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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Stuttgart
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 499608-2018 (ID: 2018111309295171839)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 218/2018 499608
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Baden Württemberg
Presselstraße 19
Stuttgart
70191
Deutschland
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bayern Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
München
81739
Deutschland
E-Mail: [3]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [4]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Bremen/Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Bremen
28195
Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
Bad Homburg
61352
Deutschland
E-Mail: [7]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Str. 273
Hannover
30519
Deutschland
E-Mail: [9]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordost Die Gesundheitskasse
Brandenburger Straße 72
Potsdam
14467
Deutschland
E-Mail: [11]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
E-Mail: [13]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [14]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Sternplatz 7
Dresden
01067
Deutschland
E-Mail: [15]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Virchowstraße 30
Eisenberg
67304
Deutschland
E-Mail: [17]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
Düsseldorf
40213
Deutschland
E-Mail: [19]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [20]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse
Lüneburger Str. 4
Magdeburg
39106
Deutschland
E-Mail: [21]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [22]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Sonja van der Ploeg
E-Mail: [24]vergabestelle@bv.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [25]www.aok.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[26]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
DiGeN-Portal Entwicklung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-11-09-SYS-PLO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung des Portals für das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK
(DiGeN-Portal)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das digitale Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN) soll durch die
Vernetzung zwischen Leistungserbringern sowie durch die direkte
Anbindung und Einbeziehung der Versicherten einen hohen Mehrwert für
alle Beteiligten erzeugen. Gesucht wird in diesem Verhandlungsverfahren
ein Dienstleister für die Entwicklung des Portals für das digitale
Gesundheitsnetzwerk der AOK (DiGeN-Portal). Durch gesonderten Vertrag
beauftragt wird der zentrale Betreiber (Betreiber zentrale Komponenten)
neben der Entwicklung des DiGeN-Portals werden folgende Leistungen in
weiteren Ausschreibungen ausgeschrieben:
Entwicklung zentraler und dezentraler Komponenten (s. Bekanntmachung
(Auftragsbekanntmachung erfolgte unter ABl. EU [27]2018/S 204-465537),
Entwicklung spezifischer Portalfunktionen: 3-Partner-Modell,
Entwicklung von Portal-Anwendungen- und Ansichten für Versicherte der
AOK; Umsetzung der User Journeys,
Betrieb Dezentrale Komponenten: 2-Partner-Modell, Hosting und Betrieb
von dezentralen Systemen/Komponenten,
Externe Begleitung: beratende Begleitung des Gesamtprojekts.
Durch diese Ausschreibung soll ein neues, technisch eigenständiges
Versicherten-Portal geschaffen werden, welches dem Versicherten
ermöglicht, insbesondere auf beschriebenen Kernanwendungen über ein
Frontend zugreifen zu können und die dahinterstehenden Daten zu
verwalten. Neben den Kernanwendungen soll auch die Verwaltung von
Krankenkassen-Daten möglich sein, und wesentliche Teile der User
Journeys abgebildet werden. Das DiGeN-Portal muss sich in die bereits
bestehende AOK-Portallandschaft hinsichtlich Erreichbarkeit,
Darstellung und Bedienbarkeit einfügen. Die AOK-Gemeinschaft strebt
zukünftig eine one-stop-Strategie mit ihrem Portalangebot an. Das
DiGeN-Portal bezieht, u. a. Content über Schnittstellen aus den
bestehenden AOK-Portalen; es ist zu beachten, dass der Content in
unterschiedlichen regionalen Ausprägungen existiert und über
verschieden Wege bereitgestellt werden kann. Die Webapplikation muss so
entwickelt werden, dass idealerweise die Anwender sowohl über ein
Webportal als auch über mobile Apps die Funktionalität nutzen können.
Um eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Vernetzung über DiGeN
zu ermöglichen, ist die Einsicht und Verwaltung der Gesundheits- und
Krankheitsinformationen des Versicherten auch seitens der
Leistungserbringer (LE) maßgebend. Dieser Zugriff soll hauptsächlich
aus deren Primärsystemen heraus erfolgen. Mit einem Portal für
Leistungserbringer (LE-Portal) soll für diese eine weitere Möglichkeit
geschaffen werden, an DiGeN teilzunehmen, auch wenn die vom LE
verwendete Software keine Schnittstelle zur Integration der
DiGeN-Anwendungen anbietet, hierfür ist durch den Auftragnehmer eine
Webanwendung zu entwickeln, auf die der LE über eine Plug-in-Lösung in
seinem Informationssystem, eine mit Login erreichbare Webseite oder
eine mobile App zugreifen kann. Zukünftig, wenn die rechtlichen und
technischen Rahmenbedingungen geschaffen wurden, sollen die Welten des
digitalen Gesundheitsnetzwerks und die AOK-Portalwelten technisch
stärker verbunden werden, deshalb muss der Auftragnehmer seine
Architektur mit den Auftraggeberinnen vertreten durch den
AOK-Bundesverband abstimmen. Vorgaben der Auftraggeberinnen zu Design,
Usability etc. sind einzuhalten. Für die Umsetzung des DiGeN-Portals
wird von Seiten der Auftraggeber keine Technologie vorgegeben. Durch
die Auftraggeberinnen können die Lizenzen für die Nutzung von SAP
Hybris Commerce als auch SAP Hybris Marketing dem Auftragnehmer zur
Entwicklung beigestellt werden, sofern der Auftragnehmer dies als
technische Basis nutzen möchte. Der Auftragnehmer kann im Rahmen seines
Angebots auch mit einer kompatiblen, gleichwertigen oder besseren
Alternative ohne Zusatzkosten für die AOK ein Angebot einreichen. Für
die Umsetzung von mobilen Apps sollte die gleiche technische Basis zur
Implementierung der Webapplikationen genutzt werden um doppelte
Aufwände zu vermeiden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen
Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen
der Leistungsbeschreibung für die Entwicklung des DiGeN-Portals
vergleichbar sind. Die Entwicklungsprojekte müssen jeweils erfolgreich
produktiv gesetzt worden sein und auch heute noch produktiv genutzt
werden.
(1) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das im
Gesundheitswesen umgesetzt wurde, erhält der Anbieter zusätzliche
Punkte in der Bewertung;
(2) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das mit mehr
als 1 000 000 Transaktionen pro Monat umgesetzt wurde, erhält der
Anbieter zusätzliche Punkte in der Bewertung;
(3) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das nach der
agilen Methode SCRUM (Nach den Maßgaben der SCRUM Alliance(R) oder
vergleichbar) durchgeführt wurde, erhält der Anbieter zusätzlich Punkte
in der Bewertung;
(4) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das vom Umsatz
größer als 500 000 EUR war, erhält der Anbieter zusätzliche Punkte in
der Bewertung;
(5) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, das
nachweislich den Themenbereich elektronische Gesundheits- oder
Patientenakte zum Schwerpunkt hatte, erhält der Anbieter zusätzliche
Punkte in der Bewertung;
(6) Für jedes der in den Referenzen genannten Projekte, bei dem der
Anbieter bereits ein nachgewiesenes Zertifizierungsverfahren
durchlaufen hat (Beispiele wären eine Zertifizierung durch
Landesdatenschutzbehörden oder durch das BSI oder eine
Medizinprodukte-Zertifizierung), erhält der Anbieter zusätzliche Punkte
in der Bewertung.
Die jeweiligen zu erzielenden Punkte und deren Gewichtung ist den
Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II
Abschnitte A bis D und Teil III undIVAbschnitt A: Erklärung zur
Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
B: Erklärung zurBetriebshaftpflichtversicherung;
(2) Ergänzend zur Europäischen Eigenerklärung (EEE) Teil IV Abschnitt
B: Erklärung zum Umsatz.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter kann mit den zurückliegenden 3 Jahresabschlüssen in Summe
einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Verfügbarkeit der erforderlichen personellen und technischen Mittel
sowie ausreichender Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener
Qualität ausführen zu können. Als Beleg wird die Vorlage von geeigneten
Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, nach näherer Maßgabe des
Formblatts in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Leistungen
mit Angabe u. a. des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers, gefordert.
Zur weiteren Funktion der vorgelegten Referenzen im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs s. Ziffer II.2.9 der Bekanntmachung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 Referenzen über Projekte anzugeben, bei denen
Portale nach Anforderungen entwickelt wurden, die mit den Anforderungen
der Leistungsbeschreibung für die Entwicklung des DiGeN-Portals
vergleichbar sind. Die Entwicklungsprojekte müssen jeweils erfolgreich
produktiv gesetzt worden sein und auch heute noch produktiv genutzt
werden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Hinweis: Bietergemeinschaften nehmen im Zuschlagsfall eine Rechtsform
mit gesamtschuldnerischer Haftung an.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Siehe unter VI.3) "Zusätzliche Angaben" und dort Ziffer 5)
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils
4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der
Vergabeverordnung (VgV);
2) Der AOK-Bundesverband führt das Vergabeverfahren im Auftrag unter
I.1) genannten Auftraggeberinnen durch;
3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die
Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung[28]www.dtvp.de die zwingend zu
verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
abzurufen;
4) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich
elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden;
5) Begründung zur Vertragslaufzeit:
Die kalkulierte Entwicklungszeit allein für die heute projektierten
Inhalte beträgt annähernd 2 Jahre. In einem dynamischen Umfeld mit
rasanter technischer Entwicklung und mit bevorstehenden politischen und
gesellschaftlichen Veränderungen gehen die Auftraggeberinnen davon aus,
dass auch nach Fertigstellung des aktuellen Projektumfangs noch über
einen längeren Zeitraum inhaltliche, technische und sicherheitsbedingte
Veränderungen am digitalen Gesundheitsnetzwerk gewünscht oder
erforderlich sein werden. Gerade für diese Phase ist eine Kontinuität
der Zusammenarbeit für den Erfolg des Projektes unerlässlich;
6) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung
einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister) und Ziffer III.1.2. (Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit)Punkt 1)
(Betriebshaftpflichtversicherung) geforderten Angaben, Erklärungen und
Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer
III.1.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer
III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten
Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei
jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
der Bietergemeinschaft übernommen hat;
7) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY3N0
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden []
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2018
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References
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9. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
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11. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
12. http://www.aok.de/
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14. http://www.aok.de/
15. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
16. http://www.aok.de/
17. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
18. http://www.aok.de/
19. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
20. http://www.aok.de/
21. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
22. http://www.aok.de/
23. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0/documents
24. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
25. http://www.aok.de/
26. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKY3N0
27. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:465537-2018:TEXT:DE:HTML
28. http://www.dtvp.de/
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