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Ausschreibung: Krankenkassenleistungen - DE-Essen
Krankenkassenleistungen
Dokument Nr...: 500205-2018 (ID: 2018111309390772366)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Essen: Krankenkassenleistungen
2018/S 218/2018 500205
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
BKK Landesverband NORDWEST
Hatzper Str. 36
Essen
45149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Johannes C. Ruhmann
E-Mail: [1]johannes.ruhmann@bkk-nordwest.de
NUTS-Code: DEA13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bkk-nordwest.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beihilfeversicherung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75311000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bei dem Auftrag handelt es sich um den Abschluss einer
Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigte Personen nach Landes-
(NRW)- und Bundesrecht
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 897 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss einer Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigte Personen
des Bundesbeamtenrechts
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75311000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13
Hauptort der Ausführung:
Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll eine Beihilfeversicherung auf unbestimmte Zeit mit einer
dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres
abgeschlossen werden.
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgende
Gründen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer
ausgeführt werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die gegenständliche Beihilfeleistung ist eine Leistung auf Basis des
Bundesbeamtenrechts, die den Umgang mit hoch sensiblen persönlichen
Daten, wie beispielsweise Krankheitsdaten, erfordert. Vor diesem
Hintergrund kann nur ein Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland
den notwendigen kundigen Umgang mit dem Teils komplizierten Regelwerk
des deutschen Rechtssystems sowie eine korrekte Anwendung des
Bundesbeamtenrechts und der datenschutzrelevanten Normen gewährleisten.
Weiterhin ist gesetzlich gefordert, dass die Administration der
Beihilfeabrechnung, einschließlich Übernahme/ Betreuung bei dem
derzeitigen Dienstleister des BKK LV Nordwest, der Rheinischen
Versorgungskasse (RVK), verbleibt. Für die Leistung der
Bescheideerteilung ist die Möglichkeit hoheitlichen Handelns
erforderlich, so dass es einer Einheit mit dem Status einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft bedarf, was in Form der RVK
abgebildet ist.
Die Anforderung an mögliche Versicherer ist daher, dass sie in einem
Kooperationsverhältnis zur RVK stehen und entsprechend zusammen mit der
RVK diese Leistungen erbringen könnten.
Die RVK hat nur mit einem Versicherer, der Bayerischen
Beamtenkrankenkasse AG, ein entsprechendes Kooperationsabkommen
abgeschlossen, so dass im Ergebnis nur dieses Unternehmen in Betracht
kommt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss einer Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigte Personen
des Landesrechts NRW
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75311000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13
Hauptort der Ausführung:
Essen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll eine Beihilfeversicherung auf unbestimmte Zeit mit einer
dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres
abgeschlossen werden.
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgende
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die gegenständliche Beihilfeleistung ist eine Leistung auf Basis des
Landesrechts NRW, die den Umgang mit hoch sensiblen persönlichen Daten,
wie beispielsweise Krankheitsdaten, erfordert. Vor diesem Hintergrund
kann nur ein Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland den
notwendigen kundigen Umgang mit dem Teils komplizierten Regelwerk des
deutschen Rechtssystems sowie eine korrekte Anwendung des Landesrechts
NRW und der datenschutzrelevanten Normen gewährleisten.
Weiterhin ist gesetzlich gefordert, dass die Administration der
Beihilfeabrechnung, einschließlich Übernahme/ Betreuung bei dem
derzeitigen Dienstleister des BKK LV NORDWEST, der Rheinischen
Versorgungskasse (RVK), verbleibt. Für die Leistung der
Bescheideerteilung ist die Möglichkeit hoheitlichen Handelns
erforderlich, so dass es einer Einheit mit dem Status einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft bedarf, was in Form der RVK
abgebildet ist.
Die Anforderung an mögliche Versicherer ist daher, dass sie in einem
Kooperationsverhältnis zur RVK stehen und entsprechend zusammen mit der
RVK diese Leistungen erbringen könnten.
Die RVK hat nur mit einem Versicherer, der Bayerischen
Beamtenkrankenkasse AG, ein entsprechendes Kooperationsabkommen
abgeschlossen, so dass im Ergebnis nur dieses Unternehmen in Betracht
kommt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die gegenständliche Beihilfeleistung ist eine Leistung auf Basis des
Landes NRW- und Bundesbeamtenrechts, die den Umgang mit hoch sensiblen
persönlichen Daten, wie beispielsweise Krankheitsdaten, erfordert. Vor
diesem Hintergrund kann nur ein Unternehmen mit Niederlassung in
Deutschland den notwendigen kundigen Umgang mit dem Teils komplizierten
Regelwerk des deutschen Rechtssystems sowie eine korrekte Anwendung des
Bundesbeamtenrechts und der datenschutzrelevanten Normen gewährleisten.
Weiterhin ist erforderlich, dass die Administration der
Beihilfeabrechnung, einschließlich Übernahme/Betreuung bei dem
derzeitigen Dienstleister des BKK LV Nordwest, der Rheinischen
Versorgungskasse (RVK), verbleibt. Für die Leistung der
Bescheiderteilung ist die Möglichkeit hoheitlichen Handelns
erforderlich, so dass es einer Einheit mit dem Status einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft bedarf was in Form der RVK
abgebildet ist.
Die Anforderung an mögliche Versicherer ist daher, dass sie in einem
Kooperationsverhältnis zur RVK stehen und entsprechend zusammen mit der
RVK diese Leistungen erbringen könnten.
Die RVK hat nur mit einem Versicherer, der Bayerischen
Beamtenkrankenkasse AG, ein entsprechendes Kooperationsabkommen
abgeschlossen, so dass im Ergebnis nur dieses Unternehmen in Betracht
kommt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/09/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
Maximilian Str. 53
München
81537
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 897 200.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Das unter V.2.1 genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
Vergabeart erfolgt ist;
2) Da die Versicherungslaufzeit auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
werden soll, wurde für die Berechnung des Gesamtwertes der Beschaffung
unter II.1.7 und für die Angabe zum Wert des Auftrages unter V.2.4 gem.
§ 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV der 48- fache Monatswert von 2 870,00 EUR
(Bundesbeamtenrecht) und 15 820,00 EUR (Landesrecht NRW) pro Monat
zugrunde gelegt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2018
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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