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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Frankfurt am Main
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dokument Nr...: 497572-2018 (ID: 2018111009480269924)
Veröffentlicht: 10.11.2018
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  DE-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   2018/S 217/2018 497572
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DB Netz AG(Bukr 16)
   2017-017964
   Theodor-Heuss-Allee 7
   Frankfurt am Main
   60486
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region
   Südwest
   Telefon: +49 7219386265
   E-Mail: [1]markus.metz@deutschebahn.com
   Fax: +49 7219386279
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.deutschebahn.com
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn.
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71322500
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus-
   und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die
   Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten
   Güterverkehraufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura
   2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu
   können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu
   ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu
   bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn
   zwischen Niederschopfheim und Kenzingen,
   Sowie die Neubaustrecke an der A5
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/06/2017
   Ende: 31/12/2019
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   G 016390307
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [4]2017/S 082-159269
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   07/04/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Villemomblerstr. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Bundes
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/11/2018
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71322500
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE122
   Hauptort der Ausführung:
   Karlsruhe
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau
   Rheintalbahn
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 28/06/2017
   Ende: 31/12/2019
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nachträgliche Forderungen durch EBA-Unterrichtungsschreiben vom
   10.8.2017: Ausdehnung Untersuchungsraum und Untersuchungsinhalte in
   Abstimmung mit RP Freiburg
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Es ergeben sich ansonsten Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der
   Leistungen. (Kartierungen, Auswertung, Konflikteinschätzung und
   Variantenbetrachtung) Dies gilt insbesondere hinsichtlich des
   Leistungsablaufs. Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da
   Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen
   notwendig, welche vergütet werden müssten. Prinzipiell sind
   qualifizierte Kartierer für die speziellen angefragten Tier- und
   Pflanzenarten mit entsprechender Qualifikation nur für ein sehr hohes
   Honorar zu binden. Über den Generalplanervertrag kann hier auf
   Stundensätze zurückgegriffen werden, welche durch den Wettbewerb
   entstanden sind und somit wirtschaftlich sind.
   VII.2.3)Preiserhöhung
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References
   1. mailto:markus.metz@deutschebahn.com?subject=TED
   2. https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
   3. http://www.deutschebahn.com/
   4. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:159269-2017:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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