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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Deggendorf
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 500527-2018 (ID: 2018111309443172741)
Veröffentlicht: 13.11.2018
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DE-Deggendorf: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2018/S 218/2018 500527
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Stadt Deggendorf
Franz-Josef-Strauß-Straße 3
Deggendorf
94469
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Johann Maier
Telefon: +49 9912960160
E-Mail: [1]johann.maier@deggendorf.de
Fax: +49 9912960199
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über
Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art.
5 Abs. 4 VO 1370/2007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE224
Hauptort der Ausführung:
Stadt Deggendorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Deggendorf ist abgeleiteter Aufgabenträger für den
allgemeinen ÖPNV nach Art. 9 Bay ÖPNVG
Sie ist gemäß Art. 8 Abs. 2 Bay ÖPNVG zuständige Behörde für die
Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen
i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Sie
beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen
Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 5
Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und
des Rates.
Die Stadt Deggendorf als zuständige Behörde kommt mit dieser
Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz nach.
Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind
Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß §
8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung
der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben
sich aus einem ergänzenden Dokument nach § 8a Abs. 2 S. 5 a.E. PBefG,
das wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3 bis 5
PBefG enthält. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle
erfragt werden.
In der Summe beläuft sich die zu vergebende Verkehrsleistung nach
derzeitigem Stand auf rund 210.000-Fahrplankilometer im Jahr.
Die konkreten Fahrpläne sind zugänglich als Anlage zu dem
Ergänzungsdokument. Dieses kann bei der unter Ziffer I.1) genannten
Stelle erfragt werden.
Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistungen ist jeweils als
Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen.
Die Laufwege der Linien sowie deren Bezeichnung können vor und während
der Laufzeit durch die Stadt Deggendorf als zuständige Behörde geändert
werden. Dazu sind übliche Zu- und Abbestellregelungen vorzusehen. Mit
diesen wird sichergestellt, dass das Leistungsangebot auf zukünftige
Entwicklungen und veränderter Rahmenbedingungen (z. B. zur
Sicherstellung der Schülerbeförderung, zur Verbesserung von Anschlüssen
Bus-Bahn bzw. Bus-Bus und zur Erschließung neuer Baugebiete) hin
angepasst werden kann. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder
Verstärkerfahrten beinhalten. Änderungen vor Vergabe werden durch eine
Berichtung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
veröffentlicht.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/01/2020
Laufzeit in Monaten: 36
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Hinweispflicht nach § 8a Abs. 2 S. 2 2. HS a. E. PBefG
Gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG ist ein
Antrag auf die Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr für
die Gesamtleistung spätestens drei Monate nach dieser
Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Niederbayern als der für den
öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Deggendorf zuständige
Genehmigungsbehörden zu stellen.
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet 23 (Schienen- und Straßenverkehr)
Postfach 84023 Landshut
Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind
insbesondere die im Ergänzungsdokument (siehe Link unter Ziffer II.1.3)
dargestellten wesentlichen Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a S. 3
bis 5 PBefG, § 8 a Abs. 2 Satz 3 PBefG und die Definition des
Vergabegegenstandes als Gesamtleistung nach § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG, §
8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG verbunden.
Diese Veröffentlichung begründet der Auftraggeber keine rechtliche
Bindung. Bei etwaigen Änderungen veröffentlicht er nach Art. 7 Abs. 2
Satz 3 VO (EG) 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2018
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References
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