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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Schwerin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 500208-2018 (ID: 2018111309395572425)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 218/2018 500208
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Schwerin
19053
Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Telefon: +49 385590870
E-Mail: [1]vergabe@vmv-mbh.de
NUTS-Code: DE2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.vmv-mbh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von
Verkehrsleistungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung einer Tarifkooperationsvereinbarung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Änderung einer Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrstarifen
i. S. d. VO 1370/2007 in überregionalen Eisenbahnverkehrsleistungen.
Weitere Informationen siehe Ziffer II.2.4).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80
Hauptort der Ausführung:
Mecklenburg-Vorpommern, Eisenbahnstrecke zwischen Rostock und Stralsund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der DB Personenverkehr
GmbH, vertreten durch die DB Fernverkehr AG (im folgenden DB) besteht
ein Vertrag, nach dem die DB dazu verpflichtet ist, auf Fahrten der
Fernverkehrszüge der IC-Linie 26 zwischen Rostock und Stralsund
Fahrausweise der Produktklasse C zu akzeptieren. Ab 9.12.2018 werden
auf dem vertragsgegenständlichen Streckenabschnitt von der DB auch
ICE-Züge eingesetzt. Der Vertrag soll daher in Form einer
Ergänzungsvereinbarung vorübergehend dahingehend geändert werden, dass
die DB auch in diesen ICE-Zügen Fahrausweise der Produktklasse C
anerkennt. In Bezug auf die Tarifanerkennung in den weiterhin
verkehrenden IC-Zügen bleibt der Vertrag unberührt. Die
Ergänzungsvereinbarung gilt für den Zeitraum vom 9.12.2018 bis zum
14.12.2019.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Vertragsparteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die in
dieser Transparenzbekanntmachung angekündigte Änderung der
Tarifkooperationsvereinbarung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a), Nr. 3
GWB zulässig ist. Das mit der Änderung verfolgte Ziel liegt darin, dass
ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 (9.12.2018) in bestimmten Zügen
auf bestimmten Fahrten bestimmte Tarife des Nahverkehrs anerkannt
werden. Lediglich das Unternehmen, welches diese speziellen
Verkehrsleistungen erbringt, ist auch in der Lage, hierbei die
gewünschten Nahverkehrstarife anzuerkennen. Ein Auftragnehmerwechsel
kann daher aus technischen Gründen nicht erfolgen. Es ist aus
technischen Gründen zudem nicht möglich, dass ein anderes Unternehmen
in der Zeit bis zum 9.12.2018 Fahrzeuge der gleichen Qualität (ICE) und
Anzahl beschafft und sodann ab dem 9.12.2018 Fernverkehrsleistungen auf
der vertragsgegenständlichen Strecke erbringt, um sodann die
gewünschten Nahverkehrstarife anzuerkennen. Darüber hinaus ist die
Änderung der Tarifkooperationsvereinbarung aufgrund von Umständen
erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Denn zum Zeitpunkt des
Abschlusses wurden auf der Strecke Rostock-Stralsund lediglich
InterCity-Züge eingesetzt. Dass nunmehr auch Züge der Klasse ICE
eingesetzt werden sollen, war zum Zeitpunkt des Abschlusses der
Tarifkooperationsvereinbarung nicht vorhersehbar. Das Zugangebot auf
der in Rede stehenden Strecke ändert sich zudem nicht grundlegend, da
nur einzelne IC-Fahrten auf ICE umgestellt werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/11/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Personenverkehr GmbH, vertreten durch DB Fernverkehr AG
Stephansonstraße 1
Frankfurt am Main
60326
Deutschland
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse:
[3]https://www.deutschebahn.com/de/konzern/Konzernunternehmen/dbfernver
kehr-1191866
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den
tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das
Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte
werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
nicht bekannt gegeben.
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Bekanntmachung
im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Die Vertragsänderung wird nicht vor
Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vorgenommen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
Schwerin
19053
Deutschland
Telefon: +49 3855885164
E-Mail: [4]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 3855884855817
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
135 Abs. 2 GWB. Diese lauten wie folgt:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2018
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References
1. mailto:vergabe@vmv-mbh.de?subject=TED
2. http://www.vmv-mbh.de/
3. https://www.deutschebahn.com/de/konzern/Konzernunternehmen/dbfernverkehr-1191866
4. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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