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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 500530-2018 (ID: 2018111309442972738)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
  DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2018/S 218/2018 500530
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art.2 lit.b VO EG Nr.1370/2007, zugleich handelnd für den Kreis
   Viersen.
   Augustastraße 1
   Gelsenkirchen
   45879
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
   Gelsenkirchen
   Telefon: +49 2091584-0
   E-Mail: [1]OePNV_Finanzierung@vrr.de
   Fax: +49 2091584123-358
   NUTS-Code: DEA32
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.vrr.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-
   kreis-viersen-mbh/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentl. Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4
   VO (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linien 093 im ÖPNV
   mit Bussen auf dem Gebiet des Kreis Viersen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1E
   Hauptort der Ausführung:
   Kreis Viersen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
   Anforderungen an die Leistungserbringung Linie 093" enthalten, welches
   unter
   [4]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-
   kreis-viersen-mbh/ abrufbar ist. Ergänzend gelten die Vorgaben der
   Nahverkehrspläne des Kreises Viersen, in der jeweils geltenden Fassung
   zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
   Angebotskonzeption.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/12/2019
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe von Behörden nach
   Art. 2 lit. b) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den
   Kreis Viersen. vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach
   Art. 5 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf dem Gebiet des Kreises
   Viersen.
   Es ist Beschlusslage innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund
   Rhein-Ruhr, dass der Verkehrsverbund im Außenverhältnis:
    im eigenen Namen für die Finanzierung, und
    im fremden Namen für die Abwicklung der Betrauung Zuständig ist und
   handelt.
   Im Innenverhältnis verbleibt es bei der Zuständigkeit der
   Aufgabenträger für die Betrauung.
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und seine
   Zweckverbandsmitglieder sind eine Gruppe von Behörden" im Sinne von
   Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007.
   Im Verhältnis zwischen dem VRR und dessen Zweckverbandsmitgliedern sind
   letztere als öffentliche Aufgabenträger für die Planung, Organisation
   und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW zuständig. Im
   Rahmen dieser Zuständigkeit legen sie die von dem jeweiligen
   Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und
   gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest.
   Die Zweckverbandsmitglieder haben dem VRR die Aufgabe der Finanzierung
   des ÖPNV zur Wahrnehmung im eigenen Namen übertragen. Im Rahmen dieser
   übertragenen Aufgabe gewährt der VRR den Verkehrsunternehmen
   Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
   Verpflichtungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Zudem
   führt der VRR im Namen und im Auftrag der Zweckverbandsmitglieder
   Direktvergaben durch. In diesem Rahmen stellt der VRR gegenüber dem
   ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine Betrauung vorliegt und
   erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der Finanzierungsrichtlinie
   des VRR.
   Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente
   enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
   PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
   abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
   Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate
   nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
   Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
   Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche
   Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf
   Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
   Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesen
   Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden.
   Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der
   Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   50667 Köln
   Telefon: +49 2211473045
   Telefax: +49 2211472889
   E-Mail: [5]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
   Internet-Auftritt:
   [6]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.htm
   l und [7]https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben
   sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs.
   2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz
   1 PBefG).
   Der genau Wortlaut der Bestimmungen des GWB sowie weitere zusätzliche
   Angaben zu dem Inhalt des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in
   dem Dokument Zusätzliche Angaben zu der Beschaffung von öffentlichen
   Personenverkehrsdiensten auf den Linien 093" enthalten, welches unter
   [8]https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-
   kreis-viersen-mbh/ abrufbar ist.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/11/2018
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References
   1. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
   2. http://www.vrr.de/
   3. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
   4. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
   5. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
   6. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
   7. https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   8. https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/verkehrsgesellschaft-kreis-viersen-mbh/
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