetz nach.
   Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind
   Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß §
   8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung
   der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben
   sich aus einem ergänzenden Dokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG,
   das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5
   PBefG enthält. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle
   erfragt werden.
   In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach
   derzeitigem Stand auf rund 210.000-Fahrplankilometer im Jahr.
   Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem
   Ergänzungsdokument. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten
   Stelle erfragt werden.
   Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als
   Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen.
   Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während
   der Laufzeit durch die Stadt Deggendorf als zuständige Behörde geändert
   werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit
   diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige
   Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur
   Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen
   Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin
   angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder
   Verstärkerfahrten beinhalten. Änderungen vor Vergabe werden durch eine
   Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   veröffentlicht.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/01/2020
   Laufzeit in Monaten: 36
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Hinweispflicht nach § 8a Abs. 2 S. 2 2. HS a. E. PBefG
   Gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein
   Antrag auf die Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr für
   die Gesamtleistung spätestens drei Monate nach dieser
   Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Niederbayern als der für den
   öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Deggendorf zuständige
   Genehmigungsbehörden zu stellen.
   Regierung von Niederbayern
   Sachgebiet 23 (Schienen- und Straßenverkehr)
   Postfach 84023 Landshut
   Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind
   insbesondere die im Ergänzungsdokument (siehe Link unter Ziffer II.1.3)
   dargestellten wesentlichen Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3
   bis 5 PBefG, § 8 a Abs. 2 Satz 3 PBefG und die Definition des
   Vergabegegenstandes als Gesamtleistung nach § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG, §
   8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG verbunden.
   Diese Veröffentlichung begründet der Auftraggeber keine rechtliche
   Bindung. Bei etwaigen Änderungen veröffentlicht er nach Art. 7 Abs. 2
   Satz 3 VO (EG) 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/11/2018
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