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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück Abdeckplanen - DE-Lubmin
Planen
Lagercontainer
Abfallcontainer
Dokument Nr...: 866014-2018 (ID: 2018111208190569958)
Veröffentlicht: 12.11.2018
*
  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück Abdeckplanen
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
2018000480052  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und
70 Stück Abdeckplanen
AUFTRAGGEBER
EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Latzower Straße 1, 17509 17509 Rubenow , Deutschland
01.11.2018
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Allgemeine_Einkaufsbedingungen_Stand_2015_01....................................................................................
.... 3
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
............................................................................................. 6
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 7
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 10
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 12
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten
ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2018000480052
Maßnahme Öffentliche Ausschreibung
Auftragsbezeichnung Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück Abdeckplanen
Auftragsbeschreibung Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück Abdeckplanen zur Lagerung von
Abbruchmaterialien
VERFAHREN
Auftraggeber EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer/Ausführungsort 17509 Lubmin
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
395221101 Planen
446134004 Lagercontainer
446138008 Abfallcontainer
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutscheevergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 23.11.2018 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 03.12.2018 23:59:00
1
Bindefrist 31.01.2019
Voraussichtlicher Versand
Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutscheevergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 23.11.2018 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutscheevergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder EMail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per EMail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der EWN GmbH - Stand Januar 2015
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für
alle Einkaufsvorgänge, auch für Folgebestellungen,
der EWN GmbH (nachfolgend AG genannt). Die Einkaufsbedingungen
gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2. Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes
verpflichtet, die Bestimmungen des Vergaberechts
und des öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen/Verträge
2.1. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) hat
die Bestellung/den Vertrag innerhalb von 2 Wochen
nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf
der Frist ist der AG berechtigt, die Bestellung/den
Vertrag zurück zu nehmen, ohne dass dem AG daraus
Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das
gilt nicht, wenn die Lieferung bzw. Leistung bereits
erbracht wurde.
2.2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen/Verträge sind
rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte
Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche
gilt für mündliche Nebenabreden, Änderungen
und Erweiterungen des Vertrages.
2.3. Bestellungen/Verträge dürfen nicht ohne schriftliche
Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben
werden. Widrigenfalls ist der AG berechtigt, ganz oder
teilweise von der Bestellung/dem Vertrag zurückzutreten
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als
Händler auftritt.
2.4. Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu
führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen,
sofern dabei Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die in der Bestellung/in dem Vertrag
festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung Einkauf
in Form eines Nachtrags/einer Vertragsanpassung
zur Bestellung/zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
3.1. Der AG ist verpflichtet, die Verordnung VO PR Nr.
30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
für die Vereinbarung der Preise zugrunde zu legen.
Das Zustandekommen des Preises hat der AN den
für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen
Behörden auf Verlangen nachzuweisen.
3.2. Die in der Bestellung/dem Vertrag angegebenen
Preise gelten als fest vereinbart und decken den
beauftragten Liefer-/Leistungsumfang vollinhaltlich
ab.
3.3. Nebenleistungen sowie Planungs- und Konstruktionsaufwand
sind mit dem Bestell-/ Vertragspreis
abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart wurde.
3.4. Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung unter Angabe
der Bestellnummer des AG und der geforderten
Angaben lt.  14 USTG einzureichen. Rechnungszweitschriften
sind als Duplikat zu kennzeichnen.
Rechnungen mit fehlenden Angaben
werden nicht anerkannt und dem AN zurückgesandt.
Sie gelten als nicht fällig.
3.5. Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung
und ordnungsgemäßem Rechnungseingang. Zahlung
erfolgt, falls nicht anders vereinbart, innerhalb
von 30 Tagen netto. Soweit der AN Dokumentationen
zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit
der Lieferung und Leistung den Eingang dieser
Unterlagen voraus, bei Mängeln behält sich der
AG einen Preiseinbehalt vor.
Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung
oder Leistung als vertragsgemäß. Werden
durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, gilt der
Einbehalt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich dagegen Widerspruch erhoben
wird.
3.6. Vereinbarte An- und Teilzahlungen werden nur
aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen
dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
3.8. Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit
dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG
wird die Zustimmung nicht unbillig verweigern.
4. Liefer- u. Leistungstermine, Lieferverzug, höhere
Gewalt
4.1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend
für die Einhaltung des Liefer-/ Leistungstermins
oder der Liefer-/Leistungsfrist ist der Eingang
der Ware bzw. die Leistungserbringung bei der vom
AG genannten Empfangs-bzw. Verwendungsstelle
oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
4.2. Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte
Lieferung bzw. Leistung nur verzögert erbracht
werden kann. Wird dies erkennbar, hat der
AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen,
um die Einhaltung von Einzelfristen, Zwischen- und
Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch
Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich
Frost und Schnee.
4.3. Im Falle des Liefer- bzw. Leistungsverzuges ist der
AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen
Bestimmungen geltend zu machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis
eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende
gesetzliche oder vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
4.4. Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im
Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen
des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen
zu geben und ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und
Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
5.1. Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der
Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte
Zertifikate sind zeitgleich zu übergeben. Bei fehlenden
Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden
Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der vollständigen Angaben auf Kosten
und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer
3
Seite 2 von 3
wird die Abnahme der Ware verweigert und zu Lasten
des AN zurückgesandt.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen
geht bei Lieferungen mit dem Eingang
bei der vom AG angegebenen Versandanschrift
auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder
Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG über.
5.3. Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift.
Für Lieferungen mit Aufstellung und
Montage sowie bei der Erbringung von Leistungen ist
der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
6.1. Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung
seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten
Spezifikation fachgerecht und unter Verwendung
bestgeeigneter Materialien entsprechend dem
Stand der Technik bei Bestellung/Vertragsabschluss.
Er sichert zu, dass die Lieferung und Leistung frei von
Sach- und Rechtsmängeln im Sinne der  434 und
435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung
und Leistung den gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsbestimmungen
und Umweltschutzvorschriften
sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen. Hat der AN Bedenken gegen
die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies
dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2. Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/
Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald
sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen
Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens
jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang
der Lieferung beim AG.
6.3. Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach
 437 und 634 BGB.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche
ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern
in der Bestellung/dem Vertrag nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß
438 bzw. 634a BGB.
6.4. In den Bestellungen/Verträgen kann entsprechend
der Bedeutung für das Unternehmen ein Gewährleistungseinbehalt
vereinbart werden.
6.5. Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen
ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel
zu beheben bzw. durch Dritte beheben zu lassen.
Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
6.6. Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und
Leistungen des AN ist der AG auf seine Kosten berechtigt,
während der Betriebszeit des AN Kontrollen
durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer
des AG zu protokollieren und dem AN zu
übergeben. Werden Mängel, die eine Beeinträchtigung
der Qualität bewirken, festgestellt, hat der AN
diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen
Frist zu beheben bzw. abzustellen. Kommt der AN
dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht
nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
7.1. Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der
Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse
und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
7.2. Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung
keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG
von Dritten wegen Verletzung von Rechten Dritter in
Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den
AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen.
Der AG ist nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche
Vereinbarung (insbesondere Vergleiche)
ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die Freistellungsverpflichtung
bezieht sich auch auf alle Aufwendungen,
die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen Dritten notwendig erwachsen.
7.3. Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten
Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon,
ist er verpflichtet, diese dem AG unter Angabe der
Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
7.4. Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen
u. ä. verbleiben im Eigentum
des AG und sind stets streng vertraulich zu behandeln.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich
gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten
haftet der AN gegenüber dem AG im vollen Umfang
nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
8.1. Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in der Bestellung/
in dem Vertrag nicht anders geregelt. Der AN
verpflichtet sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen
Dritter klaglos zu stellen.
8.2. Die Haftung des AG sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
für schuldhaft verursachte Schäden
ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung der Bestellung/des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf (sog. Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
welche auf anderen Umständen als Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit beruht, beschränkt
sich die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. In diesen Fällen ist eine Haftung für
Vermögensschäden ausgeschlossen. Gleiches gilt
bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen
(nicht leitende Angestellte) außerhalb
des Bereiches der wesentlichen Vertragspflichten
sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Als Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft
werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften als
Netto- Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede
der Vorausklage gemäß  771 BGB eines europäischen
als Zoll-und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes
akzeptiert.
Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behalt
er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
der beigestellten Teile entstehenden Erzeugnisse
zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge
für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller
gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum
im Verhältnis der objektiven Werte dieser
Waren.
Antikorruptionsklausel
10.1. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte
ist der Auftraggeber gem.  314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder
von ihm zurückzutreten. wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
4
Seite 3 von 3
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern
oder von diesem beauftragte Dritte, die mit
der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages betraut sind, oder
ihnen nahestehenden Personen, Geschenke,
andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern
oder beauftragten Dritten strafbare
Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet,
die unter  299. 333, 334 StGB, 17, 18 UWG
fallen.
10.2. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen
gern. Nummer 10.1 a vorgenommen
hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen
Schadenersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet, es sei denn, das
ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen
wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
oder bereits erfüllt ist.
10.3. Bei nachgewiesenen Handlungen gern. Nummer
10.1. b oder 10.1. c ist der Auftragnehmer zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 v.H.
der Abrechnungssumme verpflichtet.
10.4. Die Ziffern 10.1. b und 10.3. finden keine Anwendung,
soweit es sich um sozial adäquates Verhalten
im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens
des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung
vom 08. November 2004" 1 handelt.
10.5. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt.
11. Sonstiges
11.1. Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden
beim AG gespeichert und für interne Zwecke
gem. Bundesdatenschutzgesetzes behandelt.
11.2. Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder
ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für
Werbezwecke genutzt werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung
bedarf der Einwilligung des AG.
11.3. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
11.4. Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort
für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen
Zahlungen) ist ausschließlich der Geschäftssitz des
AG.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.
de/bsvwvbund_08112004_9132101701.htm
11.5. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus einer
Bestellung/ einem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte
Recht der Bundesrepublik Deutschland
(BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6. Diese Bedingungen können durch zusätzliche Bedingungen
ergänzt werden
5
Hinweisblatt zum Umgang mit Papierangeboten
Das vorliegende Ausschreibungsverfahren wird im Rahmen der elektronischen Vergabe (eVergabe)
durchgeführt.
Hierbei wird auch die Abgabe der Angebote durch die Bieter an die Vergabestelle in elektronsicher
Form über die Vergabeplattform favorisiert. Angebote die z.B. per Email eingereicht werden, erfüllen
nicht die Voraussetzungen an ein elektronisches Angebot und können nicht gewertet werden.
Die Einreichung von Angeboten in Papierform bei der Vergabestelle ist jedoch auch weiterhin zulässig.
Hierbei gilt folgendes zu beachten:
- Die Papierangebote müssen zwingend unterschrieben sein!
- Der Ansprechpartner beim Bieter muss namentlich (Druckbuchstaben) mit Angabe der
Emailadresse ausgewiesen sein!
- Keine doppelte Einreichung  in Papier- und elektronischer Form!
Für die Einreichung von Papierangeboten ist nachfolgender Kennzettel zu verwenden und auf dem
Angebotsumschlag anzubringen.
__________________________________________________________________________________
Kennzettel für den Angebotsumschlag
Umschlag bitte nicht öffnen!
Angebot unverzüglich an den Einkauf weiterleiten!
Vom Bieter auszufüllen!
Absender: ____________________________________________
____________________________________________
____________________________________________
Angebot für: ____________________________________________
Angebotsschlusstermin/
Eröffnungstermin am: __________________ ________ Uhr
Ort des Eröffnungstermins: _______________________________
Vom Auftraggeber auszufüllen!
Eingang des Angebots am: __________________ ________ Uhr
6
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
01.11.2018
Verfahren: 2018000480052  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück Abdeckplanen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Absetzcontainer 7m offen siehe
Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung
USt. [%]
19%
Menge
60,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Abdeckplanen für Absetzcontainer siehe
Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung
USt. [%]
19%
Menge
70,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Leistungsverzeichnis  1/3
7
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis  2/3
8
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
01.11.2018
Verfahren: 2018000480052  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück
Abdeckplanen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  3/3
9
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
01.11.2018
Verfahren: 2018000480052  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück
Abdeckplanen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen derzeit nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Liquidation [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Der Bieter bestätigt, dass keine Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  1/2
10
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
01.11.2018
Verfahren: 2018000480052  Lieferung von 60 Stück Absetzcontainern 7m und 70 Stück
Abdeckplanen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 EGKonformitätserklärung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Der Lieferant bestätigt, dass er bei Lieferung eine Kopie der EGKonformitätserklärung mit beilegt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 DGUV Regel 114010 (bisher: BGR 186) [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass die Container nach DGUV Regel 114010  Austauschbare Kipp und Absetzbehälter (bisher:
BGR 186) gefertigt sind.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/2
11
Name Dateiname Größe MIMEType
Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung Aufgabenstellung_Leistungsbeschreibung.pdf 440,31 KB application/pdf
12
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2018/11/d7f62ee3-b90a-499b-8bac-ea21420dc86a.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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