(1) Searching for "2018111009382169417" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Oldenburg
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 497516-2018 (ID: 2018111009382169417)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
DE-Oldenburg: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
2018/S 217/2018 497516
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch den Leiter der
Niederlassung Cuxhaven
Hindenburgstraße 26-30
Oldenburg
26122
Deutschland
E-Mail: [1]rschildt@nports.de
NUTS-Code: DE943
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.nports.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Auf der Heidwende 17
Worpswede
27726
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Garske
E-Mail: [4]garske@bergrecht.net
NUTS-Code: DE936
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verhandlungsverfahren Grundstück C 25
Referenznummer der Bekanntmachung: 123-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafens Cuxhaven das
Grundstück C 25 (Lagerfläche 9.1) mit einer Größe von 3,5 ha als
Eigentümer zur Verfügung. Es sollen hier Unternehmen angesiedelt
werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende
Umschlagsgüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die
damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Vor diesem Hintergrund
führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine
hafenaffine gewerbliche Ansiedlung mittels Abschluss eines Miet- oder
Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur hafenaffinen Nutzung sowie
im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme)
durch. Vorrangig soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven
27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und
Offshore-Umschlag. Mögliche Umschlagarten sind: RoRo-Umschlag,
Kranumschlag (auch: Containerbrücke) und Jack-Up-Umschlag; die
Umschlaggeräte stehen teilweise im Eigentum der vor Ort angesiedelten
Umschlagfirmen. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal
Europakai statt, wo 4 Seeschiffsliegeplätze und eine
Schwerlastplattform zur Verfügung stehen. Der in den letzten Jahren
erbaute Offshore-Basishafen mit fünf Schiffsliegeplätzen, davon 2 mit
Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-,
Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten
Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73
Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im
Seehafen Cuxhaven umgeschlagen.
Niedersachsen Ports vermarktet im Seehafen Cuxhaven mit diesem
Verfahren das in seinem Eigentum befindliche Grundstück C 25 mit einer
Größe von ca. 3,5 ha, welches sofort verfügbar ist. Das Grundstück
befindet sich unmittelbar angrenzend an den Liegeplatz 9.1 und die
zugehörige öffentliche Kaifläche mit einer Breite von ca. 20 m ab
Kaikante. Der Zuschnitt sowie die Lage des Grundstückes ist dem den
Vergabeunterlagen beigefügten Exposé zu entnehmen. Auf dem Grundstück
soll ein Unternehmen mittels Mietvertrag oder Erbbaurechtsvertrag (im
Folgenden zusammenfassend: Grundstücksvertrag) angesiedelt werden,
dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter
und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit
verbundenen Dienstleistungen umfasst. Vorrangig soll ein Mietvertrag
abgeschlossen werden. Soweit seitens des Bieters Investitionen
vorgenommen werden sollen, ist jedoch auch der Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrags verhandelbar. Auf die Lage des Grundstücks im
Außendeichbereich wird hingewiesen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass auf dem hier
gegenständlichen Grundstück nur Stückgutumschlag zulässig ist. Es
dürfen insbesondere keine staubenden Güter umgeschlagen oder gelagert
werden.
Es wird klargestellt, dass die angrenzende Kaifläche des Liegeplatz 9.1
nicht zur exklusiven Nutzung ausgeschrieben wird. Die Nutzung dieses
Bereichs ist nach den jeweils gültigen Hafenbedingungen buchbar. Die
Befestigung der Kaifläche wird von Niedersachsen Ports in Form einer 50
cm mächtigen Schicht aus Mineralgemisch bis zum Zeitpunkt der Übergabe
der Fläche hergestellt werden. Eine Überbauung eines Teils der
öffentlichen Kaifläche mit einer Umschlaganlage ist bei
Gewährleistung der diskriminierungsfreien, öffentlichen Nutzbarkeit des
überwiegenden Teils der Kaifläche aber verhandelbar. Die Befestigung
und Beleuchtung des Grundstücks C 25 ist von dem Bieter
eigenverantwortlich herzustellen. Gleiches gilt für die erforderlichen
Wasser-, Schmutzwasser-, Telekommunikations- und Stromanschlüsse.
Etwaige für die gewünschte Form des Umschlags erforderliche
Suprastruktur hat der (dann) Ansiedler/Konzessionsnehmer
eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu errichten.
Aufgrund der geplanten Ausgestaltung des Grundstücksvertrages ist
dieser als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der
KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform
nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. Niedersachsen Ports stellt
jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung
nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des
Verfahrens ändert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3
geeignete Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann
Niedersachsen Ports diese Reduktion anhand einer Bewertung der
eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten
Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte
sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
a) Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs;
b) Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
jeweiligen Betriebszeiträume);
c) Aktualität der Referenzen.
Bieter und Bewerber werden im Folgenden zur Vereinfachung
zusammenfassend Bieter genannt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
anfordern;
(2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG)
881/2002 und 2580/2001 sowie dem gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist
weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
werden;
(4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen;
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen sind:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten;.
Auf gesondertes Velangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein;
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens
einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung auf dem Grundstück C 25. Ein solcher Zusammenschluss zu
einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit
dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der
Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der
Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die
Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) zu fordern.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/12/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn
a) auf dem Ansiedlunggrundstück Stückgut bearbeitet, abgefertigt
und/oder gelagert werden soll, das über den Seehafen Cuxhaven/die Kaje
umgeschlagen wird und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden
sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch Hafenaffine
Ansiedlung).
2) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
3) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die
erforderliche Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an
die übrigen Bieter weiterzuleiten;
4) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
gestellt;
5) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
6) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gewährt;
7) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Grundstücksvertrages haben;
8) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte mit Ausnahme
der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht gestattet. Der
Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu
garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt;
9) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYXCS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2018
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:rschildt@nports.de?subject=TED
2. http://www.nports.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS/documents
4. mailto:garske@bergrecht.net?subject=TED
5. http://www.bergrecht.net/
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|