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Ausschreibung: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - DE-Bremen
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Dokument Nr...: 497598-2018 (ID: 2018111009482669947)
Veröffentlicht: 10.11.2018
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  DE-Bremen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
   2018/S 217/2018 497598
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Sondervermögen Gewerbeflächen (Stadt) c/o WFB Wirtschaftsförderung
   Bremen GmbH
   Langenstr. 2-4, Eingang Stintbrücke
   28195 Bremen
   Deutschland
   Telefon: +49 421-9600-10
   E-Mail: [1]vergabe@wfb-bremen.de
   Fax: +49 421-9600-810
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.wfb-bremen.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Sonstige: Wirtschaftsförderung
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   GVZ: Sanierung Senator-Apelt-Str.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Bauauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Bremen
   NUTS-Code DE501
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   GVZ: Sanierung Senator-Apelt-Straße
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   45200000
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Grunderneuerung einer ca. 1 200 m langen Straße, inkl.
   Entwässerungseinrichtungen und Anschlussherstellung an den Bestand.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 1.3.2019. Abschluss 25.3.2020
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Tariftreueerklärung EVM Tarif-HB, Angaben zur
   Preisermittlung EFB-Preis, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
   EVM (B) NU.
   Die Bieter reichen, sofern keine einheitliche europäische
   Eigenerklärung vorgelegt wird, eine Erklärung über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, bzw. Art. 57 der
   Richtlinie 2014/24 EU ein.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens,
   jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
   2) Eigenerklärung mit Angaben,
   a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder eine
   Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
   b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
   c) dass nachweislich keine der im nachfolgenden abgedruckten § 123 GWB
   Abs. 1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe Vorliegen, die die
   Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage
   stellen,
   d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde.
   Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
   Zu c).
   § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
   (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
   Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
   Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
   das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
   Straftat nach:
   1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland);
   2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen;
   3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte);
   4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
   5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden;
   6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr);
   7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern);
   8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete);
   9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder §
   233a des Strafgesetzbuchs (
   Förderung des Menschenhandels).
   (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des
   Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
   nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
   (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   1) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder
   Wohnsitzes;
   2) Eigenerklärung mit Angaben, dass dem Unternehmen alle für die
   Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
   stehen;
   3) Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   SVG-2018-0021
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   10.12.2018 - 10:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 28.2.2019
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10.12.2018 - 10:00
   Ort:
   WFB GmbH
   Langenstr. 2-4
   28195 Bremen
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau
   und Verkehr
   Contrescarpe 72
   28195 Bremen
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabekammer@bau.bremen.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluß) noch nicht erteilt
   ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei
   der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen
   Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle
   unter Angabe der Vergabenummer (siehe IV.3.1) rügen, bevor sie einen
   Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
   werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   7.11.2018
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   2. http://www.wfb-bremen.de/
   3. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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