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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Erfurt
Arzneimittel
Dokument Nr...: 498589-2018 (ID: 2018111309131470808)
Veröffentlicht: 13.11.2018
*
  DE-Erfurt: Arzneimittel
   2018/S 218/2018 498589
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, handelnd im
   eigenen Namen und der im Folgenden näher bezeichneten AOKs
   Augustinerstraße 38
   Erfurt
   99084
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Corporate Governance,
   Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [1]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEG
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://plus.aok.de/
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]https://aok.de/
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Basler Str. 2
   Bad Homburg
   Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://aok.de/
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Hildesheimer Str. 273
   Hannover
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DE9
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://aok.de/
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bremen/Bremerhaven
   Bürgermeister-Smidt-Str. 95
   Bremen
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DE5
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://aok.de/
   I.1)Name und Adressen
   AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
   Virchowstr. 30
   Eisenberg
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabestelle@plus.aok.de
   NUTS-Code: DEB
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]https://aok.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY30Y/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [14]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYY30Y
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung zum Abschluss von Rabattvereinbarungen für Arzneimittel
   mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   Referenznummer der Bekanntmachung: 108/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff
   Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8
   SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2019 bis 31.5.2021. Der Auftrag ist
   aufgeteilt in 6 Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere
   Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt
   produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffs
   Interferon beta-1b in den Versorgungsbedarfen 1 (= 14  15
   Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (= 42  45
   Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt
   der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle
   Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu
   in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt
   sich aus den Bewerbungsbedingungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 1, AOK PLUS  Die
   Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   NUTS-Code: DEG
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   PLUS.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS um den Zeitraum
   verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 2, AOK
   Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   Sachsen-Anhalt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Sachsen-Anhalt um den
   Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 3, AOK  Die
   Gesundheitskasse in Hessen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   Hessen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Hessen um den Zeitraum
   verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 4, AOK - Die
   Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   Niedersachsen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Niedersachsen um den Zeitraum
   verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 5, AOK
   Bremen/Bremerhaven
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE5
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   Bremen/Bremerhaven.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Bremen/Bremerhaven um den
   Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 in Gebietslos 6, AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland  Die Gesundheitskasse
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Rabattvertrag zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b
   gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2019-2021 für die Versicherten der AOK
   Rheinland-Pfalz/Saarland.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/05/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann seitens der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland um
   den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen
   Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff
   durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist.
   Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 5
   der Bewerbungsbedingungen);
   2) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom
   1.7.2018). Ausländische Bieter haben einen entsprechenden
   Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen;
   3) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
   Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
   medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
   Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische
   Unternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei
   müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
   Zulassungssituation der angebotsgegenständlichen Arzneimittel,
   mindestens zur Abdeckung der Versorgungsbedarfe 1 und 2, ergeben:
   a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
   b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
   Grund zum In-Verkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
   pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
   Angabe des Grundes dieser Berechtigung);
   c) Darreichungsform;
   d) Wirkstoff;
   e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
   Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
   zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a.
   bis e. erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
   AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
   und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
   Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
   Buchstaben a. bis e. erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
   hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
   durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
   Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
   Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
   (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
   Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer 1) 
   3) genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu
   erbringen. Der unter Ziffer 3) genannte Nachweis ist auf den
   Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der
   Bietergemeinschaft übernommen hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zur Bereitstellung der Arzneimittel für die
   Versorgungsbedarfe 1 und 2 zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und
   während der gesamten Vertragslaufzeit (Anlage 10 der
   Bewerbungsbedingungen);
   2) Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach
   näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 6 der
   Bewerbungsbedingungen). Diese Erklärung ist nach Abschluss der
   vorläufigen Angebotsbewertung in jedem Gebietslos von denjenigen
   Bietern, welche auf einem der ersten 2 Plätze der
   Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, nach Aufforderung vorzulegen.
   Hierfür wird den betroffenen Bietern eine nicht verlängerbare Frist von
   4 Wochen gesetzt. Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung bereits
   mit dem Angebot einzureichen.
   Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen, denen im Zuschlagsfall
   Teile der Leistung übertragen werden sollen, hat der Bieter zugleich
   nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende
   Nachweise erforderlich:
   a) Nennung der Drittunternehmen und Mitteilung von Art, Umfang und
   Einbindung der Drittunternehmen im Rahmen der Eigenerklärung zu
   Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der
   Bewerbungsbedingungen);
   b) Verfügbarkeitsnachweis/e der in der Eigenerklärung
   Zum Nachweis der Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 6 der
   Bewerbungsbedingungen) benannten Drittunternehmen durch
   aa) entweder Vorlage entsprechender Eigenerklärungen der/des benannten
   Drittunternehmer/s (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Diese
   Eigenerklärungen können eine grundsätzliche Belieferungszusage ohne
   konkrete Mengenangaben oder aber eine konkrete Belieferungszusage über
   bestimmte Mengen beinhalten;
   bb) oder Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und
   dem/der in der Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen benannten
   Drittunternehmen/s bezogen auf die angebotsgegenständlichen
   Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs. Aus dem Vertrag muss sich
   zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft des Drittunternehmens, dem
   Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu
   stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in
   Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen auf ihn beruft, sowie die
   verbindliche Erklärung des Drittunternehmers darüber, ob und ggf.
   welche konkreten Arzneimittelmengen er dem Bieter im Zuschlagsfall über
   die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird,
   ergeben. Die Vorlage eines Auszuges aus dem Vertrag genügt, soweit sich
   daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher
   Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche
   beizufügen;
   cc) Wenn und soweit aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der
   vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die
   erforderlichen Arzneimittelmengen von Drittunternehmen verbindlich
   und/oder gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach
   näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen 6 und 7
   zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die
   Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und
   Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit
   auszugehen ist. Zu den zu benennenden Drittunternehmen zählen alle 
   auch verbundene  Unternehmen (einschließlich Apotheken und
   pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf
   Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz
   oder teilweise beziehen wird, nicht hingegen Unternehmen, mit deren
   Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die
   Versicherten abgegeben werden;
   c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei
   Drittunternehmen (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen)
   Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten
   Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen und
   dabei auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1) Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der
   Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder
   Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne
   in Betracht;
   2) Für Los 2 ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur
   Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 13 der
   Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen
   dem Angebot beizufügen;
   3) Für Los 6 ist dem Angebot eine unterzeichnete Mustererklärung 3 nach
   LTTG (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) nach näherer Maßgabe der
   Bewerbungsbedingungen beizufügen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 11/12/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 11/12/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)
   abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie
   gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen,
   welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber den
   Auftraggebern vertritt;
   2) Die Kommunikation zwischen den Auftraggebern und den Bewerbern bzw.
   Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
   auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([15]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
   g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
   werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
   für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung
   sichtbareingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY30Y
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 78
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist []
   § 135 Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat []
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind []
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer:
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden [].
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/11/2018
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