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Ausschreibung: SIM-Karten - DE-Krefeld
SIM-Karten
Dokument Nr...: 500441-2018 (ID: 2018111309435872686)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
  DE-Krefeld: SIM-Karten
   2018/S 218/2018 500441
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   SWK STADTWERKE KREFELD AG
   St. Töniser Str. 124
   Krefeld
   47804
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Britta Hertel
   Telefon: +49 2151-982713
   E-Mail: [1]britta.hertel@swk.de
   Fax: +49 2151-9833213
   NUTS-Code: DEA14
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.swk.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: geschäftsführende Holding im Bereich der
   Sektorentätigkeit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SIM-Karten zur Datenübertragung Tnw
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU/11/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   31712112
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beschaffung von SIM-Karten zur Datenübertragung und Managementportal
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   31712112
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA14
   Hauptort der Ausführung:
   SWK STADTWERKE KREFELD AG St.
   Töniser Str. 124
   47804 Krefeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die SWK STADTWERKE KREFELD AG möchte in ihrer Funktion als
   Versorgungsunternehmen für die Sparten Strom, Gas, Wasser, Entsorgung
   und öffentlicher Personennahverkehr diverse technische Anwendungen über
   Mobilfunk anbieten. Um die Erreichbarkeit der Anwendungen zu einem
   hohen Grad nutzen zu können, wird ein Mobilfunkanbieter benötigt,
   welcher eine providerunabhängige Nutzung der mobilen Datenübertragung
   bereitstellt. Da mehrere Anwendungen unabhängig voneinander betrieben
   werden sollen, muss die angebotene Leistung mandantenfähig sein.
   Mandant A soll genutzt werden, um eine großflächige Bereitstellung von
   WLAN in den Fahrzeugen der SWK MOBIL GmbH (ÖPNV) und optional im
   Krefelder Stadtgebiet (stationäre Hotspots) bereitzustellen.
   Mandant B soll für die Anbindung von Ortsnetzstationen mit nationalem
   oder internationalem Roaming verwendet werden.
   Eine Erweiterung auf weitere Mandanten soll in Zukunft möglich sein.
   Das Management aller SIM-Karten soll nach Mandanten getrennt über ein
   webbasiertes Portal durchgeführt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
   wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
    15 SIM-Karten für stationäre Hotspots,
    Schulung für die Bedienung des Managementportals.
   Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (B2, 7.)
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
   Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind,
   ein Teilnahmeantrag bis zum 10.12.2018, 10.00 Uhr erwartet.
   Eine Nichtabgabe des Formblattes Eignungsangaben (Anlage A2), den
   Anlagen und den Nachweisen kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
   führen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
   übermittelt. Diese Formblatt und die Geforderten Nachweise und Anlagen
   müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
   Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
   Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
   1) er im Handelsregister eingetragen ist,
   2) er das deutsche Recht anerkennt,
   3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
   4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
   5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
   gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
   worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das
   Unternehmen sich in Liquidation befindet,
   6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
   7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
   8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den
   letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder
   Geldbuße belegt worden ist,
   9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter
   in Frage stellt,
   10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb
   beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
   11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen
   Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht
   vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
   12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung,
   dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt
   befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt
   hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit den Ausschreibungsunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
   übermittelt. Diese Formblatt und die Geforderten Nachweise und Anlagen
   müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
   Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag /Angebotsabgabe anzugeben, wenn
   er Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will.
   Der Bieter hat in dem Dokument Erklärung Einsatz von Subunternehmern
   diese anzugeben und dieses auszufüllen, wenn er Leistungen an
   Unterauftragnehmer übertragen will, welche Leistungen in welchem Umfang
   er an welchen Subunternehmer übertragen will.
   Von jedem Subunternehmer sind die für die zu übernehmende Leistung die
   geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
   Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Dokument
   Eignungsangaben).
   Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist jedoch unzulässig. Die
   Weitergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig,
   als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles
   erforderliche, technische, finanzielle und wirtschaftliche
   Leistungsfähigkeit sowie die allgemeine und besondere berufliche
   Zuverlässigkeit besitzt und diese vorbenannte Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit mit der Abgabe des Angebotes des Bieters nachgewiesen
   wird.
   Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur mit schriftlicher Zustimmung
   des AG zulässig. Der AG wird dem Wechsel zustimmen, wenn die
   Gleichwertigkeit der Subunternehmer gewährleistet ist, wofür der Bieter
   beweispflichtig ist.
   Bietergemeinschaften:
   Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und müssen für die zu
   übernehmende Leistung die geforderten Nachweise zur Fachkunde,
   Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von allen an der
   Bietergemeinschaft beteiligten Bietern für die von ihnen jeweils
   übernommenen Leistungen mit dem Teilnehmerantrag / Angebot vorlegen
   (Dokument Eignungsangaben).
   Die Anlage Erklärung der Bietergemeinschaft ist auszufüllen und mit
   dem Teilnehmerantrag einzureichen.
   Nach Einreichung des Angebotes ist eine Änderung (Wechsel, Austausch,
   Hinzutreten etc.) der Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig.
   Mindestforderungen:
   1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
   Mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, mind. 500 000 EUR
   für Vermögensschäden
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit den Ausschreibungsunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
   übermittelt. Diese Formblatt und die
   Geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag
   eingereicht werden.
   Mindestforderungen:
   1) Nachweis der Zertifizierungen nach ISO 27001
    Mindestforderung
   2) Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen (mindestens 2
   Mandanten mit jeweils 100 SIM-Karten pro Mandant) in den Jahren
   2015-2018
    Mindestforderung
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Rückfragen für den Teilnahmewettbewerb sind bis einschließlich zum
   3.12.2018, 14.00 Uhr möglich
   Rückfragen zur Angebotsabgabe sind bis einschließlich zum 8.1.2019,
   14.00 Uhr möglich.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gewährleistungsbürgschaft´:
   Zur Sicherung der Gewährleistungspflicht des ANs erbringt dieser eine
   Gewährleistungsbürgschaft (keine Konzernbürgschaft) in Höhe von 5 % des
   Gesamtauftragswertes. Mit Übergabe der ersten SIM-Karten ist die
   Bürgschaft dem Ansprechpartner des AG vorzulegen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/12/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVYJ53
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
   Zeughausstr. 2-10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Telefon: +49 221/1473116
   E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 221/1472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
   Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per
   Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern
   mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder
   sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen
   geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens
   jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim
   Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
   Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter  gleichgültig
   zu welchem Zeitpunkt  Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder
   in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen
   glaubt.
   Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine
   aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit,
   einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte
   Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu
   übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
   Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/11/2018
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   1. mailto:britta.hertel@swk.de?subject=TED
   2. http://www.swk.de/
   3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
   4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
   5. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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