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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Computerrevision und -prüfung
Dokument Nr...: 498572-2018 (ID: 2018111309123670788)
Veröffentlicht: 13.11.2018
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DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2018/S 218/2018 498572
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
Bonn
53119
Deutschland
Telefon: +49 22899610-2954
E-Mail: [1]B14.27@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-2954
NUTS-Code: DEA
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=224481
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützung bei der Zertifizierung und Evaluierung
Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.27 - 3614/18/VV: 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der Zertifizierung und Evaluierung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72800000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA
NUTS-Code: DEA22
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern beabsichtigt im
Rahmen dieses Vergabeverfahrens Unterstützungsleistungen für die
Untersuchung von informationstechnischen Produkten und Systemen sowie
die Erstellung von Vorgaben, Prüfungen und Zertifizierungen im Bereich
von Common Criteria zu beschaffen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2 x 12 Monate
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird
von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine
auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Anlage Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem
Angebot beizufügen.
Der arithmetische Mittelwert (Durchschnitt) der angegebenen
Gesamt-Jahresumsätze für die letzten 3 Jahre im relevanten
Geschäftsbereich des vorliegenden Leistungsbereiches muss mindestens
1,5 Mio. EUR betragen.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können die
Jahresumsätze des vorliegenden Leistungsbereiches addiert angeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bieter müssen das Leistungsspektrum ihres Unternehmens vorstellen.
Für das Erreichen der Eignungsschwelle muss das Unternehmen einen
klaren Bezug zu den hier ausgeschriebenen Leistungen haben: Im Gesamten
und im Segment der Beratung zu Themen der IT-Sicherheit, insbesondere
auch zur Prüfung und Bewertung der Sicherheit von
informationstechnischen Systemen oder Komponenten.
Die Bieter müssen Erfahrungen in den folgenden Bereichen in Bezug auf
das Unternehmen nachweisen:
Durchführung von Black-Box Analysen von Produkten: In den vergangenen
2 Jahren wurden mindestens 2 Produkte bzw. IT-Gegenstände aus der
technischen Domäne Smartcards and similar Devices im Black-Box
Szenario durchgeführt. Für beide Produkte konnten erfolgreich
Schwachstellen identifiziert werden.
Durchführung von EM-Seitenkanalanalysen, insb. im Kontext von
Black-Box Analysen: Es wurde mindestens ein Produkt in den letzten 2
Jahren im Black-Box Szenario mittels EM-Seitenkanalanalyse analysiert
und Schwachstellen im Produkt identifiziert,
Durchführung von EM-Seitenkanalanalysen von Smartcards oder similar
Devices über die kontaktlose NFC/ISO14443-Schnittstelle: Es wurde
mindestens ein Produkt im Black-Box Szenario kontaktlos angesteuert und
erfolgreich Schwachstelle identifiziert,
Analyse der Seitenkanalresistenz von asymmetrischen Kryptosystemen,
z. B. RSA-Verschlüsselung oder RSA-basierten Signaturen, oder Verfahren
basierend auf elliptischen Kurven,
Meßaufbau zur Seitenkanalanalyse von kontaktlosen Chipkarten,
Composite-Evaluierungen (min. EAL4+) von komplexer Software auf
zertifizierten Hardware-Sicherheitscontrollern (EAL5 oder höher).
Alle vom Bieter vorgesehenen Projektmitarbeiter müssen die nachfolgend
genannten Anforderungen erfüllen:
Erfahrung in der Entwicklung von Schutzprofilen nach Common Criteria
(Entwicklung von mindestens 3 Common Criteria Schutzprofilen),
Erfahrung in der Entwicklung von Schutzprofilen nach Common Criteria
aus der technischen Domäne Smartcards and similar Devices
(Entwicklung von mindestens einem Common Criteria
Schutzprofil für Produkte aus der technischen Domäne),
Erfahrung in der Durchführung von Produktevaluierungen aus der Domäne
Smartcards and similar Devices (Durchführung von mindestens 2
Produktevaluierungen nach Common Criteria für ein Produkt aus der
technischen Domäne Smartcards and similar Devices. Die
Evaluierungstiefe bei diesen Evaluierungen war EAL4 oder höher. Die
Schwachstellenanalyse war auf Niveau
AVA_VAN.5),
Englischkenntnisse auf Niveau B2 selbständige Sprachverwendung
(Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Im Angebot ist
kein expliziter Nachweis erforderlich,
Deutschkenntnisse auf Niveau C2 annähernd muttersprachliche
Kenntnisse (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
Sofern ein Mitarbeiter kein deutscher Muttersprachler ist, ist das
Niveau C2 durch einen der folgenden Nachweise zu belegen:
1) Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Niveau 3;
2) Test Deutsch als Fremdsprache, Niveau 5;
3) Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II;
4) zu o. g. Prüfungen vergleichbarer Nachweis.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bieter müssen für Common Criteria Prüfungen für die technische
Domäne Smartcards and similar Devices qualifiziert und beim BSI
akkreditiert sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/12/2018
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/12/2018
Ortszeit: 11:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
E-Mail: [5]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [6]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2018
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4. http://www.evergabe-online.de/
5. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
6. http://www.bundeskartellamt.de/
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