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Ausschreibung: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste - DE-Oldenburg
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Dokument Nr...: 497516-2018 (ID: 2018111009382169417)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
  DE-Oldenburg: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
   2018/S 217/2018 497516
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, vertreten durch den Leiter der
   Niederlassung Cuxhaven
   Hindenburgstraße 26-30
   Oldenburg
   26122
   Deutschland
   E-Mail: [1]rschildt@nports.de
   NUTS-Code: DE943
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.nports.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
   Auf der Heidwende 17
   Worpswede
   27726
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Katharina Garske
   E-Mail: [4]garske@bergrecht.net
   NUTS-Code: DE936
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]www.bergrecht.net
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verhandlungsverfahren Grundstück C 25
   Referenznummer der Bekanntmachung: 123-18
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafens Cuxhaven das
   Grundstück C 25 (Lagerfläche 9.1) mit einer Größe von 3,5 ha als
   Eigentümer zur Verfügung. Es sollen hier Unternehmen angesiedelt
   werden, deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende
   Umschlagsgüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die
   damit verbundenen Dienstleistungen umfasst. Vor diesem Hintergrund
   führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für eine
   hafenaffine gewerbliche Ansiedlung mittels Abschluss eines Miet- oder
   Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur hafenaffinen Nutzung sowie
   im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme)
   durch. Vorrangig soll ein Mietvertrag abgeschlossen werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven
   27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
   kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
   Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
   Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
   Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und
   Offshore-Umschlag. Mögliche Umschlagarten sind: RoRo-Umschlag,
   Kranumschlag (auch: Containerbrücke) und Jack-Up-Umschlag; die
   Umschlaggeräte stehen teilweise im Eigentum der vor Ort angesiedelten
   Umschlagfirmen. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal
   Europakai statt, wo 4 Seeschiffsliegeplätze und eine
   Schwerlastplattform zur Verfügung stehen. Der in den letzten Jahren
   erbaute Offshore-Basishafen mit fünf Schiffsliegeplätzen, davon 2 mit
   Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-,
   Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten
   Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73
   Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im
   Seehafen Cuxhaven umgeschlagen.
   Niedersachsen Ports vermarktet im Seehafen Cuxhaven mit diesem
   Verfahren das in seinem Eigentum befindliche Grundstück C 25 mit einer
   Größe von ca. 3,5 ha, welches sofort verfügbar ist. Das Grundstück
   befindet sich unmittelbar angrenzend an den Liegeplatz 9.1 und die
   zugehörige öffentliche Kaifläche mit einer Breite von ca. 20 m ab
   Kaikante. Der Zuschnitt sowie die Lage des Grundstückes ist dem den
   Vergabeunterlagen beigefügten Exposé zu entnehmen. Auf dem Grundstück
   soll ein Unternehmen mittels Mietvertrag oder Erbbaurechtsvertrag (im
   Folgenden zusammenfassend: Grundstücksvertrag) angesiedelt werden,
   dessen Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter
   und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit
   verbundenen Dienstleistungen umfasst. Vorrangig soll ein Mietvertrag
   abgeschlossen werden. Soweit seitens des Bieters Investitionen
   vorgenommen werden sollen, ist jedoch auch der Abschluss eines
   Erbbaurechtsvertrags verhandelbar. Auf die Lage des Grundstücks im
   Außendeichbereich wird hingewiesen.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass auf dem hier
   gegenständlichen Grundstück nur Stückgutumschlag zulässig ist. Es
   dürfen insbesondere keine staubenden Güter umgeschlagen oder gelagert
   werden.
   Es wird klargestellt, dass die angrenzende Kaifläche des Liegeplatz 9.1
   nicht zur exklusiven Nutzung ausgeschrieben wird. Die Nutzung dieses
   Bereichs ist nach den jeweils gültigen Hafenbedingungen buchbar. Die
   Befestigung der Kaifläche wird von Niedersachsen Ports in Form einer 50
   cm mächtigen Schicht aus Mineralgemisch bis zum Zeitpunkt der Übergabe
   der Fläche hergestellt werden. Eine Überbauung eines Teils der
   öffentlichen Kaifläche mit einer Umschlaganlage ist  bei
   Gewährleistung der diskriminierungsfreien, öffentlichen Nutzbarkeit des
   überwiegenden Teils der Kaifläche  aber verhandelbar. Die Befestigung
   und Beleuchtung des Grundstücks C 25 ist von dem Bieter
   eigenverantwortlich herzustellen. Gleiches gilt für die erforderlichen
   Wasser-, Schmutzwasser-, Telekommunikations- und Stromanschlüsse.
   Etwaige für die gewünschte Form des Umschlags erforderliche
   Suprastruktur hat der (dann) Ansiedler/Konzessionsnehmer
   eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu errichten.
   Aufgrund der geplanten Ausgestaltung des Grundstücksvertrages ist
   dieser als Konzession i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
   einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der
   KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf dieser Plattform
   nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
   Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet. Niedersachsen Ports stellt
   jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung
   nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des
   Verfahrens ändert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und
   Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
   Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
   Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
   werten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zum Angebot
   aufzufordernden Bieter auf 3 zu beschränken. Soweit sich mehr als 3
   geeignete Bewerber innerhalb der Teilnahmefrist bewerben, kann
   Niedersachsen Ports diese Reduktion anhand einer Bewertung der
   eingereichten Referenzen mithilfe der nachstehend aufgeführten
   Kriterien vornehmen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte
   sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden):
   a) Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes hinsichtlich der
   Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs;
   b) Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von
   den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der
   jeweiligen Betriebszeiträume);
   c) Aktualität der Referenzen.
   Bieter und Bewerber werden im Folgenden zur Vereinfachung
   zusammenfassend Bieter genannt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
   (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
   genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
   Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
   darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4
   Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
   gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
   worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
   anfordern;
   (2) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit welcher
   dieser/diese bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner
   Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines
   Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den
   Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des
   gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von
   dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint;
   (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG)
   881/2002 und 2580/2001 sowie dem gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von
   finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen
   oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist
   weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein
   Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf
   einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem
   Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der
   Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen,
   dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten
   werden;
   (4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen;
   (5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
   Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt
   der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Mit dem
   Teilnahmeantrag einzureichen sind:
   (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten;
   (2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten;.
   Auf gesondertes Velangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   (1) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
   (2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein;
   (3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate
   sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens
   einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren
   hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden
   Anlage.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung auf dem Grundstück C 25. Ein solcher Zusammenschluss zu
   einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit
   dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
   Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der
   Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der
   Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die
   Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine
   entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) zu fordern.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/12/2018
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Als geeignet gilt eine Ansiedlung, wenn
   a) auf dem Ansiedlunggrundstück Stückgut bearbeitet, abgefertigt
   und/oder gelagert werden soll, das über den Seehafen Cuxhaven/die Kaje
   umgeschlagen wird und/oder
   b) auf dem Ansiedlungsgrundstück Dienstleistungen erbracht werden
   sollen, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den
   Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch Hafenaffine
   Ansiedlung).
   2) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen
   Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des
   Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports
   unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
   3) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen
   Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer
   jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese  soweit mit Blick auf die
   erforderliche Anonymisierung möglich  in dem übersandten Wortlaut an
   die übrigen Bieter weiterzuleiten;
   4) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
   dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
   gestellt;
   5) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
   6) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gewährt;
   7) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf
   der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln.
   Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
   Grundstücksvertrages haben;
   8) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle
   Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten,
   sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte  mit Ausnahme
   der von den Bietern eingeschalteten Berater  ist nicht gestattet. Der
   Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung
   des Vertraulichkeitsgebot zu verpflichten. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt;
   9) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit
   einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
   Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
   Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt
   werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FYXCS
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Auf der Hude 2
   Lüneburg
   21339
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/11/2018
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   1. mailto:rschildt@nports.de?subject=TED
   2. http://www.nports.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS/documents
   4. mailto:garske@bergrecht.net?subject=TED
   5. http://www.bergrecht.net/
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FYXCS
   7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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