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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Weimar
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Schlammentsorgung
Recycling von Siedlungsabfällen
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Dokument Nr...: 499393-2018 (ID: 2018111309244371541)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
DE-Weimar: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2018/S 218/2018 499393
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Weimar, Kommunalservice Weimar
Industriestraße 14
Weimar
99427
Deutschland
Kontaktstelle(n): Martina Überschaer
Telefon: +49 3643/762309
E-Mail: [1]ausschreibung@stadtweimar.de
Fax: +49 3643/762326
NUTS-Code: DEG05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.weimar.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E49627292
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E49627292
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Klärschlamm und anderen Reststoffen der Kläranlagen
Weimar und Nohra ab dem 1.7.2019
Referenznummer der Bekanntmachung: 600.58-73/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90510000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Übernahme einschließlich eines ggf. erforderlich werdenden Umschlags
und Transports sowie gesetzeskonforme Entsorgung (Behandlung,
Verwertung, Beseitigung) von in den Kläranlagen Weimar und Nohra
anfallendem Klärschlamm und anderen Reststoffen ab dem 1.7.2019 in 6
Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 6
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar, 2 000 bis 2 500 Mg/a.
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden
Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder
Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der
Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Weimar, 2 000 bis 2 500 Mg/a.
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden
Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder
Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der
Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Nohra
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513900
90514000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Nohra, ca. 200 bis 500 Mg/a.
Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu stellenden
Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder
Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der
Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Rechengut der Kläranlagen Weimar und Nohra
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Rechengut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 150 bis
250 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu
stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs-
oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der
Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Sandfanggut der Kläranlagen Weimar und Nohra
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Sandfanggut der Kläranlagen Weimar und Nohra, ca. 60 bis
120 Mg/a. Die Abfälle sind an einer durch den Auftragnehmer zu
stellenden Übernahmestelle (Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs-
oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Die Durchführung der
Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung von Kanalspülgut
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90513000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG05
Hauptort der Ausführung:
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entsorgung von Kanalspülgut, ca. 60 bis 150 Mg/a. Die Abfälle sind an
einer durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle
(Umladestation, Zwischenlager, Behandlungs- oder Entsorgungsanlage) zu
übernehmen. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht
beschränkt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2019
Ende: 30/06/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie
nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
erfüllt hat,
Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine
unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen
hat,
Eigenerklärung, dass der Bieter die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
Angaben zur Rechtsform des Bieters,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum
Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt
nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche
Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der
die meisten Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und
III.1.3) geforderten Unterlagen:
Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die
Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht
uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im
Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen
einzureichen.
Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich
vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche,
schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern
einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene
Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen
nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für
Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise
und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) enthaltenen und geprüften Nachweise
wird nach Angabe der Zertifikatsnummer auch die Eintragung des Bieters
in das PQ-VOL akzeptiert. Sofern der Bieter gem. § 48 Abs. 8 VgV in
einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine
Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64
der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen
Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen
und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in
Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten
Mindeststandards.
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare
Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in
dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beifügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Prüfung der eingereichten
Nachweise die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem
Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu
zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG,
MiLoG,SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle
geforderten Nachweise vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme,
jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Nachweis einer bestehenden Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und
Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen
Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die
Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem
Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über
ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu
verfügen,
Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre
für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit
Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der
Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen
Telefon-Nr., Leistungsumfang (entsorgte Abfallmenge), entsorgter
Abfallart,
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die
Leistung der Beförderung, der Behandlung, des Makelns oder der
Entsorgung für mindestens eine der von dieser Ausschreibung erfassten
Abfallarten oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation gemäß
Formblatt in den Vergabeunterlagen (Erklärung zur Fachkunde der für die
Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person),
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und
Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen
und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum
Leistungsbeginn,
Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der
Qualität der Leistungserbringung,
sofern der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht Anlagenbetreiber
der im Entsorgungskonzept benannten Anlage(n) ist:
Nachweis des Zugriffs auf die Anlage(n) (Zwischenlager für
landwirtschaftliche Verwertung, thermische Verwertungsanlage,
Klärschlammkompostierungsanlage o. ä.) für den gesamten angebotenen
Leistungszeitraum, z. B. durch Vorlage des Vertrages mit den im
Entsorgungskonzept benannte(n) Anlage(n) oder Vorlage einer
verbindlichen Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur
Entsorgung der Abfälle aus dieser Ausschreibung.
Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der
letzten drei Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Lose 1, 2 und 3: Entsorgung von Klärschlamm (AVV 190805) mit einer
Mindestvertragsdauer von 6 Monaten und einem Mindestleistungsumfang von
200 Mg,
Lose 4, 5 und 6: Entsorgung von Abfällen mit einer Mindestvertragsdauer
von 6 Monaten und einem Mindestleistungsumfang von 100 Mg.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen, Tariftreue und Zahlung
gleichen Entgelts sowie Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß
Thüringer Vergabegesetz
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/12/2018
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Angebotsabgabe: elektronisch in Textform;
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3
vorzulegen:
ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der
ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
(§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 12 und § 15 ThürVgG
Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG
Sanktionen,
Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen:
Beschreibung des Entsorgungskonzeptes je angebotenem Los unter
Benennung folgender Aspekte:
a) Detaillierte Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungs- und ggf.
Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle.
Bei mehrstufigen Konzepten ist jede vorgesehene Stufe des Entsorgungs-
und Logistikkonzeptes zu beschreiben, inkl. der ggf. vorgesehenen
Umladung, Zwischenlagerung und Vorbehandlung.
Bei Angeboten zu den Losen 1 bis 3 ist bei vorgesehener stofflicher
Verwertung des Klärschlamms auch ein Konzept zur alternativen
Entsorgung des Klärschlamms bei Überschreitung der Grenzwerte nach
AbfKlärV vorzulegen;
b) Ausdruck eines aussagekräftigen Luftbildes (google-maps o. ä.) des
Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle mit Kennzeichnung des
Standortes der Waage und, sofern abweichend, des Standortes des
Übergabepunktes.
bei Angeboten für die Lose 1 bis 3: Übersicht über das vorgesehene
Klärschlamm-Entsorgungskonzept,
Kennblatt der vorgesehenen Anlage(n) zur Entsorgung
(Umschlag/Zwischenlagerung/Behandlung/Verwertung/Beseitigung) der
Abfälle (Bezeichnung, Standort, Betreiber, Beschreibung des
Entsorgungsverfahrens, Betriebsgenehmigung, genehmigten Abfallarten,
geeichte Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität) je angebotenem Los
Auf Verlangen vorzulegen:
Lose 1 bis 3: Unterlagen zur Plausibilisierung der vorgesehenen
landwirtschaftlichen Verwertung, z. B. Auszüge aus behördlichen
Anzeigen zur Klärschlammaufbringung, beispielhafte Kopien vollständiger
Lieferscheine zur Klärschlamm- oder Klärschlammkompostausbringung,
nicht älter als 36 Monate,
ggf. Nachunternehmererklärungen nach Thüringer Vergabegesetz zu
Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der
ILO-Kernarbeitsnormen,
Genehmigungsunterlagen bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf.
weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der
Angebotsinhalte,
Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem
Vergabeverfahren sind mittels Kommunikation über die durch den
Auftraggeber genutzte E-Vergabeplattform Subreport Elvis zu stellen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern
soweit zweckdienlich in Form von Bieterinformationen zur Verfügung
gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse
abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der
Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter
dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf
bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer
Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen
abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu
werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Fax: +49 361573321059
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an
unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2
GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege
versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt
werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Der Auftraggeber weist
darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit
rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Schwanseestraße 17
Weimar
99423
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2018
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References
1. mailto:ausschreibung@stadtweimar.de?subject=TED
2. http://www.weimar.de/
3. https://www.subreport.de/E49627292
4. https://www.subreport.de/E49627292
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