(1) Searching for "2018111009365169305" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Hydranten - DE-Berlin
Hydranten
Dokument Nr...: 497417-2018 (ID: 2018111009365169305)
Veröffentlicht: 10.11.2018
*
DE-Berlin: Hydranten
2018/S 217/2018 497417
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DB Station&Service AG (Bukr 11)
Europaplatz 1
Berlin
10557
Deutschland
Kontaktstelle(n): Borod, Florian
Telefon: +49 6926545633
E-Mail: [1]florian.borod@deutschebahn.com
Fax: +49 6926543457
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ffm Hbf: Anbindung Hydrantenleitung
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31760
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42131160
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ffm Hbf: Anbindung Hydrantenleitung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42131160
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Hauptbahnhof Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Stahlrohrleitung verlegen div. Dimensionen ca. 750 m
Demontage Rohr div. Materialien 400 m (inkl. Blechmantel und Dämmung)
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/06/2018
Ende: 15/11/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2018/S 090-204862
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 18FEI31760
Bezeichnung des Auftrags:
Ffm Hbf: Anbindung Hydrantenleitung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
26/04/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Lagrange TWM
Kirn
Deutschland
NUTS-Code: DEB14
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die
Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten
Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im
Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des
Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes
einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
ING.FTG mbH, Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung,
Berlin,
Gassmann + Grossmann Baumanagement GmbH, Frankfurt am Main.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten
Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei
einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/11/2018
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
42131160
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42131160
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Hauptbahnhof Frankfurt am Main
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
NT01: Austausch einer ursprünglich nicht benötigten Hydrantenleitung,
Veränderungen von Kernbohrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen
Tiefe, Aufstellen von provisorischen Sanitäranlagen für die Umschlüsse
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/06/2018
Ende: 15/11/2018
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Die erforderlichen Leistungen sind Zusammenhangsmaßnahmen mit den
Leistungen des Hauptvertrags.
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Lagrange TWM
Kirn
Deutschland
NUTS-Code: DEB14
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Austausch einer Hydrantenleitung, Veränderungen von Kernbohrungen
hinsichtlich der ausgeschriebenen Tiefe, Aufstellen von provisorischen
Sanitäranlagen für die Umschlüsse.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die erforderlichen Leistungen sind Zusammenhangsmaßnahmen mit den
Leistungen des Hauptvertrags. Ein Wechsel des AN ist bzgl. der
Sicherstellung der Abnahmefähigkeit sowie der Gewährleistung, die sich
auf die Gesamtmaßnahme bezieht, nicht möglich. Durch die Beauftragung
eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN
gegenüber Mängelansprüche geltend gemacht werden müssen. Des Weiteren
ist beim Wechsel des AN von erheblichen Verzögerungen im
Leistungsablauf auszugehen und somit die Sicherstellung des IBN-Termin
selbst unter Einleitung von Beschleunigungsmaßnahmen nicht
realisierbar.
VII.2.3)Preiserhöhung
[BUTTON] ×
Direktlinks
HTML ____________________
PDF ____________________
PDFS ____________________
XML ____________________
[BUTTON] Schließen
References
1. mailto:florian.borod@deutschebahn.com?subject=TED
2. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:204862-2018:TEXT:DE:HTML
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|