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Ausschreibung: SIM-Karten - DE-Krefeld
SIM-Karten
Dokument Nr...: 500441-2018 (ID: 2018111309435872686)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Krefeld: SIM-Karten
2018/S 218/2018 500441
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
SWK STADTWERKE KREFELD AG
St. Töniser Str. 124
Krefeld
47804
Deutschland
Kontaktstelle(n): Britta Hertel
Telefon: +49 2151-982713
E-Mail: [1]britta.hertel@swk.de
Fax: +49 2151-9833213
NUTS-Code: DEA14
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.swk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: geschäftsführende Holding im Bereich der
Sektorentätigkeit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SIM-Karten zur Datenübertragung Tnw
Referenznummer der Bekanntmachung: EU/11/2018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31712112
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung von SIM-Karten zur Datenübertragung und Managementportal
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31712112
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA14
Hauptort der Ausführung:
SWK STADTWERKE KREFELD AG St.
Töniser Str. 124
47804 Krefeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die SWK STADTWERKE KREFELD AG möchte in ihrer Funktion als
Versorgungsunternehmen für die Sparten Strom, Gas, Wasser, Entsorgung
und öffentlicher Personennahverkehr diverse technische Anwendungen über
Mobilfunk anbieten. Um die Erreichbarkeit der Anwendungen zu einem
hohen Grad nutzen zu können, wird ein Mobilfunkanbieter benötigt,
welcher eine providerunabhängige Nutzung der mobilen Datenübertragung
bereitstellt. Da mehrere Anwendungen unabhängig voneinander betrieben
werden sollen, muss die angebotene Leistung mandantenfähig sein.
Mandant A soll genutzt werden, um eine großflächige Bereitstellung von
WLAN in den Fahrzeugen der SWK MOBIL GmbH (ÖPNV) und optional im
Krefelder Stadtgebiet (stationäre Hotspots) bereitzustellen.
Mandant B soll für die Anbindung von Ortsnetzstationen mit nationalem
oder internationalem Roaming verwendet werden.
Eine Erweiterung auf weitere Mandanten soll in Zukunft möglich sein.
Das Management aller SIM-Karten soll nach Mandanten getrennt über ein
webbasiertes Portal durchgeführt werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
15 SIM-Karten für stationäre Hotspots,
Schulung für die Bedienung des Managementportals.
Die Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (B2, 7.)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich bei diesem Ausschreibungsverfahren um das
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Es wird von den Teilnehmern, die an diesem Auftrag interessiert sind,
ein Teilnahmeantrag bis zum 10.12.2018, 10.00 Uhr erwartet.
Eine Nichtabgabe des Formblattes Eignungsangaben (Anlage A2), den
Anlagen und den Nachweisen kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren
führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit den Ausschreibungssunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
übermittelt. Diese Formblatt und die Geforderten Nachweise und Anlagen
müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Die nachfolgenden Bedingungen sind mit dem Formular anzunehmen:
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass:
1) er im Handelsregister eingetragen ist,
2) er das deutsche Recht anerkennt,
3) keine Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen,
4) alle Unterlagen in Deutsch eingereicht werden,
5) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das
Unternehmen sich in Liquidation befindet,
6) er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
7) er Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist,
8) er wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den
letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe oder
Geldbuße belegt worden ist,
9) er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter
in Frage stellt,
10) in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb
beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
11) in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen
Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht
vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
12) Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt
befasst oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt
hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit den Ausschreibungsunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
übermittelt. Diese Formblatt und die Geforderten Nachweise und Anlagen
müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag /Angebotsabgabe anzugeben, wenn
er Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will.
Der Bieter hat in dem Dokument Erklärung Einsatz von Subunternehmern
diese anzugeben und dieses auszufüllen, wenn er Leistungen an
Unterauftragnehmer übertragen will, welche Leistungen in welchem Umfang
er an welchen Subunternehmer übertragen will.
Von jedem Subunternehmer sind die für die zu übernehmende Leistung die
geforderten Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Dokument
Eignungsangaben).
Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist jedoch unzulässig. Die
Weitergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig,
als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles
erforderliche, technische, finanzielle und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit sowie die allgemeine und besondere berufliche
Zuverlässigkeit besitzt und diese vorbenannte Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit mit der Abgabe des Angebotes des Bieters nachgewiesen
wird.
Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur mit schriftlicher Zustimmung
des AG zulässig. Der AG wird dem Wechsel zustimmen, wenn die
Gleichwertigkeit der Subunternehmer gewährleistet ist, wofür der Bieter
beweispflichtig ist.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig und müssen für die zu
übernehmende Leistung die geforderten Nachweise zur Fachkunde,
Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von allen an der
Bietergemeinschaft beteiligten Bietern für die von ihnen jeweils
übernommenen Leistungen mit dem Teilnehmerantrag / Angebot vorlegen
(Dokument Eignungsangaben).
Die Anlage Erklärung der Bietergemeinschaft ist auszufüllen und mit
dem Teilnehmerantrag einzureichen.
Nach Einreichung des Angebotes ist eine Änderung (Wechsel, Austausch,
Hinzutreten etc.) der Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig.
Mindestforderungen:
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
Mind. 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, mind. 500 000 EUR
für Vermögensschäden
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit den Ausschreibungsunterlagen wird das Formblatt Eignungsangaben
übermittelt. Diese Formblatt und die
Geforderten Nachweise und Anlagen müssen mit dem Teilnahmeantrag
eingereicht werden.
Mindestforderungen:
1) Nachweis der Zertifizierungen nach ISO 27001
Mindestforderung
2) Angabe von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen (mindestens 2
Mandanten mit jeweils 100 SIM-Karten pro Mandant) in den Jahren
2015-2018
Mindestforderung
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rückfragen für den Teilnahmewettbewerb sind bis einschließlich zum
3.12.2018, 14.00 Uhr möglich
Rückfragen zur Angebotsabgabe sind bis einschließlich zum 8.1.2019,
14.00 Uhr möglich.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gewährleistungsbürgschaft´:
Zur Sicherung der Gewährleistungspflicht des ANs erbringt dieser eine
Gewährleistungsbürgschaft (keine Konzernbürgschaft) in Höhe von 5 % des
Gesamtauftragswertes. Mit Übergabe der ersten SIM-Karten ist die
Bürgschaft dem Ansprechpartner des AG vorzulegen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/12/2018
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVYJ53
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2-10
Köln
50667
Deutschland
Telefon: +49 221/1473116
E-Mail: [5]vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221/1472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per
Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Enthalten die Verdingungsunterlagen und / oder die den Bietern
mitgeteilten übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder
sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen gegen
geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich, spätestens
jedoch mit Angebotsabgabe, schriftlich oder per Telefax beim
Ansprechpartner gem. Ziffer 1.5 darauf hinzuweisen.
Diese Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn der Bieter gleichgültig
zu welchem Zeitpunkt Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder
in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennt oder zu erkennen
glaubt.
Rügt ein Bieter einen Vergabeverstoß, eine Unklarheit oder eine
aufklärungsbedürftige Tatsache nicht, kann er sich auf eine Unklarheit,
einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte
Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu
übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Der Antrag für ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2018
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2. http://www.swk.de/
3. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
4. https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDVYJ53
5. mailto:vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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